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Patentstreit: Western Digital muss 1 US-Dollar Schadenersatz zahlen
Der seit 2016 bestehende Patentstreit zwischen dem HDD-Hersteller Western Digital und SPEX Technologies mündet in einem kuriosen Urteil. Ein US-Richter reduzierte die zuvor angedrohten insgesamt 553 Millionen US-Dollar Schadenersatz auf eine symbolische Strafe von nur 1 US-Dollar, da es an Beweisen mangelte.
Jahrelanger Streit um Verschlüsselungspatent
In dem Rechtsstreit geht es um das US-Patent US6088802A von SPEX zur Datenverschlüsselungstechnik, das Western Digital bei bestimmten Festplatten verletzt haben solle. Ein Gerichtsdokument bezieht sich auf die Enterprise-HDD Ultrastar He10 sowie auf externe HDDs der My-Book-Reihe.
WD sollte 553 Millionen Dollar zahlen
Im Oktober 2024 war Western Digital von einem US-Gericht in Kalifornien zu einer Strafzahlung in Höhe von 316 Millionen US-Dollar verurteilt worden. Doch damit nicht genug, kamen im Januar 2025 weitere 237 Millionen US-Dollar an Zinsgebühren hinzu. Insgesamt sollte der Festplattenhersteller also 553 Millionen US-Dollar Strafe entrichten.
Strafe wurde jetzt auf 1 Dollar reduziert
Wie The Register jetzt berichtet, gibt es eine überraschende Wende in dem Fall. Aus mehr als einer halben Milliarde US-Dollar an Schadenersatz wurden jetzt 1 US-Dollar als symbolische Strafe veranschlagt. In dem Urteil (PDF) heißt es, dass „bestimmte Beweise und Theorien nicht mehr verfügbar waren“. Es mangele schlicht an Beweisen, anhand derer eine angemessene Lizenzgebühr hätte festgelegt werden können.
Ein Präzedenzfall wird angeführt, bei dem es zwischen Adobe Systems und TecSec ebenfalls um Patente zur Datenverschlüsselung ging. Seinerzeit wurde die zunächst an Adobe verhängte Strafe von 1,75 Millionen US-Dollar letztlich auch wegen unzureichender Beweise fallen gelassen.
SPEX hatte nach dem Urteil vom 16. Juni 2025 eine Woche Zeit, um darauf zu reagieren. Ob und wie dies geschehen ist, bleibt vorerst unbekannt.
Schadensersatzexperte wurde ausgeschlossen
In einer Stellungnahme der Anwälte von Western Digital heißt es, dass der HDD-Hersteller vor dem Prozess erfolgreich einen Antrag auf Ausschluss des „Schadenersatzexperten“ von SPEX gestellt habe. Dessen Schadenersatztheorien seien „nie offengelegt worden“ und „rechtlich unangemessen“.