Künstliche Intelligenz
Rat der Europäischen Union: Eichpflicht bei abgeschnittenen Ladekabeln soll weg
Nach mehr als zwei Jahrzehnten weitgehend unveränderter Technikvorgaben bekommt die europäische Messgeräterichtlinie ein Update: Der Rat der Europäischen Union (EU-Rat) hat eine Änderung der Richtlinie 2014/32/EU („Measuring Instruments Directive“, kurz MID) beschlossen. Damit sollen harmonisierte, technologieneutralere Anforderungen künftig auch für Messanlagen an Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge und an Zapfsäulen für Gase wie Wasserstoff gelten; zudem werden Messgeräte für thermische Energie ausdrücklich auch für Kühlanwendungen erfasst.
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Dafür will der EU-Rat mit einer beschlossenen Änderung der Richtlinie über Messgeräte sorgen, die im Binnenmarkt nach einheitlichen Regeln geprüft und in Verkehr gebracht werden können. Die MID harmonisiert dafür Anforderungen und Konformitätsbewertung für bestimmte Messgeräte in der Europäischen Union.
Gemeinsame Standards für Ladestationen
Im Fokus steht unter anderem ein praktisches Problem an öffentlichen Ladepunkten: Kabel werden beschädigt oder gestohlen. Künftig müssen Messanlagen an Ladeeinrichtungen so ausgelegt sein, dass ein Kabel mit Steckverbinder entweder nicht austauschbar und durch eine geeignete Siegelung gesichert ist – oder, wenn es austauschbar sein soll, der Tausch möglich ist, ohne messtechnisch versiegelte Bauteile zu öffnen oder das metrologische Siegel zu brechen. Der Austausch darf die messtechnischen Eigenschaften der Anlage nicht beeinträchtigen. Damit soll ein Kabel im Schadensfall gewechselt werden können, ohne dass die Messanlage anschließend neu geprüft werden muss.
Messergebnisse auf Display oder Smartphone
Gas- und Elektrizitätszähler müssen Messergebnisse direkt am Gerät oder über eine Fernanzeige zugänglich machen. Bei Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge und Zapfsäulen für Gas dürfen Messdaten zusätzlich auch auf Geräten der Endnutzer angezeigt werden. Gleichzeitig werden spezifische Anforderungen bei Energieumrechnungen festgelegt, um unter anderem die Abrechnung vergleichbar zu machen.
„Die neue Messgeräterichtlinie setzt gemeinsame Standards für elektrische Ladeeinrichtungen und Zapfsäulen für Gas – und ebnet so den Weg für den breiten Ausbau der Ladeinfrastruktur. Das ist ein entscheidender Schritt für Europas Übergang zu einem grüneren und energieeffizienteren Mobilitätssystem und bringt uns einer saubereren Zukunft näher“, sagt Michael Damianos, Minister für Energie, Handel und Industrie der Republik Zypern.
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Wann die Änderungen kommen, ist noch unklar. Da es sich um eine Richtlinie handelt, müssen die Mitgliedstaaten die Vorgaben zunächst in nationales Recht umsetzen. Sobald die Verordnung veröffentlicht ist, tritt sie 20 Tage später in Kraft. Anschließend haben die Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit, um die neuen Vorschriften anzuwenden.
(mack)