Künstliche Intelligenz
Ottocast Car TV Mate Pro Max im Test
Netflix und Fernsehen im Auto: Der Ottocast Car TV Mate Pro Max dient als HDMI-Adapter zur Verbindung von Streaming-Geräten wie dem Fire TV Stick. Wir haben das Gerät getestet.
Fernsehen im Auto klingt nach Science-Fiction, ist technisch aber längst möglich – auch wenn es während der Fahrt ausdrücklich nicht zu empfehlen ist. Beim Ottocast Car TV Mate Pro Max handelt es sich um einen Adapter, der als Dongle mit dem Fahrzeug verbunden wird. Am Gerät selbst befindet sich ein HDMI-Eingang für externe Zuspielgeräte, insbesondere Streaming-Sticks wie Fire TV, Roku TV, Waipu TV, Magenta TV oder Chromecast sowie Spielkonsolen.
Zusätzlich ermöglicht der Adapter auch die kabellose Verbindung mit dem Smartphone via Apple Carplay oder Android Auto. Wie das alles genau funktioniert und warum wir davon begeistert sind, klären wir im Test.
Unter keinen Umständen sollte man während der Fahrt fernsehen oder Videos streamen. Das ist nicht nur eine gefährliche Ablenkung, sondern verstößt auch gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) – konkret gegen das Handy- und Ablenkungsverbot (§ 23 Abs. 1a StVO). Bei einem Verstoß drohen folgende Strafen:
- ab 100 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg
- bei Gefährdung: 150 Euro Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
Beifahrer dürfen zwar Videos schauen, allerdings nur auf separaten Bildschirmen, die den Fahrer nicht ablenken oder sichtbar sind. Wir empfehlen, Videos nur im stehenden Fahrzeug zu schauen – ausschließlich bei ausgeschaltetem Motor. Auch im Parkmodus darf der Motor dabei nicht laufen.
Design
Der Ottocast Car TV Mate Pro Max erinnert optisch an einen herkömmlichen Wireless-Adapter für Android Auto und Apple Carplay. Das Gehäuse besteht aus hochwertig verarbeitetem Kunststoff und ist quadratisch geformt. Die Kantenlänge beträgt jeweils 58 mm, die Dicke 14 mm. Auch das mit Stoff ummantelte Kabel mit USB-A-Stecker macht einen soliden Eindruck. Eine praktische Klettschlaufe hilft dabei, das Kabel ordentlich zu verstauen – ideal, wenn man den Adapter mitnehmen möchte.
Ausstattung
Der Adapter verfügt über einen HDMI-Ausgang zur direkten Verbindung mit einem Streaming-Stick oder einer Spielkonsole. Zusätzlich gibt es einen USB-A-Port, der allerdings ausschließlich zur Stromversorgung externer Geräte dient. Ein USB-A-auf-USB-C-Adapter für das Kabel liegt im Lieferumfang bei.
Als Schnittstelle nutzt das Gerät die Carplay-Verbindung des Fahrzeugs – allerdings auf unkonventionelle Weise. Der Dongle „zweckentfremdet“ die Carplay-Schnittstelle, um Audio- und Videosignale per HDMI ins Infotainmentsystem einzuspeisen. Nach dem Einstecken erscheint daher zunächst das gewohnte Carplay-Logo auf dem Fahrzeug-Display.
Der Adapter kann weder eigenständig Apps ausführen noch eine Internetverbindung aufbauen. Für den Betrieb benötigt der Nutzer also ein HDMI-Zuspielgerät und muss einen mobilen Hotspot vom Smartphone aus bereitstellen.
Einrichtung
Laut Hersteller ist der Ottocast-Adapter mit den gängigsten TV-Sticks sowie dem Chromecast kompatibel. Auch Spielkonsolen können Nutzer anschließen. Im Test funktionierte das Setup mit dem Amazon Fire TV Stick 4K Max (Testbericht) sowie dem Waipu TV Streaming Stick (Testbericht). Unverzichtbar ist zudem die Fernbedienung des Streaming-Sticks, da das Fahrzeug-Display keine Touch-Eingaben unterstützt – es wird lediglich das HDMI-Bild angezeigt.
Nach dem ersten Einstecken wählt man im Infotainmentsystem das Carplay-Symbol aus. Dann startet ein schwarzer Startbildschirm mit zwei Symbolen: Carplay/Android Auto (CP/AA) und HDMI. Unten führt ein Icon mit Zahnrad zu den Einstellungen. Dort legt man fest, ob beim Start automatisch der HDMI-Eingang aktiviert ist.
Ottocast Car TV Mate Pro Max – Bilder
Wählt man HDMI als Quelle, erscheint das Bildsignal des angeschlossenen Geräts – in unserem Fall das Interface des Streaming-Sticks. Nach dem Verbinden mit dem mobilen Hotspot steht der gewohnte Homescreen bereit. Die Bedienung erfolgt ausschließlich per Fernbedienung.
Die Darstellung auf dem Fahrzeug-Display entspricht möglicherweise nicht der nativen Auflösung eines Fernsehers. Im Test war die Bildqualität für Videoinhalte ausreichend, kleinere Texte in Menüs wirkten jedoch teils unscharf.
Zusätzlich bietet der Ottocast-Dongle die Möglichkeit, das Smartphone kabellos mit dem Infotainmentsystem zu verbinden – via Apple Carplay oder je nach Variante auch Android Auto Wireless. Die Kopplung erfolgt per Bluetooth und ist in wenigen Minuten abgeschlossen. Alternativ zur HDMI-Quelle lässt sich dann auch das Smartphone als Signalquelle wählen, um beispielsweise Google Maps, Spotify oder andere Apps kabellos im Fahrzeug zu nutzen.
Preis
Mit dem Rabattcode TS20 kostet der Dongle nur 64 Euro statt 80 Euro – in der Variante, die sowohl Wireless Android Auto als auch Apple Carplay unterstützt. Die Version, die ausschließlich mit Carplay kompatibel ist, gibt es mit dem Code bereits für 56 Euro. Der Versand erfolgt kostenfrei aus Lagerbeständen in Frankfurt am Main.
Achtung: Der Hersteller hat dennoch seinen Sitz in der Volksrepublik China. Daher gelten teils abweichende Regelungen beim Käuferschutz, die nicht den EU-Standards entsprechen. Immerhin gewährt der Anbieter ein 30-tägiges Rückgaberecht sowie eine einjährige Garantie.
Fazit
Der Ottocast TV Mate Pro Max ist ein interessanter Adapter für alle, die etwa im Urlaub oder bei längeren Standzeiten über das Fahrzeug-Display Streaming-Inhalte nutzen möchten. Voraussetzung ist ein separater Streaming-Stick oder ein vergleichbares Gerät. Der Adapter nutzt die Carplay-Schnittstelle, um HDMI-Signale ins Infotainmentsystem zu übertragen – das funktioniert überraschend unkompliziert. Eine Touch-Bedinung ist für Quelle über den HDMI-Anschluss nicht möglich, beim TV-Stick bedarf es deshalb immer der Fernsteuerung.
Zusätzlich lässt sich der Dongle auch als kabellose Schnittstelle für Apple Carplay oder je nach Variante auch Android Auto Wireless nutzen. Die Einrichtung ist einfach und schnell erledigt. Wichtig: Ein Streaming-Stick sowie eine mobile Internetverbindung per Hotspot sind erforderlich. Auch darf das System selbstverständlich nur im stehenden Fahrzeug genutzt werden. Der aufgerufene Preis geht angesichts der gebotenen Funktionen in Ordnung.
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Cookie-Einwilligung: Deutsche Datenschützer wegen „Untätigkeit“ verklagt
Die Pay-or-Consent-Angebote (auch „Pur“-Abo) von Verlagen im Internet sind erneut ein Fall für deutsche Gerichte. Im Namen eines ungenannten Beschwerdeführers hat die österreichische Datenschutzorganisation Noyb die Datenschutzbehörden von Hessen und Nordrhein-Westfalen verklagt, weil die bisher nicht auf zwei vorangegangene Beschwerden reagiert haben.
Schon im August 2021 hatte Noyb Beschwerden gegen „Pay or OK“-Banner auf verschiedenen deutschen Nachrichtenportalen eingelegt, darunter auch heise.de. In zwei Fällen – faz.net und t-online.de – haben die zuständigen Aufsichtsbehörden von Hessen und Nordrhein-Westfalen (NRW) dazu noch immer nicht entschieden.
Die betroffenen Banner stellten Nutzer vor die Wahl, den Verlagsangeboten entweder die Verarbeitung und Weitergabe von persönlichen Daten zu Werbezwecken zu erlauben oder ein kostenpflichtiges Abo abzuschließen.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) besage ausdrücklich, dass eine Einwilligung freiwillig erteilt werden müsse, begründet Noyb den Gang vor Gericht. Doch 99 Prozent der Nutzer, die sich mit Pay-or-OK-Bannern konfrontiert sähen, stimmten der damit verknüpften gezielten Werbung zu. Dabei wollten nur drei bis zehn Prozent der Online-User tatsächlich getrackt werden. In einem Verfahren gegen die Facebook- und Instagram-Mutter Meta habe daher mittlerweile sogar die EU-Kommission diesen Ansatz für rechtswidrig erklärt.
Die Beschwerde bei der NRW-Datenschutzbehörde sei über ein Jahr verschollen gewesen, moniert Noyb. Die hessische Aufsicht wiederum verwies demnach auf die Komplexität des Falls und die laufende Ausarbeitung neuer Richtlinien dazu.
Schrems: „Privatsphäre darf keinen Preis haben“
Die Datenschutzkonferenz von Bund und Ländern erklärte „Pur-Abo-Ansätze“ 2023 grundsätzlich für zulässig. Demnach müssen für Tracking aber alle Anforderungen an eine informierte, wirksame Zustimmung nach der DSGVO erfüllt sein. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat dazu bereits Leitlinien aufgestellt. Das Gremium sieht Pay-or-Consent kritisch und brütet über einen dritten Weg, gegen den Verlegerverbände Sturm laufen.
Jonas Breyer, Anwalt des Beschwerdeführers, bezeichnete die Verzögerung als „äußerst bedauerlich“. Leider sei das kein Einzelfall. Der Jurist fragt sich, „was die Behörden mit dem Geld der Steuerzahlenden eigentlich tun“. Noyb verklagte auch schon die Hamburgische Datenschutzbehörde, weil sie das Pay-or-OK-Modell vom Spiegel nicht beanstandete. Viele relevante Tatsachen seien in dem Fall nie untersucht worden.
Transparenzhinweis: heise online bietet selbst ein Pur-Abo an. Nach Beanstandung wurde das Consent-Banner in Rücksprache mit der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen überarbeitet.
(dahe)
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c’t-Story: Sphärenklänge | heise online
Fasziniert starrte ich auf den von der fahlen Sonne schwach beleuchteten größten Planeten des Sonnensystems. Das Kaleidoskop aus verschiedenfarbigen Bändern und Wirbeln von Wolken in Rot-, Braun-, Gelb- und Blautönen weckte in mir einen Hauch von Verständnis für die mir angetragene Aufgabe. Einen zugegebenermaßen kleinen Hauch. Tatsächlich hatten mich ausschließlich der mangelnde Auftragseingang meiner Agentur für interplanetare Privatermittlungen und der traurige Anblick meines Kontostands dazu bewogen, als Security Commander für dieses in meinen Augen sinnfreie Projekt anzuheuern.
„SpecA-7-Verdi startklar.“ Neds trockene Stimme riss mich aus meinen Gedanken. Das Radar verzeichnete neben den sechs bereits in Jupiters Umlaufbahn abgesetzten spektroskopischen Audiowandlern keine künstlichen Objekte. Im Gegensatz zu den anderen sollte Nummer sieben keine Wolkenbänder, sondern die Wirbel des roten Flecks in Töne wandeln, was ein paar knifflige Anforderungen an Umlaufbahn, Startzeitpunkt und Geschwindigkeit der Sonde mit sich brachte. Aus den Augenwinkeln musterte ich meinen Astronavigator. Entspannt schwebten die Finger seiner linken Hand über der Sensorfläche des Schaltpults. Mit der rechten hielt er seinen obligatorischen Becher Synthkaffee an die von Bartstoppeln umsäumten Lippen.
„Dann lass uns das Schätzchen auf die Reise schicken, Nerd!“ Mein jovialer Tonfall prallte an ihm ab wie mein letzter Anbaggerversuch bei Eva, der Bardame vom Blauen Frosch.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „c’t-Story: Sphärenklänge“.
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Österreichs Regierung will Altersgrenzen in Sozialen Netzen durchsetzen
Nachdem ein 21-Jähriger an einer Grazer Schule elf Menschen erschossen hat, möchte Österreichs Bundesregierung Kinder aus Sozialen Netzen draußenhalten. „(Wir werden) uns auch für strengere Regeln für Kinder und Jugendliche im Umgang mit Sozialen Medien einsetzen“, sagte Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) am Montag bei seiner Regierungserklärung zum Amoklauf. „Denn wir sehen: Digitale Plattformen sind längst nicht mehr nur Orte der Information oder der Unterhaltung. Sie können auch Orte der Radikalisierung und der Verrohung sein. Hier braucht es klare Regeln und klare Verantwortung auf Seiten der Plattformbetreiber.“ In der deutschen Bundesregierung ist ebenfalls die Forderung nach wirksamen Altersgrenzen für Social Media erhoben worden.
Der für Digitalisierung zuständige österreichische Staatssekretär Alexander Pröll (ÖVP) möchte „die Plattformen dazu verpflichten, dass sie ihren Altersbeschränkungen auch nachkommen. Sie müssen quasi Türsteher sein für die Jugendlichen, und wir werden in Österreich eine nationale Lösung machen.“ Das sagte er im in der ORF-Radiosendung Ö1 Mittagsjournal am Dienstag. Die Methode der Durchsetzung ist nicht geklärt. Pröll zeigt sich offen für die Idee, Konten in Sozialen Netzen mit der staatlichen elektronischen Identität ID Austria zu verknüpfen.
13, 14, 15, 16 – wer bietet höher?
Welche Altersgrenze genau gelten soll, ist ebenfalls noch nicht entschieden. Die großen Betreiber haben selbst 13 oder 14 Jahre festgelegt, setzen das aber nicht streng durch. „Ich sage nur: Die DSGVO schreibt vor, dass Daten für unter 14-Jährige eigentlich nicht verarbeitet werden dürfen“, glaubt Staatssekretär Pröll. Spanien, Frankreich und Griechenland haben sich auf der EU-Digitalministerkonferenz in Luxemburg für ein EU-weites Verbot Sozialer Netze für Kinder unter 15 Jahren starkgemacht, Spanien fordert es für unter 16-Jährige.
Norwegen plant, das Mindestalter von 13 auf 15 Jahre anzuheben und Strukturen für die Altersüberprüfung auszubauen. In Australien ist der Ausschluss von Menschen unter 16 aus Sozialen Netzen bereits beschlossene Sache. Das wünschen sich auch die oppositionellen österreichischen Grünen. Zusätzlich möchten sie die Plattformbetreiber für alle Inhalte haftbar machen.
(ds)
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