Künstliche Intelligenz
OPNsense 25.1.11: Letztes Maintenance-Release vor Version 25.7
Die auf FreeBSD basierende Router- und Firewall-Distribution OPNsense liefert das letzte Update für den 25.1-Zweig aus. Parallel dazu gibt es einen RC2 für Version 25.7. OPNsense, ursprünglich ein Fork von pfSense, hat mittlerweile eine fast komplett eigenständige Codebasis und feierte kürzlich das zehnjährige Bestehen. OPNsense 25.1 „Ultimate Unicorn“ bekommt mit Patchlevel 11 sein elftes und letztes Update.
Laut den Entwicklern enthält OPNsense 25.1.11 eine Reihe der „latest FreeBSD SA/EN patches“. Gemeint sind damit die FreeBSD Security Advisories (SA, Sicherheitslücken) und die FreeBSD Errata Notices (EN, Softwarefehler). Damit ist OPNsense sicherheitstechnisch und in Bezug auf Bugs auf dem Stand der FreeBSD-14.2-Basis. Erst mit dem kommenden OPNsense 25.7.x wird der Wechsel auf das aktuelle FreeBSD 14.3 stattfinden.
Viele Fixes inklusive behobenem OpenZFS-Bug
Weitere Fixes betreffen beispielsweise die Übergabe von Parametern an cron(8)-Jobs, diverse dnsmasq(8)-Bugs sowie ein Problem bei openvpn(8). Die Plug-ins für universellen TLS/SSL-Tunnel-Service (os-stunnel) und Zabbix (Monitoring) wurden verbessert. Auch OpenZFS, dessen Entwicklung seit der Zusammenführung mit GNU/Linux nun viel schneller weiterentwickelt wird, benötigt seitdem auch häufig Bugfixes – in diesem Fall, um Korruptionen in ZFS-Replikationsströmen von verschlüsselten Datensätzen zu verhindern.
Außerhalb des FreeBSD-Basissystems, also in den Ports, sind auch viele Fehlerverbesserungen eingeflossen: libxml, nss, PHP, sqlite sowie ein Angriff zur Ausweitung der lokalen Rechte bei sudo(8) und einer Sicherheitslücke bei OpenSSL. OPNsense bot anfangs (Version 15.7) die Möglichkeit, zwischen OpenSSL und dem auf Sicherheit optimierten OpenBSD-Projekt LibreSSL zu wählen. Mit OPNsense 23.1 haben die Entwickler LibreSSL aus ihrem Produkt entfernt.
Cloud-Metriken mit kleinem Stolperstein in libuuid(3)
Ein nicht komplett gelöstes Problem von OPNsense 25.1.11 scheint es bei leicht veralteten Versionen von libuuid(3) zu geben, das ein Teil des e2fsprogs-Paketes ist. OPNsense benötigt das nicht etwa, um ext2/3/4-Dateisysteme zu managen, sondern UUIDs zu generieren, beispielsweise für HTTP-Cookies. Die wiederum benötigt das weitverbreitete und cloudbasierte Netdata.
Über Netdata werden sekundengenau sämtliche Telemetriedaten der OPNsense-Firwall gesammelt, in die Cloud gesendet und können dort recht hübsch angezeigt werden. Sollten sich Netdata nicht installieren lassen, empfehlen die OPNsense-Entwickler eventuelle zusätzliche Repositories zu deaktivieren und das Update erneut zu starten.
Kommt die Tage: Das neue OPNsense 25.7
Das kommende OPNsense 25.7 wird noch im Juli erscheinen. Es bringt ein Upgrade der FreeBSD-Basis von Version 14.2 auf das aktuelle 14.3 samt aller Verbesserungen und Bugfixes, von denen allerdings viele schon in die Vorgängerversion eingeflossen sind. Wer den gerade veröffentlichten Release Candidate 2 (OPNsense 25.7-RC2) bereits ausprobieren möchte, muss zuerst den RC1 installieren, da RC2 nur als Online-Update zur Verfügung steht. In der Ankündigung ganz unten sind wichtige Informationen zu einer eventuell anstehenden Migration von 25.1 auf 25.7 aufgeführt, die beispielsweise Backups auf Google Drive, OpenVPN oder IPsec betreffen.
Die Versionsnummern von OPNsense folgen einem klaren Muster. Die freie OPNsense „Basis-Edition“ wird in der Regel zweimal jährlich im Januar und im Juli veröffentlicht. Die Versionsnummer ergibt sich aus dem Jahr und dem Monat sowie einem Patchlevel. OPNsense 25.1.11 wurde also erstmals im Januar freigegeben und hat bislang 11 Maintenance-Updates erhalten. Version 25.7.1 wird also noch diesen Monat erscheinen. Die kommerzielle „Business-Edition“ mit zusätzlichen Plug-ins für Enterprise-Kunden erscheint jeweils drei Monate später und erhält keine Update-Kennzeichnung: Aus dem kommenden freien OPNsense 25.7.x wird im Oktober die kommerzielle Version 25.10 mit dann gleicher Software-Basis.
Zusätzliche Infos und Verfügbarkeit
OPNsense ist eine Open Source Firewall Distribution, die auf dem FreeBSD Betriebssystem und dessen aus OpenBSD entliehenem Paketfilter pf(8) basiert und unter der wirklich freien „2-clause BSD License“ steht. OPNsense bietet neben den Grundfunktionen eines Router und einer Firewall auch eine Reihe von Plug-ins an, die einfach über das WebUI nachinstalliert werden können. Die meisten Plug-ins sind freie und kostenlose Community-Plug-ins, die kommerzielle Version bietet auch Plug-ins wie ein zentrales Management (OPNCentral), eine Web Application Firewall (OPNWAF) oder eine GeoIP-Datenbank. Eine 3-Jahres-Lizenz gibt es ab 399 Euro in dem Web-Shop, auf dem auch Hardware-Appliances angeboten werden.
(axk)
Künstliche Intelligenz
Illegales Streaming: Polizei geht gegen Anbieter aus Deutschland vor
Deutsche Behörden gehen weiter gegen illegale Streaming-Angebote vor. Ein großer Fisch ging den Beamten der Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) Anfang Juni ins Netz. Zusammen mit der Weidener Kriminalpolizei durchsuchten die Beamten neun Objekte in den bayerischen Landkreisen Tirschenreuth und Pfaffenhofen an der Ilm sowie in München und Hamburg. Hauptverdächtiger soll ein 25-jähriger Softwareentwickler sein, wie die Behörden am Freitag mitteilten.
Tatverdächtige mit hohem IT-Wissen
In diesem Fall stießen die Polizisten den Angaben zufolge auf Tatverdächtige mit hohem IT-Wissen und entsprechend hochwertigem Equipment. Deshalb stand insbesondere die Sicherung digitaler Spuren und die Aufklärung des komplizierten Servernetzes im Fokus der Ermittlungen. So wurde vor Ort das mobile Forensik-Labor „Paladin“ des Polizeipräsidiums Oberfranken eingesetzt. Damit gelang es, umfangreiche Hardware und Speichermedien zu sichern und verschlüsselte Datenträger noch vor Ort zu öffnen.
Sichergestellt wurde nach Angaben der ZCB eine komplette Serverlandschaft, eine Vielzahl an Mobiltelefonen, USB-Sticks und Spielekonsolen sowie „viele Terabyte auszuwertender Daten“ und Vermögenswerte, darunter Bargeld, Goldmünzen und Kryptowährungen, im Wert von rund 500.000 Euro. Außerdem wurden mehrere Server im In- und Ausland beschlagnahmt, auf denen die Täter ihre illegalen Streaming-Angebote betrieben haben sollen. Auch die Kunden der Dienste müssen mit der Einleitung von Ermittlungsverfahren rechnen.
Verdacht auf Kinderpornographie
Fünf Männer, drei 25-jährige Deutsche, ein 25-jähriger Österreicher und ein 27-jähriger Aserbaidschaner, werden verdächtigt, kostenpflichtige Streaming-Dienste illegal verbreitet zu haben. Ihnen wird die gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung verwandter Schutzrechte nach dem Urheberrechtsgesetz vorgeworfen. Betroffen sind laut ZCB erneut ein deutscher Anbieter sowie internationale Dienste wie Netflix.
Gegen drei der fünf Verdächtigen wurden Haftbefehle erlassen. Der Haftbefehl gegen einen 25-Jährigen aus Hamburg wurde inzwischen erweitert, weil er mittlerweile in Verdacht steht, u. a. über einen Messenger-Dienst zu schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern angestiftet sowie kinderpornographischer Inhalte hergestellt zu haben. Derzeit werden die sichergestellten Daten ausgewertet.
In einem anderen Fall hatte die die Polizei nach zweijähriger Ermittlungsarbeit im Februar Durchsuchungen bei 18 Beschuldigten an 17 Objekten in mehreren Bundesländern durchgeführt. Drei Tatverdächtige wurden festgenommen.
Wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Computerbetrugs wird seitdem gegen einen 36-jährigen Mann aus dem bayerischen Landkreis Wunsiedel ermittelt. Er soll gemeinsam mit den beiden anderen Tatverdächtigen, einem 59-Jährigen aus dem Rheinisch-Bergischen Kreis in Nordrhein-Westfalen und einen 37-Jährigen aus dem Landkreis Tuttlingen (Baden-Württemberg), Programme eines großen deutschen Pay-TV-Anbieters illegal an über 30.000 Kunden weltweit zur Verfügung gestellt zu haben.
„Schaden im Millionenbereich“
Bei den Durchsuchungen sicherten 150 Einsatzkräfte aus Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und dem Saarland Bargeld in Höhe von etwa 16.000 Euro sowie rund 35.000 Euro in Kryptowährung. Die ZCB pfändete zudem mehrere Konten. Außerdem stellten die Beamten mehr als 200 digitale Endgeräte sicher.
Außerdem schalteten sie mehrere Server ab, die mutmaßlich für das illegale Streaming genutzt wurden. Den Verdächtigten drohen Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. „Dem Pay-TV-Anbieter entstand dadurch ein Schaden im Millionenbereich“, teilt die ZCB mit, ohne weitere Details bekanntzugeben. Die Inhalteanbieter sprechen von hohen Einnahmeverlusten durch Piraterie im „industriellen Maßstab“.
Im März hat die Polizei in Köln eine illegale Streaming-Operation mit rund 4000 Kunden auffliegen lassen und die Wohnung einen 57-jährigen Tatverdächtigen durchsucht. Ende vergangenen Jahres waren die Verantwortlichen eines illegalen Streaming-Angebots teils zu langen Haftstrafen verurteilt worden.
In jüngster Vergangenheit machte darüber hinaus die Zerschlagung großer illegaler Streaming-Angebote im Ausland Schlagzeilen, wie etwa die Abschaltung von BestBuyIPTV, das auf Live-Fußball spezialisierte LiveHD7 oder Fmovies, dem angeblich weltweit größtem Anbieter illegaler Streams mit über 6 Milliarden Zugriffen in einem Jahr.
(vbr)
Künstliche Intelligenz
Netflix & Co.: Kulturstaatsminister beklagt „Unwucht“ bei Streaming-Plattformen
Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) hat drastische, mit der Digitalisierung verknüpfte Verschiebungen in der Medien- und Filmwirtschaft ausgemacht und will gegensteuern. „Wir haben im ganzen Mediensystem strukturelle Verwerfungen durch die Digital-Plattformen und durch die Streaming-Anbieter“, erklärte der Publizist im Gespräch mit der Rheinischen Post. „Wir erleben einen revolutionären Vorgang, weil fast das gesamte Mediengeschäft von Entwicklung über Produktion bis hin zur Auswertung vor massiven Veränderungen steht.“
Diese Transformation „verändert und verzerrt den Markt“, meint Weimer. Sie bringe zugleich viele Akteure unter Druck und in existenziellen Sorgen, verweist der 60-Jährige etwa auf Verleger, Filmschaffende und TV-Konzerne. Damit entstünden hier „faktisch Medienmonopole“ US-amerikanischer Herkunft: „Die Meinungsvielfalt in Deutschland ist bedroht, deshalb müssen wir das ansprechen.“
Weimer will sich daher schon kommende Woche mit Streaming-Anbietern bei einem Gipfeltreffen im Kanzleramt zusammensetzen und Lösungsansätze erörtern. Ihm ist aufgefallen: „Amazon, Disney und Netflix machen hier hohe Umsätze.“ Sie müssten daher auch etwas zum Produktionsstandort Deutschland beitragen. Denn: „Da ist eine Unwucht entstanden“, moniert der Minister. „Das können wir nicht laufen lassen.“
„Lex Netflix“ im Anmarsch
Konkret will Weimer „die Streamer“ zur Kasse bitten: „Wer in Deutschland künftig Geschäfte macht, vom deutschen Markt und steuerfinanzierter Förderung profitiert, soll verpflichtet sein, auch wieder in deutsche Filmproduktionen zu investieren.“ Mit dem EU-Recht sei das vereinbar. Eine genaue Quote nannte der Politiker zunächst nicht. In Frankreich müssen Streaming-Anbieter seit 2021 mindestens 20 Prozent ihres Umsatzes, den sie dort erzielen, in die Finanzierung europäischer Produktionen mit französischer Originalsprache investieren. Auch in der Schweiz gibt es schon eine ähnliche „Lex Netflix“. Die alte Bundesregierung machte im vorigen Jahr einen vergleichbaren Vorstoß, gegen den sich insbesondere die Digitalbranche aber wehrte.
Die 2018 reformierte Richtlinie für audiovisuelle Medien sieht vor, dass 30 Prozent der Inhalte in Programmen von Fernsehsendern und Streaming-Plattformen wie Prime Video, iTunes, Netflix, Joyn oder RTL+ europäisch sein müssen. Das soll die kulturelle Vielfalt erhöhen und Video-on-Demand-Plattformen zu Investitionen in Eigenproduktionen made in Europe veranlassen.
Auch an seinem umstrittenen Vorschlag für eine Digitalabgabe will Weimer festhalten: „Da sind wir in intensiven Gesprächen.“ Seine Kabinettskollegin, Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU), hält von so einem „Plattform-Soli“ aber wenig. Der neue mehrjährige Haushaltsrahmenplan der EU-Kommission sieht zudem keine Digitalsteuer für Tech-Riesen vor.
(vbr)
Künstliche Intelligenz
TI-Störungen: Ärzte fordern hochverfügbare digitale Infrastruktur
Nachdem die Apotheken sich über die mangelnde Verfügbarkeit der Telematikinfrastruktur (TI) beschwert haben, folgen nun die Ärzte. In einem Brief an die Gematik und dem Bundesgesundheitsministerium, der dem Ärztenachrichtendienst vorliegt, beschwert sich Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner über die jüngsten TI-Ausfälle: „Welche gravierenden Auswirkungen dies auf die Praxen und damit auf die Patientenversorgung hat, hat die siebenstündige Störung bei Arvato Anfang Juli zuletzt für ca. 45.000 betroffene Einrichtungen gezeigt“, heißt es in dem Schreiben. Arvato Systems befindet sich weiterhin in der Ursachenanalyse und hat auf eine erneute Anfrage von heise online bislang nicht reagiert. Unzulänglichkeiten bei anderen Dienstleistern sorgen ebenfalls für Störungen, oft wird die Öffentlichkeit nicht über alle Gründe informiert.
Für die Praxen ist Steiner zufolge egal, ob ein einzelner Dienst der Telematikinfrastruktur nicht erreichbar ist oder ob die komplette Verbindung gekappt sei, berichtet der Ärztenachrichtendienst. Beeinträchtigt sind meist das E-Rezept, die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder die elektronische Patientenakte. Die mangelnde Verfügbarkeit der Dienste wird bereits seit Jahren kritisiert.
Hochverfügbarkeit?
In einer Auswertung, die den Zeitraum zwischen dem 29. April 2025 und dem 9. Juli 2025 berücksichtigt, habe es ständig Probleme gegeben. „In diesen 1704 Stunden kam es zu 21 ePA-relevanten Störungen, die im Median jeweils 3,22 Stunden dauerten. Die ePA war in dieser Zeit für einige Nutzer somit insgesamt 67,62 Stunden nicht verfügbar, was für diese Praxen einer Verfügbarkeit von rund 96,0 Prozent entspricht. Es entspräche auf ein Jahr gerechnet einer Nichtverfügbarkeit von 348 Stunden – also 14,5 Tagen“, zitiert der Ärztenachrichtendienst aus dem Brief. Beim E-Rezept liegt die Verfügbarkeit laut Steiner bei 96,3 Prozent und bei der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei 97,6 Prozent.
Da Ärzte ab Oktober verpflichtet sind, die ePA zu befüllen, zeigt sich Steiner besorgt. Sie fordert daher, dass sich die Beteiligten an einer sehr hohen Verfügbarkeit (ab 99,9 Prozent) orientieren sollen, die in anderen kritischen Infrastrukturen bereits Standard ist. Bisher geht die Verfügbarkeit nach den Verfügbarkeitsklassen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik eher in Richtung „keine gesicherte Verfügbarkeit“, die etwa bei 95 Prozent und darunter liegt. Daher fordert Steiner mehr Redundanz. Andernfalls würde nicht nur die Akzeptanz für die TI und ihre Dienste leiden, sondern auch die Versorgung gefährdet.
(mack)
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