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Künstliche Intelligenz

Online-Dienst „Mein Justizpostfach“: Offenbar massive Datenschutzlücken


Politiker lobten den Online-Service Mein Justizpostfach im Herbst 2023 als neuen Königsweg für eine „digitale, rechtssichere und kostenfreie Kommunikation mit der Justiz“. Bürger können diesen seit Kurzem etwa nutzen, um über ein zivilrechtliches Online-Verfahren eine Klage im Bereich der Fluggastrechte zu erstellen. Künftig sollen sich damit auch kleinere Streitwerte kostengünstig eintreiben lassen. Doch dieser Komfort geht zulasten des Datenschutzes: Persönliche Informationen von Nutzern werden in einem zentralen Verzeichnis für eine große Zahl von Beschäftigten im Justizwesen zugänglich gemacht. Das lädt zu Missbrauch ein.

Stein des Anstoßes: Wer vom MJP Gebrauch machen will, benötigt nicht nur die umstrittene, bereits von Datenabflüssen betroffene BundID. User werden auch automatisch in den sogenannten SAFE-Verzeichnisdienst eingetragen. Dieses laut den Verantwortlichen „sichere“ Register, das von der Justiz und verschiedenen Kammern wie der Rechtsanwalts- und Notarkammer betrieben wird, enthält Vor- und Nachnamen, Adressen und Länderkennung der Nutzer. Diese Daten müssen laut der Verordnung für den elektronischer Rechtsverkehr (ERVV) in ihrer Gesamtheit vorliegen, um Absender eindeutig zu identifizieren.

Schätzungen des IT-Sicherheitsexperten Markus Drenger zufolge haben über eine Million Personen aus dem Justizwesen und Inhaber besonderer elektronischer Postfächer Zugriff auf dieses Verzeichnis. Dazu gehören unter anderem Anwälte, Notare, Steuerberater und Behörden, wie der Fachmann gegenüber Netzpolitik.org betonte. Das Landesjustizministerium Baden-Württemberg, das für den Betrieb des MJP zuständig ist, bestätigte dem Portal, dass diese Daten abrufbar sein müssten, um den rechtlichen Anforderungen zu entsprechen. Es verwies zugleich auf Verschwiegenheitspflichten der am elektronischen Rechtsverkehr Beteiligten.

Schon im MJP-Pilotbetrieb ermöglichte es eine Fehleinstellung im System Dritten offenbar, auf Daten Fremder zuzugreifen. Das SAFE-Verzeichnis war so konfiguriert, dass die Informationen der Bürger, die eigentlich geschützt bleiben sollten, öffentlich einsehbar waren. Betroffene Nutzer wurden erstnachträglich per BundID über das Datenleck informiert.

Drenger moniert gegenüber Netzpolitik.org nun, dass es für bestimmte Personengruppen wie Stalking-Opfer, Journalisten oder Zeugen von Verbrechen extrem riskant sein kann, wenn ihre Adressdaten in einem solchen Verzeichnis einsehbar sind. Auch bei Prominenten und Politikern sieht er gute Gründe, ihre privaten Daten nicht zu veröffentlichen. Früher hätten viele Bürger ihr Recht auf Widerspruch in Anspruch genommen, „um nicht mit Namen und Telefonnummer im Telefonbuch aufzutauchen“. Nun erwarte die Regierung, „dass alle Menschen mit Namen und Adresse in einem quasi-öffentlichen Verzeichnis genannt werden“.

Besonders gravierend ist, dass das MJP eine Meldesperre umgeht, die Bürger beim Einwohnermeldeamt aus Sicherheitsgründen beantragen können. Auf der MJP-Website findet sich lediglich ein knapper Warnhinweis, dass personenbezogene Daten aus der BundID auch bei einer Meldedatensperre an Dritte übermittelt werden und die Nutzung für solche Personen nur bedingt geeignet sei. Erst im Zuge der Weiterentwicklung des MJP soll die Einrichtung eines Postfachs künftig voraussichtlich auch ohne Veröffentlichung der Anschrift möglich werden.

Das Justizministerium Baden-Württemberg will angesichts der Kritik prüfen, ob künftig weniger Daten im MJP erfasst werden können. Es unterstreicht aber, dass die „Aufrechterhaltung der nötigen rechtlich-funktionalen Anforderungen“ Priorität habe. Dies deutet darauf hin, dass die Funktionalität des Dienstes derzeit über den Datenschutz gestellt wird.

Drenger vergleicht diesen Ansatz mit der Ansage an Autofahrer, sicher zu fahren, während die Hersteller gleichzeitig auf den Einbau von Gurten und Airbags verzichteten. Er beklagt, dass die verantwortlichen Behörden bewusst in Kauf nähmen, dass Menschen durch diese Praxis zu Schaden kommen könnten.

Ein weiteres bekanntes Problem des MJP ist die fehlende Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der Kommunikation. Zwar erklärt das federführende Justizressort, dass Nachrichten bis in den Webclient kryptografisch abgesichert übermittelt werden. Laut Drenger bleiben die Nachrichten für die Betreiber der Postfächer aber lesbar, ähnlich wie bei einem klassischen E-Mail-Dienstleister. Die Verschlüsselung erfolge lediglich für den Transport der Nachricht.


(nen)



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Über 50 Desktop-CPUs im Performance-, Effizienz- und Preis-Leistungs-Vergleich


Momentan stehen allein bei den beiden aktuellen Desktop-Prozessorserien von AMD und Intel über hundert verschiedene Modelle zur Auswahl, zu denen sich noch zahlreiche lieferbare Restposten vorheriger Generationen gesellen. Abhängig vom Einsatzzweck entscheiden verschiedene Faktoren über die passende Desktop-CPU für den eigenen PC. Das kann maximale Performance, niedriger Energiebedarf, ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis oder aber ein guter Kompromiss aus mehreren der genannten Eigenschaften sein.

Wir haben deshalb unter anderem die Single- und Multithreadingleistung von über 50 Desktopprozessoren von AMD und Intel aus den Jahren 2017 bis 2025 durchgemessen. So können Sie mit Ihrem vorhandenen PC vergleichen, ob sich eine Neuanschaffung oder das Aufrüsten auf ein stärkeres Modell lohnt. Zudem haben wir zugleich den Energiebedarf ermittelt, um die Effizienz zu bestimmen, und mittels des Preises haben wir die Rechenleistung pro Euro berechnet. Im Vergleich finden Sie außerdem ausgewählte CPUs von Apple und Qualcomm, die in Mini-PCs stecken.

Für eine bessere Einschätzung der Leistungsentwicklung in der Praxis treten zusätzlich vier Prozessoren aus c’t-Bauvorschlägen von 2019 bis 2025 gegeneinander an. Zum Benchmark-Parcours gehören verschiedene Anwendungen wie Office, Softwarecompiler und ein 3D-Spiel. Weitere Tipps liefert unsere große Kaufberatung.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Über 50 Desktop-CPUs im Performance-, Effizienz- und Preis-Leistungs-Vergleich“.
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Dienstag: Elon Musk macht ein Schnäppchen, Lyft und Baidu kooperieren in Europa


Tesla-Chef Elon Musk soll 96 Millionen Aktien des US-Elektroautobauers zum Spottpreis erhalten. So will der Tesla-Vorstand ihn im Unternehmen halten. Musk könnte intern mit Rücktritt gedroht haben. Lyft und Baidu haben eine strategische Partnerschaft bekannt gegeben. Sie wollen ab dem kommenden Jahr einen Robotaxi-Service in Europa beginnen. Einer der ersten beiden Standorte soll Deutschland werden. Und wichtige SMS von EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen zu milliardenschweren Lieferungen von Covid-19-Impfstoffen wurden gelöscht. Schuld soll der Kabinettschef sein – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.

Zuletzt gab es immer mal wieder Spekulationen über einen Abschied Elon Musks von Tesla. Der Vorstand des US-amerikanischen Elektroautoherstellers unternimmt stattdessen einen neuen Anlauf, um seinem CEO ein milliardenschweres Aktienpaket zum Schnäppchenpreis zu übertragen. Für die 96 Millionen Tesla-Aktien mit einem aktuellen Marktwert von gut 29 Milliarden US-Dollar soll Musk gerade einmal 2,24 Milliarden US-Dollar zahlen. In einem Schreiben an die Aktionäre erklärt der Vorstand, mit dem Aktienpaket Musk in der Firma halten zu wollen. Hat dieser mit Rücktritt gedroht? Tesla verpasst Chance, sich von Elon Musk zu trennen

Der US-Fahrdienst-Vermittler Uber möchte in Zusammenarbeit mit Volkswagen ab 2026 autonom fahrende Autos in den USA auf die Straßen bringen. Zudem arbeitet Uber mit dem Start-up Momenta zusammen, um Robotaxi-Dienste außerhalb der USA und Chinas einzuführen. In Europa sollen die Fahrzeuge von 2026 an rollen. Nun zieht Konkurrent Lyft nach und streckt seine Fühler ebenfalls nach Europa aus. Zusammen mit dem chinesischen Technologiekonzern Baidu plant das US-Unternehmen ab dem nächsten Jahr, einen Robotertaxi-Dienst in mehreren europäischen Ländern anzubieten. Los gehen soll es in Deutschland und im Vereinigten Königreich. Lyft kümmert sich um Plattform und Kundendienst, Baidu liefert die Fahrzeuge. Lyft und Baidu kooperieren: Robotaxis in Deutschland ab 2026

Ähnlich wie den früheren Bundesgesundheitsminister Jens Spahn verfolgen auch EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen umstrittene Deals aus der Zeit der Covid-19-Pandemie. Im Frühjahr 2021 einigten sich die EU-Kommission und der Impfstoff-Hersteller Biontech/Pfizer auf die Lieferung von bis zu 1,8 Milliarden Dosen Corona-Impfstoff mit einem geschätzten Vertragsvolumen von 35 Milliarden Euro. Wie die New York Times berichtet, sei der persönliche Kontakt zwischen Von der Leyen und Pfizer-Chef Albert Bourla für den Abschluss entscheidend gewesen. Sie sollen dabei auch per SMS kommuniziert haben. Und obwohl das Blatt im Streit um die Herausgabe der SMS vor dem Gericht der EU in Luxemburg Recht bekam, mauert die Kommission weiter. „Pfizergate“: Wichtige SMS von Ursula von der Leyen wurden gelöscht

Für Diskussionen sorgt auch der Glasfaserausbau. Nach den Plänen der EU-Kommission soll bis 2030 flächendeckend Glasfaser installiert sein. Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) hat dazu im Juli ein Sieben-Punkte-Papier vorgelegt. Nun aber hat sich Wildberger gegen flächendeckende Abschaltung der DSL-Technik ausgesprochen. „Es ist sicher nicht der richtige Weg, einfach nur abzuschalten“, sagte er den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Digitalminister Wildberger will DSL nicht so schnell aufgeben

Neue Raumfahrtpläne der USA deuten sich an. Geplant sind offenbar eine neue Raumstation im Orbit sowie ein AKW auf dem Mond.

Der Musik-Stremingdienst Spotify hat seine Abopreise in Deutschland zuletzt im Herbst 2023 erhöht. Die monatlichen Kosten für ein Einzel-Abonnement stiegen damals von zehn auf elf Euro im Monat. Bald wird Spotify in mehreren Ländern erneut teurer, darunter auch in Europa. Laut einem Medienbericht gelten die neuen Preise ab September. Ob auch Deutschland und Österreich von den Preiserhöhungen betroffen sind, ist unklar. In Deutschland braucht es die explizite Zustimmung der Nutzer, um Preise bei laufenden Abos zu erhöhen, in Österreich womöglich auch. Spotify hebt international die Preise an

Auch noch wichtig:


(akn)



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USA planen Atomkraftwerk auf dem Mond


Noch diese Woche soll die NASA neue Aufgaben erhalten: 2030 sollen die USA einen Atomreaktor auf den Mond bringen und möglichst im selben Jahr eine neue Raumstation in den Erdorbit. Entsprechende Befehle werde Verkehrsminister Sean Duffy noch diese Woche erteilen, berichtet Politico unter Berufung auf NASA-interne Dokumente. Beide Projekte würden bemannte Missionen zu Mond und Mars unterstützen.

Der ehemalige Fernsehmoderator Duffy ist derzeit nicht nur Verkehrsminister, sondern auch interimistischer Leiter der NASA (National Aeronautics and Space Administration). Der Mann beschränkt sich in seiner interimistischen Funktion offensichtlich nicht aufs Verwalten, sondern lenkt die NASA in eine neue Richtung. Vergangene Woche hat Duffy sich mit Dmitri Bakanow, dem Chef des staatlichen russischen Raumfahrtunternehmens Roskosmos, getroffen. Die beiden haben den Weiterbetrieb der Internationalen Raumstation ISS bis 2028 vereinbart. Danach soll die ISS bis 2030 kontrolliert zum Absturz gebracht werden. Die ab 1998 errichtete Raumstation ist in die Jahre gekommen und kämpft mit technischen Problemen; ursprünglich war der Betrieb nur bis 2024 vorgesehen.

Trump möchte das Budget der NASA stark kürzen, insbesondere bei der Forschung. Doch auch das von Militärs und NASA gemeinsam betriebene Projekt zur Entwicklung nuklearer Raketentriebwerken ist gestoppt worden. Dafür plant Trump mehr Geld für das Prestigeprojekt bemannte Raumfahrt ein.

Dazu passen eine neue Raumstation und eine Energiequelle auf dem Mond. Ohne ISS hätte nur noch die Volksrepublik China eine bemannte Raumstation. Und gemeinsam mit Russland plant China den Bau einer Mondbasis samt Atomreaktor, der Internationalen Mondforschungsstation (International Lunar Research Station, ILRS) zur Erforschung des Mondes mit Robotern. Das möchte Trump übertrumpfen, und Duffy stellt laut Politico die Weichen für ein neues Wettrennen mit Russland, das diesmal China als Partner zur Seite hat.

Eine Raumbasis braucht unter anderem Strom und Wärme, was den Wunsch nach einem Atomreaktor erklärt. Er soll laut Politico 100 kW leisten. Die NASA soll demnach private Unternehmen mit Entwicklung und Bau sowohl der neuen Raumstation als auch des Mond-AKW beauftragen.

In seiner ersten Amtszeit als US-Präsident hat Trump 2019 befohlen, spätestens 2024 wieder US-Amerikaner auf die Mondoberfläche zu bringen. Dieser Auftrag hat sich bislang nicht umsetzen lassen. Nach chinesischer Planung sollen Taikonauten 2030 auf dem Mond landen.

Ursprünglich nominierte US-Präsident Donald Trump den Milliardär Jared Isaacman als NASA-Chef, laut Berichten auf Anraten Elon Musks. Isaacman hatte vor allem durch den Test eines SpaceX-Raumanzugs auf sich aufmerksam gemacht. Doch Ende Mai hat Trump die Nominierung Isaacmans wieder zurückgezogen, kurz vor dem öffentlichen Zerwürfnis mit Musk.


(ds)



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