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Datenschutz & Sicherheit

Ransomware-Verdacht: Französische Polizei verhaftet russischen Basketballer


Der russische Basketballspieler Daniil Kasatkin ist auf Ersuchen der Vereinigten Staaten in Frankreich festgenommen worden. Die US-amerikanischen Behörden beschuldigen ihn der Beteiligung an einer Ransomware-Bande. Kasatkin, der aktuell für den Moskauer Klub MBA spielt und in der Saison 2018-19 kurzzeitig im US-College-Basketball für Penn State aktiv war, droht nach Angaben der Nachrichtenagentur AFP die Auslieferung an die Vereinigten Staaten.

Die Festnahme erfolgte bereits am 21. Juni, wurde aber erst jetzt nach einer Anhörung in Paris bekannt. Kasatkin war unmittelbar nach seiner Ankunft in Frankreich auf dem Flughafen Charles de Gaulle in Paris verhaftet worden. Laut AFP war der Sportler zusammen mit seiner Verlobten, der er gerade einen Heiratsantrag gemacht hatte, in die französische Hauptstadt gereist.

Die Vereinigten Staaten werfen Kasatkin vor, Teil einer Ransomware-Bande zu sein, die von 2020 bis 2022 rund 900 Unternehmen, darunter zwei US-Bundeseinrichtungen, angegriffen hat. Zum entstandenen Schaden wurden keine Angaben gemacht. Die US-Justiz beschuldigt den Basketballer, die Lösegeldzahlungen im Rahmen dieses kriminellen Netzwerks ausgehandelt zu haben. Gegen ihn liegt ein US-Haftbefehl wegen „Verschwörung zur Begehung von Computerbetrug“ und „Verschwörung zum Computerbetrug“ vor, wie die französische Tageszeitung Le Monde berichtet.

Der 26-jährige Kasatkin, der seit dem 23. Juni in Auslieferungshaft sitzt, bestreitet alle Vorwürfe. Sein Anwalt Frederic Belot erklärte, sein Mandant sei unschuldig und beantragte, Kasatkin freizulassen. „Er hat einen gebrauchten Computer gekauft. Er hat absolut nichts getan. Er fällt aus allen Wolken“, sagte Bélot gegenüber Journalisten, darunter AFP, so Le Monde weiter. „Er hat keine Ahnung von Computern und ist nicht einmal in der Lage, eine Anwendung zu installieren. Der Computer wurde entweder gehackt oder der Hacker hat ihn ihm verkauft, damit er unter dem Deckmantel einer anderen Person agieren kann.“ Der stellvertretende russische Außenminister Sergej Rjabkow erklärte am Donnerstag, das russische Außenministerium beobachte die Situation Kasatkins genau.


(akn)



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Datenschutz & Sicherheit

Kritische Codeschmuggel-Lücke in Wing FTP wird angegriffen


In der Datentransfersoftware Wing FTP klafft eine Sicherheitslücke, die Angreifern aus dem Netz das Einschleusen und Ausführen von Schadcode ermöglicht. Sie erhält die höchstmögliche Risikobewertung „kritisch“. IT-Forensiker haben den Missbrauch der Schwachstelle bereits am 1. Juli beobachtet.

Laut Schwachstellenbeschreibung behandelt das User- und Admin-Webinterface „\0“-Bytes fehlerhaft, die das Ende von Zeichenketten anzeigen. Ohne in die Details zu gehen, soll das Angreifern ermöglichen, beliebigen LUA-Code in User-Session-Files zu schleusen. Damit lassen sich wiederum beliebige Systembefehle mit den Rechten des FTP-Servers – standardmäßig „root“ oder „SYSTEM“ – ausführen. „Das ist daher eine Remote-Code-Execution-Lücke, die die vollständige Server-Kompromittierung garantiert“, schreiben die Melder der Lücke. Sie lasse sich auch mit anonymen FTP-Konten ausnutzen (CVE-2025-47812 / EUVD-2025-21009, CVSS 10.0, Risiko „kritisch„).

Über die beobachteten Angriffe auf die Sicherheitslücke berichten IT-Sicherheitsforscher von Huntress in ihrem Blog. Sie beschreiben Details der beobachteten Angriffe und liefern am Ende eine Liste von Indizien für Angriffe (Indicators of Compromise, IOCs).

Die Schwachstelle betrifft Wing FTP vor der aktuellen Fassung 7.4.4, die seit dem 14. Mai 2025 zum Herunterladen bereitsteht. Das Changelog nennt explizit die Sicherheitslücke, die damit geschlossen wird. Wing FTP steht auf der Download-Seite für Linux, macOS und Windows bereit. IT-Verantwortliche sollten zügig die Updates anwenden.

Datentransfersoftware ist für Cyberkriminelle interessant, da sie durch Schwachstellen darin oftmals auf sensible Daten zugreifen können, mit denen sie Unternehmen dann um Lösegeld erpressen können. So ging die Cybergang Cl0p auch vor, um Daten von vielen namhaften Unternehmen und gar von US-Behörden durch Schwachstellen in der Datenübertragungssoftware Progress MOVEit abzugreifen.


(dmk)



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KI in Asylverfahren birgt erhebliche Risiken



Wenn Asylverfahren mit sogenannter Künstlicher Intelligenz bearbeitet werden, entstehen erhebliche Risiken für die Grundrechte der Betroffenen, das stellt der wissenschaftliche Dienst des Europäischen Parlaments in einem Bericht fest. Dennoch würden immer mehr KI-basierte Technologien in dem Bereich eingesetzt. Asylverfahren sollen so schneller, mit weniger Aufwand und ohne Vorurteile abgeschlossen werden.

Der wissenschaftliche Dienst stellt in dem Bericht jedoch fest, dass KI-Technologien Ungenauigkeit, Voreingenommenheit, Diskriminierung, Verfahrensbeeinflussung und Datenschutzrisiken mit sich bringen. Sie kämen nur den Behörden zugute und würden dabei die Position der Asylbewerber*innen im System schwächen.

Was für KI-Technologien werden benutzt?

Im Bericht werden KI-Systeme aufgeführt, die europaweit genutzt werden. Auch Deutschland nutzt bereits einige davon. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verwendet beispielsweise ein KI-System, welches dazu trainiert ist, Dialekte zu erkennen, um so die Herkunft der Menschen festzustellen, die Asyl beantragen. Mit der KI-Technologie soll die Bestimmung des Herkunftslandes vereinfacht werden, besonders wenn keine Nachweise vorliegen. Das Herkunftsland und die dort drohende Art der Verfolgung haben Auswirkungen auf die Entscheidung im Asylverfahren.

Außerdem nutzt Deutschland technische Systeme zur Analyse von Handydaten. Antragstellende ohne anerkannte Ausweisdokumente müssen ihr Handy zur Durchsuchung den Behörden übergeben, damit ihr Antrag bestehen bleibt. Ein Computer erstellt einen Bericht aus allen Daten auf dem Handy, die Rückschlüsse auf das Herkunftsland ermöglichen: Vorwahlen eingespeicherter Handynummern, verwendete Sprachen in Nachrichten oder gespeicherte Standortdaten von Fotos. Wenn ein Anwalt des BAMF entscheidet, dass der Bericht notwendig ist für die Feststellung des Herkunftslandes, können Sachbearbeiter*innen diese analysierten Daten einsehen.

Grundrechte können nicht gewahrt werden

In seinem Bericht fasst der wissenschaftliche Dienst einen Bericht der europäische Agentur für Grundrechte (FRA) zusammen. Diese warnte bereits 2020, dass mehrere Grundrechte asylsuchender Menschen aus der Charta der Grundrechte der Europäischen Union bei der Verwendung von KI-Systemen durch die Behörden gefährdet würden. Dazu gehören die Würde des Menschen (Artikel 1), die Achtung des Privat- und Familienlebens (Artikel 7), der Schutz personenbezogener Daten (Artikel 8), die Gleichheit vor dem Gesetz und Nichtdiskriminierung (Artikel 20-21), das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht (Artikel 47) und das Recht auf eine gute Verwaltung (Artikel 41).

Menschen, die in der EU Asyl beantragen, fliehen meist vor Verfolgung und können sterben, wenn sie keinen Schutz bekommen. Der Bericht warnt davor, die folgenschwere Entscheidung über die Schutzbedürftigkeit mithilfe von Datenanalysen durch KI-Systeme zu treffen, da die Technologie nicht so verlässlich sei, wie sie wirke.

KI ist nicht neutral

Die Qualität einer KI ist nur so gut, wie die Qualität der Trainingsdaten. Nur eine KI, die mit sehr vielen Daten trainiert worden ist, kann aussagekräftige Ergebnisse liefern. Für jedes Herkunftsland müssen ausreichend Daten vorhanden sein. Jedoch fehlen meist Daten, so der Bericht. Auch seien die Trainingsdaten nicht gleichmäßig verteilt, sondern gefärbt durch vermehrt auftretende Herkunftsländer. Entsprechend seien Ergebnisse der KI-Systeme nicht aussagekräftig genug für Entscheidungen mit potenzieller Todesfolge, besonders bei Herkunftsländern, zu denen wenig Daten zur Verfügung stehen.

Zusätzlich treffen KI-Systeme Entscheidungen über Asylverfahren, die auf vorausgegangenen menschlichen Entscheidungen basieren. Vorurteile in menschlichen Entscheidungen würden dabei von den Systemen erlernt und repliziert. Wenn diese auch mit Daten von KI-beeinflussten Entscheidungen trainiert werden, reproduzierten sich die Vorurteile immer weiter. Somit sei die KI-Technologie, so der Bericht, eben nicht der vorgesehene unvoreingenommene Entscheidungsträger.

Daten sind eben auch nur Daten

Darüber hinaus weist die FRA darauf hin, dass die KI-Systeme etwas anhand der Daten entscheiden sollen, was logisch nicht unbedingt zusammenhängt. Nimmt man das Dialekterkennungssystem aus Deutschland als Beispiel, bedeutet ein Dialekt aus einer bestimmten Region nicht unbedingt eine Herkunft aus der Region und auch nicht die entsprechende Nationalität.

Deswegen müsse von Mitarbeiter*innen der zuständigen Behörden beachtet werden, dass die KI-Systeme keine klaren Ergebnisse liefern würden. Als Ergebnis würden sie nur Wahrscheinlichkeiten ausspucken, die auf unzureichenden Daten beruhen würden. Dazu käme die hohe Fehlerquote der KI-Systeme. Das Dialekterkennungssystem, welches das BAMF nutzt, ordnet zwei von zehn asylsuchenden Menschen mit arabischem Dialekt und fast drei von zehn asylsuchenden Menschen mit persischem Dialekt das falsche Herkunftsland zu. Menschen tendieren dazu, Technologien blind zu vertrauen, besonders einem intransparenten KI-System. Der Bericht weist auf das Risiko hin, dass Fehler eines KI-Systems den Verdacht einer Fehlbehauptung von Antragstellenden bestätigen könnten.

Ein faires Verfahren ist nicht sichergestellt

Auch wenn mit den Ergebnissen der KI-Systeme reflektiert umgegangen werde und sie nur in unterstützender Funktion genutzt würden, bestünden große Risiken. Aus juristischer Sicht sei die Fairness des Verfahrens beeinflusst. Als Schutz vor Diskriminierung und Fehlentscheidungen müssen alle Asylanträge objektiv, unvoreingenommen und individuell begutachtet werden.

Eine KI, die aus vorausgegangenen Entscheidungen lernt und so ihre Aussagen trifft, ist nicht objektiv und unvoreingenommen. Dazu generalisiere eine KI, wobei individuelle Besonderheiten jedes einzelnen Falles nicht mehr genug Beachtung fänden.

Ebenfalls juristisch wichtig ist die Möglichkeit eine Entscheidung im Asylverfahren anzufechten. Stütze sich diese Entscheidung aber auf die angebliche Neutralität der Technologie, kann ein Anfechten schwierig werden. Asylbehörden sind dazu verpflichtet, Entscheidungen ausreichend zu begründen, damit Bewerber*innen die nächsten rechtlichen Schritte einleiten können. Eine KI-unterstützte Entscheidung ließe sich durch die Intransparenz der Technologie schwer erklären, weshalb das Verfahren undurchsichtig und komplexer werden würde. Zentral stellt der wissenschaftliche Dienst des EU Parlaments fest, dass sich die Integration von KI in den Asylprozess gegen die Asylbewerber*innen richtet und nur für die Behörden einen Vorteil darstellt.

Abschließend wirft das Briefing Datenschutzbedenken auf, die durch die Einspeisung persönlicher Daten in KI-Systeme entstünden. Bei der Menge von personenbezogenen Daten, die durch KI-Systeme verarbeitet werden, könnte eine Datenschutz-Folgeabschätzung erforderlich werden, um festzustellen ob ein derart großer Eingriff in den Datenschutz verhältnismäßig ist.

Trotz Bedenken grünes Licht für KI-Systeme in Asylanträngen

Obwohl der aufgegriffene Report der FRA bereits 2020 Risiken bei KI-Systemen zur Unterstützung bei Asylansträgen festgestellt hat, werden KI-Systeme weiter in den Asylprozess integriert. Trotz der Gefahren für die Grundrechte versäumt die 2024 verabschiedete KI-Verordnung der EU, die KI-Nutzung für Asylverfahren zu regulieren und Risiken zu beseitigen. Stattdessen gelten die Transparenzregelungen der Verordnung speziell in den Bereichen der Migration und des Asyls nicht.



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Cybercrime-Bande „Scattered Spider“: Vier Verhaftungen in Großbritannien


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This article is also available in
English.

It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Im Zusammenhang mit Angriffen auf britische Unternehmen haben Strafverfolger vier mutmaßliche Mitglieder der Bande „Scattered Spider“ festgenommen. Einer 20 Jahre alten Frau, zwei 19-jährigen Männern und einem Siebzehnjährigen werfen die Ermittler Computermissbrauch, Erpressung, Geldwäsche und Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation vor.

Die vier Verdächtigen sollen Mitglieder einer Gruppe namens „Scattered Spider“ sein, die in den vergangenen Monaten mehrere Einzelhandelsunternehmen lahmlegte. Vor allem die Kaufhauskette „Marks & Spencer“, Betreiberin hunderter Filialen in Großbritannien, litt unter den Angriffen und stellte Ende April sogar ihr Onlinegeschäft vorübergehend ein. Der Angriff kostete das Unternehmen Berichten zufolge bis zu 300 Millionen Pfund. Auch die Traditionsmarke Harrods und die Supermarktkette Co-Op Group beklagten Angriffe durch mutmaßliche Scattered-Spider-Mitglieder.

Die Gruppe ist personell mit Lapsus$ verbandelt, einer ebenfalls in Großbritannien aktiven kriminellen Cybergang, die sich ähnlicher Methoden bedient. Auch im Fall des Angriffs auf Marks & Spencer kam SIM-Swapping auf einen Dienstleister zum Einsatz, also die widerrechtliche Vervielfältigung von Mobilfunkkarten. Meist geht dem ein betrügerischer Anruf beim jeweiligen Mobilfunkanbieter voraus, in dem etwa der Diebstahl oder Verlust der Original-SIM behauptet und der zuständige Kundendienstmitarbeiter übertölpelt wird. SIM-Swapping ist in den USA und Großbritannien verbreitet, in Deutschland jedoch keine große Gefahr, wie uns Mobilfunkbetreiber bestätigten.

Die Bande bedient sich vorwiegend der Methoden aus dem Werkzeugkasten des Social Engineering, um sich in Unternehmensnetze einzumogeln. Dann exfiltrieren die Kriminellen Daten und erpressen ihre Opfer – ein Geschäftsmodell, auf das sich neuerdings auch Ransomware-Banden spezialisieren. Die Verschlüsselung von Daten, wie klassische Ransomware sie vornimmt, scheint nicht Teil des Scattered-Spider-Instrumentariums zu sein.

Der Journalist Brian Krebs hat die Bande und ihre Verbündeten von Lapsus$ seit Jahren im Auge. Er gibt an, dass einer der nun Festgenommenen bereits im April 2022 in einem internen Chat der Gruppe namentlich erwähnt und mutmaßlich bereits damals beim SIM-Swapping erwischt worden war. Wie Krebs schreibt, hatte der Nachwuchskriminelle seine Mittäter gebeten, Vorsicht walten zu lassen, um bei seinen Eltern keinen neuen Verdacht zu erregen. Offenbar war der mittlerweile 19-Jährige damals erst sechzehn Jahre alt. Sieben Mitglieder von Lapsus$ in Großbritannien waren im Jahr 2022 verhaftet worden, gegen fünf US-amerikanische Verdächtige erhoben Staatsanwälte im Jahr 2024 Anklage.

Die in Großbritannien kürzlich festgenommenen bleiben vorerst in Haft, teilte die National Crime Agency (NCA) mit. Ihre elektronischen Geräte seien beschlagnahmt worden und würden derzeit analysiert. Den betroffenen Unternehmen dankte die NCA für die Unterstützung bei den Ermittlungen.


(cku)



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