Künstliche Intelligenz
Problembär-Dressur: „Der Russe war es“ reicht nicht
Der KI-Fake einer angeblichen Schülerin, die angebliche Übergriffe durch den damaligen Grünen-Kanzlerkandidaten Robert Habeck schildert, ist wohl das bekannteste Beispiel für die Desinformationskampagne, wegen der die Bundesregierung nun den russischen Botschafter einbestellt hat. Es wurde vor gut einem Jahr früh nach dem Auftauchen auf X von Behörden als Problemfall erkannt. Aber eine spezifische Warnung der Öffentlichkeit gab es erst einmal nicht. Denn das Problem, vor dem die Behörden bei solchen Einflussoperationen stehen: Die allermeisten erzielen so gut wie keine Aufmerksamkeit und versanden im digitalen Nichts, wenn sie nicht medial aufgegriffen werden.
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Thematisiert eine offizielle Stelle irgendwo in den Tiefen von X im Zusammenspiel von zehn Trollaccounts verbreitete Desinformation, amplifiziert sie deren Reichweite um ein vielfaches und erledigt den Job des Angreifers. Das betonen auch Behördenvertreter immer wieder, weshalb sie nur in seltenen Fällen öffentlich warnen. Doch Teile der Probleme bei der Aufklärung sind hausgemacht. Denn die wechselnden Bundesregierungen der vergangenen Jahre haben immer wieder neue Ansätze verfolgt, frühzeitig Angriffe zu erkennen und denjenigen auf die Spur zu kommen, die Verantwortung für Operationen tragen.
Derzeit gibt es drei Ansatzpunkte: Bei vermutlich politischen Hackerangriffen sind das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, das Bundesamt für Verfassungsschutz als Spionageabwehr und die Landeskriminalämter sowie das BKA damit befasst. Bei Desinformationskampagnen ist das schon schwieriger, zumindest, solange die nicht die Schwelle zur Strafbarkeit überschreiten.
Trennung zwischen Zuordnung und Strafverfolgung
Hier wird vor allem beobachtet, was auf den Plattformen passiert – doch die „Zentrale Stelle zur Erkennung ausländischer Einflussnahme und Informationsmanipulation“ (ZEAM) ist eineinhalb Jahre nach ihrer Gründung laut Bundesinnenministerium weiter „im Aufbau“. Dort versuchen Mitarbeiter unterschiedlicher Bundesministerien und externer Dienstleister frühzeitig Einflussnahmeoperationen zu erkennen. Der Bundesnachrichtendienst ist in beiden Fällen für die Aufklärung ins Ausland führender Spuren zuständig – und kennt die einschlägigen Akteure in Russland, China und anderen Staaten teils seit Jahren.
Dabei geht es weniger um Strafverfolgung, die ist bei den meisten Ursprungsstaaten hoffnungslos, sondern um Klarheit. Einmal, Angriffsvektoren und Methoden möglichst exakt zu erfassen: Wurden bei Manipulationsversuchen Dritte instrumentalisiert? Neue Technologien wie Deep-Fake-Videos eingesetzt? Wurde Desinformations-Seeding in Sprachmodellen betrieben? Auch Betroffenheiten sollen möglichst exakt herausgefunden werden.
Die zweite Aufgabe: Herauszufinden, welche Ziele genau der Angriff verfolgte: geht es bei einem Hack um Sabotage? Um Spionage? Um die Beschaffung von Material für Desinformationskampagnen? Das dritte Ziel der Behörden: möglichst eindeutig festzustellen, wer hinter einer Kampagne steht und damit auch, welcher Staat dafür Verantwortung trägt. Doch wer mit wem welche Informationen anschließend teilt, so heißt es immer wieder aus Behördenkreisen, wäre oftmals eher der Einschätzung der Einzelnen und keinem System überlassen.
Besser entdeckt, schlechter versteckt
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Doch im Fall von Storm 1516, bei der sich die Bundesregierung nun absolut sicher scheint, sie der „Doppelkopfadler“-Bewegung und dem sogenannten „International Center for Political Expertise“ in Moskau zuordnen zu können, scheint der Austausch zwischen den Behörden ein eindeutiges Ergebnis produziert zu haben. Mitarbeiter aus dem Bereich der damit befassten Behörden erklären, dass die Attribution zuletzt teils sogar einfacher geworden sei: Ja, die Aufklärung sei besser geworden. Aber anders als in friedlicheren Zeiten würden vor allem russische Akteure weniger stark ihre Spuren verwischen als zuvor, da sie sich sicherer fühlten. Und die Wahrscheinlichkeit, dass sie jemals in den Westen reisen und dort deswegen verhaftet würden, sei massiv gesunken.
Doch die nachrichtendienstliche Attribution, hier also eine Zuordnung durch Bundesamt für Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst, hat in diesem Fall lange gedauert. Schon im Mai 2025 veröffentlichte Viginium, eine der ZEAM vergleichbare Stelle in Frankreich, einen detaillierten Report zu den Tätigkeiten von Storm-1516, von dem es offenbar auch eine eingestufte Version gibt. Auf Nachfrage kann das Bundesinnenministerium nicht erklären, wie genau die Zusammenarbeit mit der französischen Seite ausgesehen habe und weshalb die deutsche Attribution ein halbes Jahr länger in Anspruch nahm. Aufgrund der Betroffenheit auch anderer Länder von der Kampagne könne man nur soviel sagen: „Wir stehen hierzu in engem Austausch mit unseren internationalen Partnern.“ Dass der aber noch verbesserungsfähig ist, darauf hatten zu Wochenbeginn noch Vertreter von Kanzleramt und Bundesamt für Verfassungsschutz hingewiesen.
Etablierte Verfahren nur bei IT-Kompromittierungsverdacht
Deutlich eingespielter sind die Verfahren dabei an vielen Stellen, wenn es um die Identifikation und Attribution von Hackerangriffen geht. Dass die Gruppe, die als Sofacy Group oder Fancy Bear oder schlicht Advanced Persistent Threat 28 (APT28) bezeichnet wird, für das Eindringen in die IT bei der Deutschen Flugsicherung in Langen im Sommer 2024 verantwortlich sein soll, ist keine Überraschung. Der wenig kuschelige Bär, der seit Jahren dem russischen Militärgeheimdienst GRU zugerechnet wird, wird seit Jahren mit Angriffen auf Hochwertziele in Deutschland in Verbindung gebracht – unter anderem auf die Netze des Bundes 2017 oder auf den Bundestag 2015.
Auch der Angriff auf die SPD 2022 und weitere Ziele im gleichen Jahr wird diesem professionellen Akteur zugeschrieben – hier wurde ebenfalls der russische Botschafter einbestellt. Und auch das Warnsystem ist etablierter: CVE-Einstufung, Herstellerwarnung, Betroffenenwarnung, Öffentlichkeitswarnung mit Indicators of Compromise, all das existiert zumindest, auch wenn es in der Praxis oft noch Luft nach oben gibt. Für Desinformationskampagnen gibt es hingegen bis heute keine etablierten Standardverfahren.
Bundesregierung will früher eingreifen können
Die aktuellen Verantwortungszuschreibungen zu Russland spielen dabei vor gleich zwei politischen Hintergründen: zum einen die für Montag in Berlin anstehenden Beratungen rund um eine mögliche Waffenstillstandsvereinbarung zwischen dem Angreifer Russland und der Ukraine. Zum anderen stehen in den kommenden Monaten Änderungen am Rechtsrahmen für die Nachrichtendienste an. Die schwarz-rote Bundesregierung will dabei die Möglichkeiten der Dienste zur Detektion und zum Unterbinden und zur Reaktion auf Angriffe neu regeln und die Befugnisse deutlich erweitern.
Was das genau umfassen soll, wird noch diskutiert. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt, für die Cyber- und Spionageabwehr politisch verantwortlich, hatte im November erklärt, es gehe darum „die Infrastruktur von Angreifern vom Netz zu nehmen, zu stören, zu zerstören.“ Auf die nun zugeschriebenen Desinformations- und Hackerangriffe wird neben dem diplomatischen Protest mit gezielten Sanktionen gegen verantwortliche Personen mit individuellen Sanktionen reagiert. Bereits in der Vergangenheit wurden als Verantwortliche identifizierte Akteure auf Sanktionslisten der EU gesetzt.
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(nie)
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US-Regierung will KI-Regulierung durch einzelne Bundesstaaten verhindern
Die USA wollen ein bundesweites KI-Gesetz einführen und damit auch gegen Regulierung einzelner Bundesstaaten vorgehen. Das machte US-Präsident Donald Trump jetzt klar und unterzeichnete ein entsprechendes Dekret.
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Demnach soll ein nationales Rahmenwerk entstehen, welches über den Gesetzen einzelner Bundesstaaten steht. Mit ihren Innovationen oder Änderungen an bestehenden KI-Produkten sollen sich KI-Hersteller nicht erst an „50 verschiedene Bundesstaaten“ wenden müssen, betonte Trump bei einer Pressekonferenz.
Kritik an „Flickenteppich“
Einen solchen Flickenteppich aus Regulatorien moniert auch das Dekret – es sei zunehmend schwer für KI-Hersteller, sich überall an die Regeln zu halten, insbesondere für Startups. Teilweise würden die Gesetze der Staaten auch über ihr Territorium hinauswirken, wenn Hersteller ihre Produkte an ein einzelnes Gesetz entsprechend allgemein anpassen müssten.
Trumps KI-Berater David Sacks nahm auf diese Situation ebenfalls Bezug. Derzeit seien in den verschiedenen Bundesstaaten über 1000 Gesetze zur KI-Regulierung in der Abstimmung, über 100 seien bereits beschlossen. „Das ergibt einfach keinen Sinn.“ Bei Sacks Zahlen dürften aber auch zahlreiche Gesetze einfließen, die sich rein auf den verwaltungsinternen Gebrauch von KI beziehen und wenig mit KI-Anwendern oder KI-Herstellern in der freien Wirtschaft zu tun haben.
Einzelne Staaten-Gesetze wohl auf den Prüfstand
Die International Association of Privacy Professionals hat zuletzt im Oktober versucht, nur solche KI-Gesetze aufzulisten, die auch bei privaten Organisationen Anwendung finden. Sie listet hier sieben umfassende Gesetze in Kalifornien, Colorado, Utah und Texas auf, ein weiteres in New York befindet sich gerade in Abstimmung. Einzelne regierungsbezogene Gesetze könnten sich natürlich auch indirekt auf die freie Wirtschaft auswirken, merken die Autoren an. Die USA haben kein bundesweites KI-Gesetz, sondern eine Mischung aus Bundesvorgaben, Behördenleitlinien und einem starken „State-Law-Patchwork“, also teils unterschiedlicher Regulierung auf Ebene der einzelnen US-Bundesstaaten.
Mit dem neuen Dekret will die US-Regierung vor allem dafür sorgen, dass es nicht noch mehr solcher Gesetze auf Staatenebene werden. Zudem sieht das Dokument auch vor, dass einzelne, bereits verabschiedete Gesetze der Bundesstaaten von Trumps Regierung geprüft werden können, wenn sie zu sehr „Innovationen ausbremsen“.
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Die US-Regierung sieht das jetzige Dekret auch als wichtigen Schritt im KI-Wettlauf mit China. Es soll langwierigen Entscheidungsprozessen vorbeugen, die es im Reich der Mitte so nicht gibt. Trump hatte bereits am Tag seiner Amtseinführung am 20. Januar 2025 die Executive Order 14110 seines Vorgängers aufgehoben, um stärker auf die „Entfesselung“ von Innovation zu setzen.
(nen)
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Python für Umsteiger – Einstieg in die KI-Sprache für Entwickler in 5 Sessions
Python gehört seit Jahren zu den Top 5 der beliebtesten Programmiersprachen und gilt als gefragteste Sprache, wenn es darum geht, das Programmieren zu lernen. Insbesondere durch die Bedeutung von maschinellem Lernen und KI in allen Berufsfeldern beschäftigen sich viele Entwicklerinnen und Entwickler mit Python. Erhalte mit diesem Classroom einen idealen Einstieg in die KI-Programmiersprache. Im Rahmen unseres Classrooms Python für Umsteiger – Einstieg in die KI-Sprache für Java- und C#/.NET-Entwickler lernen Teilnehmende mit Programmiererfahrung Python kennen. Im Vordergrund stehen Hands-on-Beispiele, die Python praxisnah einführen und mit der Programmiersprache vertraut machen.
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Neben den eigentlichen Sprachgrundlagen mit ihren Besonderheiten legt dieser Classroom den Fokus auf Anwendungen und Demonstrationen. Python zeichnet sich dadurch aus, bereits mit wenigen Zeilen Code lauffähige und funktionale Programme zu erstellen. So lernen Interessierte etwa, wie sie auf Dateiformate und Datenbanken zugreifen, die Kommunikation zwischen Client- und Serversysteme herstellen, grafische Benutzeroberflächen erstellen und automatisches Testing implementieren.
Mit Leichtigkeit vom Java-Entwickler zum Python-Profi
Der Classroom richtet sich an alle Personen aus dem Softwarebereich mit Programmiererfahrung, die sich Python widmen wollen. Mit diesem Wissen sind sie in der Lage, zukünftig auch das Themenfeld der künstlichen Intelligenz zu erkunden und sich am maschinellen Lernen zu versuchen. Die Termine der einzelnen Sessions sind:
- 25.02.26: Python-Sprachgrundlagen: Kontroll- und Datenstrukturen verstehen
- 04.03.26: Python-Sprachgrundlagen: Funktionen und objektorientierte Programmierung
- 11.03.26: Dateiverarbeitung, REST-Schnittstellen und Dokumentation in Python
- 18.03.26: Datenbanken und Webserver mit Python meistern
- 25.03.26: Grafische Benutzeroberflächen (GUI) und automatisierte Tests in Python umsetzen
Praxis- und Expertenwissen – live und für später
Die Sessions haben eine Laufzeit von jeweils vier Stunden und finden von 9 bis 13 Uhr statt. Alle Teilnehmenden können sich nicht nur auf viel Praxis und Interaktion freuen, sondern haben auch die Möglichkeit, das Gelernte mit allen Aufzeichnungen und Materialien im Nachgang zu wiederholen und zu vertiefen. Fragen werden direkt im Live-Chat beantwortet und Teilnehmende können sich ebenfalls untereinander zum Thema austauschen. Der nachträgliche Zugang zu den Videos und Übungsmaterialien ist inklusive.
Weitere Informationen und Tickets finden Interessierte auf der Website des Classrooms.
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Ausführliche Informationen zum Versandverfahren und zu Ihren Widerrufsmöglichkeiten erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
(cbo)
Künstliche Intelligenz
Warum die Elektromobilität nur langsam abhebt
Die Ziele waren hoch: Bis 2030 sollte es in Deutschland 15 Millionen Elektroautos geben, auch Europa und die Industrie trieben die Elektrifizierung voran. Doch inzwischen zeigt sich, dass es doch nicht so schnell geht: Aktuell dürften rund 2 Millionen reine Stromer (BEVs) auf den deutschen Straßen unterwegs sein, wie sich aus Zahlen des Kraftfahrt-Bundesamtes abschätzen lässt. Das sind gerade einmal 4 Prozent des Pkw-Bestandes.
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Die Stromer-Neuzulassungen steigen zwar – der bisherige Rekord von 524.219 BEVs aus dem Jahr 2023 wird dieses Jahr wohl leicht übertroffen werden – doch eine echte Wende sieht anders aus. Das gilt auch angesichts von 693.000 BEVs, die der Autoindustrieverband VDA 2026 erwartet.
Ernüchterung und Gegenwind
Der zähe Anstieg der BEV-Verkäufe hat inzwischen nicht nur für Ernüchterung, sondern sogar Gegenwind gesorgt – insbesondere für das sogenannte Verbrenner-Verbot in der EU ab 2035. Die EU-Kommission überprüft ihre entsprechende Verordnung derzeit und wird voraussichtlich kommende Woche mögliche Änderungen vorstellen. Nach derzeitigem Stand will sie empfehlen, auch nach 2035 Verbrenner zuzulassen.
Das Problem gibt es nicht nur in Deutschland: In Frankreich ist der Anteil von reinen Elektroautos im Bestand ähnlich wie hierzulande, in Italien und Spanien sogar deutlich niedriger, wie Zahlen von PwC Autofacts zeigen. Doch warum geht es mit Elektroautos nach wie vor eher zäh voran? Die Antwort ist komplex – und kommt auch darauf an, wen man fragt.
Am Anfang waren Preis und Reichweitenangst
In den Anfängen der Elektromobilität bremsten nach Ansicht des ADAC vor allem das begrenzte Modellangebot und die hohen Preise. Dazu kamen Reichweitenangst und mangelnde Ladeinfrastruktur. Doch inzwischen gibt es mehr Ladesäulen, mehr als 200 Modelle werden angeboten und die Reichweiten und Ladegeschwindigkeiten sind alltagstauglich. „Inzwischen hätten wir eigentlich ein ausreichendes Angebot an Elektroautos und auch der Preisunterschied zu den Verbrennern ist inzwischen durch höhere Rabatte weitgehend verschwunden“, sagt Branchenexperte Ferdinand Dudenhöffer.
Er sieht einen anderen Grund: „Die Kunden sind durch das Hin und Her der vergangenen Jahre verunsichert. Mit der Umwelt-Prämie hatten wir ordentliche Zuwächse, aber dann kam der Bruch durch das plötzliche Ende der Förderung“, kritisiert er. „Dazu kommen populistische Äußerungen aus der Politik und die Kampagne der Hersteller gegen das Verbrenner-Aus. Letztlich haben wir es also selbst kaputtgemacht.“
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In diese Kerbe schlägt auch der Präsident des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK), Thomas Peckruhn. „Wer heute ein BEV kaufen soll, braucht Verlässlichkeit – bei Kosten, Förderung und Infrastruktur. Doch genau diese Verlässlichkeit fehlt“, sagt er. „Schwankende Strompreise, kurzfristig gestrichene Prämien und eine vielerorts unzureichende Ladeinfrastruktur führen dazu, dass die Gesamtbetriebskosten eines BEV für breite Zielgruppen einfach nicht attraktiv genug sind. Solange diese Rahmenbedingungen nicht planbar und bezahlbar werden, wird die Nachfrage kein nachhaltiges Marktniveau erreichen.“
VDA kritisiert Ladeinfrastruktur
Die Rahmenbedingungen stehen auch für VDA-Präsidentin Hildegard Müller im Zentrum: „Insbesondere der immer noch nicht ausreichende Auf- und Ausbau der Ladeinfrastruktur sowie die hohen Preise an den Ladesäulen sorgen bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern weiter für Zurückhaltung.“ Auch Harald Wimmer von der Unternehmensberatung PwC kritisiert den fehlenden Willen der Politik, konsequent und stringent zu fördern.
Zudem wirkten Vorurteile aus der Anfangszeit mit teuren Produkten, die nicht den ästhetischen Ansprüchen des Marktes entsprachen, nach. Und nicht zuletzt gebe es in Deutschland kulturell „eine starke Bindung an den Verbrenner, während in China Stolz und Identifikation mit neuen, meist elektrischen Marken den Wechsel fördern“.
Der Stromer ist wirklich klimafreundlicher
Lange Zeit hatten Kritiker zudem angeführt, dass Elektroautos – unter anderem wegen eines höheren CO2-Ausstoßes bei der Produktion – angeblich gar nicht klimafreundlicher seien als moderne Verbrenner. Aktuelle Zahlen sprechen allerdings eine völlig andere Sprache: Martin Wietschel vom Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI geht davon aus, dass heute in Deutschland gekaufte Mittelklasse-Stromer von der Herstellung über die Nutzung bis zur Entsorgung etwa 40 bis 50 Prozent weniger Treibhausgase verursachen. Und mehr Ökostrom und Recycling könnten dies weiter verbessern.
Das International Council on Clean Transportation kam jüngst sogar auf noch höhere Einsparungen und auch Hersteller BMW kommt beim Vergleich seiner eigenen Elektroautos mit eigenen vergleichbaren Verbrennern in Sachen Klima zu klaren Siegen für die Stromer: Mit 200.000 Kilometern in 15 Jahren kommt beispielsweise der neue elektrische ix3 50 xDrive beim europäischen Strommix auf 23 Tonnen CO2, der vergleichbare Verbrenner X3 20 xDrive auf 52,8 Tonnen.
Die Industrie hat ein Renditeproblem
Das mangelnde Interesse der Kunden ist das eine, doch auch die Industrie hat eine innere Hemmung gegen hohe Stromeranteile: Lange Zeit verdiente sie an einem verkauften Verbrenner deutlich mehr. Das soll sich zwar langsam ändern – BMW beispielsweise erwartet bei den Modellen der neuen Klasse etwa gleiche Erträge für Stromer und Verbrenner – doch das gilt noch längst nicht für alle Modelle auf dem Markt. Dennoch haben die deutschen Hersteller und Zulieferer hohe Milliardenbeträge in den Hochlauf der E-Mobilität investiert, wie der VDA betont. „Sie ist der Hauptpfad auf dem Weg in die Klimaneutralität“, sagt Müller.
Sie hofft auf ein weiteres Anziehen: „Günstige Modelle für unter 25.000 und unter 20.000 Euro sind für die kommenden Jahre bereits angekündigt.“ Wenn die politischen Rahmenbedingungen nachgebessert würden, sei sie sich sicher, „dass sich in den kommenden Jahren immer mehr Menschen bewusst und aus Überzeugung für ein E-Auto entscheiden“. Dennoch steht jetzt wohl erst einmal ein Aufweichen des Verbrenner-Aus an. Dudenhöffer warnt davor: „Das Festhalten am Verbrenner wird die Autoindustrie nicht retten. Das führt nur dazu, dass wir den Anschluss an China endgültig verlieren.“
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