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Radeon RX 9070 GRE: Dritte RX 9070 nicht nur in China, sondern auch in Taiwan


Radeon RX 9070 GRE: Dritte RX 9070 nicht nur in China, sondern auch in Taiwan

Die Gerüchte haben Recht behalten: AMD bringt mit der Radeon RX 9070 GRE eine weitere Grafikkarte mit RDNA-4-Architektur auf den Markt. In China ist sie schon offiziell gestartet. Die 48 Compute Units sprechen für eine stark beschnittene Navi-48-GPU. 12 GB Speicher sind ebenfalls ein Rückschritt gegenüber der RX 9070 (XT).

RX 9070 GRE startet heute in China

Bereits Anfang des Monats wurde die Radeon RX 9070 GRE in der Gerüchteküche erwähnt und kurz vor Ostern gab es konkrete Hinweise auf deren Eckdaten. Diese werden heute offiziell bestätigt, denn AMD China nennt nun alle Spezifikationen und Vorbestellungen in diesem Land sind bereits möglich.

Navi 48 stark beschnitten

Wie bereits vermutet wurde, nutzt die Radeon RX 9070 GRE wie auch die Radeon RX 9070 und RX 9070 XT den Grafikchip Navi 48, das verrät die identische Anzahl von 53,9 Milliarden Transistoren. Allerdings sind auf der GPU bei der RX 9070 GRE deutlich weniger Recheneinheiten aktiv. Die Zahl der Compute Units nimmt von 64 auf der RX 9070 XT und 56 auf der RX 9070 auf nur noch 48 bei der RX 9070 GRE ab. Gegenüber der RX 9070 XT sind es also 25 Prozent weniger CUs und gegenüber der RX 9070 rund 14 Prozent weniger CUs. Die Zahl der daran gekoppelten FP32-ALUs sinkt dementsprechend auf 3.072.

AMD Radeon RX 9070 XT und Radeon RX 9070 – Spezifikationen

Doch das ist nicht der einzige deutliche Einschnitt. Das Speicherinterface wurde nämlich ebenfalls um 25 Prozent gekürzt: 192 Bit statt 256 Bit. In gleichem Maße fällt so auch die Speichermenge von nurmehr 12 GB statt 16 GB bei den schnelleren Schwestermodellen geringer aus. Hinzu kommt, dass die Speicherchips mit 18 Gbps statt 20 Gbps noch 10 Prozent langsamer takten.

Radeon RX 9070 GRE jetzt offiziell
Radeon RX 9070 GRE jetzt offiziell (Bild: AMD (China))

Unterm Strich sind also nicht nur 25 Prozent weniger Speicher vorhanden, sondern dessen Durchsatz schrumpft zusätzlich auf nur noch 432 GB/s statt den 645 GB/s der großen Geschwister.

Einzig beim GPU-Takt kann die RX 9070 GRE die RX 9070 schlagen: 2.220 MHz Game-Takt sind immerhin 150 MHz mehr und 2.790 MHz Boost sind sogar 270 MHz mehr als bei der RX 9070, die RX 9070 XT ist aber noch schneller unterwegs.

Der Lückenfüller

Es herrscht also ein sehr großer Abstand beim Leistungspotenzial der neuen RX 9070 GRE gegenüber den anderen Navi-48-Modellen. Doch genau das ist auch gewollt, denn die GRE-Version soll die große Lücke zur demnächst kommenden RX-9060-Serie schließen. Letztere setzt auf die viel kleinere Navi-44-GPU. Da AMD keinen weiteren Chip aufgelegt hat, bleibt nur die starke Beschneidung der Navi 48 als Lückenfüller.

Vorerst nur in China

Heute startet die Radeon RX 9070 GRE aber erst einmal nur in China. Dort sind Vorbestellungen zu Preisen ab rund 4.200 Yuan möglich. Das sind nach aktuellem Wechselkurs rund 575 USD oder gut 500 Euro.

Es bleibt abzuwarten, wann und zu welchen Preisen der Marktstart in anderen Regionen der Welt erfolgt. Auch der Vorgänger, die RX 7900 GRE kam zunächst nur in China heraus und wurde erst später in der westlichen Welt eingeführt. Der Neuling startet in China laut Benchlife am 8. Mai.

Nur 6 Prozent schneller als die 7900 GRE

Ein großer Leistungssprung gegenüber der RX 7900 GRE ist nicht zu erwarten. AMD nennt selbst eine Steigerung von durchschnittlich 6 Prozent bei 1440p und „Ultra“-Setting in 30 ausgewählten Spielen.

Allerdings muss auch bedacht werden, dass AMD in dieser Generation keinen High-End-Chip aufgelegt hat und die RX-9070-Serie eher als Nachfolger der RX-7800/7700-Serie anzusehen ist.

Update





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Millionen Autos sollen künftig jährlich zur HU



Alle zwei Jahre müssen deutsche Autofahrer zum TÜV – ein Pflichttermin, der heute im Mittelwert rund 150 Euro kostet. Doch demnächst sollen mehr als 23 Millionen Autos jährlich zur Hauptuntersuchung. Der Bundesrat äußert sich gegen die angekündigte Reform.

Die Europäische Kommission hat im April 2025 eine weitreichende Reform der Straßenverkehrssicherheit und Fahrzeugzulassung vorgestellt. Darunter befindet sich auch ein besonders umstrittener Vorschlag: Eine zusätzliche Hauptuntersuchung (HU) für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge, die älter als zehn Jahre sind. In der Praxis würde das bedeuten, dass diese Fahrzeuge künftig jedes Jahr zum TÜV müssten. Neben dem zusätzlichen Aufwand kämen auf viele Fahrzeughalter auch verdoppelte Kosten zu. Jetzt hat sich der Bundesrat deutlich zu Wort gemeldet.

Deutschland bezieht Stellung – mit weitreichenden Folgen

„Der heutige Vorschlag zielt auf unsichere Fahrzeuge ab, die zu Unfällen, Todesfällen und Verletzungen beitragen“, heißt es in den überarbeiteten Regelungen der EU-Kommission. Laut dieser Einschätzung geht von einer kleinen Anzahl besonders lauter und umweltschädlicher Fahrzeuge ein überproportional großer Anteil an Emissionen aus. Gleichzeitig würden ältere Fahrzeuge häufiger zum Ziel von Tachomanipulationen. Auch veraltete Prüfmethoden sowie technische Rückstände sollen die europaweite Zusammenarbeit bei der Fahrzeugüberwachung erschweren.

Zu den geplanten Maßnahmen, die der Situation entgegenwirken sollen, zählt unter anderem eine jährliche technische Prüfung von Fahrzeugen, die älter als zehn Jahre sind. Der Bundesrat hat sich in seinem Beschluss vom 11. Juli mit dieser Thematik befasst und richtet sich nun direkt an die Bundesregierung. Die soll sich auf EU-Ebene für eine Beibehaltung der bisherigen Zwei-Jahres-Frist einsetzen. „Vor allem die Vorgabe der jährlichen Durchführung der Hauptuntersuchung an Fahrzeugen ab dem zehnten Jahr nach Erstzulassung ist zu streichen“, lautet die Forderung des Bundesrats. Auch die jährlich vorgesehene Abgasuntersuchung für leichte Nutzfahrzeuge lehnt man ab. Eine fundierte, datenbasierte Begründung dafür sei bisher nicht vorgelegt worden.

ADAC vertritt dieselbe Meinung

Kritik an den Plänen der EU kommt überdies auch vom Allgemeinen Deutschen Automobil-Club (ADAC). Der Verein verweist auf die Ergebnisse einer früheren Studie der TU Dresden (in Auftrag gegeben vom ADAC). Demnach würde eine Verkürzung des HU-Intervalls auf ein Jahr keinen messbaren Einfluss auf die Verkehrssicherheit haben. „Ein kausaler Zusammenhang zwischen einer Verkürzung der Prüfintervalle und einer signifikanten Verbesserung der Verkehrssicherheit oder Luftqualität ist bislang nicht nachgewiesen“, erklärt der ADAC in seiner Stellungnahme.

Ob die EU-Kommission ihre Pläne angesichts der Kritik überdenkt, bleibt vorerst offen. Auch dann, wenn die Bundesregierung der Bitte des Bundesrats nachkommt, wird das Vorhaben nicht zwangsläufig gestoppt. Sollte die neue Regelung umgesetzt werden, würde sie in ganz Europa – und damit auch in Deutschland – verpflichtend gelten. Eine endgültige Entscheidung wird allerdings noch einige Zeit auf sich warten lassen.



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Chatbot und KI-Suche: Apple soll doch an so etwas wie ChatGPT arbeiten


Chatbot und KI-Suche: Apple soll doch an so etwas wie ChatGPT arbeiten

Bild: Apple

Nachdem sich Apple bislang darauf fokussiert hat, KI durch erweiterte Fähigkeiten in bestehenden Apps anzubieten und bei Siri Anfragen notfalls an OpenAI weiterzuleiten, soll ein ChatGPT-ähnlicher Chatbot jetzt doch entwickelt werden. Intern gebe es allerdings unterschiedliche Meinungen zur Sinnhaftigkeit entsprechender Tools.

Innerhalb der zu Beginn des Jahres neu gegründeten Abteilung „Answers, Knowledge and Information“ (AKI) werde eine Anwendung entwickelt, die Ähnlichkeiten zu ChatGPT und zu einer KI-gestützten Suche mit weltweitem Wissen aufweisen soll, um mit eben diesen Konkurrenzprodukten Schritt zu halten. Einem Bericht von Bloomberg zufolge wird die Abteilung von Robby Walker geleitet, der zuvor für die Entwicklung von Siri verantwortlich war, dort nach Verzögerungen aber abgezogen wurde. Aus dem Siri-Team sollen weitere ehemalige Mitglieder in die neue AKI-Abteilung überführt worden sein.

Ziel der Entwicklung sei eine „Engine für Antworten“. Das zugehörige Backend soll KI-gestützte Antworten innerhalb zukünftiger Versionen von Siri, Spotlight und Safari liefern. Eine eigenständige App werde ebenfalls in Erwägung gezogen.

Siri benötigt häufig externe Unterstützung

Siri selbst kann Anfragen weiterhin häufig nicht selbst beantworten, muss an ChatGPT oder an die Suche im Web weiterleiten, sodass OpenAI und Google letztlich für die Antworten zuständig sind. Zur Vorstellung von Apples aktueller KI-Plattform vor einem Jahr zur WWDC stand ein eigener Chatbot von Apple explizit nicht auf der Agenda. Führungskräfte sollen die Notwendigkeit einer solchen App abgestritten haben, das Verlangen der Konsumenten danach sei eingeschränkt. In Apples KI-Abteilung gebe es allgemeine Skepsis gegenüber Anwendungen wie ChatGPT.

Apple sucht qualifizierte Mitarbeiter

Die Einstellung gegenüber diesen Tools scheint sich innerhalb der letzten Monate aber verändert zu haben. Eddy Cue, Senior Vice President für Services und Mitglied des Vorstands, musste im Verfahren des US-Justizministeriums gegen Google aussagen und eingestehen, dass der KI-Suche die Zukunft gehöre und dass man Kooperationen etwa mit Perplexity erwäge. Trotz mancher Vorbehalte steuere Apple genau in diese Richtung. Entsprechende Stellenausschreibungen untermauern dies. Darin sucht der Konzern nach Experten mit Erfahrung bei der Entwicklung von Suchalgorithmen und Engines.

Apples vollständig neue Siri soll hingegen irgendwann im nächsten Jahr fertig werden.



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Ab sofort verboten! Diese Technik-Produkte dürfen nicht mehr verkauft werden


Ab sofort gibt es neue, feste Regelungen für Technik-Geräte. Diese schreiben eine neue Verordnung für Produkte vor, die WLAN oder Bluetooth als Funkschnittstelle nutzen. Dabei handelt es sich um Maßnahmen, die Anfang 2025 vom Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik beschlossen wurden. Technik-Hersteller müssen nun neue Anforderungen für ihre Geräte erfüllen. Werden diese nicht eingehalten, ist der Verkauf von Technik-Geräten verboten.

Neue Norm für WLAN und Bluetooth

Ab August gelten neue Regeln für Hersteller, die technische Geräte in der EU verkaufen. Um Technik-Produkte wie gewohnt auf dem europäischen Binnenmarkt verkaufen zu dürfen, müssen alle rechtlichen Anforderungen in Bezug auf Cybersicherheit eingehalten werden. Dafür wurde die CE-Kennzeichnung ausgeweitet. Neu ist sie nicht. Sie kennzeichnet, ob ein technisches Gerät sicher ist und ob die Gesundheits- und Umweltanforderungen der EU erfüllt wurden.

Rückseite des Withings Body Scan-Geräts mit Produktinformationen und Warnhinweisen.
So sieht eine CE-Kennzeichnung aus / © nextpit

Einen ähnlichen Standard soll es für Bluetooth und WLAN geben. In Zukunft soll die digitale Sicherheit inbegriffen sein – also vor unbefugtem Zugriff und Manipulation. Hersteller müssen die Absicherung vertraulicher Kommunikation durch Geräte und regelmäßige Updates gewährleisten. An der Entwicklung der neuen Norm war das BSI (Bundesamt für Sicherheit) entscheidend beteiligt.

Verbot ab 1. August: Welche Produkte betroffen sind

Die Verordnung basiert auf der Funkanlagenrichtlinie (Radio Equipment Directive – EU-Richtlinie (2014/53/EU)) und wurde durch die Verordnung 2022/30/EU finalisiert. Die Einhaltung der Richtlinien wird durch die Bundesnetzagentur überwacht. Bis dato war ein Nachweis nur durch eine dedizierte Prüfstelle möglich gewesen. Laut Claudia Plattner, Präsidentin des BSI wird so „das Cybersicherheitsniveau in Deutschland und Europa deutlich erhöht.“

Zusammenfassend müssen Hersteller sicherstellen, dass technische Geräte vor digitalen Angriffen und Manipulationen sicher sind. Geräte, wie zum Beispiel Smartphones, Smartwatches, Saugroboter oder Smart-TVs sind betroffen. Vorsicht ist für Kunden dennoch geboten. Die CE-Kennzeichnung gibt keine Auskunft über die Qualität des Technik-Produkts. Nur die Mindestanforderung für die Sicherheit des Produkts ist gewährleistet.



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