Künstliche Intelligenz
Robotertaxi-Deal: Uber investiert Hunderte Millionen US-Dollar in Lucid und Nuro
Der US-Fahrdienstvermittler Uber wird mehrere Hundert Millionen US-Dollar in den US-Elektrofahrzeughersteller Lucid Motors und das US-Robotikunternehmen Nuro investieren, um voraussichtlich im Laufe des kommenden Jahres in einer US-Großstadt mit dem Einsatz von autonom fahrenden Taxis zu beginnen. Das teilten die Unternehmen am Donnerstag mit.
Uber beabsichtigt demnach, innerhalb von sechs Jahren mindestens 20.000 mit der autonomen Fahrzeugtechnologie Nuro Driver ausgestattete Lucid-Fahrzeuge einzusetzen, heißt es. Der Mitteilung zufolge fährt der erste Lucid-Nuro-Robotaxi-Prototyp bereits autonom auf einem geschlossenen Rundkurs auf dem Testgelände von Nuro in Las Vegas.
Als Teil des angekündigten Deals wird Uber 300 Millionen US-Dollar allein in den Elektroautohersteller Lucid investieren, berichtet die Nachrichtenagentur Reuters und beruft sich dabei auf eine separate Einreichung bei der US-Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission (SEC) am Donnerstag. „Wir expandieren über unsere traditionelle EV-Technologieführerschaft hinaus und arbeiten an Partnerschaften und gehen jetzt in Bereiche, auf die wir uns in der Vergangenheit nicht wirklich konzentriert haben“, sagte Marc Winterhoff, Interim-CEO von Lucid, gegenüber Reuters.
Dynamischer und wachsender Robotaxi-Markt
Die Dreier-Vereinbarung ist ein Zeichen für die zunehmende Dynamik im Bereich Robotertaxis. Immer mehr Akteure drängen weltweit auf den Markt autonom fahrender Taxis. Mitte Juni startete Tesla in Austin im US-Bundesstaat Texas seinen ersten Robotaxi-Dienst mit wenigen Wagen und mit Begleitpersonen. Das Alphabet-Tochterunternehmen Waymo beschleunigt dagegen seine Expansion. Zuletzt erhielt das Unternehmen die Betriebsgenehmigung für die Bay Area. Waymo bietet seinen Robotertaxi-Service bereits in den US-Großstädten Phoenix, San Francisco, Los Angeles und Austin an. Die Flotte des Start-ups umfasst derzeit 1.500 Fahrzeuge und bietet mehr als 250.000 bezahlte Fahrten pro Woche. Bis zum Jahr 2026 sollen 2.000 weitere vollautonome Fahrzeuge zu der Flotte hinzukommen. Die Amazon-Tochter Zoox hatte dagegen zuletzt mit Rückschlägen zu kämpfen.
Die Investitionen in Lucid und Nuro unterstreichen hingegen Ubers Ambitionen im Bereich Robotaxis, aus dem man sich 2020 noch zurückgezogen hatte. Damals verkaufte Uber die firmeneigene Sparte für selbstfahrende Autos an Aurora Technologies, eine von Amazon unterstützte Firma. Uber kündigte an, in Zusammenarbeit mit Volkswagen ab 2026 selbstfahrende Autos in den USA auf die Straßen zu bringen. Zudem arbeitet Uber mit dem Start-up Momenta zusammen, um Robotaxi-Dienste außerhalb der USA und Chinas einzuführen. In Europa sollen die Fahrzeuge von 2026 an rollen.
(akn)
Künstliche Intelligenz
watchOS 26: Apple Watch kriegt neue Geste – Details zum Support
Zusammen mit watchOS 26 wird Apple auch eine neue Handgeste einführen, die die Bedienung der Apple Watch erleichtern soll. Wie sich nun aber zeigt, kann die Geste nur auf neueren Modellen der Computeruhr verwendet werden – offenbar, weil auf älteren Geräten die notwendige Sensorgenauigkeit fehlt. Es könnte aber auch an mangelnder Rechenleistung liegen, da Apple zum Auslesen auf ein lokales Modell für maschinelles Lernen setzt.
Nützliche Handfreiheit
Die Einschränkung, dass nur neuere Modelle mitspielen dürfen, existierte schon bei einer anderen, im Vorjahr eingeführten Geste, dem sogenannten Doppeltippen. Dieses erlaubt es, mit dem Zusammenbringen von Daumen und Zeigefinger auf Nachrichten zu antworten, den Smart-Stack zu öffnen oder durch diesen zu scrollen. Alternativ kann man per Doppeltippen auch die Musikwiedergabe steuern. All das erlaubt es, die Apple Watch mit nur einer Hand zu bedienen, was im Alltag nicht selten vorkommt.
Die neue Geste, auf Englisch Wrist Flick genannt, also Drehen des Handgelenks, dient in watchOS 26 nun dazu, auf eingehende Benachrichtigungen zu reagieren, eine Tätigkeit, die Apple-Watch-Besitzer täglich Dutzende Male (wenn nicht häufiger) vollführen. Kommt eine Mitteilung, kann man diese mittels Drehen des Handgelenks nach oben quittieren. Weiterhin lassen sich auch Alarme stumm schalten, zum Zifferblatt zurückkehren oder Anrufe abwimmeln. watchOS 26 liegt derzeit als Entwicklerbeta vor, in den kommenden Wochen sollen aber auch normale Nutzer mittesten können.
Diese Geräte beherrschen watchOS 26
Apple zufolge beherrschen Wrist Flick (genauso wie zuvor das Doppeltippen) leider nur ganze drei Apple-Watch-Modelle. Es sind die Series 9 von 2023, die Series 10 von 2024 und die Apple Watch Ultra 2 von 2023. Die erste Ultra beherrscht beide Gesten nicht, ebenso wie Series 8 und früher oder die SE-Modelle.
Interessanterweise gibt es Gesten aus dem Bereich der Barrierefreiheit, sogenannte Bedienhilfen, die auch auf älteren Uhren laufen. Sie umfassen auch das Zusammenballen der Faust und können über AssistiveTouch den ganzen Bildschirm steuern. Die Gesten sind allerdings etwas schwerer zu erlernen als Doppeltippen und Wrist Flick, die Lernkurve ist höher. Technisch nutzen die Bedienhilfen und die Gesten für die drei neueren Modelle laut Apple eine andere Basis, was Genauigkeitsunterschiede mit sich bringt.
(bsc)
Künstliche Intelligenz
ChatGPT Agent: Reasoning und Action-Modell kombiniert
OpenAI hat mehrere seiner Modelle vereint: Heraus kam der ChatGPT Agent. Er ist eine Mischung aus dem Operator, der mit Webseiten interagieren kann, Deep-Research für die tiefe Auseinandersetzung mit Themen, und ChatGPT für die Konversationsfähigkeit. Das heißt, der neue Agent übernimmt selbstständig Aufgaben und nutzt dafür eine Art virtuellen Computer. Was er konkret kann: einen freien Termin im Kalender finden, ein Restaurant mit gewünschter Speisekarte und Preisklasse heraussuchen und sogleich einen Tisch reservieren.
Der ChatGPT Agent greift auf eine Reihe von Tools zu, sogenannte Connectors. Auf diese kann ChatGPT bereits seit Längerem zugreifen. Dazu gehören Google Drive, GitHub, SharePoint und weitere. Eine Liste aller Connector hat OpenAI auf seiner Webseite gesammelt, dort ist auch zu sehen, welche bisher nicht in der EU verfügbar sind. Unklar ist allerdings der Umgang der Connector mit der Memory-Funktion und dem ChatGPT Agent. Während die Connector Zugriff auf das Gedächtnis haben dürfen, soll der ChatGPT Agent diese Informationen noch nicht nutzen. Dazu seien erst noch weitere Sicherheitsprüfungen nötig, sagt OpenAI auf Nachfrage.
ChatGPT Agent lässt sich als Modell auswählen
Möchte man den neuartigen Agenten nutzen, greift man auf die bekannte Bedienoberfläche zurück. Dort findet er sich in der Modellauswahl. Man gibt einen Prompt ein und beschreibt seinen Wunsch, also etwa im Fall des Beispiels, das OpenAI bei einem Media Briefing zeigt: Man fordert ChatGPT auf, den Kalender zu nutzen und ein Restaurant zu finden, das beispielsweise indisches Essen anbietet. In einem Fenster innerhalb des Dialogfeldes erscheint dann der Denkprozess, diesen kann man also überwachen. Ebenso muss man das Ergebnis gegebenenfalls absegnen. Kreditkartendaten werden nicht einfach für ein neues Paar Schuhe genutzt, ohne dass es den entsprechenden Auftrag auch wirklich gibt.
Da es nicht zwingend nur ein Restaurant mit indischem Essen in einer Stadt gibt, erscheint am Ende des Prozesses etwa eine Tabelle mit einer Übersicht, welche Restaurants geeignet wären. Natürlich kann man den Prozess auch verfeinern und zusätzliche gewünschte Details prompten.
Weitere Beispiele, die OpenAI für den Einsatz des ChatGPT Agent nennt: „Finde eine japanisch angelehnte Vintage-Samsara-Lampe für unter 200 US-Dollar bei Etsy. Priorisiere qualitativ hochwertige Bilder und gute Bewertungen des Verkäufers.“ Oder: „Suche bei LinkedIn alle Entwickler in New York City, die mehr als zehn Jahre Arbeitserfahrung haben und bei Unternehmen angestellt sind, die wachsen.“ Die Aufgaben können aber auch deutlich komplexer sein und Börsenwerte umfassen oder Preislisten und Abomodelle von verschiedenen Produkten auswerten.
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OpenAI stellt klar, dass es sich um erste Gehversuche des Agenten handelt und daher Fehler möglich sind – wie üblich bei KI. Die System Card mit weiteren Informationen zum ChatGPT Agent wird noch veröffentlicht. Darin erklärt OpenAI auch die Sicherheitsvorkehrungen.
(emw)
Künstliche Intelligenz
Wildbergers Wünsche: BMDS legt Eckpunkte für schnelleren Netzausbau vor
Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) hat es eilig: Bis zum Herbst will sein Haus einen Referentenentwurf zu weiteren Änderungen am Telekommunikationsgesetz (TKG) vorlegen. Dafür hat das Ministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) am Donnerstag ein Eckpunktepapier vorgelegt, das auf ein gemischtes Echo stoßen dürfte. Unter anderem geht es um die ewigen Streitfragen Mitnutzuzng von Infrastruktur und langsame Genehmigungsverfahren.
Hintergrund ist zum einen, dass der europäische Gigabit Infrastructure Act (GIA) am 12. November in Kraft tritt. Damit werden einige Anpassungen im deutschen Recht nötig – und andere möglich. Zudem will der neue Digitalminister aber auch eigene Vorhaben umsetzen, wie er nun angekündigt hat: „Die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes erwarten eine digitale Infrastruktur auf höchstem Niveau – mit flächendeckend schnellem Internet und verlässlichen Mobilfunk ohne Funklöcher“, meint Wildberger.
Netzebene 4: Sollen Mieter mehr zahlen?
Vor allem ein Vorhaben betrifft mehr als nur Fachkreise: „Ziel der Bundesregierung ist, dass auch Mehrfamilienhäuser mit einem Glasfaseranschluss bis in jede Wohnung ausgestattet werden“, heißt es in dem Eckpunktepapier. Bislang ist das bei vielen Mietwohnungen eher Wunschdenken: Zum einen ist die Abstimmung zwischen Anbietern, Mietern und Vermietern kompliziert. Zum anderen gibt es für Vermieter bislang kaum einen Grund, ein solches Vorhaben zu fördern oder auch nur zu dulden.
Bislang ist das „Glasfaserbereitstellungsentgelt“, das Vermieter auf die Betriebskosten umlegen können, auf 60 Euro jährlich und maximal 540 Euro pro Wohneinheit begrenzt. Das Digitalministerium stellt zur Diskussion, das auf 960 Euro nahezu zu verdoppeln und entweder eine höhere oder eine längere Dauer der Umlage zu ermöglichen. Das würde den Ausbau für Besitzer von Mehrfamilienhäusern attraktiver machen – Mieter aber stärker belasten, wie auch das Wildberger-Ministerium einräumt. Bei Neubauten wiederum überlegt das BMDS das Entgelt ganz zu streichen.
Damit es aber überhaupt zum Ausbau kommt, überlegt das Digitalministerium ein „Recht auf Vollausbau“ einzuführen: Will ein Netzbetreiber, der schon Kunden oder Infrastruktur im Haus hat, auch die anderen Einheiten erschließen, sollen Eigentümer das nur noch mit guten Gründen verweigern dürfen. Das allerdings soll nur für das erste Unternehmen gelten, das den Ausbau vornimmt.
Recht auf Mitnutzung: Befristete Monopole?
Damit dann nicht alle Hausbewohner an nur einen Anbieter gekettet sind, will das BMDS zudem prüfen, ob nach einem oder zwei Jahren ein Recht auf Mitnutzung der Glasfaser-Infrastruktur im Haus festgeschrieben werden soll. Sprich: Wo etwa eine Deutsche Telekom oder ein Kommunalversorger ein Haus anschließt und dann Glasfaser bis in die Wohnungen ausbaut, müssten die nach einem oder zwei Jahren andere Anbieter gegen Entgelt auf ihre Infrastruktur lassen.
Wie das genau aussehen kann, dürfte die Branche in den kommenden Wochen und Monaten in intensive Diskussionen führen. Das BMDS schlägt vor, dass die Bundesnetzagentur pauschale Mitnutzungsentgelte festlegt.
Verlegen ohne Genehmigung
Für weitere Diskussionen dürfte ein Vorstoß des BMDS sorgen, die Verlegung von Glasfaser im Straßenland weiter zu vereinfachen. Dazu soll neben dem üblichen, aber langwierigen Genehmigungsverfahren ein zweiter Weg geschaffen werden: Mit Fachkundenachweisen ausgestattete Tiefbauunternehmen könnten dann bei den Kommunen oder Ländern geplante Ausbauvorhaben nur noch anzeigen müssen.
Wenn Behörden binnen zwei Monaten nicht widersprechen, so die Idee des Digitalministeriums, könnte der Ausbau dann beginnen. Wo nötig, sollen die zuständigen Behörden aber im Gegenzug eine etwas verlängerte Prüffrist erhalten können. Bei kleineren Baumaßnahmen will das BMDS zudem klarstellen, dass diese nur einer Anzeige- und nicht einer Genehmigungspflicht unterliegen.
Das kommt bei Branchenvertretern zunächst gut an. Die Idee habe „das Potenzial, die oft langwierigen und komplizierten Genehmigungsverfahren deutlich zu vereinfachen und Unternehmen und Behörden zu entlasten“, meint Sven Knapp, Leiter des Hauptstadtbüros des Bundesverbands Breitbandkommunikation (Breko) auf Anfrage von heise online.
Auch der Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) sieht das positiv. „Die Beschleunigung für einen schnellen Ausbau muss endlich gesetzlich verankert werden“, betont Verbandsgeschäftsführer Frederic Ufer, etwa „die vollständige Genehmigungsfiktion, auf die die Branche seit langem wartet“.
Bis Ende August sollen nun alle Interessierten ihre Sichtweise auf die angedachten Änderungen darlegen. Grundsätzlich begrüßen Branchenvertreter das Papier: Wildberger wolle das Tempo erhöhen und setze an den richtigen Stellen an, so der Tenor. Allerdings dürften die Ideen auf ein insgesamt gemischteres Echo stoßen. Denn in Wildbergers „7-Punkte-Plan“ stecken einige Regelungsvorhaben, die neben den Netzbetreibern auch Ausbauunternehmen, Haus- und Grundstückseigentümer, Mieter und Kommunen betreffen.
DSL-Abschaltung: Vorschläge noch im August
Ein weiteres heißes Eisen, das unmittelbar mit dem Glasfaserausbau verbunden ist, fasst das BMDS mit seinem am Donnerstag veröffentlichten Eckpunktepapier jedoch nicht an: die Frage einer geordneten Abschaltung der DSL-Kupfernetze. Das Haus werde „gemäß dem Koalitionsvertrag ein verbraucher- und wettbewerbsfreundliches Migrationskonzept in Abstimmung mit Stakeholdern erarbeiten und dazu voraussichtlich im August 2025 ein Eckpunktepapier zur Konsultation veröffentlichen“.
Sprich: diese Debatte will das Digitalministerium erst einmal losgelöst von seinen Anpassungen zum Netzausbau diskutieren. Dass beide Vorhaben dennoch eng zusammenhängen, liegt dabei auf der Hand: Das Vorhandensein alternativer Infrastruktur ist Voraussetzung für das politisch gewollte und technologisch bereits erreichte DSL-Ende. Beide Stränge sollen zu einem späteren Zeitpunkt wieder zusammengeführt werden. Für eine intensive Diskussion in den kommenden hat Wildbergers Haus nun jedenfalls gesorgt.
(vbr)
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