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Rechtsverletzung bei OLED-Technik: Apple-Lieferant droht US-Importverbot


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iPhones, in denen Bildschirme des Pekinger Unternehmens BOE Technology (steht für Beijing Oriental Electronics Group Company Limited) stecken, könnten künftig mit einem Einfuhrverbot für die Vereinigten Staaten belegt werden. Eine entsprechende vorläufige Entscheidung hat die U.S. International Trade Commission, kurz ITC, in Washington getroffen.

Die chinesische BOE-Gruppe soll OLED-Geschäftsgeheimnisse des südkoreanischen Herstellers Samsung Display gestohlen und zweckentfremdet haben, berichten die in Südkorea erscheinenden ETNews. Dies widerspricht laut ITC, die den Marktzugang für ausländische Gesellschaften in Vereinigten Staaten regelt, dem US-Zollrecht. Noch handelt es sich nicht um eine Anordnung, sondern um eine Empfehlung. Diese besagt allerdings, dass die zuständige Exekutivbehörde ein Importverbot verhängen soll.

Zunächst blieb unklar, welche Modelle konkret betroffen wären. Apple hatte zuletzt vor allem chinesische iPhones mit den heimischen Displays ausgestattet, nachdem es mit der BOE-Fertigung immer wieder Probleme gegeben hatte. Zwischenzeitlich schien sogar das Vertrauensverhältnis zwischen Apple und BOE in die Brüche gegangen zu sein, weil das Unternehmen sich nicht an Apples klare Vorgaben hielt. Zuletzt gab es Berichte über Produktionsfehler (sogenanntes Light-Leaking) bei Panels für iPhone-15-Modelle.

Samsung Display hatte sich mit Vorwürfen an die ITC gewandt, nachdem der auch für Apple tätige OLED-Panel-Spezialist festgestellt hatte, dass BOE offenbar seine Rechte verletzt hat. Schon seit 2023 läuft ein Rechtsstreit. Sollte die ITC das Importverbot anordnen, wären nicht nur OLED-Panels von BOE betroffen, sondern auch fertige Geräte. Bereits importierte Hardware darf jedoch weiter in Umlauf gebracht werden.

Laut einem Bericht von Macrumors sind „einige“ der in den USA verkauften iPhones der Baureihen 15, 15 Plus, 16, 16 Plus und 16e mit BOE-Panels ausgerüstet, möglicherweise auch Teile der Produktion des iPhone 17, das im September erscheint. BOE bemühte sich stetig um mehr Aufträge.

Die neueste Display-Technik auf Basis von LTPO, die auch eine variable Bildwiederholfrequenz ermöglicht, kann BOE noch nicht herstellen. Zuletzt soll Apple erwogen haben, beim iPhone 17 Pro erstmals LTPO-OLEDs von BOE zu verbauen, die nur für den chinesischen Markt gedacht sind. Sie sollen zuvor aber Benchmarks nicht erfüllt haben. Apple nutzt neben Samsung Display auch LG Display als Panel-Lieferant.


(bsc)



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Reiche zur Energiewende: „Kosten müssen runter“


Wirtschafts- und Energieministerin Katherina Reiche strebt einen Kurswechsel bei der Energiewende an. „Die Kosten müssen insgesamt runter“, sagte die CDU-Politikerin der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. „In den vergangenen Jahren war das politische Ziel allein auf den Zubau fixiert. Die Energiewende wird aber nur erfolgreich sein, wenn wir den Ausbau der Erneuerbaren und die Kosteneffizienz konsequent zusammenzubringen. Das muss das Ziel sein.“ Betreiber von Ökostrom-Anlagen sollten sich aus Reiches Sicht künftig an der Finanzierung des Stromnetzausbaus beteiligen.

Ende des Sommers will Reiche einen „Realitätscheck“ zur Energiewende vorlegen. „Wir brauchen zwingend mehr Steuerbarkeit, um die Volatilität der Stromerzeugung durch erneuerbare Energien ausgleichen zu können. Auch Speicher spielen zum Ausgleich eine Rolle. Sie sind Teil der Lösung, aber reichen allein nicht aus. Wir werden uns die Ergebnisse genau anschauen, und dann werden wir die notwendigen Schlüsse daraus ziehen.“

Reiches Amtsvorgänger Robert Habeck (Grüne) hatte mit verschiedenen Maßnahmen den Ausbau des Ökostroms vor allem aus Wind und Sonne vorangetrieben. Die erneuerbaren Energien sollen eine Schlüsselrolle spielen, damit die Klimaziele erreicht werden. Der Ausbau der Stromnetze hält aber nicht Schritt. Wegen fehlender Netze müssen erneuerbare Anlagen immer wieder gedrosselt werden. Ausgleichsmaßnahmen gegen Netzengpässe kosten viel Geld. Um den vor allem im Norden produzierten Windstrom in große Verbrauchszentren im Süden zu transportieren, sollen Tausende neue Kilometer Stromleitungen verlegt werden. Ein Großteil ist aber bisher nicht fertig.

Mit Blick auf geplante Entlastungen der Stromkunden bei den Netzentgelten, mit denen unter anderem der Netzausbau finanziert wird, sagte die Ministerin: Momentan würden Kosten vom Stromkunden in die öffentlichen Haushalte und damit auf den Steuerzahler verschoben – in einer Größenordnung von rund 30 Milliarden Euro. „Wir lösen damit nicht das grundlegende Problem. Die Entlastungen bei der Stromsteuer, die Abschaffung der Gasspeicherumlage, die teilweise Übernahme der Netzkosten und die Übernahme der schon länger in den Haushalt verlagerten EEG-Kosten machen zusammen rund 30 Milliarden Euro aus.“ Die Energiewende müsse kosteneffizienter werden. „Und das geht auch.“

Eine wesentliche Kenngröße sei der prognostizierte Stromverbrauch, sagte Reiche. „Die letzte Regierung hat angenommen, dass der Stromverbrauch schon 2030 auf bis zu 750 Terawattstunden steigt, bis 2035 gibt es Prognosen von 1.000 Terawattstunden.“ Das wäre eine Steigerung von fast 50 Prozent innerhalb weniger Jahre. „Seriöse Studien zweifeln, ob diese Steigerungen der Realität standhalten. Wir werden eine deutliche Zunahme der Elektrifizierung sehen, insbesondere im Bereich der Wärmepumpen, der Elektromobilität, der Digitalisierung. Ob in den von der Ampel angenommenen Größenordnungen, darf bezweifelt werden.“

Der Ausbaupfad der erneuerbaren Energien und der Netzausbau müssten synchronisiert werden, sagte Reiche. Betreiber von Anlagen erneuerbarer Energien müssten mehr Systemverantwortung übernehmen. Sie sollten sich an der Finanzierung des Netzausbaus beteiligen. „Systemverantwortung heißt, dass die Kosten für den Netzausbau nicht mehr nur über die Netzbetreiber und die allgemeinen Netzentgelte von den Stromkunden zu bezahlen sind“, so Reiche. Die Kosten für den Netzausbau liegen bisher voll beim Netzbetreiber und werden über die Netzentgelte von den Stromkunden bezahlt. Für die Reform der Netzentgelte ist die Bundesnetzagentur zuständig. In einem Diskussionspapier ist auch die Rede von einer Verbreiterung der Finanzierungsbasis durch eine Beteiligung von „Einspeisern“ an den Netzkosten.

„Wir müssen zu einer fairen Verteilung der Verantwortung kommen“, sagte Reiche. „Wir brauchen die Erneuerbaren für die Dekarbonisierung. Wir brauchen sie auch, weil es innovative Technologien sind. Aber Risiko und Kosten dürfen nicht einseitig auf die Kunden übertragen werden. Die Erneuerbaren können und müssen mehr Systemverantwortung übernehmen. Und das heißt auch, Verantwortung für die Kosten des Gesamtsystems zu übernehmen und einen Beitrag zur Netzstabilität, zur Regelbarkeit und zur Steuerbarkeit zu leisten.“ Reiche sagte weiter: „Das bisherige System, das erneuerbare Energien teilweise vergütet, egal, ob sie einspeisen oder nicht, bedarf aus volkswirtschaftlicher Sicht schnellstens einer Überarbeitung.“ Den Ausbaupfad könne man dann beibehalten, wenn Systemverantwortung durch die Erneuerbaren wahrgenommen werde.

Die Ministerin sagte, sie habe sich ausdrücklich zu den Klimazielen 2045 bekannt. „Aber die Ziele sind sehr, sehr ambitioniert. Jeder, der sich mit der Frage ernsthaft beschäftigt, wird dem zustimmen.“ Deutschland soll bis 2045 klimaneutral sein. Klimaneutralität bedeutet, dass nicht mehr Treibhausgase ausgestoßen werden, als auch wieder gebunden werden können.


(mack)



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Schadenersatz für Datenschutzskandal? Zuckerberg vor Gericht


Mark Zuckerberg und zehn weitere Prominente müssen sich jetzt vor einem Gericht des US-Staates Delaware verantworten. Die Beklagten waren Topmanager oder Verwaltungsräte Facebooks zu der Zeit, als die Firma Cambridge Analytica Daten von Facebook-Nutzern erntete und versilberte, beispielsweise durch Unterstützung der ersten erfolgreichen Wahlkampagne Donald Trumps. Kläger sind Aktionäre des Facebook-Konzerns Meta Platforms. Sie sagen, die Beklagten seien dafür verantwortlich, dass Facebook relevante Datenschutzverpflichtungen ignoriert hat, was dem Konzern finanziellen Schaden zugefügt habe.

Dafür sollen die Beklagten geradestehen und insgesamt acht Milliarden US-Dollar Schadenersatz zahlen – nicht an die klagenden Aktionäre direkt, sondern an den geschädigten Konzern Facebook (heute Meta Platforms). Dieser ist nach dem Recht Delawares eingerichtet und am Gerichtsprozess nicht direkt beteiligt. Beklagt sind neben Meta-CEO Zuckerberg noch Ex-COO Sheryl Sandberg, Peggy Alford, Marc Andreessen, Erskine Bowles, Kenneth Chenault, Susan Desmond-Hellmann, Reed Hastings, Kostantinos Papamiltiadis, Peter Thiel und Jeffrey Zients.

Die verfahrensbegründende Klage wurde 2018 erhoben, doch es gab viel zu klären. Beispiel: Da mehrere Klagen zusammengefasst wurden, musste einer der Klägergruppen die Führungsrolle zugesprochen werden. Zudem wurden Sanktionen über Sheryl Sandberg für das gezielte Vernichten von Beweisen verhängt.

Am Mittwoch hat die Gerichtssaalphase am Delaware Court of Chancery begonnen. Im Zuge dessen werden Aussagen unter anderem von Zuckerberg, Sandberg, Andreessen, Thiel und Netflix-Mitgründer Hastings erwartet.

Der im Jahr 2018 bekannt gewordene Datenmissbrauch durch Cambridge Analytica gehört zu den größten Skandalen in der Geschichte Facebooks. Das inzwischen insolvente britische Unternehmen Cambridge Analytica war auf regelwidrige Weise an Daten von 87 Millionen Facebook-Nutzern gelangt: Es hatte eine „Umfrage“-App unter dem Namen thisisyourdigitallife (TYDL) veröffentlicht, an der einige Facebook-Nutzer teilnahmen. Doch dank der damaligen Privatsphäre-Einstellungen des Datenkonzerns bekam Cambridge Analytica auch Zugang zu Informationen deren Facebook-Freunde. Diese Daten wurden in der Folge für manipulative Polit-Kampagnen missbraucht.

Als das bekannt wurde, geriet Facebook massiv unter Kritik und gelobte Besserung beim Datenschutz. Es folgten verschiedene Verfahren; in den USA musste Facebook fünf Milliarden US-Dollar Strafe an die Handelsaufsicht FTC (Federal Trade Commission) zahlen, die höchste Strafe in der Geschichte der Behörde. Eine Sammelklage in dem Land mündete in eine Vergleichszahlung Metas von 725 Millionen Dollar. Vergleichsweise bescheidene 90 Millionen Dollar Strafe kassierte die Börsenaufsicht SEC. In Großbritannien fasste der Konzern die mickrige Höchststrafe von einer halben Millionen Pfund aus, in Italien setzte es 1,1 Millionen Euro.

Die Beklagten wollen den Schaden nicht ersetzen und sehen sich selbst als Opfer Cambridge Analyticas. Dass die FTC die Strafe verhängen konnte, liegt übrigens daran, dass sich Facebook schon früher Vergehen gegen den laschen US-Datenschutz geleistet hat. 2012 einigte sich der Datenkonzern mit der FTC auf bestimmte Auflagen, die er dann aber nicht einhielt. Erst das ermöglichte die Milliardenstrafe.

Für Aufsehen sorgte, dass Sheryl Sandberg im Vorfeld bei der Vernichtung relevanter Beweise erwischt worden ist. Sie hat für geschäftliche Aufgaben nicht nur ihr Firmenemail-Konto genutzt, sondern auch ihr privates Gmail-Konto. Nach Verfahrenseröffnung und der gezielten Anweisung, alle Beweise zu sichern, hat Sandberg dennoch gezielt E-Mails in ihrem Gmail-Konto gelöscht, die für den Prozess relevant gewesen wären.

Vergleichbares hat sich Zients zu Schulden kommen lassen. Die Kläger beantragten daher Sanktionen gegen beide. Bei Zients konnten sie zwar zeigen, dass möglicherweise relevante E-Mails gelöscht wurden, aber nicht, dass diese E-Mails tatsächlich im Verfahren als Beweis gedient hätten. Daher sanktionierte Richterin Kathaleen St. Jude McCormick den Mann nicht.

Anders bei Sandberg: Die Frau musste bestimmte Anwalts- und Gerichtskosten ersetzen, und trägt im laufenden Prozess eine höhere Beweislast für Fakten, auf die sie sich zur Verteidigung berufen möchte. Zusätzlich könnte sich die Beweisvernichtung im Kreuzverhör sowie bei etwaigen Anträgen auf (Teil-)Urteile durch ein abgekürztes Verfahren abträglich auswirken.

Das Verfahren heißt In Re Facebook Derivative Legislation und trägt das Az. 2018-0307-JTL. Das Urteil dürfte erst in einigen Monaten fallen.


(ds)



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Clearingstelle Urheberrecht: CUII lässt Webblockaden richterlich prüfen


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Die 2021 eingerichtete Clearingstelle Urheberrecht im Internet (CUII) attestiert sich nach über vier Jahren Arbeit einen „Erfolg im Kampf gegen kriminelle Geschäftsmodelle im Internet“. Zugleich reagiert sie auf einen der Hauptkritikpunkte, wonach eine private Instanz weitgehend unkontrolliert und hinter verschlossenen Türen grundrechtssensible Sperren für Webseiten verhängt. Das Verfahren solle nun so weiterentwickelt werden, dass Gerichte jeden Sperre prüfen, teilte die Organisation am Mittwoch mit.

Damit werde „ein effektives und rechtssicheres Verfahren etabliert“, heißt es von der Clearingstelle, zu dessen Mitgliedern etwa die großen Provider Telekom, Vodafone, Telefónica und 1&1 gehören. Auf der Seite der Rechtevertreter sind unter anderem der Börsenverein des deutschen Buchhandels, der Bundesverband Musikindustrie, die Vertretung der Games-Branche, die Motion Picture Association (MPA), Sky und die Gema vertreten.

„Nach geltendem Recht dürfen Webseiten mit urheberrechtlich illegalem Geschäftsmodell durch Zugangsprovider gesperrt werden“, erläuterte der Vorsitzende des Steuerungskreises der CUII, der Berliner Rechtsanwalt Jan Bernd Nordemann. Für die Vereinigung habe es dabei „oberste Priorität, dass nur berechtigte Blockaden umgesetzt würden. Das neue gerichtliche System gewährleiste das „auch in der Zukunft“.

Im bisherigen System sind laut dem Zusammenschluss „25 Webseiten mit vielen hundert Domains gesperrt“. Deren Betreiber hätten gezielt Urheberrechte verletzt. Sie machten „vorsätzlich und unerlaubt“ geschützte Inhalte aus den Bereichen Film, Musik, Sport, Games, Bücher und Zeitschriften zugänglich. Im Regelfall könne gegen die Macher auch nicht direkt vorgegangen werden, „weil sie sich in der Anonymität des Internets verstecken“.

Auf der Schwarzen Liste, die offiziell nicht verbreitet wird, landeten bereits Streaming-Portale für Filme und Serien wie kinox.to, streamkiste.tv, filmfans.org und serienfans.org. Auch Seiten für Musik- und Spiel-Downloads sind enthalten.

Als besonders kritisch gilt die Blockade der Schattenbibliothek Sci-Hub. Dort würden auch zahlreiche legale Open-Access-Publikationen gesammelt, moniert etwa die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Die Sperre habe so „weitreichende Folgen für die Wissenschafts- und Informationsfreiheit“. Aktivisten, die sich gegen Online-Zensur stark machen, haben die betroffenen Domains über die Seite cuiiliste.de öffentlich gemacht. Sie kritisierten, dass voriges Jahr 41 Domains zu Unrecht gesperrt gewesen seien.

Die CUII spricht von einer Liste von „Sperrempfehlungen“. Diese setzen die beteiligten Zugangsanbieter in der Regel aber auch um. Der Berliner Kabelnetzbetreiber Tele Columbus, der seine Leistungen unter der Dachmarke Pÿur anbietet, betont dagegen: „Netzsperren führen wir nur auf amtliche Anordnung aus.“ Auch dabei gelte es juristisch zu hinterfragen, inwieweit es sich beim Erlass einschlägiger Verfügungen um berechtigte Antragsteller handele.

Bislang war die Bundesnetzagentur in die Blockadeempfehlungen eingebunden. Sie prüfte bei den Domains aber nur die Vereinbarkeit der von der CUII angeratenen DNS-Sperren mit der Netzneutralität. Eine behördliche Entscheidung über die Rechtswidrigkeit eines Angebots lag damit nicht vor. Dies führte auch zu kartellrechtlichen Bedenken, dass sich hier Unternehmen gegen direkte Wettbewerber verbündeten und dies mit deren angeblicher Rechtswidrigkeit begründeten, ohne dass diese Einschätzung durch ein Gericht oder eine Behörde getroffen worden sei.

Der überarbeitete Ansatz werde „mit Blick auf die zahlreichen neuen Digitalaufgaben bei der Bundesnetzagentur“ beim Regulierer „zu einer personellen Entlastung“ führen, erklärte die CUII. Aus diesem Grund habe die Behörde den Einbezug der Justiz angeregt. Der Verbund selbst verspricht sich vom Gang vor Gericht auch eine Verfahrensbeschleunigung, da die Absprachen mit dem Regulierer recht lange gedauert hätten.

Durch die bisher durch das Gremium verwaltete und von der Bundesnetzagentur „überprüften DNS-Sperren“ seien die Besuche auf erfassten Seiten um bis zu 80 Prozent gefallen, ließ die CUII zudem wissen. Steuerten Webnutzer eine der gesperrten Domain an, würden sie auf spezielle Aufklärungsseiten umgeleitet. Diese informierten über die Hintergründe der Sperre und deren Ursprung. Allein die entsprechende „CUII-Landingpage“ habe 2024 rund 50 Millionen Besucher gezählt. Websperren sind in Deutschland heftig umkämpft, seit ein Düsseldorfer Regierungspräsident 2002 mit einschlägigen Verfügungen vorpreschte. DNS-Blockaden lassen sich vergleichsweise leicht umgehen.

Die CUII hat die neue Methode nach eigenen Angaben auch dem Bundeskartellamt vorgestellt. Ein gerichtliches Verfahren werde künftig immer gegen einen CUII-Provider geführt. Sofern das Gericht die Sperre anordne, richteten alle angeschlossenen Zugangsanbieter eine entsprechende Blockade ein.


(mack)



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