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Russisches ISS-Modul soll in neue Raumstation wandern


Die russische Raumfahrtbehörde Roskosmos will den russischen Teil der Internationalen Raumstation ISS, die Russian Orbital Station (ROS) nach dem dortigen Einsatz in der geplanten neuen Russischen Orbitalen Servicestation (ROSS) weiterverwenden. Damit gehen auch einige weitere Änderungen am russischen Raumfahrtprogramm einher.

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Die ROSS soll die Zukunft der russischen Raumfahrt werden. Ursprünglich sollte eine komplett neue Station entstehen. Erste Module wollte Roskomsos bereits 2027 ins All schießen, 2028 sollte die Station von Astronauten bewohnt werden können. In den darauffolgenden Jahren sollten es insgesamt sieben Module werden. Die Station sollte zudem im polaren Orbit kreisen, was einen direkten Überflug Russlands ermöglichen würde. Außerdem hätten Astronauten dann direkt vom russischen Weltraumbahnhof Wostotschny zur ROSS starten können, anstatt wie zur ISS von Baikonur in Kasachstan.

Jetzt gibt es allerdings einen Kurswechsel: Das ISS-Modul ROS soll in Zukunft auch als Kernmodul der ROSS dienen. Die Verantwortlichen bei Roskosmos hätten diesem Vorgehen jetzt zugestimmt, zitiert die Nachrichtenagentur Arstechnica einen Roskosmos-Vertreter. Auch soll die ROSS demnach auf derselben Flugbahn wie der ISS platziert werden.

Für diesen Zweck soll der russische Teil der ISS nach ihrem Dienstende im Jahr 2030 verbleiben, während der amerikanische Teil von einer SpaceX-Dragon-Raumsonde zurückgeführt wird, wo er kontrolliert in den Pazifik stürzen soll.

Die Pläne für eine Wiederverwendung sorgen in Russland für Kritik. Arstechnica zitiert die russischsprachige Zeitung New Izvestia. Demnach hatte es 2022 von demselben Roskosmos-Vertreter noch geheißen, das alte ISS-Modul sei mittlerweile von Bakterien und Pilzen befallen, die für Mensch und Gerät gefährlich sein können. Sie seien über die Jahre hinweg von den vielen Astronauten auf die Station getragen worden. Davon sei plötzlich keine Rede mehr, monieren die Journalisten.

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Der Zustand des ROS ist aber im Allgemeinen alles andere als gut. Seit Jahren gibt es Probleme mit Sauerstofflecks und die Besatzung verbringt einen erheblichen Teil ihrer Zeit mit Reparaturarbeiten. Mit der geplanten Weiterverwendung des Moduls dürfte Roskosmos zwar einiges an Geld sparen – den Preis stattdessen aber wohl in Zukunft mit technischen Problemen auf seiner neuen Raumstation bezahlen.

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(nen)



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Justizministerin Hubig will Vorratsdatenspeicherung für drei Monate


Zur Bekämpfung von Kriminalität im Netz sollen Internetanbieter IP-Adressen künftig drei Monate speichern. Das geht aus einem Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hervor, über den zuerst die „Bild am Sonntag“ berichtete. Demnach wurde das Papier am Freitag zur Abstimmung an die übrigen Ministerien verschickt. Der Entwurf liegt auch der Deutschen Presse-Agentur dpa vor. „Bei Kinderpornografie, Online-Betrug und strafbarem Hass im Netz gilt bisher: Täter kommen viel zu oft davon. Das wollen wir ändern“, sagte Hubig der Zeitung.

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Provider sollen sollen künftig vorsorglich speichern, welchem Internetanschluss eine IP-Adresse zu einem fraglichen Zeitpunkt zugeordnet war, wie es aus dem Justizministerium hieß. Gespeichert werden sollen demnach auch weitere Daten, die für eine eindeutige Zuordnung der IP-Adresse zu einem Anschlussinhaber nötig sind. IP-Adressen seien oft die einzigen Spuren, die Täter im digitalen Raum hinterlassen, sagte die Ministerin der „Bild am Sonntag“.

„Die IP-Adressen-Speicherung kann den Ermittlern entscheidend helfen: Sie sorgt dafür, dass digitale Spuren auch später noch verfolgt werden können, wenn das für die Aufklärung einer Straftat erforderlich ist.“ Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) sagte am Abend der Tagesschau nahezu wortgleich mit Hubig, die IP-Adresse sei „oft der einzige Hinweis“ auf mutmaßliche Täter.

Schon im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, die Telekommunikationsanbieter zu einer dreimonatigen Speicherung der IP-Adressen zu verpflichten. Wegen rechtlicher Unsicherheiten war die alte Regelung zur Vorratsdatenspeicherung seit 2017 nicht mehr genutzt worden. In Zeiten der Ampel-Regierung scheiterte eine Neuregelung an Uneinigkeit unter den Koalitionspartnern – besonders die FDP war gegen eine Pflicht zur Speicherung von IP-Adressen.

Die Vorratsdatenspeicherung ist seit langem umstritten. Kritiker fürchten eine Aushöhlung von Grundrechten. Hubig betonte deren Schutz. „Die Vertraulichkeit von Kommunikation bleibt strikt gewahrt. Bewegungs- und Persönlichkeitsprofile sind ausgeschlossen.“ Der Gesetzentwurf schaffe eine Lösung, die wirksam sei und gleichzeitig die Freiheit im Netz wahre, sagte die Justizministerin.

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Die Grünen finden den Ansatz trotzdem falsch. „Union und SPD planen offenkundig den Wiedereinstieg in die anlasslose Massenüberwachung im Internet“, warnte Rechtspolitiker Helge Limburg im „Stern“. Alle bisherigen Versuche, eine anlasslose flächendeckende Vorratsdatenspeicherung einzuführen, seien von Bundesverfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof gekippt worden. „Anstatt erneut mit dem Kopf gegen dieselbe Wand zu rennen, sollten sich Union und SPD endlich auf wirksame Alternativen besinnen“, forderte der Grünen-Politiker.

Die Innenpolitik-Expertin der Linken, Clara Bünger, kritisierte ebenfalls alte Reflexe. „Ich habe dabei ein massives Störgefühl: Ausgerechnet dort, wo es auf den Schutz von Grundrechten und die Vertraulichkeit der Kommunikation ankommt, wird anlasslos in der Breite gespeichert“, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. „Das ist schleichende Grundrechtsaushöhlung und ein Generalverdacht gegen alle.“ Das Problem seien gar nicht fehlende Daten, sondern das Fehlen gut ausgebildeter Ermittlerinnen und Ermittler und digitaler Forensik.

Parallel zu der jetzt geplanten Umsetzung des Koalitionsvertrages gibt es auf Ebene der Europäischen Union derzeit Bestrebungen, eine Vorratsdatenspeicherung in den Mitgliedsstaaten für ein Jahr verpflichtend zu machen.


(nie)



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Visa-Verzögerungen: Apple und Google warnen US-Mitarbeiter vor Reisen


Die Anwaltskanzleien, welche Apple und Google in arbeitsrechtlichen Fragen beraten, haben an Mitarbeiter der beiden Unternehmen in der vergangenen Woche Mails verschickt. Darin warnen sie die Angestellten davor, derzeit die USA zu verlassen, wenn vor der Rückkehr deren Visa geprüft werden müssen. Das könnte bis zu einem Jahr dauern, schreiben die Anwälte. Daher sei es besser, ganz auf Auslandsreisen zu verzichten.

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Dies berichtet Business Insider, das eigenen Angaben zufolge Einblick in beide Schreiben nehmen konnte. Die Anwälte geben als Grund für die Verzögerungen der Visa-Prüfung an, dass nun auch Social-Media-Aktivitäten der Visumsinhaber vor einer Rückkehr in die USA geprüft würden. Damit seien die Botschaften und Konsulate außerhalb der Vereinigten Staaten derzeit überlastet.

Betroffen sind davon insbesondere Inhaber des Arbeitsvisums H1-B, das nur für hoch qualifizierte Fachkräfte vergeben wird. Das Visum ist an einen Arbeitgeber in den USA gebunden, wird zuerst für drei Jahre vergeben, kann aber verlängert werden. Erst kürzlich war für die Erteilung dieses Visums eine einmalige Zahlung von 100.000 US-Dollar gefordert worden.

Laut Business Insider gelten die neuen Regelungen zur Socials-Prüfung aber auch für andere Visa wie H-4, F, J, und M. Sie werden unter anderem für Studenten vergeben. Mit keinem dieser Visa bekommt man eine Aussicht auf dauerhaften Aufenthalt in den USA, sie sind immer für zeitweisen Aufenthalt für etwa Ausbildung oder Arbeit gebunden. Vor allem H1-B ist besonders begehrt, denn die USA vergeben davon bisher jährlich 65.000 neue Exemplare, 20.000 kommen für ausländische Absolventen von US-Universitäten hinzu.

Über letzteren Mechanismus rekrutiert die High-Tech-Branche häufig neues Personal direkt nach dessen Studienabschluss. Gleiches gilt für US-Behörden und Stellen bei den Universitäten selbst, dafür gibt es Ausnahmen von den festen Stückzahlen. Erst in dieser Woche wurde bekannt, dass US-Behörden nach den DOGE-Kürzungen wieder händeringend Fachpersonal suchen. Dafür wurde das neue Programm „US Tech Force“ aufgelegt, bei dem die US-Tech-Branche ihre Mitarbeiter zeitweise an Behörden überstellen soll.

Die neuen Einreisereglungen kommen kurz nachdem die US-Regierung die Behörden des Außenministeriums angewiesen hatte, H1-B-Bewerber genauer zu prüfen. Wenn diese an „Zensur“ oder Moderation von US-Online-Plattformen beteiligt waren, sollen sie das Visum nicht mehr erhalten. Auch, wer die USA nur für Urlaubs- oder Geschäftsreisen über den Mechanismus ESTA besuchen will, soll demnächst seine Social-Media-Aktivitäten offenlegen, ebenso zahlreiche persönliche Daten und Kontakte, teils auf zehn Jahre rückwirkend. Dabei handelt es sich jedoch bisher nur um einen Vorschlag, den die Grenzschutzbehörde CBP zur Diskussion stellt. Der Entscheidungsprozess soll bis zum Frühling 2026 abgeschlossen sein.

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(nie)



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Für E-Scooter kommen neue Regeln – Bundesrat stimmt zu


Für E-Scooter kommen neue Regeln. So sollen neue E-Scooter ab dem Jahr 2027 mit Blinkern ausgerüstet sein müssen. Außerdem sollen Kommunen mehr Spielräume für das Abstellen von E-Scootern bekommen – um einem „Wildwuchs“ entgegenzuwirken.

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Seit 2019 sind E-Scooter erlaubt. Vorgesehen war, die damalige Verordnung zu überprüfen. Der Bundesrat stimmte einer geplanten Novelle des Bundesverkehrsministeriums zu, mit der Maßgabe von Änderungen. Das Verkehrsministerium arbeitet diese nun ein. Laut Ministerium soll die neue Verordnung nach einer Übergangsfrist dann Anfang 2027 in Kraft treten.

Vorgesehen ist, dass Regelungen für E-Scooter an Vorschriften für den Radverkehr angeglichen werden. So sollen E-Scooter-Fahrer künftig wie Radfahrer bei einer roten Ampel einen angezeigten grünen Pfeil nutzen dürfen. Fahrräder und E-Scooter sollen auf Gehwegen und in Fußgängerzonen geparkt werden dürfen – wenn dadurch andere nicht gefährdet oder behindert werden können.

Für E-Scooter, die von Plattformen vermietet werden, soll künftig laut Ministerium gelten: Das Anbieten auf öffentlichen Straßen ist kein zulässiges Parken im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Die Städte und Kommunen könnten damit Regeln zum Abstellen der Fahrzeuge festlegen. Bisher sei diese Frage juristisch umstritten. Die Novelle schaffe nun Rechtssicherheit.

„Wir wollen die E-Roller nicht aus den Städten verbannen, aber wir brauchen ein deutlich besseres Miteinander“, sagte Christian Schuchardt, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages. „Sowohl diejenigen, die die Roller nutzen als auch die Menschen, die zu Fuß, mit dem Rad oder dem Auto unterwegs sind, wollen das sicher tun, ohne Abstellchaos und Stolperfallen. Dafür brauchen wir als Städte vom Bund einen guten Rahmen mit klaren Spielregeln und mehr Entscheidungsspielraum für die Kommunen.“

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Wer die gewerbliche Vermietung von Scootern betreibe, der dürfe, wie auch bei Mietfahrrädern üblich, im Innenstadtbereich ausschließlich Stationen zum Abstellen benutzen. „In den letzten Jahren ist mancherorts ein Wildwuchs entstanden, auch aufgrund unsicherer Rechtslage. Zugeparkte Fußwege werden derzeit oft ein Hindernislauf für ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen. Das zeigen auch die gestiegenen Unfallzahlen. Hier würde die neue Regelung Abhilfe schaffen.“

Schuchardt kritisierte die beabsichtigte gemeinsame Freigabe von Fußgängerzonen und Einbahnstraßen für Radfahrende und E-Scooter. Dies schaffe neue Gefahren, gerade für Menschen, die zu Fuß unterwegs seien. Für den Verband FUSS kritisierte Sprecher Roland Stimpel: „Für Verkehrsminister und Bundesrat ist die kleine und oft wilde Gruppe der E-Scooter-Fahrer wichtiger als viele Millionen Menschen, die sichere Wege bräuchten.“

In einer Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, eine „Haftungslücke“ bei E-Scootern zu schließen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat bereits angekündigt, Haftungsregeln bei Unfällen mit E-Scootern deutlich verschärfen zu wollen. Geschädigte bei Unfällen sollen es künftig leichter haben, Schadenersatz zu erhalten. „Es darf nicht sein, dass Geschädigte auf ihren Kosten sitzen bleiben, weil der Fahrer des E-Scooters schon längst über alle Berge ist“, so Hubig. Im vergangenen Jahr ist die Zahl der Unfälle von E-Scootern mit Verletzten oder Toten stark gestiegen.

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(nen)



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