Künstliche Intelligenz
„Roblox“ schätzt Alter von Usern mithilfe von Gesichts-Scans
Die Spieleplattform „Roblox“ will das Alter seiner jugendlichen Nutzer künftig über einen Gesichtsscan einschätzen. Das teilte das gleichnamige Unternehmen am Donnerstag mit. Die Altersverifikation ist in Zukunft notwendig, um bestimmte Chat-Funktionen freizuschalten, die ausschließlich Nutzern über 13 Jahren zur Verfügung stehen.
Roblox bezeichnet den Gesichts-Scan als „Video-Selfie“: User stellen sich in gutes Licht und filmen mit der Selfie-Kamera ihr Gesicht aus verschiedenen Blickwinkeln ab. Die biometrischen Daten wertet dann ein externer Dienstleister namens Persona aus, um eine „Altersschätzung“ zu erstellen.
Dass diese Alterseinschätzung verlässlich eine 12-Jährige von einer 13-Jährigen unterscheiden kann, darf bezweifelt werden. Zuverlässiger dürfte das Feature daher bei etwas älteren Teenies funktionieren. Als Alternative zum Gesichtsscan bietet Roblox die Möglichkeit an, ein Ausweisdokument hochzuladen und von Persona verifizieren zu lassen.
Roblox überwacht Chats
Nutzer im Alter von 13 Jahren oder mehr qualifizieren sich für zusätzliche Chat-Funktionen ohne Filter. Zusätzliche Restriktionen gibt es aber beim Chat zwischen Kindern und Erwachsenen: Personen von 13 bis 17 Jahren können nur mit Nutzern über 18 chatten, wenn sie diese auch im echten Leben kennen. Verifizieren will Roblox das beispielsweise über den Import von Kontaktdaten aus dem Handy. Zudem prüft Roblox eigenen Angaben zufolge alle Chats proaktiv auf potenzielle Risiken, darunter Anzeichen von Grooming. Die bei jungen Menschen enorm beliebte Spieleplattform gilt als beliebtes Ziel von Pädophilen. Im vergangenen Jahr hat die Firma hinter der Plattform erweiterte Möglichkeiten zur Elternkontrolle eingeführt.
Die zusätzlichen Chat-Funktionen nach Altersverifizierung sollen auch verhindern, dass Nutzer ihre Chats auf andere, potenziell für Jugendliche riskantere Plattformen verlagern, argumentiert der Chief Safety Officer von Roblox, Matt Kaufman.
(dahe)
Künstliche Intelligenz
DSGVO-Auskunftsrecht: Noyb beschwert sich über AliExpress, TikTok und WeChat
Die österreichische Bürgerrechtsorganisation Noyb hat schwere Vorwürfe gegen die Tech-Giganten AliExpress, TikTok und WeChat erhoben. Die Aktivisten monieren, dass die drei chinesischen Internetkonzerne systematisch gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen, indem sie Auskunftsersuchen von Nutzern nicht ordnungsgemäß beantworten. Noyb hat daher offizielle Beschwerden bei den Datenschutzbehörden in Belgien, Griechenland und den Niederlanden eingereicht.
Recht auf Einsicht in eigene Daten
Im Kern geht es in der Auseinandersetzung um das Recht von Nutzern, eine vollständige Kopie ihrer personenbezogenen Daten zu erhalten, die von Unternehmen verarbeitet werden. Dieser Anspruch ist in Artikel 15 der DSGVO verankert. Viele große Tech-Firmen stellen mittlerweile Instrumente zur Verfügung, die das Herunterladen eigener Daten ermöglichen sollen. In der Praxis sieht es trotzdem oft noch anders aus. Laut Noyb haben sich weder TikTok noch AliExpress die Mühe gemacht, eine angemessene Auskunft zu erteilen.
TikTok wirft die zivilrechtliche Organisation vor, „nur einen Teil der Daten in einer unstrukturierten Form“ übermittelt zu haben, „die unmöglich zu verstehen war“. AliExpress habe eine „defekte Datei“ zur Verfügung gestellt, „die nur einmal geöffnet werden konnte“. WeChat soll „die Anfrage der beschwerdeführenden Person einfach gänzlich“ ignoriert haben. Kleanthi Sardeli, Datenschutzjuristin bei Noyb, kritisiert das scharf: „Tech-Unternehmen lieben es, so viele Daten wie möglich über ihre Nutzer:innen zu sammeln.“ Sie weigerten sich aber vehement, „ihnen vollen Zugang im Einklang mit dem EU-Recht zu geben“.
Überprüfung der Datenverarbeitung unmöglich
Die unvollständigen oder unverständlichen Antworten von TikTok und AliExpress verhindern Noyb zufolge, dass User überprüfen können, wie ihre persönlichen Daten verarbeitet werden. Die Betroffenen hätten zunächst Folgefragen gestellt, um den Unternehmen eine zweite Chance zu geben. Doch anstatt die fehlenden Daten nachzuliefern, hätten die Firmen dann lediglich den Inhalt ihrer Datenschutzrichtlinien „ohne jegliche individuelle Informationen“ wiedergegeben.
Die aktuellen Auskunftsersuchen sind nicht losgelöst zu betrachten. Sie erfolgten im Vorfeld einer Reihe von Noyb-Beschwerden vom Januar 2025. Damals leitete die Organisation rechtliche Schritte gegen mehrere Unternehmen wie TikTok, AliExpress, Shein, Temu, WeChat und Xiaomi wegen unrechtmäßiger Datentransfers nach China ein. EU-Recht schreibt vor, dass Datentransfers in Drittländer nur zulässig sind, wenn der Datenschutz dort gewährleistet ist. Angesichts chinesischer Gesetze, die den Behörden weitreichenden Zugriff auf persönliche Daten ermöglichen, ist das realistischerweise kaum möglich.
Zwang ausüben und Geldstrafen verhängen
Shein, Temu und Xiaomi stellten inzwischen zusätzliche Informationen bereit. TikTok, AliExpress und WeChat verstoßen laut Noyb dagegen „weiterhin gegen die DSGVO.“ Sardeli bekräftigt die Ansprüche: Selbst wenn Firmen viele Anfragen bekämen, heiße das nicht, „dass sie Informationen verweigern dürfen“.
Noyb fordert die Datenschutzbehörden in den drei betroffenen EU-Ländern dazu auf, die Unternehmen zum Erfüllen der Auskunftsersuchen zu zwingen. Ferner schlagen die Aktivisten vor, Geldstrafen zu verhängen, um künftige Verstöße zu verhindern. Solche Sanktionen können bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes betragen. Für AliExpress würde dies, basierend auf einem Jahresumsatz von 3,68 Milliarden Euro, ein Bußgeld von bis zu 147 Millionen Euro bedeuten. Das Auskunftsrecht gilt als wichtiges Werkzeug der DSGVO. Noyb moniert immer wieder, dass Firmen dieses nicht hinreichend beachten. Dem Bundesfinanzhof (BFH) zufolge greift der Anspruch auch bei „unverhältnismäßigem Aufwand“.
(mho)
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BGH: Telekommunikationsanbieter dürfen Verträge nicht trickreich verlängern
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein wichtiges Urteil zum Verbraucherschutz bei Telekommunikationsverträgen gefällt. Er hat klargestellt: Anbieter etwa von Handy- und Internet-Dienstleistungen dürfen Verbraucher nicht durch vorzeitige Vertragsverlängerungen in Kontrakte mit über 24 Monaten Laufzeit bringen. Auch bei einer Fortsetzung der Kundenbeziehung sind Vertragslaufzeiten von insgesamt über zwei Jahren erst einmal nicht statthaft.
Vorzeitige Verlängerung gegen Prämie
In dem Fall geht es um einen Rechtsstreit zwischen dem Berliner Telekommunikationsanbieter Primacall und der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW). Das Unternehmen hatte Kunden kurz nach Vertragsabschluss dazu gebracht, ihre Verträge gegen eine Prämie von 20 Euro vorzeitig zu verlängern. Dabei hängte der Dienstleister die zusätzliche Vertragszeit von noch einmal 24 Monaten an die ursprünglich laufende an. Das führte dazu, dass Kunden insgesamt deutlich länger als zwei Jahre gebunden waren, teilweise sogar 48 Monate.
Der BGH hat mit seinem jetzt publik gewordenen, noch nicht veröffentlichten Urteil vom 10. Juli (Az.: III ZR 61/24) entschieden, dass diese Praxis unzulässig ist. Die maximale Vertragslaufzeit von 24 Monaten gilt ihm zufolge immer ab dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde der Verlängerung zustimmt. Es ist nicht erlaubt, die neue Laufzeit an die Restlaufzeit des alten Vertrags anzuhängen, wenn dies zu einer Gesamtlänge von über 24 Monaten führt.
„Anfängliche Laufzeit“ nicht entscheidend
Die Verbraucherzentrale hatte Primacall zunächst erfolglos abgemahnt und zur Unterlassung aufgefordert. Die daraufhin eingereichte Klage vor dem Kammergericht Berlin war dann erfolgreich. Dieses bejahte, dass der Ansatz des Anbieters gegen Paragraf 309 Nummer 9 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)verstößt, wonach keine Bindung von über 24 Monaten eintreten darf.
Den Berliner Richtern zufolge spielt es keine Rolle, ob erstmalig ein Vertrag geschlossen oder ein bestehender verlängert wird. Denn es müsse insbesondere der Wettbewerb durch die Höchstbindungsfrist gewahrt werden, sodass Verbraucher spätestens alle zwei Jahre wieder dem Markt als Nachfrager zur Verfügung stünden. Dies würde durch eine Bindung, die an die aktuell noch laufende Vertragslaufzeit angehängt wird, umgangen. Auch bestünde das Risiko, dass sonst eine quasi unbegrenzte Vertragslaufzeit erreicht werden könnte.
Die Beklagte führte dagegen Paragraf 56 Telekommunikationsgesetz (TKG) ins Feld. Darin heißt es: Die „anfängliche Laufzeit“ eines Vertrages zwischen einem Verbraucher und einem Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste dürfe 24 Monate nicht überschreiten. Diese Formulierung deutet laut dem Kammergericht nur darauf hin, dass zwischen aktiv vorgenommenen Vertragsschlüssen und stillschweigenden Verlängerungen ungekündigter Kontrakte zu unterscheiden ist. Um solche stillschweigenden Fortsetzungen geht es in dem Streit aber nicht.
Gegen geschickte Vertragsverlängerungen
Die Revision Primacalls hat der BGH nun zurückgewiesen. Das Urteil des Kammergerichts ist damit rechtskräftig. Das TKG soll Verbraucher demnach vor zu langen Bindungen und überhöhten Kosten schützen. Der BGH-Beschluss verhindert jetzt, dass Anbieter Kunden über Jahre hinweg in Verträgen halten können, indem sie geschickt Klauseln zu Vertragsverlängerungen formulieren. Zuvor hatte schon das Hanseatische Oberlandesgericht geurteilt, dass die Mindestvertragslaufzeit auch bei Glasfaser zwei Jahre nicht überschreiten darf. Das gilt beim Abschluss, nicht beim Anschluss.
Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, sieht in dem BGH-Beschluss ein „wichtiges Signal für mehr Verbraucherschutz im Telekommunikationsmarkt“. Betroffene Primacall-Kunden könnten Verträge bis zum 15. eines Monats zum Monatsende kündigen. Der Rechtsanwalt Matthias Böse, der die Klage vertrat, hält „Millionen von Verträgen nun mit einer sehr kurzen Frist“ für kündbar. Das beziehe sich etwa auch auf den Bereich Pay-TV. Viele Verbraucher dürften so „erneut ihre Wahl frei am Markt tätigen“. Eine maximale Bindung von 24 Monaten reiche aber aus für Firmen, um Investitionen wie subventionierte Smartphones oder Router zu amortisieren.
(mho)
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Neue PC-Spiele im August 2025: „Mafia: The Old Country“
Der August hat Spiele-Highlights wie den storylastigen Gangster-Shooter „Mafia: The Old Country“ und das Remake „Metal Gear Solid Delta: Snake Eater“ im Gepäck. Außerdem geht das Action-Roguelite „Morbid Metal“ an den Start und der Third-Person-Shooter „Gears of War“ bekommt ein Remaster.

Xbox Game Studios
)
Mafia: The Old Country
Am 8. August 2025 erscheint mit „Mafia: The Old Country“ der langersehnte, neueste Teil der beliebten Mafia-Reihe für den PC und die aktuelle Konsolengeneration. „Mafia: The Old Country“ findet auf Sizilien in den frühen 1900er-Jahren statt und ist inhaltlich zwischen „Mafia“ und „Mafia II“ angesiedelt. Das Spiel handelt von den Ursprüngen der sizilianischen Mafia und erzählt die Geschichte des Protagonisten Enzo Favara. Enzo fristet sein Leben als Zwangsarbeiter in den sizilianischen Schwefelminen, bis er schließlich die Gelegenheit bekommt, für die ebenso berüchtigte wie einflussreiche Verbrecher-Familie Torrisi zu arbeiten.
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Trailer zu „Mafia: The Old Country“
Während seines schnellen Aufstiegs in den Rängen der sizilianischen Mafia gerät er immer tiefer in ein verhängnisvolles Netz aus Macht, Loyalität und Gewalt. Im Gegensatz zu seinem Vorgänger „Mafia III“ findet „Mafia: The Old Country“ nicht in einer offenen, sondern einer linearen Spielwelt statt. Laut dem Entwicklerstudio Hangar 13 basiert diese Entscheidung auch auf der Kritik der Spieler, bei denen die Open World von „Mafia III“ nicht allzu gut ankam. Die filmisch inszenierte Einzelspieler-Kampagne setzt vor allem auf eine atmosphärische Spielwelt mit authentischen Waffen, historischen Fahrzeugen sowie eine aufwändige Vertonung in sizilianischer Gangster-Manier.
Metal Gear Solid Delta: Snake Eater
„Metal Gear Solid Delta: Snake Eater“ ist das vielversprechende Remake des Kultklassikers „Metal Gear Solid 3: Snake Eater“, der im Jahr 2004 erstmals für die PlayStation 2 erschien und sich mehr als vier Millionen Mal verkaufte. Das Stealth-Actionspiel erfreute sich bei Spielern und Kritikern gleichermaßen großer Beliebtheit, woran die Neuauflage nun anknüpfen soll. „Metal Gear Solid Delta: Snake Eater“ wurde technisch zeitgemäß von Grund auf neu entwickelt und erstrahlt nicht nur optisch dank der Unreal Engine 5 in neuem Glanz. Inhaltlich und Gameplay-technisch orientiert sich das Remake nah am mehr als 20 Jahre alten Original, sodass die Hauptstory vielen bekannt vorkommen dürfte.
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Trailer zu „Metal Gear Solid Delta: Snake Eater“
Spieler schlüpfen erneut in die Rolle der ikonischen Hauptfigur Snake, der sich während des Kalten Krieges im Jahr 1964 auf eine gefährliche Mission in den sowjetischen Wäldern begibt. Dort soll er einen russischen Raketenwissenschaftler retten und gleichzeitig die sowjetische Nuklearwaffe „Shagohod“ außer Gefecht setzen. Das ganze Unterfangen sollte selbstverständlich im Stealth-Modus abgewickelt werden, um unnötiges Aufsehen zu verhindern. „Metal Gear Solid Delta: Snake Eater“ kommt am 29. August 2025 für den PC sowie die PS5 und die Xbox Series X/S.
Morbid Metal
Mit „Morbid Metal“ geht am 20. August 2025 ein Hack-and-Slash-Roguelite in düsterer SciFi-Ästhetik in die Early-Access-Phase bei Steam. Das vom deutschen Studio Screen Juice in Unity entwickelte Spiel bietet unter anderem ein blitzschnelles und effektreiches Kampfsystem, bei dem Spieler während des Kampfes zwischen mehreren Charakteren in Echtzeit wechseln können. Spieler steuern eine Gruppe aus bis zu vier unterschiedlichen Charakteren, die sich bei Bedarf austauschen lassen, um mithilfe ihrer einzigartigen Fähigkeiten mächtige Kombos und Synergien im Kampf ausführen zu können. Jeder Durchlauf spielt sich dank teilprozedural generierter Level, in denen auch die Gegner in wechselnden Kombinationen erscheinen, anders.
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Trailer zu „Morbid Metal“
Teilprozedural bedeutet in diesem Kontext, dass die Level in „Morbid Metal“ aus vorgefertigten Level-Bausteinen und nicht vollständig zufällig aus einzelnen Objekten zusammengesetzt werden. Im Laufe eines jeden Runs lassen sich Upgrades erkämpfen, die beim Ableben allerdings verlorengehen. Für eine dauerhafte Verstärkung sorgen permanente Upgrades, die sich nach den Runden freischalten und aktivieren lassen. Die fordernden Bosskämpfe erinnern stilistisch ein wenig an Souls-Games wie „Lies of P“ oder „Mortal Shell“, wobei vor allem das Charakterdesign „Morbid Metal“ einen ganz eigenen Charme verleiht. Eine kostenlose Demo gewährt bereits jetzt einen kurzen Einblick in die Spielwelt und die Grundmechaniken von „Morbid Metal“.
Diese und weitere PC-Spiele-Neuerscheinungen im August haben wir in der folgenden Tabelle zusammengefasst:
Tabelle: Alle Neuerscheinungen im Überblick
Titel | Genre | Plattform | Datum |
Wander Stars | Roguelike-RPG | Windows | 01.08. |
SCP | Open-World-Survival-Craft | Windows | 01.08. |
The Last King | Sandbox-Wargame | Windows | 01.08. |
Valiant Tactics | Taktik-RPG | Windows | 04.08. |
Voyagers of Nera | Survival-Crafting | Windows | 05.08. |
Demon Slayer: The Hinokami Chronicles 2 | Anime-Action | Windows, PS4, PS5, Xbox One, Xbox Series, Switch | 05.08. |
Sporting Goods Shop | Simulation | Windows | 05.08. |
Grand Emprise 2: Portals Apart | Survival-Abenteuer | Windows | 05.08. |
Era One | Strategie | Windows | 06.08. |
Static Dread: The Lighthouse | Horror | Windows | 06.08. |
Endless Legend 2 | Strategie | Windows | 07.08. |
Tiny Bookshop | Management | Windows, Mac, Linux | 07.08. |
MakeRoom | Bausimulation | Windows | 07.08. |
Artis Impact | JRPG | Windows | 07.08. |
Ritual of Raven | Simulation | Windows | 07.08. |
Mafia: The Old Country | Gangster-Shooter | Windows, PS5, Xbox Series | 08.08. |
Break Arts III | Mecha-Shooter | Windows | 08.08. |
Whisper Mountain Outbreak | Survival-Horror | Windows | 11.08. |
Passant: A Chess Roguelike | Strategie | Windows | 11.08. |
Abyssus | Roguelite | Windows | 12.08. |
Dungeon Warfare 3 | Tower Defense | Windows | 12.08. |
Ra Ra BOOM | Beat’em up | Windows, PS4, PS5, Xbox One, Xbox Series | 12.08. |
GUG | Sandbox-Sim | Windows | 12.08. |
Fallen City Brawl | 2D-Kampfspiel | Windows, PS4, PS5 | 12.08. |
Dungeon Stalkers | Dungeon-Crawler | Windows | 13.08. |
Superhero Simulator | Simulation | Windows, Mac | 13.08. |
Wagotabi: A Japanese Journey | RPG | Windows, Mac, Linux | 13.08. |
Metavoidal | Roguelite | Windows, Mac | 13.08. |
The Scouring | Strategie | Windows | 14.08. |
Ovis Loop | Action-Roguelite | Windows | 14.08. |
Hidden Pass | Taktik-RPG | Windows | 14.08. |
Madden NFL 26 | Sportspiel | Windows, PS4, PS5, Xbox One, Xbox Series | 14.08. |
Lord Ambermaze | Rätsel-Dungeon | Windows | 14.08. |
OFF | Pixel-Art-RPG | Windows, Switch | 15.08. |
Bendy: Lone Wolf | Action-Roguelike | Windows, PS4, PS5, Xbox One, Xbox Series, Switch | 15.08. |
The Dark Queen of Mortholme | Indie-Action | Windows, Mac, Linux | 15.08. |
Alchemy of the Earth | Open World | Windows | 15.08. |
Dreadway | Psycho-Horror | Windows | 18.08. |
Sword of the Sea | Action-Adventure | Windows, PS5 | 19.08. |
Morbid Metal | Action-Roguelite | Windows | 20.08. |
Void/Breaker | Roguelite-Shooter | Windows | 20.08. |
Worldwide Rush | Simulation | Windows | 20.08. |
Discounty | Simulation | Windows, PS4, PS5, Xbox One, Xbox Series, Switch | 21.08. |
Dying Light: The Beast | Survival-Action | Windows, PS5, Xbox Series | 22.08. |
Pizza Bandit | Third-Person-Shooter | Windows | 25.08. |
Gears of War: Reloaded | Third-Person-Shooter | Windows | 26.08. |
Quartet | JRPG | Windows, Mac, Linux | 26.08. |
Space Adventure Cobra – The Awakening | 2D-Plattformer | Windows, PS5, Xbox Series | 26.08. |
Pixel Starships 2 | Strategie-MMO | Windows, Mac | 27.08. |
Aztecs: The Last Sun | Städtebausimulation | Windows | 28.08. |
The Knightling | Action-Adventure | Windows, PS5, Xbox Series, Switch | 28.08. |
Metal Gear Solid 3: Snake Eater | Stealth-Action | Windows, PS5, Xbox Series | 28.08. |
Lost Soul Aside | Action-RPG | Windows | 29.08. |
Shinobi: Art of Vengeance | 2D-Plattformer | Windows, PS4, PS5, Xbox One, Xbox Series, Switch | 29.08. |
Die folgende Galerie zeigt die Spiele-Highlights für den PC aus dem Juli 2025:
Bilderstrecke: Die Highlights im Juli
Auch im laufenden Monat stehen noch einige Spielveröffentlichungen aus. Eine Übersicht der Juli-Releases zeigt die folgende Galerie:

Nordcurrent Labs
)
Siehe dazu auch:
(sem)
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