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Künstliche Intelligenz

Post zum Freitag: Windows zähmen, Hirnzellen rechnen lassen, Casio smart machen


Kennen Sie das? Sie setzen Windows 11 frisch auf, freuen sich über den sauberen Desktop – und stellen dann fest, dass das Betriebssystem munter Daten nach Redmond funkt, als gäbe es kein Morgen. Diagnose- und Telemetriedaten, Nutzungsprofile, Werbe-IDs: In den Werkseinstellungen ist Microsoft erstaunlich neugierig. Zum Glück lässt sich das eindämmen, und zwar ohne Informatikstudium. Mein Kollege Jan Schüßler hat die wichtigsten Datenschutz-Handgriffe für Windows 11 zusammengetragen – eine Pflichtlektüre für alle, die nicht zwischen Totalüberwachung und Linux-Umstieg wählen möchten.

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Doch Datenschutz ist nur ein Aspekt des Dauerprojekts Windows 11. Denn auch wer glaubt, sich nach der Installation gemütlich zurücklehnen zu können, hat die Rechnung ohne Microsoft gemacht: Die Bedienoberfläche ist eine permanente Baustelle, bei der sich Startmenü und Taskleiste gefühlt mit jedem Update verändern. Axel Vahldiek hat deshalb noch einmal eine umfassende Anleitung für die ersten Handgriffe nach dem Umstieg geschrieben. Denn der Umstieg fühlt sich bei Windows 11 ohnehin wie ein Dauerzustand an.

Wer sich im Unternehmensumfeld fragt, ob man Microsoft-Dienste überhaupt noch ohne Cloud betreiben kann, dem sei gesagt: Ja, das geht. Der Eindruck eines Cloud-Zwangs täuscht, auch wenn Microsoft seine Azure-Welt natürlich intensiv bewirbt. Exchange, SharePoint, die Office-Apps – all das gibt es weiterhin für den Betrieb im eigenen Rechenzentrum. Wir haben einen Überblick über die On-Premises-Optionen bei Microsoft zusammengestellt, der gerade für Unternehmen in sensiblen Bereichen Gold wert sein dürfte. Allerdings: Am Subscription-Modell führt auch dort kein Weg mehr vorbei.

Apropos Infrastruktur – aber dieses Mal die dunkle Seite: Dass das Internet auch eine Schattenwelt hat, ist bekannt. Doch wie dreist manche Akteure dabei vorgehen, hat mich dann doch überrascht. Meine Kollegen Jan Mahn und Christopher Kunz haben in einer aufwendigen Recherche das Firmengeflecht hinter sogenannten Bulletproof-Hostern offengelegt. Das sind Anbieter, die ihre Kunden – darunter Betreiber von Malware-Infrastruktur und DDoS-Angreifer – gezielt vor Strafverfolgern abschirmen. Briefkastenfirmen in Amsterdam und London, ein Internetunternehmer aus Hamburg, ein Dienstleister in der Türkei: Was wie ein Krimi klingt, ist leider real. Besonders ernüchternd: Das RIPE NCC, zuständig für die Verwaltung von Internet-Ressourcen in Europa, macht es den Akteuren offenbar nicht besonders schwer.

Von der dunklen Seite des Netzes zu den hellen Köpfen der deutschen KI-Szene, denn auch die gibt es. Trotz aller Unkenrufe über die doch bestimmt bald platzende KI-Blase gedeiht die hiesige Start-up-Landschaft. Gleich drei deutsche KI-Firmen haben 2025 den begehrten Einhorn-Status erreicht – also eine Bewertung von über einer Milliarde Dollar. Andrea Trinkwalder beleuchtet in ihrem Artikel, wie sich deutsche KI-Start-ups zwischen Milliardeninvestitionen und Blasen-Angst behaupten. Besonders spannend: Firmen wie Black Forest Labs oder DeepL sind mit vergleichsweise bescheidenen Budgets erstaunlich konkurrenzfähig gegenüber den US-Giganten.

Und wo ich schon bei KI bin: Was wäre, wenn die Zukunft der künstlichen Intelligenz gar nicht in immer größeren Rechenzentren liegt, sondern in lebenden Hirnzellen? Klingt nach Science-Fiction, ist aber schon Realität – zumindest im Kleinen. Die Schweizer Firma FinalSpark züchtet Organoide aus menschlichen Neuronen, die sich als lernfähig erweisen und dabei einen Bruchteil der Energie klassischer KI-Systeme verbrauchen. In einem Test hat ein solches Organoid aus 10.000 Neuronen ein Videospiel schneller gelernt als ein herkömmliches KI-Modell. Arne Grävemeyer erklärt, warum lebende Hirnzellen das Energieproblem der KI lösen könnten – und warum man diese biologischen Computer bereits über ein Web-API mieten kann … irgendwie faszinierend und gruselig zugleich.

Zum Schluss habe ich noch etwas fürs Handgelenk, aber sehr retro. Die Casio F-91W kennt vermutlich jeder: Diese kleine, unverwüstliche für knapp 20 Euro, die seit 1989 geschätzte 120 Millionen Mal über die Ladentheke ging. Smart war sie allerdings nie. Das ändert die Ollee Watch: Ein DIY-Bausatz für rund 50 Euro rüstet Bluetooth, Schrittzähler und Pulsmesser nach. Ob die Kult-Casio damit zur ernsthaften Konkurrenz für die Apple Watch wird? Nun ja, lesen Sie am besten selbst unseren Test der Ollee Watch – ich verrate nur so viel: Für das Feingefühl beim Einbau schadet es nicht, ruhige Hände zu haben.

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Passend zur Retro-Uhr könnte ich eigentlich mal wieder meinen alten Telefunken-Miniverstärker MA2 einschalten. Den hatte ich mir vor Jahren bei eBay „neu“ gekauft, nachdem mein Exemplar aus Teenagerzeiten nach meinem Auszug im Elternhaus auf mysteriöse Weise verschwunden war. Der alles andere als lineare Klang bei gedrückter Loudness-Taste weckt bei jedem Ton Erinnerungen an diese Zeit.

Bevor ich einen vollständigen Retroflash bekomme, wünsche ich Ihnen ein schönes Wochenende und eine gute Lesezeit.

Ihr
Volker Zota
(Chefredaktion heise online)


(vza)



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BSI-Kriterienkatalog für Cloud-Computing C5 verlangt mehr


Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat am heutigen Dienstag seinen Kriterienkatalog für sicheres Cloud-Computing in einer aktualisierten Version veröffentlicht. Damit wird festgeschrieben, wo die Mindeststandards für den sicheren Betrieb liegen sollen.

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C5:2026 löst zum einen die 2020er-Version ab und bringt zum anderen auch eine deutsche Interpretation des EU-Cloud-Certification-Schemas. Dabei gelten die BSI-Vorgaben für viele Dienstleister als gesetzlich vorgegebene Voraussetzung – für das digitale deutsche Gesundheitswesen wird etwa eine Typ-2-Zertifizierung vorausgesetzt, aber auch bei digitalen Finanzdienstleistungen und im Bankensektor, bei Passbildern oder bei staatlichen Stellen gilt C5 oft als maßgeblich.

Die Grundidee hinter dem Schema: eine verlässliche Definition aller Begrifflichkeiten und Betriebsabläufe sicherzustellen, damit auch das drin ist, was gemeint ist. Das fängt bei einfach wirkenden Dingen wie der Frage an, was eine gemeinsame Zone im Cloud-Betrieb ist, was eine Partition und was eine Location – gefolgt von den eigentlichen Kernkriterien und darüber hinausgehenden, ergänzenden Kriterien, wie die Dienste zu betreiben sind, um C5-konform zu sein.

Die C5-Kriterien verlangen dabei unter anderem darzulegen, welchem Recht der Anbieter selbst und seine gegebenenfalls vorhandenen Konzernmütter unterliegen, aber auch, wie etwa Zonen eingeteilt sind und wo die Daten der Kunden liegen. Auch umfangreiche Informationen zur Beantwortung von Anfragen offizieller Stellen zu Kunden-Cloud-Daten müssen beigebracht werden.

Neben organisatorischen und rechtlichen Vorgaben enthält auch die neue Version jede Menge klassischer Sicherheitsfragen, von der Absicherung der Kundendaten bis zum Vorfallmanagement. Mit C5:2026 ist längst nicht alles anders geworden, aber an einzelnen Aspekten wie dem Container-Management wurde kräftig geschraubt. Die neue Iteration enthält hierzu wesentlich genauere Vorgaben als bislang.

Post-Quanten-Krypto hält Einzug in C5

Das BSI gibt an, dass es bei der Entwicklung der neuen Version neben der Kompatibilität und Interoperabilität mit anderen Standards insbesondere darauf geachtet habe, was aus der Community seit der 2020er-Version an die Bonner IT-Sicherheitsbehörde herangetragen wurde. Angesichts der immer drängenderen Fragen der Post-Quanten-Kryptografie enthält Kapitel 5.8 auch umfangreiche Angaben zu den Kriterien, die Cloud-Anbieter nach C5 bei der wirksamen Verschlüsselung einhalten sollen. Unter anderem geht es dabei um den Einsatz von Hybridverfahren, um absehbar zu schwache Verfahren zu härten.

Als „zeitgemäßen und praxistauglichen Maßstab für alle, die Cloud-Dienste nutzen, prüfen, anbieten oder beschaffen“, will BSI-Präsidentin Claudia Plattner den aktualisierten Katalog deshalb verstanden wissen. Tatsächlich erinnern viele der Vorgaben an das, was in den vergangenen Monaten in gleich mehreren Cloud-Kooperationen des BSI mit unterschiedlichen Anbietern – darunter europäische genauso wie US-Unternehmen – bereits an Vorgaben für einen sicheren Betrieb benannt wurde.

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Für Anwender soll der neue C5-Katalog zudem eine bessere Nutzbarkeit mit sich bringen. „Die überarbeitete Struktur mit Unterkriterien und verschärfenden beziehungsweise ergänzenden Zusatzkriterien sorgt für mehr Klarheit bei Prüfung, Zuordnung und Auswertung“, erklärt BSI-Vizepräsident Thomas Caspers. Dafür werde der Katalog erstmals bald auch in einem maschinenlesbaren Format bereitgestellt. Das dürfte für die Automatisierung entsprechender Prozesse hilfreich sein.

Das Grundproblem, dass die offizielle Testierung umfangreich, somit kostenträchtig und damit vor allem für etabliertere Unternehmen zu stemmen ist, kann auch der neue Katalog nicht ändern. Und auch wer sich mit C5:2026 einrichtet, muss weiterhin die Debatten verfolgen. Ergänzend zu den im C5 beschriebenen Sicherheitskriterien für Cloud-Dienste wolle das BSI in Kürze allgemeine Souveränitätskriterien für Cloud-Computing-Lösungen veröffentlichen, heißt es aus der IT-Sicherheitsbehörde des Bundes.


(axk)



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Web-Tipp: Gishty veröffentlicht Nachrichten jenseits des Mainstreams


Wussten Sie, dass Äthiopien und Eritrea einander derzeit wieder feindlich gegenüberstehen? Wenn Sie das wussten: Kennen Sie auch die Hintergründe? Haben Sie mitbekommen, dass Bangladesh im Februar 2026 seine ersten freien Wahlen hatte? Und dass dabei mit der Nationalist Party eine der zwei großen Parteien den Sieg einheimste? Oder, dass Nepals neuer Premierminister ein 35-jähriger Rapper ist?

Über derlei Neuigkeiten berichteten beispielsweise der Spiegel (Paywall), Deutschlandfunk (Audio) und auch die Tagesschau. Die Chance, dass man solche News hierzulande verpasst oder vergessen hat, ist trotzdem groß.

Im c’t Magazin und auf heise online stellen wir Ihnen in der Rubrik „c’t Web-Tipps“ regelmäßig ein Sammelsurium an Websites vor. Hier zeigen unsere Redakteurinnen und Redakteure Seiten, die sie kurios, hilfreich, spannend, lehrreich, nützlich oder einfach nur witzig finden. Mehr Web-Tipps finden Sie hier:

Sham Jaff ist freiberufliche Journalistin. Seit 2014 gibt sie einen meist wöchentlich erscheinenden Newsletter namens „What happened Last Week“ heraus. Darin fokussiert sie Nachrichten, die in deutschsprachigen Medien oft untergehen. Man könnte auch sagen, Ereignisse, die abseits der Aufmerksamkeit unserer Massenmedien stattfinden: in Asien, Afrika und Amerika.


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Vorsicht, Kunde: Wie EWE Netz einen Smart-Meter-Nutzer zur Verzweiflung treibt


Eine PV-Anlage auf dem Dach, eine Wärmepumpe im Technikraum, ein E-Auto im Carport: Michael B. aus Norddeutschland zählt zu den Menschen, die die Energiewende im Privaten schon vollzogen haben. Um sein Auto gezielt dann zu laden, wenn der Strom gerade günstig ist, entschied sich der c’t- Leser außerdem für einen dynamischen Stromtarif.

Bevor B. diesen Tarif nutzen konnte, musste erst einmal sein alter Stromvertrag auslaufen, obendrein brauchte er ein Smart Meter. Diese Kombination aus digitalem Stromzähler („moderne Messeinrichtung“) und Kommunikationsmodul („Smart-Meter-Gateway“) ist mittlerweile die Voraussetzung für die Abrechnung zu dynamisch wechselnden Strompreisen.

Das Gateway erfasst viertelstündlich den Stromverbrauch des Haushalts und übermittelt die Daten einmal täglich an den sogenannten Messstellenbetreiber. Dieser gibt sie dann an den örtlichen Stromnetzbetreiber weiter, der sie wiederum an den Stromanbieter leitet. Im Fall von B. ist das Unternehmen EWE Netz mit Hauptsitz in Oldenburg gleichzeitig der zuständige Messstellen- und Stromnetzbetreiber.


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