Künstliche Intelligenz
Problembär-Dressur: „Der Russe war es“ reicht nicht
Der KI-Fake einer angeblichen Schülerin, die angebliche Übergriffe durch den damaligen Grünen-Kanzlerkandidaten Robert Habeck schildert, ist wohl das bekannteste Beispiel für die Desinformationskampagne, wegen der die Bundesregierung nun den russischen Botschafter einbestellt hat. Es wurde vor gut einem Jahr früh nach dem Auftauchen auf X von Behörden als Problemfall erkannt. Aber eine spezifische Warnung der Öffentlichkeit gab es erst einmal nicht. Denn das Problem, vor dem die Behörden bei solchen Einflussoperationen stehen: Die allermeisten erzielen so gut wie keine Aufmerksamkeit und versanden im digitalen Nichts, wenn sie nicht medial aufgegriffen werden.
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Thematisiert eine offizielle Stelle irgendwo in den Tiefen von X im Zusammenspiel von zehn Trollaccounts verbreitete Desinformation, amplifiziert sie deren Reichweite um ein vielfaches und erledigt den Job des Angreifers. Das betonen auch Behördenvertreter immer wieder, weshalb sie nur in seltenen Fällen öffentlich warnen. Doch Teile der Probleme bei der Aufklärung sind hausgemacht. Denn die wechselnden Bundesregierungen der vergangenen Jahre haben immer wieder neue Ansätze verfolgt, frühzeitig Angriffe zu erkennen und denjenigen auf die Spur zu kommen, die Verantwortung für Operationen tragen.
Derzeit gibt es drei Ansatzpunkte: Bei vermutlich politischen Hackerangriffen sind das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, das Bundesamt für Verfassungsschutz als Spionageabwehr und die Landeskriminalämter sowie das BKA damit befasst. Bei Desinformationskampagnen ist das schon schwieriger, zumindest, solange die nicht die Schwelle zur Strafbarkeit überschreiten.
Trennung zwischen Zuordnung und Strafverfolgung
Hier wird vor allem beobachtet, was auf den Plattformen passiert – doch die „Zentrale Stelle zur Erkennung ausländischer Einflussnahme und Informationsmanipulation“ (ZEAM) ist eineinhalb Jahre nach ihrer Gründung laut Bundesinnenministerium weiter „im Aufbau“. Dort versuchen Mitarbeiter unterschiedlicher Bundesministerien und externer Dienstleister frühzeitig Einflussnahmeoperationen zu erkennen. Der Bundesnachrichtendienst ist in beiden Fällen für die Aufklärung ins Ausland führender Spuren zuständig – und kennt die einschlägigen Akteure in Russland, China und anderen Staaten teils seit Jahren.
Dabei geht es weniger um Strafverfolgung, die ist bei den meisten Ursprungsstaaten hoffnungslos, sondern um Klarheit. Einmal, Angriffsvektoren und Methoden möglichst exakt zu erfassen: Wurden bei Manipulationsversuchen Dritte instrumentalisiert? Neue Technologien wie Deep-Fake-Videos eingesetzt? Wurde Desinformations-Seeding in Sprachmodellen betrieben? Auch Betroffenheiten sollen möglichst exakt herausgefunden werden.
Die zweite Aufgabe: Herauszufinden, welche Ziele genau der Angriff verfolgte: geht es bei einem Hack um Sabotage? Um Spionage? Um die Beschaffung von Material für Desinformationskampagnen? Das dritte Ziel der Behörden: möglichst eindeutig festzustellen, wer hinter einer Kampagne steht und damit auch, welcher Staat dafür Verantwortung trägt. Doch wer mit wem welche Informationen anschließend teilt, so heißt es immer wieder aus Behördenkreisen, wäre oftmals eher der Einschätzung der Einzelnen und keinem System überlassen.
Besser entdeckt, schlechter versteckt
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Doch im Fall von Storm 1516, bei der sich die Bundesregierung nun absolut sicher scheint, sie der „Doppelkopfadler“-Bewegung und dem sogenannten „International Center for Political Expertise“ in Moskau zuordnen zu können, scheint der Austausch zwischen den Behörden ein eindeutiges Ergebnis produziert zu haben. Mitarbeiter aus dem Bereich der damit befassten Behörden erklären, dass die Attribution zuletzt teils sogar einfacher geworden sei: Ja, die Aufklärung sei besser geworden. Aber anders als in friedlicheren Zeiten würden vor allem russische Akteure weniger stark ihre Spuren verwischen als zuvor, da sie sich sicherer fühlten. Und die Wahrscheinlichkeit, dass sie jemals in den Westen reisen und dort deswegen verhaftet würden, sei massiv gesunken.
Doch die nachrichtendienstliche Attribution, hier also eine Zuordnung durch Bundesamt für Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst, hat in diesem Fall lange gedauert. Schon im Mai 2025 veröffentlichte Viginium, eine der ZEAM vergleichbare Stelle in Frankreich, einen detaillierten Report zu den Tätigkeiten von Storm-1516, von dem es offenbar auch eine eingestufte Version gibt. Auf Nachfrage kann das Bundesinnenministerium nicht erklären, wie genau die Zusammenarbeit mit der französischen Seite ausgesehen habe und weshalb die deutsche Attribution ein halbes Jahr länger in Anspruch nahm. Aufgrund der Betroffenheit auch anderer Länder von der Kampagne könne man nur soviel sagen: „Wir stehen hierzu in engem Austausch mit unseren internationalen Partnern.“ Dass der aber noch verbesserungsfähig ist, darauf hatten zu Wochenbeginn noch Vertreter von Kanzleramt und Bundesamt für Verfassungsschutz hingewiesen.
Etablierte Verfahren nur bei IT-Kompromittierungsverdacht
Deutlich eingespielter sind die Verfahren dabei an vielen Stellen, wenn es um die Identifikation und Attribution von Hackerangriffen geht. Dass die Gruppe, die als Sofacy Group oder Fancy Bear oder schlicht Advanced Persistent Threat 28 (APT28) bezeichnet wird, für das Eindringen in die IT bei der Deutschen Flugsicherung in Langen im Sommer 2024 verantwortlich sein soll, ist keine Überraschung. Der wenig kuschelige Bär, der seit Jahren dem russischen Militärgeheimdienst GRU zugerechnet wird, wird seit Jahren mit Angriffen auf Hochwertziele in Deutschland in Verbindung gebracht – unter anderem auf die Netze des Bundes 2017 oder auf den Bundestag 2015.
Auch der Angriff auf die SPD 2022 und weitere Ziele im gleichen Jahr wird diesem professionellen Akteur zugeschrieben – hier wurde ebenfalls der russische Botschafter einbestellt. Und auch das Warnsystem ist etablierter: CVE-Einstufung, Herstellerwarnung, Betroffenenwarnung, Öffentlichkeitswarnung mit Indicators of Compromise, all das existiert zumindest, auch wenn es in der Praxis oft noch Luft nach oben gibt. Für Desinformationskampagnen gibt es hingegen bis heute keine etablierten Standardverfahren.
Bundesregierung will früher eingreifen können
Die aktuellen Verantwortungszuschreibungen zu Russland spielen dabei vor gleich zwei politischen Hintergründen: zum einen die für Montag in Berlin anstehenden Beratungen rund um eine mögliche Waffenstillstandsvereinbarung zwischen dem Angreifer Russland und der Ukraine. Zum anderen stehen in den kommenden Monaten Änderungen am Rechtsrahmen für die Nachrichtendienste an. Die schwarz-rote Bundesregierung will dabei die Möglichkeiten der Dienste zur Detektion und zum Unterbinden und zur Reaktion auf Angriffe neu regeln und die Befugnisse deutlich erweitern.
Was das genau umfassen soll, wird noch diskutiert. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt, für die Cyber- und Spionageabwehr politisch verantwortlich, hatte im November erklärt, es gehe darum „die Infrastruktur von Angreifern vom Netz zu nehmen, zu stören, zu zerstören.“ Auf die nun zugeschriebenen Desinformations- und Hackerangriffe wird neben dem diplomatischen Protest mit gezielten Sanktionen gegen verantwortliche Personen mit individuellen Sanktionen reagiert. Bereits in der Vergangenheit wurden als Verantwortliche identifizierte Akteure auf Sanktionslisten der EU gesetzt.
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(nie)
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Nicht erlaubt: Microsoft könnte Schulkinder für Werbezwecke verfolgen
Eine minderjährige Schülerin kann einen juristischen Erfolg gegen die Microsoft Corporation verbuchen: Die österreichische Datenschutzbehörde hat einer Beschwerde des Kindes aus dem Jahr 2024 stattgegeben. Anlass ist, dass Microsoft in der von der Schule für die Kinder gemieteten Software Microsoft 365 Education personenbezogene Cookies platziert. Diese Cookies könnten dazu genutzt werden, das Online-Verhalten der Kinder für Werbezwecke zu verfolgen. Die Speicherung erfolgt ohne Zustimmung, was laut Datenschutzbehörde rechtswidrig ist. Das österreichische Bildungsministerium und die Schule wollen von der Datenernte nichts gewusst haben.
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„Laut Microsofts eigener Dokumentation analysieren (die Cookies) das Nutzungsverhalten, sammeln Browserdaten und werden für Werbung verwendet”, schildert die Datenschutzorganisation Noyb, welche die Schülerin im Verfahren vertreten hat. Microsoft hingegen hat im Verfahren argumentiert, die Cookies bloß pseudonymisiert für statistische Zwecke auszuwerten. Und dafür seien die Cookies technisch notwendig.
Tatsächlich erfolgt die Pseudonymisierung erst, nachdem die personenbezogenen Daten zu Microsoft gelangt sind. Und diese Datenübertragung fällt laut Bescheid unter die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), unabhängig von etwaiger nachfolgender Pseudonymisierung. Und dass die Cookies für Reichweitenmessungen erforderlich seien, spiele keine Rolle, weil Reichweitenmessungen selbst nicht notwendig sind.
Somit stellt die Behörde fest, dass die Microsoft Corporation „gegen die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung sowie den Grundsatz der Rechtmäßigkeit und Treu und Glauben verstoßen hat, indem sie ohne erforderlichen Erlaubnistatbestand des Art 6 Abs 1 DSGVO personenbezogene Daten der Beschwerdeführerin im Zusammenhang mit dem Einsatz von Cookies beim Produkt ‚Microsoft 365 Education‛ verarbeitet hat.” Das bedeutet, dass Microsoft keine Zustimmung eingeholt hat und sich auch auf keine andere Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten stützen kann.
Umprogrammieren oder Rechtsmittel
Daher trägt die Datenschutzbehörde Microsoft auf, ihr rechtswidriges Verhalten einzustellen. Konkret soll sie „den Einsatz technisch nicht notwendiger Cookies unterlassen, sofern hierfür kein geeigneter Erlaubnistatbestand (Einwilligung) vorliegt und dadurch personenbezogene Daten der Beschwerdeführerin verarbeitet werden. Als technisch nicht erforderlich gelten jedenfalls die Cookies MC1, FPC, MSFPC, MicrosoftApplicationsTelemetryDeviceId und ai-session.”
Microsoft akzeptiert das nicht. Es meint nach wie vor, alle notwendigen Datenschutzvorgaben einzuhalten. „Microsoft 365 for Education erfüllt alle vorgeschriebenen Datenschutzstandards, Bildungseinrichtungen können es weiter unter Einhaltung der DSGVO einsetzen“, sagte eine Sprecherin zu heise online. Ob Microsoft die Cookies umprogrammieren oder Rechtsmittel ergreifen wird, ist demnach noch nicht entschieden. Für beides hat Microsoft vier Wochen Zeit, gerechnet ab Zustellung des am 21. Jänner erlassenen Bescheides (GZ 2025-0.768.263, D135.026).
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Ausrede auf „kundenorientiertes Marketing” zieht nicht
Vergebens hat Microsoft versucht, sich dem österreichischen Verfahren zu entziehen. Einerseits brachte der Konzern vor, für die Datenverarbeitung gar nicht verantwortlich zu sein. Er sei lediglich (Unter-)Auftragnehmer österreichischer Bildungseinrichtungen. Doch geriet Microsofts Eigenmarketing zum Bumerang: Demnach dienen die mit Microsoft 365 Education geernteten Daten allen möglichen Zwecken, von „interner Berichterstattung und Geschäftsmodellierung” bis „Energieeffizienz”.
Diese Zwecke verfolge Microsoft nicht im Auftrag der Schule sondern im eigenen Interesse, hält die Datenschutzbehörde fest, weshalb sie Microsoft für diese Datenverarbeitung verantwortlich macht. Die Ausrede, das „kundenorientierte Marketing-FAQ-Papier“ sei für Feststellungen nicht geeignet, lässt die Behörde nicht gelten.
Keine Ausflucht nach Irland
Andererseits hat die belangte Microsoft Corporation die Zuständigkeit der österreichischen Datenschutzbehörde bestritten. Das Unternehmen habe eine Tochterfirma in Irland, weshalb die dortige Behörde zuständig sei. Dieser wird nachgesagt, besonders datenkonzernfreundlich zu sein.
Die österreichische Datenschutzbehörde weist jedoch darauf hin, dass die wesentlichen Entscheidungen nicht in Irland sondern in der amerikanischen Konzernzentrale getroffen werden. Laut EuGH (Az. CǦ604/22 Rz 62 ff) reicht für die Verantwortung aus, „dass eine Stelle hinsichtlich der Datenverarbeitung Richtlinien, Anweisungen, technische Spezifikationen, Protokolle und vertragliche Verpflichtungen vorgibt”, was zweifelsohne in den USA erfolge. Weil die darauf beruhenden Cookies in Österreich gesetzt werden, könnten österreichische Behörden einschreiten.
Allenfalls könne es gemeinsame Verantwortung der Microsoft Corporation und ihrer irischen Tochterfirma geben. Noyb hat sich aber nur über den Mutterkonzern beschwert, nicht über die irische Tochter, womit diese nicht Verfahrenspartei wurde. Damit sieht die österreichische Behörde keinen Anlass zur Verlagerung des Verfahrens nach Irland.
Zweite Niederlage gegen österreichische Schüler
Für Microsoft ist dies bereits die zweite Niederlage gegen eine von Noyb vertretene Schülerin. Im Oktober hat die österreichische Datenschutzbehörde festgestellt, dass Microsoft geltendes Datenschutzrecht verletzt hat, indem es der Schülerin die erbetene Datenschutzauskunft nicht hinreichend erteilt hat. (GZ 2025-0.477.534, D135.027). Zusätzlich kamen das Gymnasium der Schülerin und das Bildungsministerium zum Handkuss, weil sie die Schülerin nicht vorab über Erhebung und Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten aufgeklärt hatten.
(ds)
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Stille Naturfotografie aus dem Münsterland – Portfolio Simone Baumeister
Simone Baumeister fotografiert bereits seit vielen Jahren. Doch der Weg von ihren ersten Bildern, die sie noch mit einer einfachen Kompaktkamera gemacht hat, bis hin zur mehrfach ausgezeichneten Naturfotografin, war ein Prozess – einer, der eng mit persönlichen Erfahrungen und ihrer Liebe zur Natur verknüpft ist. Zunächst hielt sie mit kleinen Schnappschüssen ihre Katze fest, wie sie selbst erzählt. „Das hatte keinen Anspruch, ich wollte einfach Erinnerungen behalten.“ Erst später, in einer schwierigen Lebensphase, fand sie in der Naturfotografie einen persönlichen Anker und ihre fotografische Bestimmung.

Simone Baumeisters Bilder sind keine lauten Statements, sondern stille Begegnungen mit der Natur. Sie zeigen Nähe, ohne naiv zu wirken, sie sind technisch perfekt, ohne kühl zu sein, und sie besitzen Empathie, ohne sentimental zu wirken. Ihre Fotografie ist weniger eine Suche nach dem außergewöhnlichen Motiv als nach dem Moment, in dem Licht und Natur im Gleichgewicht sind. Während viele Fotografen die ganze Welt bereisen, um das Besondere zu finden, fotografiert Simone Baumeister im Münsterland und beweist mit ihren Aufnahmen, dass sich das Erstaunliche oft direkt vor der eigenen Haustür verbirgt.
Diese Zeit bedeutete für sie eine Wende. Allein und in abgelegenen Gegenden suchte sie Ruhe – und fand sie schließlich in der Natur und in Tieren. Aus den Spaziergängen wurden Beobachtungen und aus diesen wiederum eine Leidenschaft. „Es hat mich komplett in den Bann gezogen, mich fokussiert, beruhigt und abgelenkt – und ich konnte einfach nicht mehr aufhören.“ Heute ist die Fotografie für Baumeister mehr als nur ein Hobby, sie ist für sie Ausdruck von Achtsamkeit und eine Form des Loslassens. Ihre Aufnahmen zeigen auch, dass eine tiefe Verbundenheit zu Motiven nicht aus Anspruch, sondern aus Nähe entsteht.
Das Münsterland als Motivlandschaft
Wenn Baumeister über ihre westfälische Heimat spricht, schwingt sowohl Bewunderung als auch Herausforderung mit. Die Fotografin beschreibt das Münsterland als schwieriges Terrain für Naturmotive: Es gibt viele Felder, jedoch nur wenige Wälder und kaum unberührte Orte. „Unsere Waldstücke sind so klein, dass man fast überall nach zwanzig Metern wieder auf einem Spazierweg steht“, sagt sie. Selbst größere Seen sind meist touristisch genutzt oder aufgrund des Naturschutzes nicht zugänglich. Hinzu kommt ein hoher Jagddruck, der die Wildtiere scheu macht.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Stille Naturfotografie aus dem Münsterland – Portfolio Simone Baumeister“.
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Digitaler „Omnibus”: Europa-Parlament bremst Kommissionspläne für Daten und KI
Die EU-Kommission hat am Montag im EU-Parlament für ihre Gesetzesvorstöße zu Digitalisierung und KI-Regulierung geworben – mit mäßigem Erfolg. Fast alle Fraktionen kritisieren die im Dezember 2025 vorgelegten Vorschläge und warnten davor, hart erkämpfte Schutzstandards zugunsten von „Big Tech“-Unternehmen aufzuweichen.
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Vereinfachte Regeln, offener Datenmarkt
Die Kommission will mit einem digitalen Omnibusgesetz die Regeln im Digitalbereich vereinfachen und vier verschiedene Normenkomplexe unter ein Dach bringen: Die Verordnung für den freien Verkehr nicht-personenbezogener Daten, die Open-Data-Richtlinie, den Data Governance Act und den Data Act. Auch die in verschiedenen Digitalgesetzen verstreuten Meldepflichten bei Datenverlust sollen zusammengefasst werden, sodass Unternehmen eine zentrale Anlaufstelle dafür bekommen.
Das sei eine echte Verbesserung für Unternehmen, betonte Renate Nikolay, stellvertretende Generaldirektorin der DG Connect der EU-Kommission. Die Vereinfachung europäischer Normen und mehr Wettbewerbsfähigkeit für europäische Unternehmen seien die zentralen Ziele des Pakets.
Wunschliste der Lobbyisten abgearbeitet?
Im Innenausschuss des Parlaments war hingegen von einer „Deregulierungsinitiative“ der Kommission die Rede. Vereinfachte Regulierung und mehr Wettbewerbsfähigkeit klängen gut, sagt der irische Berichterstatter zum KI-Akt, Michael McNamara (Renew), und nennt es erstaunlich, wenn die Kommissionsentwürfe „Artikel für Artikel Vorschläge der großen Big-Tech-Firmen wiedergeben“.
Abgeordnete von Piraten/Grünen und Sozialdemokraten warnten bei dieser ersten Erörterung des Pakets vor allem vor einer Neudefinition persönlicher Daten. Pseudonymisierte Daten etwa können künftig an Dritte weitergegeben werden, wenn sie von diesen nicht mehr re-identifiziert werden können. Welche Art von Pseudonymisierung dabei „sicher“ ist, will die Kommission selbst in Implementierungsbeschlüssen festlegen.
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Birgit Sippel (S&D) kritisierte die Möglichkeit für KI Firmen, sich selbst als „High Risk“ einzustufen oder eben nicht. Ihre Parteikollegin und stellvertretende Vorsitzende des Innenausschusses, Marina Kaljurand, stellte das geplante Privileg für KI-Firmen infrage, das ihnen die Nutzung sensibler Daten erlaubt: „Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten in KI Modellen automatisch sicherer als die Verarbeitung durch andere Anwendungen?“
Geschüttelt und gerührt, aber nicht einfacher?
Axel Voss (EVP) anerkannte, dass die Kommission die DSGVO und den AI Act zusammenführen wolle. Ob die Neumischung im Sinne von Rechtssicherheit und Klarheit gelänge, sei bei dem vorgelegten Entwurf noch unklar. Voss mahnte, sich nicht wegen der laufenden Umsetzung des AI Acts unter Zeitdruck zu setzen. Die Ausschusssitzung war die erste zu dem Paket, aber, wie Kaljurand unterstrich, nicht die letzte.
(vbr)
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