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Renault Twingo: Wiederkunft als Elektroauto
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Renault hat das Design des ab 1993 erfolgreichen Ur-Twingo wiederbelebt. Nur, dass der Twingo ab 2026 vier Türen hat und ausschließlich elektrisch fährt. Einen offiziellen Preis gibt es bisher nicht, aber der französische Konzern verspricht rund 20.000 Euro. Für das Geld gibt es naturgemäß keine Reichweitenrekorde, sondern 263 km nach WLTP-Norm. Das ist ähnlich viel oder wenig wie bei der Konkurrenz in diesem Segment: Der Citroën ë-C3 zum Beispiel kostet 19.900 Euro und bietet 212 km Aktionsdistanz. Und wie weit genau der VW ID.1 kommen wird, wissen wir noch nicht, weil wir auf den kleinen Volkswagen bis Ende 2027 warten müssen.
(Bild: Florian Pillau )
Die Rahmendaten des Renault Twingo bieten das, was viele europäische Kunden von einem zeitgemäßen Kleinwagen erwarten: Die Länge beträgt 3,79 Meter, nahe der 3,83 Meter des Hyundai Inster, der wiederum ab 23.900 Euro für 327 km und ab 25.400 Euro für 370 km in Preis und Reichweite etwas höher positioniert ist. Der Twingo ist mit 1,72 Metern genau zehn Zentimeter schmaler als der VW ID.1 und 1,49 Meter hoch, der Radstand liegt bei 2,49 Metern.
Vier Farben, zwei Ausstattungsvarianten
Um den niedrigen Preis zu ermöglichen, hat Renault die Variantenvielfalt reduziert. Es gibt vier Farben: Rot, Grün, Gelb und Schwarz. Und mit Evolution (Basis) und Techno werden lediglich zwei Ausstattungsvarianten angeboten. Serienmäßig sind 16-Zoll-Felgen mit Reifen der Dimension 195/60 R16. Als Option stehen 18-Zoll-Felgen mit 205/45 R18 zur Wahl. Keinen Unterschied in der Ausstattung gibt es bei den Anzeigen: Im Cockpit zeigt ein Sieben-Zoll-Screen die Geschwindigkeit und weitere Parameter an, in der Mitte kommt ein Multimediadisplay mit zehn Zoll Diagonale hinzu, und wie im Renault 5 und Renault 4 hat ein Pionier der elektronischen Musik, Jean-Michel Jarre, die Begrüßungsmelodie komponiert.

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Für den Alltag als Kurzstreckenfahrzeug und Pendlermobil zählen Variabilität und Nutzbarkeit mehr als ein schöner Jingle: Der Wendekreis ist mit 9,87 Meter trotz Frontantrieb klein, und der Kofferraum hat ein Volumen von bis zu 360 Liter – was sich auf eine ganz nach vorn gerückte Rücksitzbank beziehen dürfte, denn diese lässt sich um 17 Zentimeter verschieben. Eingerechnet ist dabei ein 50 Liter fassendes Fach unter dem Ladeboden. Beifahrer- und Rückbanksitzlehne sind umlegbar. So können Gegenstände bis rund zwei Meter Länge transportiert werden.
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Elektromotor mit 60 kW Leistung
Zum Antrieb: Der Elektromotor im Renault Twingo leistet 60 kW. Der Beschleunigungswert bis 100 km/h für das nur 1200 Kilogramm schwere Elektroauto beträgt 12,1 Sekunden, und bei 130 ist Schluss. Zum Luftwiderstandsbeiwert macht der Hersteller keine Angabe, aber zum wichtigeren cA-Wert, bei dem auch die Stirnfläche berücksichtigt wird: 0,66. Die Traktionsbatterie des Renault Twingo hat 27,5 kWh Netto-Energieinhalt. Das System ist aus LFP-Zellen (für Lithium-Eisenphosphat) aufgebaut, die ohne Modulebene ins Gehäuse integriert sind (Cell-to-Pack). Diese Bauweise ist in diesem Segment üblich, weil sie robust und preisgünstig ist.
Der Innenraum lässt sich unter anderem über die App vorheizen. Das ist ein Komfortplus, und es kann die Reichweite verlängern. Wunderdinge sollte allerdings niemand erwarten: Bei großer Kälte oder schneller Fahrt könnten von den 263 Kilometern Normreichweite auch mal 100 Kilometer übrig bleiben.
DC-Laden serienmäßig
Das Laden funktioniert AC-seitig an der Wallbox serienmäßig mit 11 kW Leistung. Nach circa zweieinhalb Stunden ist die Traktionsbatterie geladen. Auch das DC-Laden mit bis zu 50 kW ist in jedem Twingo installiert; der Ladevorgang von 10 auf 80 Prozent dauert circa 30 Minuten. Renault gibt außerdem an, dass das AC-Ladegerät grundsätzlich bidirektional ausgelegt ist. Mit einem Adapter an der Ladebuchse können externe Geräte mit bis zu 3,7 kW versorgt werden.

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Wenn hier das bidirektionale Laden für die Teilnahme am Strommarkt vorbereitet wird, wäre das ideal. Das ist bisher aus der Pressemitteilung nicht eindeutig erkennbar. Ganz klar ist dagegen, dass es verschiedene Modi in der Bremsenergierückgewinnung geben wird, wenn auch nur im Techno. Die Rekuperation ist in vier Stufen bis zum One-Pedal-Drive über Lenkradwippen verstellbar. Für den Evolution bleibt immerhin die Möglichkeit, im Bergabfahrmodus B die Bremsenergierückgewinnung zu verstärken.
Routenplaner mit Vorkonditionierung
Keineswegs selbstverständlich ist der Routenplaner, der Google Maps nutzt. Er umfasst sogar eine Vorkonditionierung, also das gezielte Vorheizen der Batteriezellen für den Ladevorgang. Diese Funktion ist bei den verbauten LFP-Zellen besonders wichtig, weil die Performance bei Kälte sonst einbricht. Anders als der Citroën ë-C3 (Test) ist der Renault Twingo mit Assistenzsystemen erhältlich, die über die gesetzlichen Verpflichtungen hinausgehen: Eine adaptive Geschwindigkeitsregelung gibt es bei Citroën nicht. Im Twingo Techno ist sie serienmäßig. Die Ausstattung „Techno“ bietet zusätzlich eine Klimaautomatik statt einer manuellen Klimaanlage, eine Rückfahrkamera, einen Regensensor, getönte hintere Scheiben und mehr.
Einfach abschaltbares Piepsen
Außerdem hat Renault wieder einen Abschaltknopf links neben dem Lenkrad ins Armaturenbrett eingebaut, über den fünf Assistenzsysteme mit einem Druck deaktiviert werden können. Also etwa die akustische Warnung beim Überschreiten des Tempolimits oder die Spurhaltung.
Der neue Twingo ist fraglos eine Bereicherung im Kleinwagensegment. Die Variabilität des Innenraums, die vertraute Grundform und die Möglichkeit, diesen Renault auf Wunsch mit etlichen Extras auszustatten, werden viele Käufer abholen. Besonders Volkswagen wird sich den Twingo genau ansehen, um mit dem ID.1 nicht ins Hintertreffen zu geraten.
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(fpi)
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Apple-Bugs: AirDrop-Ausfall, AirPods-Pro-3-Knacken und Studio-Display-Flickern
Mehrere Probleme verschiedener Schweregrade ärgern derzeit Nutzer von iOS- und macOS-Geräten. Außerdem scheint es weiterhin einen Hardware-nahen Bug mit den populären AirPods Pro der dritten Generation zu geben, der schon seit mehreren Monaten bekannt ist, von Apple aber per Firmware-Update bislang nicht behoben werden konnte.
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AirDrop will nicht mehr
Mit iOS 26.2 und macOS 26.2 wollte Apple eigentlich den Versand von Daten über das Kurzstreckenprotokoll AirDrop verbessern. Spam-Attacken mit unerwünschten Botschaften sollen verhindert werden, es aber dennoch möglich sein, Kontakte kurzfristig freizugeben. So kann man nun AirDrop-Sendungen ganz sperren, diese für zehn Minuten freigeben sowie nur Kontakten ermöglichen. Bringt man zwei Geräte zusammen, ist zudem erlaubt, mittels Code eine 30-tägige Freigabe zu erlauben.
In diesem Zusammenhang hat Apple offenbar einen Bug eingebaut, der insbesondere den Versand von AirDrop-Inhalten zwischen Macs und iPhones betrifft. In der „Mac & i“-Redaktion konnten wir dies mit zwei Geräten eines Redakteurs nachstellen. Dabei war es nicht mehr möglich, von einem Sequoia-Mac Inhalte an ein iPhone zu senden – AirDrop war nur für Kontakte freigegeben. Erst die allgemeine Freigabe von AirDrop-Nachrichten für zehn Minuten behob das Problem. Der Fehler scheint nicht nur mit älteren macOS-Versionen aufzutreten, sondern auch im Zusammenspiel von macOS 26.2 und iOS 26.2. Was genau den Bug auslöst, bleibt unklar. Vor iOS 26.2 gab es beim Verbindungsaufbau keine Probleme, beide Geräten „kennen“ zudem den Kontakt, handelt es sich doch um ein und dieselbe Person.
Flackern und Knacken
Mit macOS 26 bis hin zur aktuellen Version macOS 26.2 berichten Nutzer weiterhin über unregelmäßig auftretende Flacker-Probleme, wie es in Apples offiziellem Supportforum heißt. Diese treten insbesondere auf, wenn eine App einen hellen, weißen Hintergrund aufweist. Teilweise tritt der Darstellungsfehler aber auch in anderen Fällen auf. Das Flackern ist dabei nur kurz, angeblich tritt es mit macOS 26.2 gehäuft auf. Ein Hardware-Problem ist es offenbar nicht, da die Geräte unter macOS 15 sauber liefen. Wie verbreitet das Problem ist, blieb zunächst unklar; ein Studio Display in der Redaktion von Mac & i zeigte den Fehler zunächst nicht.
Schließlich scheint es Apple immer noch nicht gelungen zu sein, einen „Knack-Bug“ bei den AirPods Pro der dritten Generation zu beheben. Dieser sorgt für Störgeräusche etwa im Flugzeug oder der Bahn und soll mit Druckveränderungen zusammenhängen – und tritt auch dann auf, wenn keine Musik läuft. Es kommt zu einer Art Rauschen, das unvermittelt auftritt. Berichte dazu gibt es bereits seit Oktober. Zum Teil wurden Einheiten der Stöpsel daraufhin ausgetauscht, doch auch neue Modelle zeigten das Problem. Aktuell wird von einem Firmware-Bug ausgegangen. Apple hatte im Dezember zuletzt ein neues Update (Version 8B30) verbreitet. Es landet nach einigen Tagen automatisch auf den Stöpseln, sofern sie mit einem iPhone oder Mac verbunden sind.
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(bsc)
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Sony Group erwirbt 80 Prozent der Anteile an Peanuts Holdings
Die japanische Sony Gruppe, zu der unter anderem Sony Music Entertainment und Sony Pictures Entertainment gehören, hat eine „endgültige Vereinbarung“ mit dem kanadischen Medienunternehmen WildBrain getroffen, um indirekt sämtliche 41 Prozent der Anteile von WildBrain an der „Peanuts“ Holdings zu erwerben. Sony Music Entertainment hielt bereits 39 Prozent. Damit hält Sony künftig die Mehrheit an Charles M. Schulz‘ beliebtem „Peanuts“-Franchise mit Snoopy, Charlie Brown und anderen. 20 Prozent bleiben bei der Familie von Charles M. Schulz.
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390 Millionen Euro für „Peanuts“
Wie Sony in der Ankündigung schreibt, zahlt der Konzern für die Akquisition 630 Millionen kanadische Dollar (ca. 390 Millionen Euro), „vorbehaltlich der üblichen Anpassungen des Betriebskapitals und anderer Anpassungen“. Nach Abschluss der Transaktion wird die Sony Gruppe zusammen mit der bereits bestehenden Beteiligung indirekt 80 Prozent der Anteile an „Peanuts“ halten. „Peanuts“ werde damit „eine konsolidierte Tochtergesellschaft von Sony“. Sony wird das Franchise vollständig kontrollieren, sofern die regulatorischen Behörden grünes Licht geben.
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„Seit 2018 ist SMEJ (Sony Music Entertainment Japan) stolzer Partner von ‘Peanuts‘, einer legendären globalen Unterhaltungsmarke, die seit 75 Jahren Zuschauer auf der ganzen Welt begeistert“, erklärte Shunsuke Muramatsu, Präsident und Group CEO von Sony Music Entertainment (Japan), in einer Stellungnahme. „Mit dieser zusätzlichen Beteiligung freuen wir uns, den Wert der Marke ‘Peanuts‘ durch die Nutzung des umfangreichen globalen Netzwerks und des kollektiven Fachwissens der Sony Group weiter steigern zu können.
75 Jahre „Peanuts“
Weiter sagte Muramatsu: „Wir fühlen uns zutiefst verpflichtet, das Erbe von Charles Schulz und der Familie Schulz weiterzuführen. Gemeinsam mit SPE (Sony Pictures Entertainment) und unterstützt durch die fortgesetzte Partnerschaft mit WildBrain werden wir weiterhin neue Möglichkeiten nutzen, um sicherzustellen, dass ‘Peanuts‘ über Generationen hinweg eine relevante und beliebte Präsenz bleibt – indem wir neue Zielgruppen erreichen und den zeitlosen Charme der ’Peanuts‘-Bande auch in den kommenden Jahren weitergeben.“
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Konkrete Pläne hat der neue Mehrheitseigner für das „Peanuts“-Franchise nicht kommuniziert. Es heißt lediglich, dass Sony beabsichtigt, „sein Know-how im Charaktergeschäft und das umfangreiche Netzwerk der Sony Group weiterhin zu nutzen, um das Wachstum des ’Peanuts‘-IP-Geschäfts (IP: Intellectual Property – Rechte am geistigen Eigentum) weiter voranzutreiben und den Markenwert zu steigern“. Das „Peanuts“-Franchise feiert in diesem Jahr zudem sein 75-jähriges Jubiläum.
Vergleicht man die Übernahme der „Peanuts“-Anteile mit dem Kauf des „Halo“-Spieleentwicklers Bungie aus dem Jahr 2022, für das Sony etwa 3,7 Milliarden US-Dollar (knapp 3,2 Milliarden Euro) hingeblättert hat, sind die 390 Millionen Euro beinahe „Peanuts“.
(afl)
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Industrieverbände warnen vor faktischem Verkaufsstopp für Batterien
Vor einem möglichen Verkaufsstopp für Batterien haben drei wichtige Industrieverbände gewarnt. Grund sind organisatorische Probleme bei der Entsorgungs-Infrastruktur.
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Nach Darstellung der Industrieverbände VDMA, ZVEI und Bitkom dürften bei strenger Auslegung des neuen Batteriedurchführungsgesetzes vom 16. Januar 2026 an Hunderttausende Batterien nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Die Akkus werden für medizinische Geräte, Gabelstapler und Logistikfahrzeuge sowie zahlreiche Alltagsprodukte vom Haushaltsgerät bis zur Unterhaltungselektronik benötigt.
Neuzulassung nur über eine Organisation
Den Verbänden zufolge gibt es nach neuen gesetzlichen Vorgaben bislang nur eine zugelassene „Organisation für Herstellerverantwortung“ (OfH). Diese soll für die Hersteller die Rücknahme und Entsorgung der Altbatterien erledigen. Als Voraussetzung für die Neuzulassung würden von der zuständigen Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) hohe, bislang nicht erhobene Sicherheitsleistungen verlangt.
Eine alleinige OfH reiche nicht aus, um alle Hersteller bis zur gesetzten Frist am 15. Januar aufzunehmen, argumentieren die Verbände und fordern eine Aussetzung (Moratorium) der neuen Regeln über dieses Datum hinaus. Mit den mangelnden OfHs fehle die praktische Grundlage, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.
(olb)
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