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Künstliche Intelligenz

Product Owner AI Day: Als Product Owner KI-Tools strategisch einsetzen


Erstmals findet am 6. November 2025 die Online-Konferenz Product Owner AI Day statt. Die neue Konferenz wird ausgerichtet von dpunkt.verlag und iX in Kooperation mit Marc Bless (BlessAI) und ist ein Ableger des etablierten Product Owner Day. Sie rückt die aktuelle KI-Thematik in den Vordergrund – denn heute heißt erfolgreiche Produktentwicklung nicht mehr nur agil sein und Kunden verstehen, sondern auch Daten nutzen, Prozesse automatisieren, mit intelligenten Tools arbeiten und neue Innovationsräume erschließen.

Neben den sechs Vorträgen auf dem Product Owner AI Day steht nun auch ein Hands-on-Workshop am 7. November zur Buchung bereit, um das Gelernte direkt praktisch anzuwenden. Nach dessen Abschluss erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat gemäß Artikel 4 des EU AI Act.


Marc Bless

Marc Bless

Marc Bless hat 1984 angefangen, Software zu entwickeln. In den 90ern hat er Informatik mit Schwerpunkt Künstliche Intelligenz studiert und beschäftigt sich seit 1996 mit adaptiven Systemen, agilen Methoden und intelligenten Automatisierungen. Als Gründer und Geschäftsführer von BlessAI unterstützt er Unternehmen dabei, künstliche Intelligenz strategisch zu integrieren – von der Analyse über die Implementierung bis hin zur Optimierung.

Bereits am Tag nach der Online-Konferenz taucht Marc Bless in seinem Workshop in den KI-Einsatz ein: Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erlernen nicht nur theoretische Grundlagen, sondern können mit ihrem Toolstack praktisch arbeiten. Dafür benötigen sie einen Zugang zu ChatGPT, idealerweise mit einer Plus-, Team-, Enterprise- oder Pro-Lizenz. Programmierkenntnisse sind nicht erforderlich.

Zu den Inhalten des Workshops zählen auch das Erstellen von Custom GPTs und deren gezielter Einsatz sowie das smarte Automatisieren wiederkehrender Aufgaben. Nicht zuletzt wird es sich um die ethische Verantwortung beim KI-Einsatz und die rechtlichen Rahmenbedingungen durch den EU AI Act drehen: Das Zertifikat „KI‑Kompetenzen“ gemäß Artikel 4 des EU AI Act lässt sich durch die Teilnahme an diesem Workshop erwerben.

Ein Ticket für den Ganztages-Workshop lässt sich im Ticketshop der Konferenz erwerben und kostet 549 Euro (zzgl. 19 % MwSt.) pro Person.

Das Konferenzprogramm am 6. November bietet sechs jeweils 45-minütige Vorträge von Expertinnen und Experten. Dank eines hohen Praxisbezugs erhalten Teilnehmende hilfreiche Hinweise, wie sie KI in ihre tägliche Arbeit integrieren können. Nach jedem Vortrag können sie sich zudem interaktiv zuschalten und ihre Fragen direkt an die Speaker richten. Eine Abschlussdiskussion unter Moderation von Marc Bless, in der die Teilnehmenden mit den Sprecherinnen und Sprechern des Tages über Erkenntnisse, Fragen und Probleme diskutieren können, rundet die Konferenz ab.


Das Programm des Product Owner AI Day

Das Programm des Product Owner AI Day

Sechs Vorträge und eine Abschlussdiskussion: Product Owner AI Day am 6. November 2025

(Bild: Product Owner AI Day)

Derzeit gilt der Frühbucherrabatt: Ein Ticket für den Konferenztag kostet 249 Euro (zzgl. 19 % MwSt.). Teams ab drei Personen können durch gestaffelte Gruppenrabatte mindestens 10 Prozent zusätzlich sparen. Den entsprechenden Rabatt berechnet der Online-Ticketshop automatisch.

Weitere Informationen zur Konferenz finden sich auf der Website. Dort lässt sich auch ein Newsletter abonnieren, um über diese und weitere Veranstaltungen aus der Reihe inside agile auf dem Laufenden zu bleiben.


(mai)



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Künstliche Intelligenz

EU-Dashboard soll Wandel im europäischen Tourismus-Ökosystem visualisieren


Das EU-Tourismus-Dashboard bietet interaktive Visualisierungen von Daten und Indikatoren, die für das europäische Tourismus-Ökosystem relevant sind. Die Daten stammen aus zuverlässigen Quellen wie Eurostat, nationalen Statistikämtern und der gemeinsamen Forschungsstelle und sollen ein Bild des Wandels in Richtung eines nachhaltigeren Tourismus in allen EU-Ländern sowie Island, Norwegen und die Schweiz zeichnen. Relevant für die Entwicklung sind die im Dashboard abgebildeten ökologischen, digitalen und sozioökonomischen Säulen der EU-Politik.

Zielgruppe des Dashboards sind politische Entscheidungsträger auf nationaler und regionaler Ebene sowie Tourismusunternehmen aus der Branche, die an der Ausrichtung von Strategien und Maßnahmen im Tourismusökosystem beteiligt sind. Außerdem Forscher und Statistikbeauftragte, aber auch interessierte Reisende. Das EU-Tourismus-Dashboard versteht sich als Online-Wissensinstrument, mit dessen Erkenntnissen sich Probleme identifizieren lassen und das politische Initiativen für einen nachhaltigeren Tourismus erleichtern soll.

Unter „Mein Reiseziel“ können Nutzer sehen, wie jedes der erfassten Länder in Bezug auf die drei politischen Säulen abschneidet. Beispiele für ökologische Indikatoren sind etwa der Anteil der Reisen mit der Bahn, der Energieverbrauch durch Tourismus (Energieintensität), die Emissionen durch den Luftverkehr oder die Qualität der (Bade-)Gewässer. Eine weitere Funktion ist die „Indikator-Kartenansicht“, die einen Überblick über die Leistung der gesamten EU-Region anhand spezifischer Indikatoren aus jeder Säule bietet. Die letzte interaktive Karte des Dashboards ist die „Monatliche Datenansicht“, die die Entwicklung eines Landes pro Indikator in einem Zeitstrahlformat darstellt.

Eine FAQ-Sammlung erläutert die wichtigsten Begriffe des Dashboards, seine Intention und die Berechnung der Indikatoren. Die Daten sind über öffentlich verfügbare Schnittstellen verfügbar, die genaue Syntax zum Abruf liefern ebenfalls die FAQ.


(ur)



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Künstliche Intelligenz

Wie die KI-Band „Velvet Sundown“ die Musikbranche aufmischt


Drei veröffentlichte Alben mit jeweils 13 Liedern innerhalb von nur anderthalb Monaten: Die Band The Velvet Sundown produziert gerade eine mehr oder weniger seichte Indie-Ballade nach der anderen. Wie sie das auf die Schnelle hinbekommt? Ganz einfach: Nicht Menschen sollen ihre Songs schreiben – sondern allem Anschein nach eine künstliche Intelligenz. „Nicht ganz Mensch. Nicht ganz Maschine. The Velvet Sundown lebt irgendwo dazwischen.“ So wird die mutmaßliche KI-Band auf ihren offiziellen Accounts in den sozialen Medien und auf der Streaming-Plattform Spotify beschrieben.

Wer dahintersteckt? Das lässt sich nicht klar festmachen. Die vier vermeintlichen Bandmitglieder sind öffentlich nie in Erscheinung getreten, Bilder der Gruppe wurden ganz offensichtlich von einer KI erstellt. Erst Anfang Juni tauchte erste Musik der Band auf diversen Streaming-Plattformen auf. Die meisten der Songs mit ihren Rock-, Country- und Folk-Elementen sind relativ austauschbar, weder großartig noch abgrundtief schlecht – und dennoch hat es die Gruppe in wenigen Wochen geschafft, Verwirrung und sogar Sorgen um nichts Geringeres als die Zukunft der Musikbranche auszulösen.

„The Velvet Sundown ist ein synthetisches Musikprojekt, das von menschlicher kreativer Führung geleitet und mit Unterstützung künstlicher Intelligenz komponiert, vertont und visualisiert wird“, heißt es auf den besagten Social-Media-Konten, etwa bei Instagram. Bei allem, darunter Musik, Stimmen und Texte, handle es sich um Originalkreationen, die mit Hilfe von KI-Werkzeugen erstellt worden seien. Von einer „künstlichen Provokation“ ist die Rede, welche „die Grenzen von Urheberschaft, Identität und der Zukunft der Musik im Zeitalter der KI“ hinterfragen solle.

Diese Provokation scheint fürs Erste geglückt zu sein: Rund 1,4 Millionen monatliche Hörer hat Velvet Sundown derzeit auf Spotify, allein die Single „Dust on the Wind“ wurde dort bislang fast zwei Millionen Mal angehört. Und nicht nur das: Das Phänomen hat unter anderem auch zu einer Debatte darüber geführt, dass der schwedische Branchenprimus die Musik der Band – anders als etwa Streaming-Rivale Deezer – bislang nicht explizit als KI-generiert kennzeichnet.

Spotify zufolge gibt es bislang noch keinen branchenweiten Metadaten-Standard dazu, wie der Einsatz von künstlicher Intelligenz offengelegt werden muss. „Sobald ein einheitlicher Ansatz vorliegt, werden wir sorgfältig prüfen, wie wir ihn umsetzen können“, teilte der Konzern auf Anfrage mit. Bei jedem angelieferten Track seien Streaming-Dienste letztlich auf die Rechteinhaber angewiesen, um die erforderlichen Informationen zur Identifikation der Komposition und der Mitwirkenden zu erhalten. Manche Social-Media-Nutzer gehen derweil bereits gegen Velvet Sundown auf die Barrikaden. „Tod der KI-Musik“, ist noch eine der zivilisierteren Reaktionen auf die Band.

Dabei ist klar, dass auch hinter der Maschine ein Mensch stecken muss. „Die KI wacht morgens nicht einfach auf und entscheidet, Musik auf Spotify zu stellen“, sagt Virginia Dignum, die Professorin für verantwortungsvolle künstliche Intelligenz an der Universität im schwedischen Umeå ist. „Es sind also Menschen daran beteiligt, und es gibt Leute, die damit Gewinne machen, auch wenn es nur um Marketing oder Aufmerksamkeit gehen sollte.“

Ein Problem dabei ist, dass die KI ihr musikalisches Wissen aus Liedern und Songtexten echter Urheber speist. „Die Daten, auf denen all diese Musik basiert, sind ursprünglich von Menschen generiert“, sagt Dignum. Die Behauptung, KI erzeuge Musik, Texte oder Bilder, sei daher etwas irreführend, denn die zugrundeliegenden Daten kämen letztlich von menschlichen Urhebern. „Und das meiste davon wurde kopiert und gestohlen, ohne Rücksicht auf Urheberrechte oder die Autorschaft der Beteiligten“, sagt Dignum.

Auf lange Sicht betrachtet könnte all das zu einem großen Problem für Songwriter und Urheber generell werden: Wie die schwedische Zeitung „Dagens ETC“ jüngst unter Berufung auf einen Bericht der internationalen Urheber-Dachvereinigung CISAC berichtete, könnte KI-Musik echten Musikern in den kommenden vier Jahren Einkommensverluste in Höhe von bis zu zehn Milliarden Euro bescheren. Unter anderem daher rührt auch die Forderung an Spotify, die Musik aus der Feder einer KI klar als solche zu benennen.

„Jede Information sollte mit der korrekten Urheberschaft gekennzeichnet sein. Und wenn diese Urheberschaft durch KI unterstützt wurde, dann ist es wichtig, dass dies bekannt ist“, sagt auch Dignum. Wie andere KI-Experten macht die Professorin darauf aufmerksam, dass eine starke Regulierung ein zentraler Teil beim Umgang mit KI sein muss. Zugleich müssten die Menschen aber auch stärker darin geschult werden, mit ihr umzugehen. Die richtigen Regeln aufzustellen sei so, wie zu sagen, dass ein Auto Bremsen haben müsse –man müsse aber auch einen Führerschein haben, um zu verstehen, wie man diese Bremsen einsetze.

Für Streaming-Nutzer geht es letztlich darum, zwischen menschlich und maschinell produzierter Musik besser unterscheiden zu können. Wie das Beispiel Velvet Sundown zeigt, verschwimmen die Grenzen dabei immer mehr. Für die Musikindustrie könnte das große Folgen haben – frei nach den Buggles, die schon vor 46 Jahren in „Video Killed The Radio Star“ sangen: „They took the credit for your second symphony, rewritten by machine and new technology.“ Übersetzen lässt sich das in etwa so: „Sie haben den Ruhm für deine zweite Symphonie eingeheimst, die von Maschinen und neuer Technologie neu geschrieben wurde.“ Kann – um im Bild des Songs zu bleiben – KI also das Ende des Streaming-Stars bedeuten? Das vermutlich nicht. Zumindest jedoch kann sie vielen Musikern Konkurrenz um Einnahmen machen, auf die gerade kleinere Künstler stark angewiesen sind.

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(nie)





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Bundesgerichtshof: Scheidung von Parship muss nicht jederzeit möglich sein


Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem am Freitag bekannt gegebenen Urteil vom 17. Juli (Az.: III ZR 388/23) wichtige Entscheidungen rund um Vertragsverlängerungen bei Parship getroffen. Der Beschluss enthält für Kunden des Online-Partnervermittlers positive und negative Entwicklungen. Die automatischen Verlängerungen von Sechs-Monats-Verträgen, die die Dating-Plattform zeitweilig durchführte, sind demnach unwirksam. Verbraucherschützer konnten sich aber nicht mit ihrer Ansicht durchsetzen, dass es für Kunden jederzeit ein Kündigungsrecht bei solchen Flirt-Portalen geben sollte.

In dem nun höchstgerichtlich geklärten Fall hatten der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) und die Verbraucherzentrale Brandenburg eine Sammel- beziehungsweise eine Unterlassungsklage gegen Parship erhoben. Sie waren der Ansicht, dass der Betreiber Nutzer oft zu Unrecht nicht aus Knebelverträgen ließ und eine „Scheidung“ von ihm zu schwer falle.

Der unter anderem für Dienstverhältnisse zuständige III. Zivilsenat des Gerichtshofs hat nun klargestellt, dass bei Verträgen mit sechs Monaten Laufzeit die von Parship verwendeten Verlängerungsklauseln nicht rechtmäßig waren. Die Karlsruher Richter folgten hier der Argumentation der Verbraucherzentralen: Für die Mitglieder ist es demnach unzumutbar, mindestens zwölf Wochen vor Ablauf des Vertrages kündigen zu müssen, wenn sie sich kein weiteres ganzes Jahr an die Plattform binden wollen.

Verbraucher, deren Sechs-Monats-Verträge sich unwirksam verlängert haben, können Mitgliedsbeiträge zurückfordern. Der genaue Umfang der Erstattung hängt davon ab, ob sie sich der einschlägigen Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, was mehr als 1000 Nutzer taten. Wer daran teilgenommen hat, kann Beiträge ab 2018 zurückverlangen. Ansonsten geht es um die Beiträge ab 2022. Für Betroffene haben die Verbraucherzentralen einen Musterbrief online gestellt. Wichtig ist, dass Parship nur das Geld für den Verlängerungszeitraum erstatten muss, nicht die Kosten für die Erstlaufzeit des Vertrags.

Ein generelles fristloses Kündigungsrecht nach Paragraf 627 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), das einen Dienstvertrag bei einem besonderen Vertrauensverhältnis betrifft, hat der BGH für Online-Partnervermittlungen wie Parship abgelehnt. Er sieht bei solchen Internetdiensten, die weitgehend automatisiert auf einem Datenbankabgleich basieren, keine so enge persönliche Beziehung zum Anbieter wie dies bei klassischen Dienstverträgen von Offline-Heiratsvermittlern der Fall wäre. Genau darauf hatte Parship auf Basis eines früheren BGH-Beschlusses abgestellt und gegenüber heise online darauf verwiesen, dass die entsprechenden Paragrafen vor über 120 Jahren ins BGB aufgenommen worden seien.

Bei Verträgen mit einer ursprünglichen Laufzeit von zwölf oder 24 Monaten sieht der Senat keine unangemessene Benachteiligung durch die Verlängerungsklauseln nach der bis Februar 2022 geltenden Rechtslage. Diese Verträge sind somit von der Entscheidung nicht betroffen. Für Parship-Verträge, die ab März 2022 abgeschlossen wurden, gelten andere Vertragsbedingungen aufgrund einer Gesetzesänderung. Diese Kontrakte sehen in der Regel vor, dass sich die Mitgliedschaft nach der Erstlaufzeit monatlich kündigen lässt. 2021 hatte Parship nach Gesprächen mit EU-Verbraucherschutzbehörden versprochen, seine Kunden künftig klarer über die Nutzungsgebühren und die automatische Vertragsverlängerung aufzuklären.


(ur)



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