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Porno-Streit in Frankreich: Betreiber kassiert Schlappe


Frankreich hat im Streit mit Betreibern von Porno-Webseiten über neue Jugendschutzregeln einen Etappensieg eingefahren. Neue strenge Regeln zur Alterskontrolle auf den Seiten gelten wieder. Der Staatsrat als oberstes französisches Verwaltungsgericht nahm eine zeitweise Aussetzung der Auflagen zurück.

Hammy Media, der Betreiber von xHamster, habe nicht nachweisen können, dass die neuen Vorschriften der Firma unmittelbaren und schweren wirtschaftlichen Schaden zufügen könnten, hieß es von dem Gericht.

Für einen besseren Jugendschutz müssen Porno-Plattformen in Frankreich seit Kurzem schärfere Kontrollmechanismen schaffen. Einfach anzuklicken, dass man älter als 18 Jahre ist, reicht nicht mehr. Zur Wahrung der Anonymität sollen externe Seiten das Alter der Nutzer überprüfen. Die Pornoseite erhält dann nur eine Bestätigung, dass die Person volljährig ist und kennt seine Identität nicht. Der externe Dienstleister kennt zwar die Identität des Nutzers, aber nicht den Grund der Altersabfrage.

Laut Zahlen der französischen Aufsichtsbehörde für Digitales (Arcom) aus dem Jahr 2023 besuchten jeden Monat 2,3 Millionen Minderjährige Pornoseiten. Minderjährige machten demnach 12 Prozent der Seiten-Nutzer im Land aus.


Der Streit um die Pornos schaukelt sich bereits seit Wochen hoch. Anfang Juni hatte Aylo, der Konzern hinter Pornhub, Redtube und Youporn, Inhalte aus Protest gegen die Vorschriften blockiert. Statt den erotischen Videos gab es für Menschen in Frankreich dann nur noch eine Stellungnahme des Konzerns zu der Alterskontrolle zu beäugen.

Der Konzern hinter xHamster ging noch einen Schritt weiter und zog vor Gericht. Während die neuen Vorschriften vom Verwaltungsgericht Paris Mitte Juni ausgesetzt wurden, nahm der Staatsrat diese Pause nun zurück. Eine Entscheidung darüber, ob die Vorschriften rechtmäßig sind, hat das Gericht nicht getroffen. Weitere Urteile dürften folgen – und der Streit zwischen Porno-Konzernen und dem französischen Staat damit weitergehen.


(dmk)



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Vorstellung Mercedes GLC EQ: Konservativ zum Erfolg?


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Beginnen wir die Vorstellung des GLC EQ brutal – mit einem Rückblick. Die bisherigen Versuche von Mercedes, mit Elektroautos global zu reüssieren, sind mit „wenig erfolgreich“ geradezu euphorisch beschönigend umschrieben. EQC und EQE SUV waren technisch keineswegs schlechte Autos, den Geschmack der Kunden trafen sie offenkundig aber nicht. Nun wagt Mercedes mit dem GLC EQ einen Neuanfang, der technisch an der Spitze mitspielen soll und gleichzeitig klassische Werte, die der Marke zugeschrieben werden, vermitteln möchte. Das E-SUV steht damit vor großen Aufgaben.

Der GLC EQ beerbt den seit 2022 gebauten GLC mit Verbrenner nicht, sondern ergänzt das Angebot. Die auf einer Plattform basierende C-Klasse und der GLC werden im kommenden Jahr überarbeitet und nicht etwa eingestellt. Statt einer sehr glatt-förmigen Front bekommt der elektrische GLC einen wuchtigen Grill verpasst. Das Gesicht der Marke sei „neu definiert“ worden, indem man eines der „ikonischsten Designelemente der Automobilgeschichte neu interpretiert und bewahrt“ habe, meint Gorden Wagener, Chief Design Officer Mercedes. Nun, dazu werden die Ansichten sicher auseinandergehen. Wie bei einem der Hauptkonkurrenten, dem neuen BMW iX3, sind auch beim GLC EQ die Rückleuchten schneller gewachsen, als die Ästhetik mithalten konnte – das ist freilich nur eine persönlich gefärbte Sicht auf die Dinge.


Mercedes GLC EQ

Mercedes GLC EQ

Die Rückleuchten sind recht wuchtig geraten.

(Bild: Mercedes)

Gegenüber dem GLC mit Verbrenner wächst das E-SUV, und zwar dort, wo der Kunde etwas davon hat: zwischen den Achsen. Acht Zentimeter legt er dort zu und misst damit 2,97 m. Das sollte für fürstliche Platzverhältnisse genügen. Der Kofferraum fasst 570 bis 1740 Liter, was ungefähr dem entspricht, was ein rund 20 cm kürzerer Skoda Enyaq auch fasst. Hinzu kommt ein Fach unter der vorderen Haube mit 128 Litern. Eine Maximierung des Platzangebots stand im Lastenheft des Mercedes also nicht an erster Stelle, doch Grund zum Klagen wird man kaum haben. Die Anhängelast liegt bei 2,4 Tonnen, auch das dürfte viele Ansprüche abdecken.


Mercedes GLC EQ

Mercedes GLC EQ

Dieses Werksbild ist kein Zufall, sondern wurde bewusste in die erste Auswahl an freigegebenen Fotos gesteckt. Kommuniziert werden soll: Der GLC EQ kann bis zu 2,4 Tonnen an den Haken nehmen.

(Bild: Mercedes)

Die ersten Bilder des Innenraums zeigen nur eine von zahlreichen Gestaltungsmöglichkeiten, die bis zu einer veganen Auskleidung reichen. Der fast einen Meter breite Bildschirm wird eine Sonderausstattung, Bilder von Grundausstattung gibt es noch nicht. Ohne Aufpreis dabei ist ein Glasdach, das gegen Zuzahlung um ein paar bunte LEDs erweitert werden kann. Eine elektrochemische Verschattung ist immer dabei: Liegt eine Spannung an, richten sich Kristalle so aus, dass das Dach transparent wird. Öffnen lässt es sich, unabhängig davon, nicht. Ob es da alle in der Zielgruppe tröstet, dass LEDs und Verschattung auch per Sprachbefehl bedient werden können und das System eine „rolloartige, rund sechs Sekunden lange Inszenierung“ (O-Ton-Mercedes) aufführen kann?


Mercedes GLC EQ

Mercedes GLC EQ

Ein Glasdach ist serienmäßig, ein mit LEDs illuminierter Sternenhimmel aufpreispflichtig.

(Bild: Mercedes)

Zurück sind jedenfalls Wippe und Walze auf dem Lenkrad, auf vielfachen Wunsch von Kunden, wie Mercedes schreibt. Komplett verabschiedet hat sich die Marke von Wischflächen auf dem Steuer allerdings noch nicht, wobei genau das nach einigen Erfahrungen, die wir mit Testwagen gemacht haben, eine ausgezeichnete Idee gewesen wäre. Denn die winzigen Touchflächen nervten nachhaltig.

Das sind freilich Petitessen, denn überzeugen soll GLC EQ selbstverständlich mit anderen Werten. Auf dem Papier bleibt er dabei hinter dem, was BMW im iX3 auffährt, etwas zurück. Die 94 kWh netto dürften allerdings ebenfalls viele Interessenten zufriedenstellen. Die maximale Ladeleistung liegt bei 330 kW und das Fenster zwischen 10 und 80 Prozent soll in 22 Minuten gefüllt sein. Daraus ergibt sich in diesem Bereich eine durchschnittliche Nettoladeleistung von 179 kW. Verglichen mit den bisherigen Elektroautos der Marke ist das ein hervorragender Wert, markenübergreifend allerdings kann der GLC EQ mit den derzeit besten Elektroautos nicht ganz mithalten.

Die Reichweite im WLTP gibt Mercedes mit 571 bis 713 km an. 70 Prozent davon wären also rund 400 bis 500 km Reichweite. Nehmen wir für ein gedankliches Experiment den niedrigen Wert und starten mit voller Batterie, die wir bis auf 10 Prozent runterfahren und anschließend auf 80 Prozent wieder aufladen, um ein Ziel mit 10 Prozent Restladung zu erreichen. Dann sind mit einer Pause von 22 Minuten mehr als 900 km möglich. Verfahren hat man dann netto etwa 150 kWh, zu denen die Ladeverluste noch hinzugezählt werden müssen. Zu einer hohen Effizienz soll ein Zweigang-Getriebe beitragen. Der erste Gang ist mit 11:1 sehr kurz übersetzt, der zweite mit 5:1 deutlich länger. Im WLTP verspricht Mercedes Werte zwischen 14,9 und 18,8 kWh/100 km.

Zum Start der Baureihe wird zunächst nur das stärkste Modell zu haben sein. Mit einer Systemleistung von 360 kW beschleunigt der GLC EQ 400 4Matic in 4,3 Sekunden aus dem Stand auf 100 km/h und erreicht in der Spitze 210 km/h. Interessant ist, dass Mercedes sowohl vorn als auch hinten auf permanenterregte Synchronmaschinen (PSM) setzt. Viele Hersteller nutzen diese Bauform nur für die primäre Antriebsachse und schalten einen Asynchronmotor im Bedarfsfall an der sekundären Achse dazu. Im kommenden Jahr wird Mercedes weitere Ausführungen nachreichen, darunter auch Modelle mit Hinterradantrieb.


Mercedes GLC EQ Front

Mercedes GLC EQ Front

Mercedes war bestrebt, das klassische Design wieder stärker zu betonen, wenngleich ein E-Auto einen Kühlergrill in der hier angedeuteten Größe nicht mehr nötig hat.

(Bild: Mercedes)

Dreistufig aufgebaut ist das Angebot an Assistenten. In Europa ist gegen Aufpreis assistiertes Fahren auf Level 2 möglich. Der GLC EQ unterstützt den Fahrer, der hier stets allein in der Verantwortung bleibt, also beim Spur- und Abstandhalten. Später soll es einen erweiterten Spurwechsel-Assistenten geben, der auch im Stadtverkehr funktioniert. Vorerst nur in China und den USA kann der Kunde ein „nahtloses und sicheres Point-to-Point-Fahrerlebnis“ (Mercedes) buchen. Der Hersteller schreibt es nicht explizit, doch damit dürfte Level 3 gemeint sein. Das würde bedeuten: Der GLC EQ könnte in mindestens einem exakt definierten Szenario selbstständig fahren, sofern der Fahrer bereit ist, innerhalb von ein paar Sekunden einzugreifen.


Mercedes GLC EQ Cockpit

Mercedes GLC EQ Cockpit

Diese breite Displayfront wird nur gegen Aufpreis eingebaut.

(Bild: Mercedes)

Noch steht nicht genau fest, ab wann der GLC EQ bei den Händlern stehen wird – Mercedes bleibt in diesem Punkt vage und spricht vom ersten Halbjahr 2026. Auch einen Preis mag der Konzern noch nicht nennen. Nicht mehr als eine grobe Orientierung mögen interne und externe Konkurrenten aufzeigen. Ein Mercedes GLC mit Plug-in-Hybrid (Test) und der BMW iX3 kosten rund 69.000 Euro. Der GLC EQ wird sich in diesem Umfeld einfinden müssen, und Ausführungen mit Heckantrieb und weniger Leistung dementsprechend darunter. Damit lässt sich zweierlei absehen: Für den GLC mit Verbrenner wird es finanziell deutlich ungemütlicher. Und das EQE SUV (Test), das ähnlich voluminös wie der neue GLC EQ ist, dürfte binnen Jahresfrist vom Markt verschwinden. Denn auf dem Papier ist der Neue in allen wesentlichen Belangen überlegen, und in der Praxis dürfte dies kaum anders sein.

Mehr zur Marke Mercedes


(mfz)



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Nuki Pro 5 und Nuki Ultra: Tipps und Tricks zu den smarten Schlössern


Die Auswahl an smarten Schlössern, mit denen man das Öffnen und Schließen der Haus- oder Wohnungstür automatisieren kann, ist mittlerweile groß. Zu den wichtigsten Wettbewerbern gehört der österreichische Hersteller Nuki, der seine Geräte in Europa herstellt. Die Firma hat mit zwei neuen Modellen in diesem und im letzten Jahr den Markt umgekrempelt: Sie schließen flotter und sind – zumindest theoretisch – einfacher zu installieren. Das Nuki Pro 5 und das Nuki Ultra ähneln einander, haben aber unterschiedliche Zielgruppen. In unseren FAQ fassen wir die wichtigsten Fragen und Antworten zusammen und geben Tipps zu Set-up und Nutzung – gespeist aus den Erfahrungen der vergangenen Monate.

Nuki hat Smart-Lock-Freunden gleich zwei Eier ins Nest gelegt. Zuerst kam im letzten Herbst das Ultra, das eine neue Dimension der smarten Schlösser darstellen sollte. Es hat dank starkem Motor und eigenem Universalzylinder alle wichtigen Features parat, ist mit 350 Euro aber auch reichlich teuer. (Zudem sind die Handelspreise (ab 349 €) bislang nicht gesunken.) Da Nuki keine Angaben machte, ob auch das reguläre Pro – bei dem man den Zylinder gegebenenfalls nicht tauschen muss – ein Upgrade erhalten würde, griffen viele Nutzer zum Ultra. Und tatsächlich: So flott und performant war ein Nuki noch nie.

Das Problem: Im Frühjahr 2025 kam mit dem Pro 5 dann tatsächlich eine neue Version des Pro für nur 270 Euro auf den Markt (auch hier gibt es noch keine Verbilligungen im Handel (ab 269 €)). Diesem fehlt der Universalzylinder, es lässt sich aber auch viel einfacher montieren – und benötigt keinen nervigen Schlüsseltausch. Auf unsere Frage, ob es viele Rückläufer gab, die vom Ultra zum Pro 5 wechseln wollten, hüllte sich Nuki jedoch in Schweigen. Die Vertriebspolitik war jedenfalls kritikwürdig. Denn: Das Pro 5 unterscheidet sich nur wenig vom Ultra, schließt genauso leistungsstark. Es schaut allerdings etwas mehr aus der Tür heraus (70 statt 58 mm), was aber kaum einem Kunden auffallen dürfte. Dafür durchläuft man den durchaus nicht ganz einfachen Prozess der Zylinderkonfektionierung samt dessen Einbau nicht, der beim Ultra Pflicht ist. Es reicht, einen Zylinder in der Tür zu haben, der einen Schlüssel innen und einen außen verträgt (die sogenannte Gefahrenfunktion). Den brauchte man aber auch schon bei den Vorgängermodellen stets – etwa dem klassischen Smart Lock des Herstellers, das Nuki in der Variante „Go“ inzwischen für gut 150 Euro (Handelspreis (ab 142 €)) weiterverkauft.

Das Nuki Pro 5 erfreut mit einem spielend leichten Einbau – ganz im Gegensatz zum Nuki Ultra mit dem Zylindertausch. Es braucht einfach nur einen stinknormalen Europrofilzylinder (für die Schweiz gibt es eine eigene Variante mit Rundprofilzylinder, die derzeit ausverkauft ist), der wie erwähnt von beiden Seiten betätigt werden kann, also auch öffnet und schließt, wenn zwei Schlüssel stecken – die besagte Gefahrenfunktion (siehe oben). Nuki liefert beim Pro 5 nur noch zwei runde Scheiben mit, die innen auf dem Zylinder montiert werden: entweder per Klebefolie oder mittels Festschrauben.

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Bei der Klebefolie sollte man darauf achten, dass sie wirklich fest angebracht wurde. Die runde Scheibe hat im Gegensatz zu Nukis altem Pro mit seiner „Montageplatte B“ deutlich weniger Haltefläche zur Verfügung, da sie wesentlich kleiner ist. Man sollte Klebereste (etwa von einem älteren Smart Lock) gänzlich entfernen und die Fläche mit einem fettlösenden Reiniger säubern sowie alsdann die Scheibe ausreichend lang andrücken. Die alternative Scheibe zum Festschrauben der Pro-5-Befestigung passt wiederum nur dann auf den Zylinder, wenn das Schloss ausreichend weit heraussteht. Bei unseren Versuchen kam es vor, dass die Scheibe zwar scheinbar griff (beziehungsweise die drei integrierten Schrauben), es faktisch aber nicht dauerhaft so war, weil zu wenig Fläche. Resultat: Die Scheibe fiel nach kurzer Zeit samt Pro 5 ab, das man daraufhin nur noch mit einigem Gerüttel samt Schlüssel (an dem es hängen geblieben war) entfernt bekam.



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Oberlandesgericht: Vorsicht bei Werbung mit Superlativen für Software


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Behauptungen über Spitzenstellungen sind auch beziehungsweise gerade in der Werbung für Computerprogramme nur unter strengen Voraussetzungen zulässig. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz mit einem jetzt publik gewordenen Urteil vom 8. Juli entschieden (Az.: 9 U 443/25). Ein Softwareanbieter hatte sein Lernmanagement-System als „das einfachste und effizienteste“ beworben. Diese Aussagen befand das Gericht nun als irreführend und somit wettbewerbswidrig. Der Grund: Solche Superlative haben einen objektiv nachprüfbaren Tatsachenkern. Sie sind nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) folglich nur erlaubt, wenn man sie beweisen kann. Die beklagte Firma konnte dies nicht.

Effizienz könne zum Beispiel durch Zeitersparnis oder technische Standards belegt werden, verdeutlichte das OLG. Einfachheit lasse sich an Kriterien wie der Benutzerfreundlichkeit oder der Anzahl der benötigten Klicks messen. Da der werbende Anbieter in diesem Fall keine Belege für seine Aussagen vorlegen konnte, sahen die Koblenzer Richter die zur Kundengewinnung getätigten Behauptungen als irreführend an.

Die Klägerin und die Beklagte sind Konkurrenten im Bereich digitaler Weiterbildung. Die letztlich unterlegene Firma bewarb ihr LMS auf ihrer Website und in Google-Anzeigen mit den beanstandeten Slogans. Die Klägerin mahnte dies ab und zog vor Gericht, da die Beklagte die Abgabe einer Unterlassungserklärung zurückwies.

Das Landgericht (LG) Mainz hatte in erster Instanz den Antrag der Klägerin auf Erlass einer einstweiligen Verfügung im Eilverfahren abgewiesen (Az.: 12 HK O 9/25). Es sah die Werbung zwar als Wettbewerbsverstoß an. Die Mainzer Richter hielten die Klage aber für unzulässig, da sie möglicherweise das Recht missbrauche. Denn die Klägerin habe die geforderte Vertragsstrafe in der Abmahnung als zu hoch angesetzt und auch den Gegenstandswert unangemessen hoch bemessen.

Das OLG gab der Berufung der Klägerin nun statt und hob das Urteil aus Mainz auf. Es sah die Werbung als klaren Wettbewerbsverstoß an und verneinte den vom LG angenommenen Rechtsmissbrauch. Die Koblenzer Richter sehen die in der Abmahnung geforderte Vertragsstrafe von 10.000 Euro und den Gegenstandswert von 30.000 Euro nicht als offensichtlich überhöht an. Sie weisen darauf hin, dass die Klägerin nur einmalig eine solche Summe gefordert habe und der Vorwurf des Rechtsmissbrauchs nach dem UWG eine Wiederholung voraussetze. Zudem habe solche Superlativ-Werbung das Potenzial, dem Konkurrenten erheblichen wirtschaftlichen Schaden zuzufügen.

Die Beklagte führte auch ins Feld, dass die Klage rechtsmissbräuchlich sei, weil die Klägerin lange gewartet habe. Die Werbung sei schon länger online gewesen. Das OLG widersprach dem, da die Antragstellerin vorgetragen hatte, erst kurz vor der Abmahnung von der Reklame erfahren zu haben. Eine allgemeine Marktbeobachtungspflicht für Mitbewerber bestehe nicht.

Auch die Tatsache, dass die Klägerin die Berufungs- und Begründungsfristen fast vollständig ausgeschöpft hatte, werteten die Koblenzer Richter nicht als „schleppendes Vorgehen“ oder Indiz für fehlende Dringlichkeit. Sie bestätigten die Eilbedürftigkeit des Verfahrens, die bei Wettbewerbsverstößen grundsätzlich vermutet wird. Die Beklagte habe diese Annahme nicht entkräften können. Für den IT-Rechtler Jens Ferner zeigt die Entscheidung, „dass das Wettbewerbsrecht auch im digitalen Marketing klare Grenzen setzt“. Es sei wichtig, rechtzeitig auf Abmahnungen zu reagieren, um kostspielige Verfahren zu vermeiden.


(nen)



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