Künstliche Intelligenz
Power11-Prozessoren: IBM verspricht 99,999 Prozent Uptime
IBM stellt die 11. Generation seiner Power-Prozessoren für Server mit Linux, AIX oder IBM-i vor. Auch der Power11 bleibt ein Exot im Vergleich zu x86-CPUs von AMD und Intel sowie ARM-Alternativen: IBM zielt nicht auf maximale Leistung, sondern bedient eine Nische, die unter anderem extrem hohe Zuverlässigkeit fordert.
Mit Tricks auf Chip- und Serverebene verspricht IBM eine Verfügbarkeit (Uptime) von 99,999 Prozent. Es handle sich um den „ausfallsichersten Server in der Geschichte der IBM-Power-Plattform“, schreibt die Firma in ihrer eigenen Mitteilung.
Gleiche Kernkonfiguration mit mehr Redundanz
Der Power11 hat genauso wie sein Vorgänger Power10 16 CPU-Kerne mit 2 MByte Level-2-Cache pro Kern und insgesamt 128 MByte Level-3-Cache. Jeder Kern kann dank achtfachem Simultaneous Multithreading (SMT) weiterhin acht Threads gleichzeitig abarbeiten (128 insgesamt). Die größten Power11-Server E1180 verwenden 16 Prozessoren, aufgeteilt auf vier Systeme mit jeweils vier CPU-Fassungen.
Im Power10 deaktivierte IBM noch den 16. CPU-Kern, um die Produktionsausbeute zu erhöhen. So ließen sich Prozessoren mit Belichtungsdefekten in einem Kern nutzen.
Beim Power11 ist das nicht mehr notwendig, trotzdem sind ab Werk nur 15 Kerne aktiv. Der 16. Kern springt erst als Ersatz an, wenn in einem anderen Kern Probleme auftreten. IBM nennt das Spare Core.
IBMs Spezifikationen zu Power11 gegen die Vorgänger Power10 und Power9.
(Bild: IBM)
Mehr KI
Verbesserungen gibt es unter anderem bei den KI-Fertigkeiten. Jeder CPU-Kern integriert vier verbesserte Matrix Math Accelerators (MMAs), die eine Vielzahl von KI-Algorithmen unterstützen sollen. IBM sieht sie fürs Ausführen von fertig trainierten KI-Modellen (Inferenz) vor, etwa für Betrugserkennung, Textextraktion, Dokumentenanalyse, Domänenanpassung, Mustererkennung, Prognosen und Bild-/Video-/Audioverarbeitung.
Für mehr Rechenleistung unterstützen Power11-Server IBMs eigenen KI-Rechenbeschleuniger Spyre, der bisher nur für Mainframes gedacht war.
DDIMMs für bis zu 64 TByte RAM
Den größten Sprung legen Power11-Prozessor beim Speicher hin. Sie können mit IBMs selbst entwickelten DDIMMs umgehen, die eine höhere Kapazität erreichen als typische RDIMMs. Zudem sollen sie mit zusätzlichen Speicherchips und Spannungswandlern bei Defekten die Uptime erhöhen. Der größte Server E1180 kommt mit 256 mal 256 GByte auf insgesamt 64 TByte DDR5-RAM. Grundsätzlich können die Power11-CPUs auch mit DDR4-Riegeln umgehen, was aber nur unter strikten produktpolitischen Voraussetzungen für Power10-Aufrüster funktioniert.
Die Verbindung zwischen RAM und CPU erfolgt über das Open Memory Interface (OMI). Der Standard ist weitgehend eingestellt, da sich der Compute Express Link (CXL) in Rechenzentren durchsetzt.
Die größten DDIMMs mit 256 GByte Speicher für IBMs Power11-Systeme.
(Bild: IBM)
Erneut mit 7-Nanometer-Technik
IBM bleibt bei einem 7-nm-Fertigungsprozess von Samsungs Fertigungssparte, allerdings in einer verbesserten Version als noch bei den Power10-CPUs. In einer Vergleichstabelle schreibt die Firma, dass ein Power11-Chip 654 mm² groß ist und etwa 30 Milliarden Transistoren beherbergt.
Damit wäre ein Power11-Prozessor deutlich dichter gepackt als ein Power10 mit 18 Milliarden Transistoren auf 602 mm². An anderer Stelle gibt IBM für beide Generationen die gleichen Kennzahlen wieder; wir haben um Klärung gebeten,
Zum ersten Mal will IBM direkt zum Start einer neuen Power-Generation High-End-, Mid-Range- und Entry-Server sowie Power Virtual Server in der eigenen Cloud anbieten. Dazu zählen die Servermodelle E1180, E1150, S1124 und S1122. Die Auslieferung soll Ende Juli beginnen.
(mma)
Künstliche Intelligenz
Notizen-App: Mehr Funktionen, erstmals auf der Apple Watch
Apple gönnt zwei seiner populärsten Apps eine Reihe interessanter Neuerungen: Notizen (Notes) und Erinnerungen (Reminders). Das geht aus den Entwickler-Vorabversionen (aktuell: Beta 3) von macOS 26, iOS 26 und watchOS 26 hervor. Dazu gehört auch, dass eine der Apps überraschend auf einer neuen Plattform landet.
Telefongespräche und Markdown
Notizen- und Erinnerungen-App sind eigentlich vergleichsweise einfach gestrickt, doch Apple hat über die Jahre immer mehr Funktionen hinzugefügt. Zunächst fällt auf, dass die Apps nun im „Liquid Glass“-Design der neuen Betriebssysteme kommen, was allerdings eher zurückhaltend umgesetzt ist. Die Notizen-App kann erstmals auf iPhone, Mac und iPad Telefongespräche aufzeichnen und deren Transkript automatisch abspeichern. Die Gegenstelle wird über die Aufnahme informiert. Mittels Apple Intelligence lassen sich auch Zusammenfassungen erzeugen. Freunden von Markdown schenkt Apple erstmals eine Exportfunktion im File-Format .md – man muss also nicht mehr zu PDFs greifen.
Das erlaubt leichtere Archivierung oder Weiterverarbeitungen mit anderen Textwerkzeugen. Beim Export bleibt es nicht: .md-Dateien kann Notizen auch importieren (via Share-Sheet). Auf dem iPad kommt Notizen jetzt mit kalligrafischen Eingaben besser zurecht – dazu wird extra ein eigener Stift („Reed Pen“) hinzugefügt. Dieser versteht sich auf verschiedene Andruckstufen und Stifthaltungen.
Apple Watch kriegt Notizen, Kontext für Erinnerungen
Zum ersten Mal überhaupt landet Notizen auf der Apple Watch. Damit bekommt man einen Überblick über alle hinterlegten Notizen, kann aber auch neue kreieren – sowohl per Siri / Sprachbefehl, als auch mittels On-Screen-Tastatur, für die man allerdings gewohnt spitze Finger braucht. Man kann weiterhin Notizen anpinnen, entsperren und Checklisten abhaken.
Apples Reinnerungen-App ist hingegen schon lange auf der Apple Watch. Dafür gibt es Verbesserungen auf iPhone, iPad und Mac: Künftig kann Apple Intelligence dazu verwendet werden, aus E-Mails oder Notizen Aufgabenlisten zu erstellen, genauso wie Einkaufslisten. Laut Apple passt sich das System dem Nutzer an, es sei personalisiert und kontextabhängig. Wie gut das tatsächlich funktioniert, bleibt abzuwarten – ein wenig erinnert die Ankündigung an Apples verschobene kontextsensitive Siri.
(bsc)
Künstliche Intelligenz
Österreich: Nationalrat beschließt Bundestrojaner | heise online
Österreichische Ermittler dürfen bald Malware („Bundestrojaner“) kaufen, in Geräte von Bürgern einschleusen und diese überwachen. Unbeteiligte Dritte, darunter Betreiber von Messengerdiensten, werden per Gesetz dazu verpflichtet, heimlich an der Überwachung anderer mitzuwirken. Der Verdacht einer Straftat ist nicht erforderlich. Es reicht, wenn eine Person verdächtigt wird, in Zukunft eine schwere Straftat begehen zu wollen. Andere Ermittlungsmaßnahmen müssen aussichtslos erscheinen, ein Verwaltungsgericht zustimmen. Die entsprechende Regulierungsvorlage für den in Österreich als „Messengerüberwachung“ bekannten Bundestrojaner hat der Nationalrat, die direkt gewählte Kammer des österreichischen Parlaments, mit 105 zu 71 Stimmen beschlossen.
Dafür gestimmt haben Abgeordnete der Regierungsfraktionen: ÖVP und SPÖ geschlossen, die liberalen NEOS mehrheitlich. Dagegen stimmten die Abgeordneten der FPÖ, der Grünen, sowie von den NEOS Stephanie Krisper und Nikolaus Scherak. Die beiden Klubobmann-Stellvertreter unterwarfen sich dem Klubzwang nicht. Sieben weitere der insgesamt 183 Nationalratsabgeordneten haben nicht an der namentlichen Abstimmung teilgenommen.
Die Gegner halten die Überwachungsmaßnahme für verfassungswidrig, die Grünen möchten den Verfassungsgerichtshof anrufen. Die NEOS waren eigentlich auch dagegen, haben sich aber einen Kompromiss abringen lassen: Der Einsatzbereich der Bundestrojaner ist auf „Vorbeugung bestimmter, besonders schwerwiegender verfassungsgefährdender Angriffe“, die mit zehn Jahren oder längerer Haft bedroht sind, sowie Spionageabwehr beschränkt. Umgekehrt war die FPÖ früher dafür, ist jetzt aber dagegen. Im öffentlichen Begutachtungsverfahren gab es eine Flut ablehnender Stellungnahmen von Bürgern wie Experten.
Kein Verwertungsverbot
Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) argumentierte im Plenum des Nationalrates für die Überwachungsmaßnahme. Sie sei notwendig zur Bekämpfung von Terroristen und zur Verhinderung von Anschlägen. Kommunikation habe sich verändert, daher bräuchten Polizei und Geheimdienst die staatlich finanzierte Malware. Die Handys der Bevölkerung seien dabei „völlig wurscht“, zitierte der Minister einen Ermittler. Unterminiert wird diese Argumentation durch das Fehlen eines Verwertungsverbotes von Zufallsfunden sowie den Umstand, dass Karner noch vor dem Beschluss eine Ausweitung der Messenger-Überwachung gefordert hat. Der Minister möchte, dass Bundestrojaner bei einem größeren Kreis des Verdachts möglicher zukünftiger Straffälligkeit eingesetzt werden.
Die Gesetzesnovelle wandert nun in die zweite Kammer des österreichischen Parlaments, den Bundesrat. Dort haben ÖVP und SPÖ eine Zweidrittelmehrheit, sodass die Abstimmung als Formsache gilt. Noch nicht bekannt ist, wie das einzige NEOS-Mitglied im Bundesrat, die Wiener Juristin Julia Deutsch, abstimmen wird. Ab kommendem Jahr werden Millionen aus dem österreichischen Bundeshaushalt in den Schwarzmarkt für noch unbekannte Sicherheitslücken fließen.
(ds)
Künstliche Intelligenz
Bundestag: Petitionsausschuss bleibt bei Opt-out zu elektronischer Patientenakte
Eine Petition, der zufolge elektronische Patientenakten (ePA) nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen eingerichtet werden dürften (Opt-in), haben Volksvertreter zu den Akten gelegt. Der Petitionsausschuss des Bundestages hat am Mittwoch mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Empfehlung an den Bundestag abgegeben, das Petitionsverfahren abzuschließen. Die Abgeordneten begründen das damit, dass aktuell keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien. Ein entsprechender Beschluss im Plenum gilt damit als Formsache.
Die Online-Eingabe vom Mai 2023 erreichte binnen kurzer Zeit 58.188 Mitzeichnungen. Sie überschritt damit das Quorum von 30.000 Unterstützern, sodass der Ausschuss sich mit dem Anliegen auseinandersetzen musste.
Die Petentin begründete ihre Initiative damit, dass die elektronische Patientenakte für alle Bürger automatisch ab Geburt auf zentralen Servern angelegt werde. Personen, die rechtzeitig davon erfahren, könnten zwar widersprechen. Das reiche aber nicht zum Schutz intimer medizinischer Daten. Sie verweist darauf, dass der Bundestag bei Organspenden den Opt-out-Ansatz abgelehnt hat. Zudem dürften nach dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz Forscher und andere Interessierte auf sensible Informationen aus den elektronischen Patientenakten zugreifen.
Politik setzt auf große Potenziale der ePA
Der Ausschuss sieht indes mehrheitlich große Potenziale darin, die ePA flächendeckend verfügbar zu machen. Auch andere EU-Länder wie Österreich und Frankreich hätten eine Widerspruchlösung. Damit Versicherte stets „Herr ihrer Daten“ seien, hätten sie Widerspruchsmöglichkeiten.
Mit der erhöhten Verfügbarkeit wichtiger Gesundheitsdaten könnten medizinische Therapieentscheidungen auf besserer Datengrundlage erfolgen, heben die Abgeordneten der Regierungskoalition hervor. Zudem habe der Gesetzgeber dem besonderen Schutzbedürfnis von Gesundheitsdaten mit der Beschränkung des Kreises der Zugriffsberechtigten Rechnung getragen. Über das Forschungsdatenzentrum erhielten Berechtigte nur in virtuellen Verarbeitungsräumen kontrollierten Zugang zu anonymisierten oder pseudonymisierten Daten. Es gibt aber Zweifel, ob das zur Verhinderung von Reidentifizierung reicht.
(ds)
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