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PKV-Chef über die Digitalisierung des Gesundheitswesens für Privatversicherte


Während die Digitalisierung des Gesundheitswesens oft von der Debatte um die Herausforderungen der gesetzlichen Krankenversicherungen geprägt ist, fragen sich viele immer wieder, wie der digitale Wandel für die rund 8,7 Millionen Privatversicherten in Deutschland aussieht. Wir haben mit Christian Hälker, dem Geschäftsführer des Verbands der Privaten Krankenversicherungen, über die Digitalisierung des Gesundheitswesens gesprochen.

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Die Digitalisierung des Gesundheitswesens schreitet voran. Wie ist die Private Krankenversicherung (PKV) hier aufgestellt, insbesondere bei Projekten wie der elektronischen Patientenakte (ePA) und dem E-Rezept?

Fast alle großen privaten Krankenversicherer sind mittlerweile an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen und decken damit etwa 80 Prozent des Marktes für Vollversicherte ab. Anders als in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gibt es bei uns jedoch keinen gesetzlichen Zwang, eine Anwendung zu einem bestimmten Zeitpunkt einzuführen.



Christian Hälker, Geschäftsführer beim Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband).

(Bild: OKV)

Unsere Unternehmen können selbst entscheiden, ob sie mit dem E-Rezept oder der ePA starten. Viele fangen mit dem E-Rezept an, da der Versicherte hier einen direkten positiven Effekt erlebt: Er löst das Rezept mit dem Smartphone in der Apotheke ein und kann die Rechnung digital einreichen, ganz ohne Medienbruch. Bei der ePA ist der unmittelbare Mehrwert für viele bisher nicht so klar, weshalb wir sie eher als Einstieg sehen, damit sich die Versicherten an die Technologie gewöhnen können. Um die Hürden für Ärzte und Softwareentwickler möglichst gering zu halten, orientieren wir uns dabei sehr nah am GKV-Standard.

Sie erwähnen das Smartphone. Die PKV setzt also nicht auf die elektronische Gesundheitskarte (eGK) wie die GKV?

Richtig, wir haben bewusst auf die eGK verzichtet und setzen stattdessen vollständig auf digitale Identitäten und das Smartphone. Das orientiert sich auch an dem, was auf EU-Ebene passiert, wo es ebenfalls keine Karte gibt; die eGK ist eher ein deutsches Phänomen, das im Gesundheitswesen regelrecht zementiert wird. Wir glauben, dass die Zukunft digital ist und die meisten Menschen, auch ältere, ohnehin online sind. Für diejenigen, die kein Smartphone nutzen möchten, gibt es Sonderlösungen. Zukünftige Anwendungen wie der Online-Check-in beim Arzt, bei dem man sich per NFC oder durch das Abfotografieren eines Barcodes anmeldet, werden den Alltag weiter vereinfachen.

Für all diese digitalen Anwendungen ist eine eindeutige Identifikation notwendig. Warum ist die Krankenversichertennummer (KVNR) für Privatversicherte ein solches Thema?

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Die KVNR ist der zentrale Schlüssel für den Zugang zur Telematikinfrastruktur; ohne sie läuft nichts. Hier stoßen wir jedoch auf eine große Hürde, die es in der GKV nicht gab. Wir fordern seit etwa drei Jahren eine Vereinfachung bei der Vergabe der KVNR. Aktuell müssen wir jeden Versicherten einzeln anschreiben und um dessen Zustimmung bitten, eine KVNR beantragen zu dürfen. Viele Versicherte sind bei einer solchen Unterschrift skeptisch, weil sie den direkten Nutzen nicht sofort erkennen – anders als bei der Nutzung einer App, wo der Vorteil direkt erlebbar ist. In der GKV konnten die Nummern automatisch für den gesamten Bestand vergeben werden, was den Prozess massiv erleichtert hat.

Welche Herausforderungen sehen Sie?

Bei uns läuft der Zugang zu den digitalen Diensten über eine GesundheitsID, die auf einer digitalen Identität basiert. Die größten Hürden liegen derzeit im Zugangsprozess selbst, was sich auch in den teils sehr schlechten App-Store-Bewertungen von 1,2 bis 1,6 Sternen für die TI-Anwendungen widerspiegelt. Viele Versicherer bieten die Gematik-Apps deshalb separat an, um die Bewertung ihrer Haupt-Service-App nicht zu gefährden.

Ein Kernproblem ist, dass die meisten Bürger ihre PIN für den online-fähigen Personalausweis nicht kennen. Der Online-Dienst zum Zurücksetzen der PIN wurde im Dezember 2023 vom BMI aus Kostengründen still und heimlich eingestellt. Nun muss man dafür extra zum Bürgerbüro – eine zu hohe Hürde. Wir hoffen, dass neue, rein digitale Verfahren, die ohne PIN auskommen, oder Vereinfachungen durch die EU den Zugang erleichtern.

Ein weiterer Punkt ist die Nutzung von Gesundheitsdaten für die Forschung. Privatversicherte sind auf nationaler Ebene davon bisher ausgenommen. Wird sich das ändern?

Auf nationaler Ebene ist es korrekt, dass uns die gesetzliche Grundlage fehlt, um die Daten von Privatversicherten dem Forschungsdatenzentrum zur Verfügung zu stellen. Das ändert sich aber mit dem Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS). Der EHDS unterscheidet nicht zwischen GKV und PKV, sondern stellt auf den Bürger ab. Dadurch werden wir auf EU-Ebene verpflichtet sein, Daten zu liefern, und erhalten so die gesetzliche Grundlage, die uns in Deutschland bisher fehlt. Das begrüßen wir, denn es ergibt Sinn, dass auch die Daten der Privatversicherten für die Verbesserung der Versorgung genutzt werden.

Wie wird diese Datenanbindung konkret aussehen?

Hier muss man zwischen der Primär- und Sekundärdatennutzung unterscheiden. Für die Primärdatennutzung, also die direkte Versorgung im EU-Ausland, wird es eine Schnittstelle geben, die vom GKV-Spitzenverband bereitgestellt wird und die wir mitnutzen werden; hier sind wir bereits gesetzlich berücksichtigt. Was die Sekundärdatennutzung, also die Bereitstellung von Forschungsdaten, betrifft, ist die genaue Umsetzung noch nicht final geklärt. Wir sind derzeit im Gespräch, ob wir eine eigene Struktur aufbauen oder uns an den Vorhaben der GKV orientieren.

Wie beteiligt sich die PKV an den erheblichen Kosten der Telematikinfrastruktur? Im Raum steht oft der Vorwurf, die PKV würde die Infrastruktur nutzen, ohne dafür zu zahlen.

Dieser Vorwurf ist falsch. Wir beteiligen uns unserem Anteil entsprechend an den Kosten, obwohl der Gesetzgeber uns im Sozialgesetzbuch V nie explizit berücksichtigt hat. In den Diskussionen ist hier oft von einem Anteil von etwa sieben Prozent die Rede. Unsere Beteiligung ist über einen bilateralen Vertrag mit dem GKV-Spitzenverband geregelt. Wir haben nicht nur die laufenden Kosten übernommen, sondern als „Wiedereinstiegskosten“ auch rückwirkend für die Jahre gezahlt, bevor wir 2020 wieder in die Gematik eingestiegen sind. Wir würden es begrüßen, wenn unsere Kostenbeteiligung auch gesetzlich verankert würde, um diese wiederkehrende Falschinformation aus der Welt zu schaffen.

Ärzte kritisieren oft den Zwang zur Digitalisierung, gerade, weil die Systeme bisher nicht immer stabil laufen. Sie in der PKV setzen auf Freiwilligkeit. Ist das der bessere Weg?

In der Theorie klingt Freiwilligkeit gut, aber die Praxis in Deutschland zeigt leider oft, dass Anwendungen erst dann wirklich genutzt werden, wenn eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Das hat man beim E-Rezept und bei der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) deutlich gesehen.

Die einzige Ausnahme ist der elektronische Heil- und Kostenplan (EHKP) der Zahnärzte. Dieses System hat sich ohne Zwang durchgesetzt, weil es allen Beteiligten einen sofort erkennbaren und erheblichen Mehrwert bietet: Der Patient hat keinen Papierkram, der Zahnarzt erhält sofort eine Zusage und kann die Behandlung planen, und die Kasse hat einen voll digitalen Prozess. Solange dieser klare Mehrwert bei anderen Anwendungen wie der ePA bisher nicht für alle spürbar ist, scheint eine gewisse Verpflichtung in Deutschland notwendig zu sein, um die Digitalisierung voranzutreiben.

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(mack)



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