Connect with us

Datenschutz & Sicherheit

Plattner zum BSI-Portal: „Werden nicht die ganze Republik retten können“


Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat sein neues „BSI-Portal“ gestartet, das nun als zentraler Anlaufpunkt für Betroffene von IT-Sicherheitsvorschriften des Bundes etabliert werden soll. Die Präsidentin der Bundesbehörde, Claudia Plattner, hofft dabei auf deutliche Effekte durch das deutsche Umsetzungsgesetz zur Netzwerk- und Informationssicherheitsrichtlinie der EU, mit dem das BSI-Gesetz geändert und der Kreis der Betroffenen deutlich ausgeweitet wurde. „NIS2 ist trotz Regierungswechsel vergleichsweise schnell umgesetzt worden und wir sind bereit. „Von uns aus kann es losgehen“, sagt Plattner gegenüber heise online. Die Überarbeitung der alten NIS-Richtlinie und ihre deutsche Umsetzung hatten zuvor Jahre gedauert.

Weiterlesen nach der Anzeige

Mit der Website sollen nun Verpflichtete, also nach bisherigen Schätzungen knapp 30.000 Unternehmen, Behörden und andere Institutionen, die als kritisch im Sinne des Gesetzes gelten, künftig mit dem BSI-Portal nur noch eine Anlaufstelle benötigen, einen sogenannten „One-Stop-Shop“. Neben der gesetzlich verpflichtenden Registrierung sollen dort relevante Informationen zu den anwendbaren Cybersicherheitspflichten auffindbar sein. In den kommenden Monaten sollen dann weitere funktionale Features ergänzt werden. Vor allem der Austausch von Echtzeitdaten soll künftig das Bewusstsein für akute Vorfälle erhöhen, aber auch die Reaktionszeiten verringern. Bislang gibt es kein zentrales Meldeportal in standardisiertem Format, aus dem sich strukturiert Auffälligkeiten ablesen lassen würden.

Für Stirnrunzeln und Kritik dürfte die Wahl des Anbieters sorgen, auf den das BSI dabei für sein Portal setzt: Amazons Web Services. „AWS bietet hierfür eine passende Infrastruktur mit Sicherheitseigenschaften nach dem Stand der Technik, auf die wir aufgesetzt haben“, sagt die BSI-Präsidentin auf Nachfrage von heise online. Das BSI-Portal soll auch anonyme Meldungen von Cybersicherheitsvorfällen und Schwachstellen ermöglichen – diese beiden Features sollen auch ohne Registrierung nutzbar sein.

Dass es nun ein zentrales BSI-Portal für die NIS2-Betroffenen gibt, will BSI-Präsidentin Claudia Plattner jedoch auf keinen Fall missverstanden wissen. Das BSI könne nicht überall sein. „Werden wir die ganze Republik retten können? Nein, das nicht“, sagt sie im Gespräch mit heise online. „Auch wenn wir Hilfestellungen leisten können: Am Ende des Tages müssen sich die Firmen anschauen, wie ihre IT aussieht, wie ihre Backups gemacht werden.“ Sie müssten selbst die Ärmel hochkrempeln, meint Plattner.

Die NIS2-Richtlinie und die jetzt in das BSI-Gesetz überführten Regelungen sehen eine Vielzahl an Pflichten für die Betreiber kritischer Infrastrukturen vor, vom Internetprovider über Energienetzbetreiber bis hin zu Gesundheitsversorgern, Wasserwerken, Lebensmittelherstellern oder anderen relevanten Unternehmen, aber auch Behörden. Dabei wird nicht exakt aufgeführt, was genau getan werden muss. „NIS2 sagt nicht, dass man einen gepatchten Exchange-Server haben muss“, erklärt Plattner. Pflicht sei vielmehr ein Risikomanagement, das zeige, ob dies ein Problem für die Cybersicherheit des eigenen Unternehmens ist. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein ungepatchter Exchangeserver ein Problem sei, sei hoch, erklärt die BSI-Präsidentin. Aber das heiße nicht, dass ein solcher Patch genau das eine sei, was zu tun ist. Mit der NIS2 kommen aber auch überarbeitete Meldepflichten für IT-Sicherheitsvorfälle – auch hierbei soll das neue Portal nun eine Hilfestellung leisten.

Weiterlesen nach der Anzeige

Halten sich Anbieter nicht an die Regeln, wären nach § 65 BSI-Gesetz inzwischen bis zu 10 Millionen Euro oder zwei Prozent des Jahresumsatzes als Bußgeld möglich. „Die Menschen müssen sich darauf verlassen können: Eine gewisse Quote wird angeschaut – und irgendwann trifft es dann eben jeden mal“, erklärt Plattner den Ansatz ihrer Behörde.

Dabei spielen die unter dem NIS2-Regime möglichen Strafen nach Ansicht der seit Mitte 2023 amtierenden BSI-Präsidentin aber gar nicht die größte Rolle. „Der große Hebel sind nicht wir“, sagt Plattner. Sie erwartet eine Nebenwirkung der NIS2-Regelungen auf die sogenannten Directors-and-Officers-Versicherungen (D&O). „Der große Hebel sind die Organhaftungen der Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte“, sagt die BSI-Präsidentin, die zumindest einen Großteil ihres Berufswegs selbst in der Wirtschaft verbracht hat. „Wenn die ihren Versicherungen nicht nachweisen können, dass sie sich zumindest um die Basics gekümmert haben, dann können sich je nach Sachlage sogar persönliche Haftungsfragen stellen, die nicht abgedeckt sind.“

Inwieweit die vom Bundesgesetzgeber am Ende getroffenen Formulierungen im jetzigen §38 BSI-Gesetz tatsächlich wirken, bleibt abzuwarten. Bereits heute zeichnet sich aber ab, dass der Markt für Risikomanagement- und IT-Sicherheitsschulungen Fahrt aufnimmt. Geht es nach der BSI-Präsidentin, soll das nicht der einzige Effekt der NIS2 bleiben. „Ich habe die Hoffnung und auch die Erwartung, dass wir durch NIS2 einen ordentlichen Ruck hineinbekommen und auch hierzulande alles rund um IT-Sicherheits-Services wächst“, unterstreicht Plattner gegenüber heise online. „Auch einfach deshalb, weil es lukrativ ist.“


(mack)



Source link

Datenschutz & Sicherheit

Krypto-Phishing mit angeblicher Mail des Bundeszentralamts für Steuern


close notice

This article is also available in
English.

It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Bei einer aktuellen Phishing-Masche geben die Betrugs-E-Mails vor, vom Bundeszentralamt für Steuern zu stammen. Es seien „Abweichungen bei Krypto-Angaben festgestellt“ worden, heißt es darin.

Weiterlesen nach der Anzeige

Das Schreiben versucht, bei den Empfängern Druck aufzubauen. „Dieses Schreiben dient der Information über eine verpflichtende Maßnahme im Zusammenhang mit Ihrer Steuererklärung und Ihre Krypto-Vermögenswerte“, schreiben die Phisher in nicht ganz sauberem Deutsch. Demnach seien „Krypto-Dienstleister verpflichtet, steuerrelevante Daten an die Finanzbehörden zu melden. Die gemeldeten Informationen werden künftig automatisiert mit Ihren Angaben abgeglichen.“

Das steht tatsächlich in der EU-Richtlinie mit dem Namen DAC 8, deren Umsetzung in Deutschland am 19.12.2025 beschlossen wurde und die damit Heiligabend des vergangenen Jahres in Kraft getreten ist. Das hat noch keine größeren Kreise gezogen, könnte jetzt jedoch für Verunsicherung bei Krypto-Asset-Inhabern sorgen.

Die zu meldenden Daten umfassen laut Phishing-Mail „Identitätsdaten von Steuerpflichtigen, Krypto-Bestände und Wallets, Transaktionen, Übertragungen und Veräußerungen“. Die Betrüger schreiben weiter: „Um steuerliche Unstimmigkeiten, Prüfungen oder Sanktionen zu vermeiden, ist eine Überprüfung Ihrer Krypto-Konten innerhalb von 5 Werkstage erforderlich“ – der sehr kurze Zeitrahmen soll den Druck erhöhen. Empfänger müssten sich daher bei „Mein Elster“ mit ihrem Elster-Zertifikat anmelden und „Krypto-Wallets oder Exchange-Konten gemäß den Anweisungen“ verknüpfen. Darauf folgt eine Schaltfläche „Zur Datenüberprüfung“, die auf die eigentliche Phishing-Seite umleitet – auf Mobil-Browsern, mit Desktop-Browser-Kennung erfolgte eine Umleitung auf web.de. Das soll Malware-Analysten die Arbeit erschweren.

Die Betrüger versuchen, noch mehr Druck aufzubauen und so potenzielle Opfer zum Handeln zu bringen: „Bei Abweichungen zwischen gemeldeten und erklärten Daten handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann“, erörtern sie weiter. „Steuerhinterziehung ist hingegen als Straftatbestand eingestuft und kann mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden“, schließt der Text der Phishing-Mail ab.

Es gibt mehrere Indizien, dass es sich um keine echte Mail von der Steuerverwaltung handelt. Der Absender zeigt zwar einen passenden Namen an, die Mail-Adresse selbst hat jedoch überhaupt nichts mit Steuern zu tun und liegt nicht einmal auf einer deutschen Domain. Der Aktions-Knopf leitet auf eine verkürzte, kryptische URL und nicht auf mit dem Elster-System verbundene Domains. Auch die kleineren Rechtschreibfehler sind ein weiteres Indiz. Empfänger sollten diese Mails daher einfach löschen und ignorieren.

Weiterlesen nach der Anzeige

Das Bundeszentralamt für Steuern muss des Öfteren für derartige Phishing-Versuche herhalten. Im vergangenen Mai forderten Betrüger etwa angeblich im Namen der Behörde auf, Mahngebühren für verspätete Steuererklärungen zu zahlen.


(dmk)



Source link

Weiterlesen

Datenschutz & Sicherheit

Musks Chatbot Grok verbreitet weiter sexualisierte Deepfakes



Seit Ende Dezember flutet Elon Musks KI-Chatbot Grok die Kurznachrichtenplattform X mit sexualisierten Deepfakes. User*innen haben das Programm aufgefordert, Bilder von bekannten Frauen und Minderjährigen mit nur minimaler Bekleidung und in sexualisierten Posen darzustellen. Inzwischen kursieren auch KI-generierte Bilder von bekannten Frauen in Hakenkreuz-Bikinis.

Auf den weltweiten Aufschrei folgte zunächst nur eine Reaktion des Chatbots selbst, der von „Schwachstellen in den Sicherheitsvorkehrungen“ schrieb, die behoben werden müssten. Elon Musk hatte sich über die Vorwürfe zuerst amüsiert, indem er ein Bild von sich selbst im Bikini postete. Dann kündigte ein Sprecher von X jedoch an, dass das Generieren und Verbreiten „illegaler Inhalte“ die gleichen Konsequenzen für Accounts haben werde, als würden sie die Inhalte selbst hochladen.

Zwar wurden inzwischen einzelne Inhalte gelöscht, weitere Konsequenzen erfolgten bisher jedoch nicht. Entsprechende Bilder kursieren zudem weiter auf der Plattform.

Betroffen sind vor allem Frauen und Kinder

Die Möglichkeit zur Erstellung sexualisierter Fake-Bilder hatte Musks KI-Unternehmen xAI kürzlich mit einem Update für den Chatbot geschaffen. Seit Dezember 2025 kann Grok durch den „Image Generation Release“ auch bestehende Bilder bearbeiten, die Nutzer*innen hochladen. Letzten Sommer hatte das Unternehmen bereits einen „Spicy Mode“ für pornographische Inhalte veröffentlicht, den das neue Feature ergänzt.

Die Bildbearbeitungsfunktion ist auch auf X verfügbar. Wollen User*innen damit Deepfakes erstellen, zum Beispiel von Menschen im Bikini, benötigt der KI-Chatbot dafür weder eine Zustimmung der Urheber*innen, noch erfahren diese von der Manipulation. Opfer der sogenannten Deepnudes sind – nicht nur in diesem Fall digitaler Gewalt – vor allem Frauen und junge Mädchen.

Auch die rechte Influencerin Ashley St. Clair, mit der Elon Musk ein gemeinsames Kind hat, gehört zu den Zielen. Ihre öffentliche Kritik an Musks Chatbot hat den Missbrauch jedoch nur verstärkt. Nutzer*innen hatten unter anderem Bilder von ihr als 14-Jährige, im Bikini und in nach vorne gebeugter Pose erstellen lassen. Wie St. Clair berichtet, habe es nach ihrer Beschwerde bei der Plattform zwölf Stunden gedauert, bis X das gefakte Kinderbild entfernt hat.

Wir sind ein spendenfinanziertes Medium

Unterstütze auch Du unsere Arbeit mit einer Spende.

Ein Fall für den Digital Services Act

Nach eigenen Angaben will Ashley St. Clair nun ein kürzlich verabschiedetes US-Gesetz nutzen, um sich zu schützen. Der Take it Down Act soll Menschen helfen, gegen die nicht-einvernehmliche Verbreitung sexualisierter Bilder vorzugehen.

Einem Bericht von heise online zufolge prüfen in Frankreich derweil bereits Staatsanwälte, wie man mit dem Digital Services Act der EU auf die Fälle reagieren kann. Auch die Europäische Kommission sieht in den sexualisierten Bildern einen Fall für den Digital Services Act. Das Vorgehen reiht sich in laufende Untersuchungen gegen X wegen Verstößen gegen europäische Plattformgesetze ein.

Auch die britische Kommunikationsaufsicht Offcom verlangt Antworten von xAI zu der Thematik. Ebenso haben sich Regierungen von Malaysia und Indien kritisch geäußert.

Auch Meta und OpenAi setzten auf erotische Inhalte

KI-generierte Erotikinhalte sind inzwischen kein Nischenphänomen mehr. Vielmehr setzen KI-Firmen im großen Stil auf romantische und sexuelle Inhalte, um ihre Bots zu vermarkten. So kündigte Sam Altman, Vorstandschef von Open AI, im Oktober 2025 einen Erotik-Modus für ChatGPT an. Das Add-on ist noch nicht verfügbar und soll nach einer Altersprüfung nutzbar sein.

Meta wiederrum stand kürzlich in der Kritik, weil sein Chatbot Meta AI auf Facebook, WhatsApp und Instagram auch Minderjährigen romantische Interaktionen ermöglichte.

Im Fall eines Rentners aus New York führte eine romantische Konversation sogar zu einem tödlichen Unfall. Der 76-Jährige hatte sich in den Meta-Chatbot „Big Sis Billie“ verliebt und wurde von diesem aufgefordert, ihn an einer bestimmten Adresse zu besuchen. Der Chatbot beteuerte mehrmals, wirklich real zu sein. Auf dem Weg zu dem vermeintlichen Date stürzte und verstarb der Rentner.



Source link

Weiterlesen

Datenschutz & Sicherheit

Rechteausweitungslücke in MyAsus | heise online


close notice

This article is also available in
English.

It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

In dem Support-Tool MyAsus für Rechner des Herstellers Asus klafft eine als hochriskant bewertete Sicherheitslücke. Sie ermöglicht Angreifern, dem Werkzeug beliebigen Code unterzujubeln, der mit den Rechten von MyAsus zur Ausführung gelangt – womit sie also ihre Rechte im System ausweiten können.

Weiterlesen nach der Anzeige

In der Schwachstellenbeschreibung erklärt Asus, dass eine Schwachstelle im „AsusSoftwareManagerAgent“ des Typs „nicht kontrollierter DLL-Ladepfad“ vorliegt. Lokale Angreifer können die App dazu bringen, eine manipulierte DLL aus einem von den Angreifern kontrollierten Ort zu laden, was zur Ausführung von beliebigem Code führt (CVE-2025-12793, CVSS4 8.5, Risiko „hoch“). Das Support-Werkzeug MyAsus ist auf diversen Rechnern von Asus standardmäßig vorinstalliert.

Asus hat auf der Webseite mit Sicherheitsmitteilungen auch den neuen Eintrag für MyAsus ergänzt. Demnach steht MyAsus für alle Asus-PCs von Desktops, Laptops, über NUCs bis hin zu All-in-One-PCs zum Download bereit. Die Fehlerkorrekturen sind ab Version 4.0.52.0 für x64-CPUs und 4.2.50.0 für ARM-Prozessoren in MyAsus enthalten.

Die aktuelle Version lässt sich auf der Asus-Webseite herunterladen. Die verweist jedoch auf den Microsoft-Store, der die Installation dann auch passend zur Plattform vornimmt und über den Aktualisierungen verteilt werden können. Asus erklärt zudem in der Sicherheitsmitteilung, dass das Öffnen des MyAsus-Tools mit aktiver Internetverbindung zum Anbieten der Aktualisierung führen sollte.

Bereits Ende November fiel Asus mit einer hochriskanten Sicherheitslücke in MyAsus auf. Auch da handelte es sich um eine Schwachstelle, die Angreifern das Ausweiten ihrer Rechte im System ermöglicht. Sie hat sich jedoch im Wiederherstellungsmechanismus des Asus System Control Interface befunden.


(dmk)



Source link

Weiterlesen

Beliebt