Datenschutz & Sicherheit
Podcast „Passwort“ Folge 37: DNSSEC, die DNS Security Extensions
Ohne DNS geht im Internet nicht viel. Die Auflösung von sprechenden Host- und Domainnamen zu schwer merkbaren IP-Adressen erleichtert den Zugang zum Netz ungemein und macht das Web in der heutigen Form erst möglich. Doch das Domain Name System ächzt unter der Last seiner Verantwortung: Die über unverschlüsselte und leicht fälschbare UDP-Pakete übertragenen DNS-Daten stellen ein Sicherheitsrisiko dar. Das soll DNSSEC beheben, die Domain Name System Security Extensions: Indem alle Antworten eines Nameservers digital signiert werden, sind Fälschungen leicht erkennbar.
Doch in der Praxis lauern viele Tücken, allen voran die zusätzliche technische Komplexität. Dass DNSSEC aber entgegen häufig propagierter Gerüchte gar nicht mehr fehleranfällig ist, erläutert der Podcast-Gast in dieser Folge, Peter Thomassen. Er ist einer der Gründer von deSEC, in der IETF zu DNSSEC aktiv und vereint tiefes technisches mit organisatorischem Wissen. Ideale Voraussetzungen, um Christopher, Sylvester und vor allem den Hörern die Tücken, das Potenzial und den aktuellen Stand von DNSSEC nahezubringen.
Diesmal zu Gast im „Passwort“-Podcast: Peter Thomassen
(Bild: Peter Thomassen)
Leicht umzusetzen, zu wenig Automatisierung
Zuvorderst steht die Erkenntnis: Wer keine eigenen Domains verwaltet, bekommt von DNSSEC meist nichts mit. Die Sicherheitserweiterungen verrichten ihre Arbeit im Hintergrund, kein grünes Häkchen oder Schloss-Symbol im Browser verrät ihre Existenz. Nützlich sind die dennoch und Domaininhaber sowie IT-Verantwortliche können mit einigen Handgriffen ihre eigenen Domains mit DNSSEC absichern.
Das eröffnet ihnen neue Möglichkeiten, etwa den Einsatz von DANE – DNS-based Authentication of Named Entities. Bei diesem Verfahren werden die Schlüssel digitaler Zertifikate im DNS hinterlegt und der übliche Vertrauensanker, die Zertifizierungsstelle (CA), wird überflüssig. Aber auch aus Compliance-Gründen kann DNSSEC sinnvoll sein, obgleich es derzeit in wenigen Standards explizit vorgeschrieben ist.
In einem Bereich ist das CA-Ökosystem den DNS Security Extensions jedoch einige Jahre voraus, so Experte Thomassen: der Automatisierung. Ließen sich Vorgänge rund um die DNSSEC-Absicherung von Domains leichter automatisch abwickeln und würden sie etwa von Hostern und Domainprovidern standardmäßig vorgenommen, könnte DNSSEC sich schneller durchsetzen und so die Sicherheit im Internet erhöhen.
Die neueste Folge von „Passwort – der heise security Podcast“ steht seit Mittwochmorgen auf allen Podcast-Plattformen zum Anhören bereit.
(cku)
Datenschutz & Sicherheit
Sicherheitsupdates: IBM Db2 über verschiedene Wege angreifbar
Aufgrund von mehreren Softwareschwachstellen können Angreifer IBM Db2 attackieren und Instanzen im schlimmsten Fall vollständig kompromittieren. Um dem vorzubeugen, sollten Admins die abgesicherten Versionen installieren.
Schadcode-Schlupfloch
Am gefährlichsten gilt eine Sicherheitslücke (CVE-2025-33092 „hoch„), durch die Schadcode schlüpfen kann. Die Basis für solche Attacken ist ein von Angreifern ausgelöster Speicherfehler. Wie ein solcher Angriff konkret ablaufen könnten, ist bislang unklar. Davon sind einer Warnmeldung zufolge die Client- und Server-Editionen von Db2 bedroht. Das betrifft die Db2-Versionen 11.5.0 bis einschließlich 11.5.9 und 12.1.0 bis einschließlich 12.1.2.
Um Systeme gegen die geschilderte Attacke zu rüsten, müssen Admins in der Warnmeldung verlinkte Special Builds installieren.
Eine weitere Schwachstelle (CVE-2025-24970) ist mit dem Bedrohungsgrad „hoch“ eingestuft. Sie betrifft das Application Framework Netty. An dieser Stelle können Angreifer Abstürze provozieren. Auch hier soll ein Special Build Abhilfe schaffen.
Weitere Gefahren
Die verbleibenden Schwachstellen sind mit dem Bedrohungsgrad „mittel“ versehen. An diesen Stellen können Angreifer meist ohne Authentifizierung DoS-Zustände erzeugen, was Abstürze nach sich zieht. Die dagegen gerüsteten Versionen finden Admins in den verlinkten Warnmeldungen (nach Bedrohungsgrad absteigend sortiert):
(des)
Datenschutz & Sicherheit
WordPress Theme Alone: Mehr als 120.000 Angriffsversuche dokumentiert
Eine Sicherheitslücke im WordPress-Theme Alone macht damit ausgestattete Websites verwundbar. Angreifer nutzen die „kritische“ Lücke bereits aus und führen Schadcode aus. Eine dagegen abgesicherte Version steht zum Download bereit.
Backoor-Attacken
Vor den Attacken warnen Sicherheitsforscher von Wordfence in einem Beitrag. Sie geben an, in der Spitze mehr als 120.000 Angriffsversuche beobachtet zu haben. Setzen Angreifer erfolgreich an der Sicherheitslücke (CVE-2025-5394) an, können sie ohne Authentifizierung aufgrund von mangelnden Überprüfungen Zip-Dateien mit Schadcode hochladen und ausführen.
Die Forscher erläutern, dass Angreifer versuchen, mit Schadcode verseuchte Plug-ins auf erfolgreich attackierten Websites zu installieren, um Hintertüren einzurichten. Admins sollten also nach ihnen unbekannten Plug-ins Ausschau halten.
Die Entwickler geben an, das Sicherheitsproblem in Alone – Charity Multipurpose Non-profit WordPress Theme 7.8.5 gelöst zu haben.
(des)
Datenschutz & Sicherheit
Wir veröffentlichen das neue Bundespolizei-Gesetz
Die Bundesregierung plant ein neues Gesetz für die Bundespolizei. Das Bundesinnenministerium hat einen Gesetzentwurf erarbeitet und an Verbände geschickt. Wir veröffentlichen das 170-seitige Dokument als PDF: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes.
Das neue Gesetz soll das aktuelle Bundespolizeigesetz vollständig ersetzen. Das ist aus dem Jahr 1994 und damit laut Bundesregierung veraltet. Das neue Bundespolizeigesetz gibt der größten deutschen Polizei „zeitgemäße und moderne“ sowie „zusätzliche und neue Befugnisse“.
Staatstrojaner und Quellen-TKÜ plus
Das Gesetz erlaubt der Bundespolizei erstmals die Überwachung von Telekommunikation. Die Polizei soll Personen präventiv überwachen, um Gefahren abzuwehren – auch wenn „noch kein Tatverdacht begründet ist“.
Die Befugnis ermöglicht nicht nur klassische Telefon-Überwachung, sondern auch den Einsatz von Staatstrojanern. Die Polizei soll Smartphones und Computer hacken und infizieren, um verschlüsselte Kommunikation „wie beispielsweise Skype oder Whatsapp“ auszuleiten.
Laut Gesetzentwurf soll die Bundespolizei dabei auch auf gespeicherte Daten zugreifen. Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD vereinbart, den „Zugriff auf retrograd gespeicherte Daten“ nicht zu erlauben. Gegen diese „Quellen-TKÜ plus“ laufen mehrere Verfassungsbeschwerden.
Fluggastdaten ohne Anordnung
Seit 2017 müssen Fluglinien sämtliche Passagierdaten von Flügen aus oder nach Deutschland an das Bundeskriminalamt übermitteln, das sie in einer Datenbank speichert und rastert. Die Bundespolizei kann Fluglinien anordnen, ihr Passagierdaten von Flügen über die Schengen-Außengrenzen zu übermitteln.
Das neue Gesetz verpflichtet Fluglinien, sämtliche Passagierdaten von Flügen über die Schengen-Außengrenzen an die Bundespolizei zu schicken. Eine Anordnung ist nicht mehr nötig. Laut Innenministerium entfallen damit „aufwendige Verwaltungs-(streit-)verfahren und der Aufwand für die Identifizierung von Risikoflugstrecken“.
Wegfall der Errichtungsordnung
Wenn die Bundespolizei eine „automatisierte Datei mit personenbezogenen Daten“ anlegt, muss sie bisher eine Errichtungsanordnung erstellen. Das Bundesinnenministerium muss zustimmen, die Bundesdatenschutzbeauftragte wird angehört.
Das neue Gesetz streicht die Errichtungsordnung. Laut Innenministerium führt das „zur effizienteren und bürokratiearmen Wahrnehmung polizeilicher Arbeit“. Der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber kritisiert das als „Wegfall eines wichtigen datenschutzrechtlichen Kontrollinstruments“.
Zusätzliche, neue Befugnisse
Der Gesetzentwurf umfasst eine ganze Reihe neuer Befugnisse. Die Bundespolizei soll Bestands-, Nutzungs- und Verkehrsdaten erheben, eigene Drohnen fliegen und fremde Drohnen abwehren, stille SMS verschicken, IMSI-Catcher einsetzen sowie Meldeauflagen und Aufenthaltsverbote aussprechen.
Zudem weitet das Gesetz existierende Befugnisse weiter aus. Das betrifft beispielsweise das Filmen mit Bodycams, das Scannen von Kfz-Kennzeichen, den Einsatz von V-Personen und Verdeckten Ermittlern sowie eine DNA-Datenbank.
Keine Kennzeichnung, keine Quittung
Schon die Ampel-Regierung wollte das Bundespolizeigesetz reformieren. Ende 2023 hatte sie einen eigenen Entwurf beschlossen. Im Bundestag haben Abgeordnete und Sachverständige diesen Entwurf kritisiert.
Die Ampel wollte eine pseudonyme Kennzeichnung von Polizisten einführen, um „polizeiliches Handeln für alle Bürger:innen transparenter zu machen“. Zudem sollten sich kontrollierte Personen „Kontrollquittungen ausstellen lassen“, um „das Vertrauen in die Arbeit der Sicherheitsbehörden zu stärken“. Beide Ideen hat die aktuelle Regierung wieder gestrichen.
In Richtung autoritärer Kontrolle
Das Gesetz ist aktuell ein Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums. Das Ministerium hat den Entwurf Ende letzter Woche an Länder und Verbände geschickt. Die dürfen jetzt Stellungnahmen abgeben – bis Ende nächster Woche. Zwei Wochen für 170 Seiten – in Ferien und Sommerpause.
Die innenpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag Clara Bünger kritisiert gegenüber netzpolitik.org: „Die Pläne der Bundesregierung zur Ausweitung der Befugnisse der Bundespolizei sind ein klarer Schritt in Richtung autoritärer Kontrolle. Statt mehr Überwachung und weniger Transparenz brauchen wir eine stärkere demokratische und justizielle Kontrolle der Polizei.“
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