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Online-Apotheke darf keine Gutscheine verteilen


Werbung darf den Verbrauch von Arzneimitteln nicht fördern, selbst dann, wenn es sich um rezeptfreie Arzneien handelt. Darauf weist das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG Frankfurt) hin. Sein Urteil (Az. 6 U 347/24) untersagt einer niederländischen Versandhandelsapotheke die Auslobung von Gutscheinen gegenüber Kunden in Deutschland.

Ein Mitbewerber prozessiert gegen die Apotheke, weil sie in zwei unterschiedlichen Werbeaktionen jeweils Gutscheine in Höhe von zehn Euro ausgelobt hat: Zum einen hat sie die Gutscheine für jede Einlösung von e-Kassenrezepten ausgegeben. Die Verrechnung sollte zunächst mit der gesetzlichen Zuzahlung und bei einem verbleibenden Restbetrag mit nicht verschreibungspflichtigen Produkten erfolgen. Zum anderen hat sie die erste Bestellung nicht verschreibungspflichtiger Artikel über eine bestimmte Smartphone-Anwendung mit Gutscheinen belohnt, die dann in derselben App für eingelöst werden konnten.

Beide Werbepraktiken hat das Landgericht Frankfurt am Main (LG Frankfurt) im November per einstweiliger Verfügung untersagt; das OLG hat das nun bestätigt. Laut Begründung verstoßen die Gutscheinaktionen gegen das deutsche Heilmittelwerbegesetz (HWG). Paragraph 7 HWG verbietet beim Verkauf von Arzneimitteln das Anbieten und Ankündigen von nicht nur geringwertigen Werbegaben. Ob die Produkte rezeptpflichtig sind oder nicht, ist dabei unerheblich. „Geringwertige Kleinigkeit“ setzt das Gericht der Publikumswerbung mit maximal einem Euro an. Das Verbot der Wertreklame greife auch, wenn sie nicht für ein bestimmtes Arzneimittel, sondern für eine große Zahl von Heilmitteln eingesetzt werde.

Der Volltext des Urteils und seiner Begründung liegt noch nicht vor. Laut Mitteilung des OLG kann die Entscheidung vom Mai nicht angefochten werden; doch darf die belangte Apotheke versuchen, die zuständigen Gerichte im Hauptverfahren von einer anderen Rechtsauffassung zu überzeugen. Ob das niederländische Unternehmen angesichts der deutlichen Aussagen von LG und OLG diesen Rechtsweg beschreitet, bleibt abzuwarten.

Die einschlägigen Bestimmungen sind in der EU übrigens nicht überall gleich. Beispielsweise verbietet Österreich jegliches Hinwirken gegenüber Laien darauf, rezeptpflichtige Arzneimittel im Fernabsatz zu beziehen. Dafür sind die gesetzlichen Regeln für rezeptfreie Arzneimittel weniger streng. Hinzu treten zwar einschränkende Bestimmungen der österreichischen Apothekerkammer, deren Handhabe sicher aber nur auf Mitglieder erstreckt.

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(ds)



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Außergerichtliche Einigung: Epic lässt Vorwürfe gegen Samsung fallen


Epic und Samsung haben sich im Streit um die „Auto Blocker“-Funktion auf Samsung-Handys außergerichtlich vereinigt. Das kündigte Epic-Chef Tim Sweeney auf X an. „Nach den Gesprächen zwischen den Parteien werden wir unser Gerichtsverfahren gegen Samsung einstellen“, teilte Sweeney in seinem Post mit.

Epic warf Samsung vor, bei seinen Android-Smartphones per „Auto Blocker“ pauschal die Installation von Apps zu verhindern, die nicht aus dem Google Play Store oder Samsung eigenem App-Laden kamen. Dadurch würden unabhängige App Stores und Apps stark benachteiligt, argumentierte Epic. Das Spieleunternehmen kombinierte in seiner Klage ähnliche Vorwürfe gegen Google und Samsung. Deswegen sei die Klage auch nach der Einigung mit Samsung noch nicht am Ende, berichtet The Verge – gegen Google will Epic nämlich weiter vorgehen.

Woraus nun die Einigung zwischen Epic und Samsung besteht, ist nicht bekannt. Die Unternehmen haben sich dazu bisher nicht geäußert, auch der üblicherweise auskunftsfreudige Epic-Chef Tim Sweeney beließ es bei vagen Aussagen: „Wir sind dankbar, dass Samsung auf die Bedenken von Epic eingehen wird“, heißt es in seinem Post lediglich.

Epic hatte Samsung in der Klage unter anderem vorgeworfen, es erfordere 21 Schritte, um den Auto Blocker auszuschalten. Viele Nutzer würden den Service daher einfach eingeschaltet lassen. Tatsächlich ist das Abschalten des Auto Blockers weitaus weniger dramatisch, als es Epics Rechnung von 21 Schritten vermuten lässt: Es genügt, in die Sicherheitseinstellungen zu navigieren und einen Schieberegler auszuschalten, wie ein offizielles Samsung-Video demonstriert.

Über den Inhalt der Einigung zwischen Samsung und Epic kann derzeit nur spekuliert werden. Gegenüber The Verge hatte Sweeney bei Einreichung der Klage betont, Ziel sei eine Verbesserung für alle App-Entwickler – eine Einigung, bei der Samsung ausschließlich Epic Bevorzugungen einräumt, würde dieser Maxime widersprechen. Für den 9. Juli ist eine Unpacked-Keynote von Samsung geplant. Es ist denkbar, dass dann weitere Details bekannt werden.


(dahe)



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Technik statt Linienrichter: ELC sorgt bei Wimbledon für Diskussionen


Nachdem die seit diesem Jahr beim Tennisturnier in Wimbledon eingesetzte Technik zur Überprüfung der Ballwechsel mehrfach für Probleme gesorgt hat, ist eine Debatte über das Electronic Line Calling (ELC) entbrannt. Das berichtet unter anderem The Guardian und erklärt, dass die Technik am gestrigen Montag eine Pressekonferenz mit der Wimbledon-Chefin Sally Bolton dominiert hat. Hintergrund war demnach ein Vorfall bei der Partie zwischen Anastassija Pawljutschenkowa und Sonay Kartal, in der plötzlich bemerkt wurde, dass die Technik auf einer Seite des Spielfelds länger nicht funktioniert hatte. Aber auch andere Probleme haben dazu beigetragen.

ELC ist keine neue Technik: Im Tennis wird sie schon seit vielen Jahren eingesetzt, um automatisch zu überprüfen, ob Bälle im Aus oder im Feld aufgekommen sind. Auch bei Wimbledon hat das System namens Hawk-Eye seit diesem Jahr die Linienrichter ersetzt. Bei Grand-Slam-Turnieren setzt man damit nur noch bei den French Open auf Menschen für die Aufgabe. Laut dem Guardian wird die reine Nachverfolgung des Balls bei dem in England eingesetzten System durch eine KI ergänzt, die vorhersagen soll, wo er sich hinbewegt. Grundsätzlich hätten die Spieler und Spielerinnen das System auch begrüßt, fasst die Zeitung noch zusammen, trotzdem sorgen die Probleme für Aufregung.

Die Vorfälle bei der Partie von Pawljutschenkowa nennt der Guardian nun „desaströs“. Nachdem dabei ein Ball weit ins Aus geflogen war, blieb die entsprechende Entscheidung des ELC aber aus. Schließlich sei klar geworden, dass die Kameras auf der Seite der Russin seit einer Weile nicht funktioniert hatten. Nach der nötigen Wiederholung habe sich die Russin beschwert, dass ihr Punkte gestohlen worden seien. Weil sie aber letztlich gewonnen hat, blieben die ganz großen Debatten aus. In einer anderen Partei wurden Spieler derweil zur Eile gedrängt, weil die Technik genug Tageslicht bräuchte. Abgesehen davon gab es Berichten zufolge zahlreiche Beschwerden über falsche Entscheidungen des Systems.


(mho)



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Uneinigkeit bei Digitalsteuer: Spahn offen, NRW-Finanzminister strikt dagegen


In der Diskussion um eine mögliche Digitalsteuer für große Internetkonzerne wie Amazon und Google herrscht innerhalb der CDU Uneinigkeit. Während Unionsfraktionschef Jens Spahn eine solche Abgabe nicht ausschließt, spricht sich der nordrhein-westfälische Finanzminister Marcus Optendrenk klar dagegen aus.

„Amazon und Co. machen hier viele Geschäfte, zahlen aber wenig Steuern. Das ist nicht fair.“ Ob eine Digitalsteuer eingeführt wird, ist jedoch noch offen. „Das Ergebnis hängt auch von den Verhandlungen mit den USA ab. Eine Eskalationsspirale nutzt niemandem – im Zweifel schadet sie vor allem Europa“, sagte Spahn im Interview mit dem Stern.

Optendrenk, nordrhein-westfälischer Finanzminister und CDU-Politiker, warnte zuvor gegenüber der Deutschen Presse-Agentur: „Der Wirtschaftsstandort Deutschland leidet an zu hohen Steuer- und Abgabenlasten. Bund und Länder haben deshalb Steuersenkungen für Unternehmen auf den Weg gebracht. Jetzt über die Einführung einer neuen Digitalsteuer nachzudenken, schafft Verunsicherungen und führt am Ende zu Mehrbelastungen für Wirtschaft und Konsumenten.“

Zudem warnte Optendrenk vor internationalen Folgen: „Digitalabgaben, die mutmaßlich vor allem US-Unternehmen treffen würden, könnten den Steuer- und Zollstreit mit den USA erneut entfachen. Nationale Alleingänge erhöhen das Risiko neuer Handelskonflikte.“ Erst vergangene Woche habe Kanada seine Digitalsteuerpläne zurückgezogen, nachdem im Rahmen der G7 eine Einigung erzielt worden sei, die milliardenschwere Strafmaßnahmen abwenden sollte. „Diesen Erfolg gilt es zu sichern, statt ihn durch neue Digitalsteuerdiskussionen zu gefährden. Wirtschaft und Investoren in Deutschland benötigen verlässliche und investitionsfördernde Rahmenbedingungen statt neuer Unsicherheiten“, so Optendrenk.

Kürzlich forderten auch Deutschlands Zeitschriftenverleger erneut, von großen US-Unternehmen eine solche Abgabe zu erheben, um hiesige Verlagshäuser zu entlasten. Das wäre „ein Zeichen für mehr Gerechtigkeit in der digitalen Welt“, hatte jüngst noch der Vorstandsvorsitzende des Medienverbands der freien Presse (MVFP), Philipp Welte, gesagt. Laut Optendrenk dürfe aber die internationale Wirkung nicht übersehen werden, was den Steuer- und Zollstreit in den USA erneut entfachen könnte.

Unterstützung für die Idee einer Digitalabgabe kommt hingegen aus dem Kanzleramt: Kultur- und Medienstaatsminister Wolfram Weimer (CDU) hatte Ende Mai von einem geplanten „Plattform-Soli“ gesprochen. Eine entsprechende Gesetzesvorlage sei in Vorbereitung. „Es geht nicht nur um Google Ads. Es geht generell um Plattformbetreiber mit Milliardenumsätzen“, sagte Weimer. Ein Abgabesatz von zehn Prozent sei „moderat und legitim“. Gleichzeitig kündigte er Gespräche auf Spitzenebene mit den betroffenen Unternehmen an, um mögliche Alternativen auszuloten.


(mack)



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