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Künstliche Intelligenz

Power11-Prozessoren: IBM verspricht 99,999 Prozent Uptime


IBM stellt die 11. Generation seiner Power-Prozessoren für Server mit Linux, AIX oder IBM-i vor. Auch der Power11 bleibt ein Exot im Vergleich zu x86-CPUs von AMD und Intel sowie ARM-Alternativen: IBM zielt nicht auf maximale Leistung, sondern bedient eine Nische, die unter anderem extrem hohe Zuverlässigkeit fordert.

Mit Tricks auf Chip- und Serverebene verspricht IBM eine Verfügbarkeit (Uptime) von 99,999 Prozent. Es handle sich um den „ausfallsichersten Server in der Geschichte der IBM-Power-Plattform“, schreibt die Firma in ihrer eigenen Mitteilung.

Der Power11 hat genauso wie sein Vorgänger Power10 16 CPU-Kerne mit 2 MByte Level-2-Cache pro Kern und insgesamt 128 MByte Level-3-Cache. Jeder Kern kann dank achtfachem Simultaneous Multithreading (SMT) weiterhin acht Threads gleichzeitig abarbeiten (128 insgesamt). Die größten Power11-Server E1180 verwenden 16 Prozessoren, aufgeteilt auf vier Systeme mit jeweils vier CPU-Fassungen.

Im Power10 deaktivierte IBM noch den 16. CPU-Kern, um die Produktionsausbeute zu erhöhen. So ließen sich Prozessoren mit Belichtungsdefekten in einem Kern nutzen.

Beim Power11 ist das nicht mehr notwendig, trotzdem sind ab Werk nur 15 Kerne aktiv. Der 16. Kern springt erst als Ersatz an, wenn in einem anderen Kern Probleme auftreten. IBM nennt das Spare Core.


Tabelle mit den Spezifikationen zu Power11 gegen Power10

Tabelle mit den Spezifikationen zu Power11 gegen Power10

IBMs Spezifikationen zu Power11 gegen die Vorgänger Power10 und Power9.

(Bild: IBM)

Verbesserungen gibt es unter anderem bei den KI-Fertigkeiten. Jeder CPU-Kern integriert vier verbesserte Matrix Math Accelerators (MMAs), die eine Vielzahl von KI-Algorithmen unterstützen sollen. IBM sieht sie fürs Ausführen von fertig trainierten KI-Modellen (Inferenz) vor, etwa für Betrugserkennung, Textextraktion, Dokumentenanalyse, Domänenanpassung, Mustererkennung, Prognosen und Bild-/Video-/Audioverarbeitung.

Für mehr Rechenleistung unterstützen Power11-Server IBMs eigenen KI-Rechenbeschleuniger Spyre, der bisher nur für Mainframes gedacht war.

Den größten Sprung legen Power11-Prozessor beim Speicher hin. Sie können mit IBMs selbst entwickelten DDIMMs umgehen, die eine höhere Kapazität erreichen als typische RDIMMs. Zudem sollen sie mit zusätzlichen Speicherchips und Spannungswandlern bei Defekten die Uptime erhöhen. Der größte Server E1180 kommt mit 256 mal 256 GByte auf insgesamt 64 TByte DDR5-RAM. Grundsätzlich können die Power11-CPUs auch mit DDR4-Riegeln umgehen, was aber nur unter strikten produktpolitischen Voraussetzungen für Power10-Aufrüster funktioniert.

Die Verbindung zwischen RAM und CPU erfolgt über das Open Memory Interface (OMI). Der Standard ist weitgehend eingestellt, da sich der Compute Express Link (CXL) in Rechenzentren durchsetzt.


Eine Hand zieht einen DDIMM-Riegel aus einem IBM-Server

Eine Hand zieht einen DDIMM-Riegel aus einem IBM-Server

Die größten DDIMMs mit 256 GByte Speicher für IBMs Power11-Systeme.

(Bild: IBM)

IBM bleibt bei einem 7-nm-Fertigungsprozess von Samsungs Fertigungssparte, allerdings in einer verbesserten Version als noch bei den Power10-CPUs. In einer Vergleichstabelle schreibt die Firma, dass ein Power11-Chip 654 mm² groß ist und etwa 30 Milliarden Transistoren beherbergt.

Damit wäre ein Power11-Prozessor deutlich dichter gepackt als ein Power10 mit 18 Milliarden Transistoren auf 602 mm². An anderer Stelle gibt IBM für beide Generationen die gleichen Kennzahlen wieder; wir haben um Klärung gebeten,

Zum ersten Mal will IBM direkt zum Start einer neuen Power-Generation High-End-, Mid-Range- und Entry-Server sowie Power Virtual Server in der eigenen Cloud anbieten. Dazu zählen die Servermodelle E1180, E1150, S1124 und S1122. Die Auslieferung soll Ende Juli beginnen.


(mma)



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#heiseshow: Wikipedia-Kritik, KI statt Chef, Handy-Blitzer


Anna Bicker, heise-online-Chefredakteur Dr. Volker Zota und Malte Kirchner sprechen in dieser Ausgabe der #heiseshow unter anderem über folgende Themen:

  • Zu viele Fehler? Wikipedia in der Kritik – Die Online-Enzyklopädie Wikipedia gerät wegen veralteter Informationen und Fehlern in die Kritik. Experten bemängeln die Qualitätskontrolle und die Aktualität vieler Artikel. Wie gravierend sind die Probleme bei Wikipedia wirklich? Kann das Community-Modell der Qualitätssicherung noch funktionieren?
  • KI statt Chefchen? Ein Drittel hält es für möglich – Laut einer Bitkom-Umfrage kann sich ein Drittel der Befragten vorstellen, dass Künstliche Intelligenz den eigenen Chef ersetzen könnte. Welche Führungsaufgaben könnte KI tatsächlich übernehmen? Wo sind die Grenzen von KI als Vorgesetzter? Und wie verändert sich dadurch das Verhältnis zwischen Mensch und Maschine am Arbeitsplatz?
  • Handykamera, mal anders: Blitzer gegen Mobilfunksünder – In Rheinland-Pfalz haben spezielle Handy-Blitzer bereits über 300 Verstöße gegen das Handyverbot am Steuer erfasst. Die Kameras erkennen automatisch, wenn Autofahrer während der Fahrt zum Smartphone greifen. Ist diese Art der Überwachung datenschutzrechtlich unbedenklich? Und kann die Technologie wirklich dabei helfen, die Verkehrssicherheit zu erhöhen?

Außerdem wieder mit dabei: ein Nerd-Geburtstag, das WTF der Woche und knifflige Quizfragen.

Fragen an die Moderatoren und Gäste können während der Sendung im YouTube-Chat und in unserem Twitch-Kanal (twitch.tv/heiseonline) sowie vorab per E-Mail und im heise-Forum gestellt werden. Die Redaktion freut sich bereits auf zahlreiche Zuschauer und auf reges Feedback.

Die #heiseshow wird jeden Donnerstag um 17 Uhr live auf heise online gestreamt. Nach der Live-Übertragung ist die Sendung zum Nachschauen und -hören auf YouTube und als Podcast verfügbar:


(mki)



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Perplexitys eigener Browser „Comet“ mit integrierten KI-Agenten nun verfügbar


Perplexity hat mit Comet jetzt seinen eigenen KI-Browser vorgestellt. Dieser soll mehr als eine „agentische Suche“ ermöglichen, denn integrierte KI-Agenten sollen für den Nutzer sogar komplexe Aufgaben übernehmen können, etwa die Buchung eines Hotelzimmers. Die voreingestellte Suchmaschine ist natürlich Perplexity selbst und auch der eingebaute KI-Assistent basiert auf diesem Modell künstlicher Intelligenz (KI). Zunächst steht Comet nur zahlenden Abonnenten von Perplexity Max zur Verfügung, doch der Nutzerkreis soll künftig erweitert werden.

Ende Februar hatte Perplexity den eigenen Browser bereits angekündigt, aber einen Erscheinungstermin hatte die KI-Firma nicht genannt. Jetzt ist Comet zumindest für eine begrenzte Zahl von Anwendern verfügbar. Denn das gerade erst eingeführte Abonnement von Perplexity Max kostet 200 US-Dollar im Monat, sodass zumindest zu Beginn nicht von Millionen oder Hunderttausenden Comet-Nutzern auszugehen ist. Allerdings verspricht Perplexity-Chef Aravind Srinivas bei X (vormals Twitter), dass dies nur übergangsweise ist. Der Zugang wird demnach nicht auf Max-Abonnenten beschränkt bleiben. Es gibt eine Warteliste, und Comet-Nutzer können andere Anwender bereits dazu einladen. Bald sollen auch Pro-Abonnenten Zugang zu Comet bekommen, bevor dies für alle Interessenten geöffnet wird.

Der Browser nutzt die Chromium-Engine, sodass Comet laut Perplexity grundsätzlich bekannten Browsern wie Chrome oder Edge ähnelt, weitreichend kompatibel ist mit gängigen Webstandards und sich auch per Chrome-Extensionen erweitern lässt. Die Besonderheit ist der integrierte KI-Assistent, der Webseiten automatisch erkennt, diese auswerten oder zusammenfassen kann, aber auch für komplexe Aktionen genutzt werden kann, schreibt Perplexity. So soll Comet in der Lage sein, ein Treffen zu organisieren oder eine E-Mail auf Basis der geöffneten Webseite zu schreiben. Nutzer können Comet auch beauftragen, etwas zu kaufen oder die heutigen Aufgaben aufzulisten.

Für diese Aktionen benötigt Comet Zugriff auf persönliche Daten, etwa das komplette Google-Profil inklusive aller entsprechenden Berechtigungen, sollte der Nutzer Gmail oder den Google-Kalender verwenden. Laut Reuters sollen diese persönlichen Daten allerdings nur lokal gespeichert und nicht für das Training von KI-Modellen genutzt werden. Das gilt demnach auch für alle mit Comet ausgetauschten Daten.

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In einem ersten Test von Comet gefiel TechCrunch die Bedienung des Browsers sowie der integrierte KI-Assistent direkt im selben Fenster. Denn das Kopieren von Inhalten aus Webseiten und Einfügen in eine andere KI-App wie ChatGPT entfällt im Comet. Auch konnte Comet problemlos den Kalender durchsuchen und auf anstehende Ereignisse aufmerksam machen, E-Mails zusammenfassen und auf vermeintlich wichtige Dinge im Posteingang hinweisen.

Allerdings hatte Comet Probleme bei komplexen Aufgaben. TechCrunch wollte den KI-Assistenten beauftragen, für eine anstehende Reise einen Parkplatz am Flughafen zu einem akzeptablen Preis zu finden. Der daraufhin gefundene Parkplatz genügte zwar den Anforderungen, aber die Buchung war für den falschen Zeitraum, denn laut Comet waren die Parkplätze zu den gewünschten Terminen bereits belegt. Obwohl der Nutzer die Termine unumstößlich bezeichnet hatte, bestand Comet auf das Abschließen der Buchung für den falschen Zeitraum. Die KI hat hier offenbar bei den Daten halluziniert.

Comet ist momentan für Windows und macOS erhältlich, aber auch andere KI-Firmen arbeiten an eigenen Browsern. Schon im November 2024 wurde berichtet, dass sich OpenAI in den Browser-Krieg begeben will. Dafür wurden einschlägige Mitarbeiter ins Boot geholt. Ende Mai dieses Jahres hat Opera mit Neon einen KI-Browser bereits auf den Markt gebracht. Dieser soll die Intentionen des Nutzers verstehen und Aufgaben anhand eines integrierten KI-Agenten übernehmen. Zudem ist jüngst mit Dia ein neuer KI-Browser der Arc-Macher in die Betaphase gegangen.


(fds)



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BGH: Kündigungsbutton ist auch bei automatischem Vertragsende nötig


Seit Juli 2022 müssen Anbieter für dauerhafte Schuldverhältnisse einen Kündigungsbutton im Online-Bereich verfügbar machen. Doch es gibt immer wieder Streit über diese gesetzliche Pflicht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Punkt nun für mehr Klarheit gesorgt: Er entschied mit einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 22. Mai (I ZR 161/24): Eine Kündigungsschaltfläche nach Paragraf 312k Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist auch dann notwendig, wenn der Verbraucher nur ein einmaliges Entgelt zu entrichten hat und der Vertrag automatisch endet.

In dem Fall klagte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) gegen den Versandhändler Otto.de. Dieser bietet auf seiner Webseite das Vorteilsprogramm „Otto Up Plus“ gegen ein Jahresentgelt von 9,90 Euro an. Die Laufzeit dieses Pakets beträgt zwölf Monate und läuft dann automatisch aus. Der vzbv mahnte Otto.de zunächst ab, weil der Anbieter keinen Button für außerordentliche Kündigungen der Offerte bereitstellt. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hatte die Klage abgewiesen, da es der Ansicht war, dass es sich bei „Otto Up Plus“ nicht um ein Dauerschuldverhältnis im Sinne von Paragraf 312k BGB handele und somit keine Pflicht zum Bereitstellen einer Kündigungsschaltfläche bestehe.

Der BGH hob das Urteil der niederen Instanz auf und gab der Revision des Klägers statt. Der I. Zivilsenat verurteilte die Beklagte, keine kostenpflichtigen Vorteilsprogramme mehr anzubieten, ohne Verbrauchern eine außerordentliche Kündigung über einen entsprechenden Button zu ermöglichen. Otto.de muss zudem 260 Euro nebst Zinsen an die Verbraucherschützer zahlen.

Mit ihrer Entscheidung legten die Karlsruher Richter den zentralen Begriff des Dauerschuldverhältnisses weit aus. Die wesentliche Eigenschaft einer solchen geschäftlichen Beziehung ist demnach, dass der Unternehmer dauerhaft oder wiederkehrend Leistungen erbringt und deren Gesamtumfang von der Vertragsdauer abhängt. Im vorliegenden Fall erbringe die Beklagte fortwährend Punktegutschriften und einen kostenlosen Versand während der Laufzeit, was die vertragstypische Hauptleistung darstelle. Das Vorteilspaket falle daher unter die einschlägige Norm.

Die OLG-Argumentation, dass eine einmalige Zahlung des Verbrauchers eine „Kostenfalle“ ausschließe und daher keine Schutzbedürftigkeit vorliege, teilte der BGH nicht. Der Gesetzgeber habe hier nicht primär daran gedacht, dass Verbraucher den Umfang ihrer Zahlungspflicht nicht überblicken könnten. Vielmehr habe er sich daran gerieben, dass die Kündigung von auf einfache Weise geschlossenen Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr erschwert werde und sich deren Beendigung verzögere.

Auch bei einer Einmalzahlung zu Beginn des Vertrags kann der Kunde in eine „Kostenfalle“ geraten, meint der Senat. Die geschuldete Vergütung hänge nämlich oft von der Dauer der Vertragslaufzeit ab. Zudem erhöhe eine erschwerte Kündigung den Betrag, den der Verbraucher dem Unternehmer schuldet. Eine Ausnahme von Paragraf 312k BGB für Verträge mit Einmalzahlung würde dem Schutzzweck der Norm zuwiderlaufen. Die vom Gesetzgeber vorgenommene Beschränkung auf Dauerschuldverhältnisse berücksichtige, dass nur bei diesen die Rechtsfolgen einer Kündigung hinreichend absehbar seien.

Der IT-Rechtler Jens Ferner sieht in dem Urteil einen Weckruf für Anbieter digitaler Dienstmodelle oder Mitgliedschaften: „Wer dem Verbraucher einen bequemen Vertragsschluss bietet, muss auch eine gleichwertige Möglichkeit zur Vertragsbeendigung bereitstellen.“ Der Fokus des Verbraucherschutzes im digitalen Raum liege darauf, eine Kündigung strukturell zu erleichtern.

Künftig wird zusätzlich ein Widerrufsbutton Pflicht: Online geschlossene Verträge sollen ab Mitte 2026 darüber auch mit einem Klick widerrufen werden können. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am Mittwoch publiziert hat. Das Ressort will damit geänderte EU-Vorgaben zu Verbraucher- und Versicherungsverträgen umsetzen. „So einfach wie das Bestellen im Internet geht – so einfach soll auch das Widerrufen sein“, betonte Justizministerin Stefanie Hubig (SPD). „Mit dem Widerrufsbutton stärken wir den Schutz vor Verträgen, die man eigentlich gar nicht will.“

Laut dem Referentenentwurf, der zunächst das Bundeskabinett passieren muss, soll die Pflicht für eine solche Online-Schaltfläche in Bezug auf Waren, Dienstleistungen und Finanzdienstleistungen gelten. Verträge über letztere werden sich dem Plan nach aber höchstens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss widerrufen lassen können. Voraussetzung: Der Verbraucher ist über das Widerrufsrecht belehrt worden. Bei Lebensversicherungen soll eine Ausschlussfrist von 24 Monaten und 30 Tagen gelten. Bislang ist es möglich, dass entsprechende Verträge – trotz erfolgter Belehrung – ohne Befristung widerrufen werden können. Unternehmer sollen ferner die Vertragsbedingungen künftig nicht mehr in Papierform übermitteln müssen.


(dahe)



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