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Qi2.2.1: Ugreen packt drahtloses Laden mit 25 Watt in Powerbank


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Der Zubehörhersteller Ugreen hat die nach eigenen Angaben „weltweit erste Qi2.2-zertifizierte Powerbank“ vorgestellt. Mit diesem Akkupack sollen sich Geräte kabellos mit einer Leistung von bis zu 25 Watt aufladen lassen – sofern sie es unterstützen.

Bislang unterstützte der kabellose Ladestandard Qi2 bis zu 15 Watt; mit dem jüngst vom Wireless Power Consortium (WPC) angekündigten Update auf Qi2.2.1 sind nun bis zu 25 Watt möglich. Damit erreicht Qi2.2.1, das auch als „Qi2 25W“ bezeichnet wird, die Geschwindigkeit des aktualisierten MagSafe-Ladegeräts, das Apple im September letzten Jahres zusammen mit dem iPhone 16 eingeführt hatte.

Ugreens Magflow Magnetic Power Bank besitzt eine Kapazität von 10.000 mAh und verfügt über ein integriertes, aber nicht einrollbares USB-C-Ladekabel, das bei Nichtgebrauch als Lanyard genutzt werden kann. Ferner sind ein zusätzlicher USB-C-Anschluss zum gleichzeitigen Laden mehrerer Geräte und ein kleines Display an Bord, das unter anderem die verbleibende Kapazität anzeigt.

Da das Wireless Power Consortium den Qi2.2-Standard noch nicht finalisiert hat, macht Ugreen noch keine genauen Angaben zum Marktstart. Auf der Produktseite ist lediglich von einem Start im Laufe des dritten Quartals 2025 die Rede. Auf Anfrage bei der deutschen Agentur des Unternehmens hieß es, man könnte gegen August mit weiteren Informationen rechnen – passend zur IFA. Auch Preise nennt der Hersteller bislang nicht.

Während Ugreen hinsichtlich der Verfügbarkeit noch schmallippig ist, verrät der Hersteller immerhin ein paar weitere Details zum aktualisierten Ladestandard: So soll Qi2.2.1 ein stärkeres „magnetisches Array für eine genauere magnetische Ausrichtung“ besitzen, die Überhitzung verhindern und die Ladeeffizienz steigern. Ferner spricht der Hersteller von einer breiteren Kompatibilität und Ladestabilität mit Geräten, die das Magnetic Power Profile (MPP) unterstützen.


Ugreen Powerbank – Zeichnung hebt stärkere Magnete von Qi2 25W hervor

Ugreen Powerbank – Zeichnung hebt stärkere Magnete von Qi2 25W hervor

Der neue Qi2-Standard soll unter anderem stärkere Magnete für eine bessere Arretierung beim Laden besitzen.

(Bild: Ugreen)

Laut Ugreen ist der neue Standard zudem bereit „für zukünftige High-Power-Profile“, mit denen Tablets, Laptops und IoT kabellos mit Strom versorgt werden sollen. Zuletzt hieß es, dass Qi2.2 künftig bis zu 50 Watt Ladeleistung liefern soll.

Von offizieller Seite gibt es noch keine Details, welche Geräte Ugreens Qi2-25W-Powerbank unterstützen. Angesichts dessen, dass Apples iPhone-16-Serie schon kabelloses Laden mit 25 Watt bietet – wohlgemerkt nur über den im Herbst 2025 eingeführten Ladepuck – ist nicht auszuschließen, dass sie auch über Ugreens Lösung mit 25 Watt betankt werden können.

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Auf Android-Seite sind selbst Smartphones mit voller Qi2-Integration Mangelware – nur das HMD Skyline besitzt vollen Qi2-Support mitsamt einem Magnetring zur Arretierung der Powerbank oder anderen Zubehörs. Andere Geräte von Herstellern wie Samsung oder Oneplus sind nur Qi2-ready – die magnetische Komponente müssen Nutzer über eine Schutzhülle nachrüsten.

Laut des WPC hätten 14 Geräte, Empfänger und Sender kürzlich in einer limitierten Markteinführung die Qi2-25W-Zertifizierungsprüfung abgeschlossen. Eine vollständige Zertifizierungsprüfung stehe „für mehrere Hundert Geräte offen, die darauf warten, getestet zu werden“. Gerüchteweise soll Googles Pixel-10-Serie, die am 20. August vorgestellt wird, Qi2 unterstützen und mit einer eigenen Zubehörlinie auf den Markt kommen. Außerdem wird gemunkelt, dass Samsung über eine vollständige Qi2-Unterstützung nachdenkt.


(afl)



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Digitalminister Wildberger: Social-Media-Altersschranken sorgfältig prüfen


Er persönlich befürworte zwar prinzipiell eine Altersgrenze, sagt Bundesdigitalminister Karsten Wildberger im Interview mit heise online. Das Thema sei jedoch zu wichtig und betreffe zu viele Menschen, um damit verbundene Grundsatzfragen außer Acht zu lassen. Er unterstütze deshalb das Vorgehen von Familienministerin Karin Prien (ebenfalls CDU). Die ist grundsätzlich ebenfalls dafür, hat aber Anfang September eine Expertenkommission eingesetzt, die unter anderem diese Maßnahme beraten soll. Dabei soll das Gremium auch die Frage beantworten, ob und wie eine Altersgrenze technisch umsetzbar sein könne.

Für ihn gehe es dabei „mehr um Schutz als um Verbote“, sagte Wildberger im Gespräch mit heise online. Der Digitalminister warnte ausdrücklich vor einer zu einfachen Debattenführung: Es stelle sich nicht eine einfache Ja-oder-Nein-Frage. Das Social-Media-Umfeld sei herausfordernd für heranwachsende Menschen, so der im Mai von Friedrich Merz ins Kabinett berufene Wildberger.

Bereits heute seien die Probleme messbar, sagt Digitalminister Wildberger, weshalb er eine Altersgrenze für sinnvoll erachte, „weil es auch nochmal das Problembewusstsein schärft, auch vielleicht Erziehungsberechtigte nochmal darauf hinweist.“ Die von der Familienministerin eingesetzte Kommission soll bis Mitte 2026 konkrete Vorschläge vorlegen.


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FAQ zum EU Data Act – mehr Rechte für Verbraucher?


Im „Smart Home“ werden viele Daten gesammelt: Vom vernetzten Kühlschrank, der Sprachassistenz oder dem Smart-TV – alles speichert Informationen. Die Digitalisierung bringt datenhungrige Geräte mit sich und davon sollen nach dem Willen der EU Nutzerinnen und Nutzer mehr profitieren. Per EU-Verordnung bekommen sie mehr Rechte an den Daten, die ihre vernetzten Geräte sammeln. Jetzt gilt für diese Produkte der „EU-Data-Act“, in Deutschland auch „Datengesetz“ genannt.

Hersteller müssen demnach offenlegen, welche Informationen erhoben werden – und wie man darauf zugreifen kann. Das Datengesetz der EU ist bereits Anfang 2024 in Kraft getreten und findet nun Anwendung. Es soll Verbrauchern erleichtern, ihre Gerätedaten einzusehen und bei Bedarf auch an andere Dienste weiterzugeben, etwa zu Reparaturzwecken. Am Ende sollen dadurch Dienstleistungen günstiger und einfacher werden. Die wichtigsten Fragen zu den neuen Bestimmungen im Überblick:

Für welche Geräte gilt das Gesetz?

Für welche nicht, wäre fast leichter zu beantworten. Denn laut EU-Verordnung gelten die Regeln für alle sogenannten vernetzten Geräte. Das klingt nach Internetverbindung, aber die ist gar nicht zwingend nötig. Die Regeln schließen ausdrücklich Geräte mit kabelgebundener Datenübertragung ein. Eine Kaffeemaschine, die etwa zu Reparaturzwecken per Kabel Daten übertragen könnte, fällt ebenso unter das Datengesetz wie „smarte“ Geräte, die per drahtloser Verbindung oder App gesteuert werden.

Um welche Daten geht es dabei?

Auch diese Definition ist im Gesetz allgemein gehalten. Zu den betroffenen Daten gehört dort „jede digitale Darstellung von Handlungen, Tatsachen oder Informationen“. Das können auch Videos, Bilder oder Tonaufnahmen sein, die ein Gerät gemacht hat. Entscheidend ist also eher, ob das betroffene Gerät Daten über seine Nutzung, Leistung oder Umwelt generiert oder sammelt – und weniger, wie es das tut. Die Liste betroffener Branchen und Gesellschaftsbereiche ist also umfassend: Handys, Smartwatches, moderne Küchengeräte, Klimaanlagen, E-Bikes oder Autos sind ebenso betroffen wie industrielle Maschinen oder Flugzeuge.

Muss das Gerät neu sein?

Nein, das Recht auf die generierten Daten besteht auch bei bereits erworbenen Geräten, die weiter genutzt werden. Übrigens: Wer seinen Fitness-Tracker oder seinen Fernseher weiterverkauft, muss dem neuen Besitzer erklären, wie er an die Daten des Geräts kommt. Denn das EU-Datengesetz unterscheidet nicht zwischen Erstbesitz und Secondhand. Von September 2026 an sieht das EU-Datengesetz zusätzlich vor, dass Hersteller ihre neuen Produkte mit einfachen Schnittstellen für den Datenzugang ihrer Nutzer auf den Markt bringen – die neuen Rechte ihrer Kunden also bei der Entwicklung bereits mitdenken.

Was soll das den Nutzerinnen und Nutzern bringen?

Oft haben sich Hersteller bisher Nutzungsrechte an allen anfallenden Daten selbst eingeräumt. Nun sollen sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen mehr Kontrolle über die eigenen Daten bekommen. Sie sollen künftig auf Daten zugreifen, sie löschen oder auch an Dritte weitergeben können. Besonders Letzteres ist mit der Hoffnung verbunden, dass Reparaturen oder andere Dienstleistungen für Nutzerinnen und Nutzer günstiger und einfacher werden.

Beispielsweise könnte sich ein Autobesitzer künftig dafür entscheiden, bestimmte Daten mit seiner Versicherung zu teilen. In der Theorie könnte ein vorbildliches Fahrverhalten vielleicht zu einer geringeren Versicherungsprämie führen. Laut der europäischen Verbraucherschutzorganisation Beuc gibt es aber zu viele Ausnahmeregelungen, die diese Möglichkeiten in der Praxis erschweren. Beuc-Geschäftsführer Agustín Reyna bezeichnete das Gesetz daher als eine „verpasste Chance“.

Wie sollen Nutzerinnen und Nutzer an die Daten kommen?

Hier gibt die EU-Verordnung den Anbietern zwei Möglichkeiten: Direkter oder indirekter Zugang. Wo möglich, sollen Nutzerinnen und Nutzer ohne weiteres selbst auf die Daten zugreifen können. Wie das geht, darüber müssen die Anbieter und Hersteller bei Erwerb des Produkts informieren. Sollte ein direkter Zugang nicht möglich oder vom Hersteller nicht erwünscht sein, so soll der Verordnung nach eine einfache Anfrage, etwa auf einem entsprechenden Webportal, reichen. Ohne große Hürden soll dann eine Antwort mit den entsprechenden Daten folgen.

Was erhofft sich die EU durch das Datengesetz noch?

Durch den freizügigeren Datenhandel sollen nach den Plänen der EU neue Geschäftsfelder entstehen oder bestehende wachsen. Die Datenschöpfung soll also mehr zur Wertschöpfung beitragen. Außerdem sollen Behörden in Ausnahmefällen wie bei Waldbränden oder Hochwasserkatastrophen auf Daten zugreifen können, die in Besitz der Privatwirtschaft sind. Große Cloud-Anbieter wie Amazon Web Services, Microsoft oder Google werden nun dazu verpflichtet, illegalen Zugriff auf Daten zu verhindern und einen leichteren Anbieterwechsel zu ermöglichen.

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Was sagen die Unternehmen?

Kritik gibt es etwa vom Digitalverband Bitkom und dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI). In Deutschland herrsche wegen der EU-Verordnung noch viel Unsicherheit. Der Gesetzgeber habe es in der 20-monatigen Übergangsfrist nicht geschafft, die EU-Verordnung in deutsches Recht zu überführen, beklagten beide Verbände. Dadurch fehle es an klaren Ansprechpartnern bei den Behörden. Eine funktionierende Datenwirtschaft sei zentral für erfolgreiche digitale Geschäftsmodelle, fügte BDI-Co-Geschäftsführerin Iris Plöger hinzu. „Der EU-Gesetzgeber greift jedoch übermäßig in die Vertragsautonomie der Industrie ein“, so Plöger. Positiv bewertete Bitkom-Präsident Ralf Wintergerst mögliche Chancen durch die EU-Verordnung. Das Gesetz könne datengetriebene Geschäftsmodelle voranbringen.


(nie)



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Eleganz, Wildheit und stille Räume: Die Bilder der Woche 37


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Mal nah und detailverliebt, mal weit und atmosphärisch zeigen die Fotografien dieser Woche, wie unterschiedlich sich Momente im Bild bannen lassen. Dabei reicht die Reise von einer schüttelnden Hündin bis zu einer stillen Spiegelung am Simssee. Eine Chrysantheme entfaltet ihre farbkräftige Symmetrie ebenso eindrucksvoll wie eine Blütenmantis ihre ornamentale Gestalt. Zwischen goldener Heidefläche im Sonnenaufgang, geheimnisvoll verschlossenen Toren und dem einsamen Kirchturm inmitten der Landschaft entfaltet sich eine Galerie der Gegensätze.



Lola sprengt

(Bild: anbeco4macro)

Diese dynamische Momentaufnahme von anbeco4macro fängt eine Hündin beim Schütteln ein und die Wassertropfen fliegen in alle Richtungen durch die Luft. Durch die Schwarz-Weiß-Aufnahme entsteht ein kraftvoller Kontrast, der die Bewegung noch intensiver wirken lässt. Die fein abgestimmten Grautöne und die klare Schärfe im Vordergrund verleihen dem Bild eine zeitlos ästhetische Qualität.



Elfuhrsiebzehn

(Bild: Bowtie)

Der Kirchturm von Vogareuth ragt mit seiner eleganten Dachkonstruktion über einer grünen Wiese. Der Bildaufbau lebt von dem starken Kontrast zwischen dem Gras im Vordergrund und dem Blau-Grau des Himmels im Hintergrund. Fotograf Bowtie beschreibt, dass er mit dem 300‑mm‑Teleobjektiv eine Verdichtung erzeugte, die den Turm so erscheinen lässt, als stünde er unmittelbar hinter der Wiese. Für die Aufnahme nutzte er eine Belichtungsreihe, um Vorder- und Hintergrund im gewünschten Verhältnis ausarbeiten zu können. So gelang es ihm, sowohl die dekorative Bewölkung als auch die architektonischen Details der Fassade klar hervorzuheben.



Chrysantheme

(Bild: uschi1956)

Eine Chrysantheme in der Makroaufnahme entfaltet sich vor einem dunklen Hintergrund und lässt ihre feinen Details klar hervortreten. Die strahlenförmige Ausrichtung der Blütenblätter hat eine Symmetrie, die eine fast grafische Wirkung erzeugt. Fotografin Ursula Schindlbeck berichtet, dass sie die Blüte an ein Feuerwerk erinnert und sie deshalb vor dunklem Hintergrund inszeniert habe. Für die Aufnahme platzierte sie die Pflanze auf einem Tisch und nutzte Kamera und Stativ, um aus fünfzehn Einzelaufnahmen bei Blende 4,0 und ISO 200 ein gestacktes Bild zu erstellen.



Simssee am Morgen

(Bild: Thomas Becher)

Mehrere Segelboote liegen ruhig auf dem spiegelglatten Simssee, ihre Masten werden klar im Wasser reflektiert. Die Boote mit ihrem Rot, Gelb und Blau setzen farbliche Kontraste in einer ansonsten gedämpften Szenerie.

Fotograf Thomas Becher berichtet: „Das Foto entstand am 31. August um 6:30 von einem Steg am Simssee bei Stephanskirchen aus. Die Boote drehten sich leicht in der Strömung. Um das Wasser zu glätten, verwendete ich einen ND16 mit dem ich auf 2 Sekunden kam und die Boote gerade noch keine Bewegungsunschärfe hatten. 15 Minuten später ging hinter den Hügeln spektakulär die Sonne auf und der Nebel verschwand.“



Eher reitet ein Reicher ein Kamel als ein Nadelöhr in den Himmel kommt

(Bild: der Onkel Werner)

Ein schwer verziertes Eisentor öffnet den Blick auf einen Gang, der wie ein aus Metallstäben gefertigter Käfig wirkt. Durch die kräftige Gelbfärbung wirkt die Szene gleichzeitig künstlich überhöht und geheimnisvoll, beinahe wie aus einer anderen Welt. Die sakrale Architektur kombiniert Pracht und Enge – ein Eingang, der mehr Distanz erzeugt, als dass er einladend wirkt.



Wahner Heide bei Sonnenaufgang

(Bild: Cathos)

Diese Aufnahme von Galeriefotografin Cathos fängt die Wahner Heide in einem besonders stimmungsvollen Moment ein – nämlich beim Sonnenaufgang. Das goldene Licht taucht die Heideflächen in warme Farben, während die violettfarbigen Blüten und Gräser kontrastreich leuchten. Im Mittelgrund des Bildes setzt ein einzelner Baum einen markanten Akzent und verleiht der Szene Struktur und Tiefe. Die weit geöffnete Landschaft vermittelt eine Ruhe, wie sie für dieses große Naturschutzgebiet bei Köln typisch ist.

Zu ihrem Bild erzählt die Fotografin: „Ich wartete, bis sich die Sonne gerade über dem Horizont befand, und machte dann mehrere Belichtungsreihen mit unterschiedlichem Schärfepunkt und jeweils angepasster Belichtungskorrektur. Ich wählte Blende 11, um den Sonnenstern gut abbilden zu können. Die dabei entstandenen ca. 20 Aufnahmen wurden dann in zwei Schritten erst in Photoshop und dann in Lightroom zu einem Bild zusammen gerechnet.“



Mantis

(Bild: E.J)

Elegant thront eine Blütenmantis der Gattung Pseudocreobotra auf einem Ast und präsentiert ihre skulptural wirkende Silhouette. Die Dornen auf ihrem Rücken verleihen dem Insekt eine wehrhafte Anmutung, während die feine Zeichnung ihres Körpers fast ornamental wirkt. Vor dem weichen, goldgelben Hintergrund treten die filigranen Konturen besonders klar hervor. Die zarten, violettfarbenen Augen bilden einen faszinierenden Farbakzent und lenken den Blick direkt in das ‚Gesicht‘ des Tieres.

Die Bilder der Woche im Überblick:


Samstag: Lola sprengt (Bild:

anbeco4macro

)


Das Titelbild der Ausgabe 04 2025 des Foto-Magazins c't Fotografie

Das Titelbild der Ausgabe 04 2025 des Foto-Magazins c't Fotografie


(caru)



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