Datenschutz & Sicherheit

Polizei-Handys seit Cyberangriff nicht nutzbar


Ein Cyberangriff auf Diensthandys der Polizei Mecklenburg-Vorpommerns hat offenbar weitreichendere Folgen als zunächst vermutet worden war. Nach unbestätigten Informationen könnten sämtliche für die polizeiliche Arbeit genutzten Smartphones unbrauchbar sein. Offenbar besteht die Gefahr, dass die Hacker auch nach einem Neustart Zugriff auf sensible Daten und den E-Mail-Verkehr der Polizei haben.

Laut Ministerium hatte es Anfang Juni über den Server, der die Mobiltelefone der Beamten (sogenannte mPol-Geräte) vernetzt, einen „Angriffsversuch“ gegeben. Zunächst war davon die Rede, dass die Mobilgeräte nur „für einige Tage nicht in vollem Umfang im Streifendienst genutzt werden können“. Doch sei noch immer in der Klärung, welche Auswirkungen der Angriff auf die Endgeräte hatte, hieß es.

Weder die Smartphones noch der betroffene Server befinden sich laut Ministerium im Einsatz. Eine Sprecherin des Innenministeriums bestätigte, dass die Landespolizei ihre Smartphones im alltäglichen Dienst nicht nutzt und stattdessen wieder auf die alte Funktechnik zurückgreifen müsse.

Damit solle auch eine Gefährdung der gesamten weiteren IT-Infrastruktur der Polizei ausgeschlossen werden. Zu den Hintermännern des Angriffs liefen strafrechtliche Ermittlungen. Informationen über laufende Ermittlungsverfahren der Polizei seien vom Hackerangriff nicht betroffen. Diese befänden sich auch auf anderen Servern der Landespolizei.

Mit Millionenaufwand war die Landespolizei mit speziell geschützten und auf den jeweiligen Nutzer gemünzten Diensthandys ausgestattet worden. Mit diesen Geräten konnten laut Ministerium auf Streifenfahrten und -gängen rasch online Abfragen nach Fahrzeughaltern erfolgen oder Prüfungen von Ausweispapieren und weitergehende Recherchen vorgenommen werden. Dies muss nun wieder umständlich über Funk im Polizeirevier abgefragt werden

Das Innenministerium hatte den Innenausschuss des Landtags über den Vorfall und den Stand der Ermittlungen informiert, die Ausschussmitglieder aber zum Stillschweigen verpflichtet.


(vbr)



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