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Schlappe für Softwarebauer: BSI darf Sicherheitskonzept als „auffällig“ rügen


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Die staatliche Bewertung von IT-Produkten ist für Softwareanbieter ein zweischneidiges Schwert: Während positive Testate den Absatz fördern, können kritische Berichte von Cybersicherheitsbehörden die Marktposition eines Unternehmens erschüttern. Ein aktueller Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln (Az.: 1 L 3105/25) vom 2. Dezember verdeutlicht nun, dass sich Firmen gegen solche drohenden Veröffentlichungen nur in extremen Ausnahmefällen im Voraus wehren können.

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In dem Verfahren ging ein Unternehmen, das auch Software herstellt, gegen das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vor. Die Bonner Behörde untersuchte laut der jetzt veröffentlichten Entscheidung im Rahmen des Projekts „E.W.“ die Sicherheitsarchitektur bestimmter Produkte und beanstandete diese. Die 1. Kammer entschied, dass ein Softwarehersteller nicht ohne Weiteres die Unterlassung einer geplanten behördlichen Produktbewertung verlangen kann. Daran änderte auch die Tatsache nichts, dass eine solche Warnung negative Auswirkungen auf den Markt haben könnte.

Der Streit entzündete sich an dem geplanten Abschlussbericht, in dem das BSI das Sicherheitskonzept der betroffenen Produkte als „auffällig“ bezeichnete und ihnen eine mangelnde Erfüllung üblicher Sicherheitserwartungen attestierte. Das betroffene Unternehmen fühlte sich damit unzulässig an den Pranger gestellt und befürchtete irreversible Reputationsschäden.

Mit einem Eilantrag auf vorbeugenden Rechtsschutz wollte der Hersteller erzwingen, dass die Behörde diese Erkenntnisse nicht veröffentlicht – noch bevor der Bericht überhaupt erschien. Das Verwaltungsgericht betonte nun aber im Einklang mit der gefestigten Rechtsauffassung, dass ein vorbeugender Rechtsschutz nach Paragraf 123 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) die Ausnahme bleiben müsse. Grundsätzlich setze die VwGO auf nachträglichen Rechtsschutz, um die Gewaltenteilung zu wahren. Ein Eingriff in behördliches Handeln vor dessen Vollzug sei nur dann gerechtfertigt, wenn dem Betroffenen das Abwarten nicht zugemutet werden könne. Dies träfe etwa zu, wenn irreversible Fakten geschaffen würden.

In dem Fall fehlte es laut den Kölner Richtern an einem solchen qualifizierten Rechtsschutzbedürfnis: Die potenziellen Nachteile waren für den Softwareanbieter nicht als irreparabel einzustufen.

Der IT-Rechtler Jens Ferner wertet die Entscheidung als richtungsweisend für die Branche: „Die Veröffentlichung behördlicher Sicherheitsbewertungen kann für Softwareanbieter existenzbedrohend sein. Doch nicht jede Warnung rechtfertigt einen vorbeugenden gerichtlichen Eingriff“ – das zeige dieser Beschluss deutlich. Wer sich gegen staatliche Produktbewertungen wehren wolle, müsse nachweisen, dass die Publikation „unwiederbringliche Schäden verursacht – etwa durch gezielte Prangerwirkung oder unwiderlegbare Falschdarstellungen.“

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Das Gericht verwies darauf, dass eine Institution verlorenes Vertrauen durch eigene Gegendarstellungen wiederherstellen könne. Dafür kämen etwa Presseerklärungen oder aktualisierte Bewertungen infrage. Anders als bei lebensmittelrechtlichen Warnungen, die oft unwiderruflich wirken, gelten technische Produktbewertungen als dynamischer. Zudem war der Bericht nicht prominent platziert, sondern Teil einer umfassenden Untersuchung.

Für bemerkenswert hält Ferner die rechtliche Einbettung: Seit Dezember ist die Umsetzung der NIS2-Richtlinie in Kraft, die behördliche Warnungen nun ausdrücklich in Paragraf 13 des BSI-Gesetzes (BSIG) normiere. An dieser neuen gesetzlichen Basis müssten sich behördliche Warnungen künftig messen lassen. Die Entscheidung zeige jedoch, dass die Gerichte die behördliche Informationspolitik nicht vorschnell blockierten, solange diese im Rahmen des gesetzlichen Auftrags bleibe. Die Balance zwischen Verbraucherschutz und unternehmerischer Freiheit sei damit weiterhin eine Frage des Einzelfalls.

Hinter dem im Verfahren als „C.“ anonymisierten Unternehmen könnte laut Produktdetails die Velberter Firma BKS stehen, eine Tochterfirma der Gretsch-Unitas-Gruppe (GU). Darauf deuten die im Beschluss genannten Produktbezeichnungen „G. U.“ und „A.“ hin, die eine direkte Verbindung zum Markennamen und dem Zutrittskontrollsystem Gemos Access nahelegen. Sollte tatsächlich ein Traditionshaus für allgemeine Sicherheitstechnik auf dem Weg zum Anbieter digitaler Ökosysteme wegen softwarebasierter Schutzkonzepte in den Fokus des BSI geraten sein, würde das auch die wachsende Bedeutung von IT-Security in der klassischen Gebäudeautomation unterstreichen.

2022 zog sich der Streit über eine BSI-Warnung vor dem Einsatz von Virenschutzsoftware des russischen Herstellers Kaspersky einige Zeit hin. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalens entschied damals, dass der Hinweis rechtmäßig gewesen sei. Es lehnte die Beschwerde des Konzerns gegen einen entsprechenden Eilantrag des Verwaltungsgerichts Köln ab.


(nen)



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#TGIQF: Das Quiz rund um die MIR


Vor 40 Jahren begann der Aufbau der Mir: die sowjetische Raumstation, die als direkter Vorgänger der ISS gilt. Zwar hatten die Sowjets sowie die Amerikaner bereits vorher Erfahrungen im Hinblick auf Raumstationen gesammelt, aber die Mir war im Vergleich zu den Vorgängerprojekten die mit Abstand größte und langlebigste Raumstation.

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In ihren 15 Jahren Betriebszeit war die Mir unverzichtbar für die Weltraumforschung, außerdem wurde ihr Erhalt ein Projekt des Glasnost. Als die Sowjetunion zusammenbrach, rauften sich einstige Feinde zusammen: Der Betrieb wurde mit Geldern der USA aufrechterhalten.


#TGIQF: Das heise-online-Quiz

#TGIQF: Das heise-online-Quiz

„Thank God It’s Quiz Friday!“ Jeden Freitag gibts ein neues Quiz aus den Themenbereichen IT, Technik, Entertainment oder Nerd-Wissen:

Ohne die Mir wäre die ISS in der heutigen Form nicht möglich gewesen. Die Langzeitstation brachte viele Erkenntnisse, die man mit temporären Stationen nicht hätte sammeln können. So stellte sich heraus, dass Stellen, die man nicht genug reinigen kann und die auch kein Luftzug erreicht, Nester für Bakterien werden, die die meisten Materialien angreifen und die letzten Jahre die Mir äußerst störanfällig machten. Im Bau der ISS berücksichtigte man diese Bakterienherde, indem man antibakterielle Stoffe einsetzte und für mehr Luftbewegung sorgte.

Zudem war die Mir auch nicht auf 15 Jahre ausgelegt. Wie lange sollte sie denn im All bleiben? Das wollen wir von Ihnen wissen in unserem Raumstationen-Quiz mit Schwerpunkt Mir. Ein paar geschichtliche Fragen zu Raumstationen sind auch noch dabei.

In dieser Woche stellte Moderatorin Anna Bicker in der Langzeitbesatzung der #heiseshow drei Fragen vorab: Dr. Volker Zota und Malte Kirchner waren vergnügt, aber nicht orbitfest in den nicht tippfehlersicheren Antworten. 

Sie können in Ruhe in 10 Fragen maximal 100 Punkte erreichen. Die Punktzahl kann gern im Forum mit anderen Mitspielern verglichen werden. Halten Sie sich dabei aber bitte mit Spoilern zurück, um anderen Teilnehmern nicht die Freude am Quiz zu verhageln. Lob und Kritik sind wie immer gern gelesen.

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Bleiben Sie zudem auf dem Laufenden und erfahren Sie das Neueste aus der IT-Welt: Folgen Sie uns bei Mastodon, auf Facebook oder Instagram. Und schauen Sie auch gern beim Redaktionsbot Botti vorbei.

Und falls Sie Ideen für eigene Quizze haben, schreiben Sie einfach eine Mail an den Quizmaster, aka Herr der fiesen Fragen.


(mawi)





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KI in Unternehmen: Tausende Chefs sehen noch keinen Effekt


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Zahlreiche Führungskräfte sehen nach wie vor keine messbaren Auswirkungen durch den Einsatz von KI in ihren Unternehmen, wie aus einer Studie der wirtschaftswissenschaftlichen Nonprofit-Forschungseinrichtung National Bureau of Economic Research (NBER) aus den USA hervorgeht. Demnach hätten befragte Unternehmen von geringen Auswirkungen der KI in den letzten drei Jahren berichtet – und über 80 Prozent hätten gar keine Auswirkungen auf die Beschäftigung oder Produktivität festgestellt.

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Dennoch bleibt die Erwartung, dass sich das Investment in KI lohnt: Im Schnitt erwarteten die Befragten, dass der KI-Einsatz in den nächsten drei Jahren einen Produktivitätsgewinn von 1,4 Prozent bringen dürfte. Maßstab für Produktivität ist dabei der Umsatz pro Mitarbeiter. Ebenso gehen sie in davon aus, weniger Beschäftigte zu brauchen – die Mitarbeiterzahl solle um rund 0,7 Prozent sinken. Das entspreche in Summe der in der Umfrage erfassten Firmen rund 1,75 Millionen weniger Stellen. Befragt wurden für die Studie rund 6000 CEOs, Finanzchefs und weitere Führungskräfte aus den USA, Großbritannien, Deutschland und Australien.

Bei der Frage, wie sich KI auf die Jobs auswirkt, habe sich auch eine deutliche Diskrepanz gezeigt. Befragungen mit Mitarbeitern hätten ergeben, dass diese wegen KI eher einen Anstieg der Beschäftigung erwarten – um rund 0,5 Prozent in den nächsten Jahren.

Im Schnitt komme KI in 70 Prozent der Unternehmen bereits zum Einsatz. Dabei lagen die USA mit 78 Prozent vorn, danach Großbritannien mit 71 Prozent, Deutschland mit 65 Prozent und Australien mit 59 Prozent. Von den befragten Führungskräften nutzten etwas mehr als zwei Drittel regelmäßig KI, im Schnitt 1,5 Stunden pro Woche. Ein Viertel gab an, KI überhaupt nicht zu nutzen. Häufigstes Anwendungsszenario sind Sprachmodelle für die Texterstellung (41 Prozent). Darauf folgen für 30 Prozent die Datenverarbeitung via Machine Learning oder die Erstellung visueller Inhalte.

Zuletzt hatte eine ganze Reihe von Studien ähnlich ernüchternde Ergebnisse vorgelegt. Messbarer Wert durch die KI-Einführung sei bei der Mehrheit der Unternehmen bislang noch nicht angekommen, wie Analysen von Deloitte, PwC und BCG ergeben hatten. Rund 12 Prozent der befragten Unternehmen hätten bislang Kosteneinsparungen und Wertzuwachs damit erzielt, stellte etwa PwC fest.

Es gibt allerdings auch andere Stimmen. Ein Arbeitspapier der Europäischen Investitionsbank (EIB) legt etwa nahe, dass die Nutzung von künstlicher Intelligenz die Produktivität von Unternehmen in der EU um rund vier Prozent steigert. Vor allem profitierten große Firmen davon.

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Auf Seiten der KI-Anbieter scheint man nach wie vor zuversichtlich, eine große Revolution der Arbeitswelt anzuführen. Microsofts KI-Chef Mustafa Suleyman zum Beispiel wagte kürzlich in einem Interview die Prognose, dass in 18 Monaten ein Großteil der Bürojobs durch KI ersetzt sein werde. Ob das eintrifft, bleibt abzuwarten. Sicher ist aber, dass die großen Techkonzerne hochfliegende Narrative brauchen, um ihre auf mehrere hundert Milliarden US-Dollar geschätzten Investitionen in KI-Rechenzentren auch rechtfertigen zu können. Zuletzt hatte die Börsen jedenfalls relativ nervös auf die Ankündigung großer Ausgaben reagiert.


Update

20.02.2026,

16:11

Uhr

Quellenangabe für Arbeitspapier der EIB präzisiert.


(axk)



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Google Chrome erhält drei nützliche Produktivitäts-Features


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Chrome wird hilfreicher beim Arbeiten mit drei neuen Features: Geteilte Tab-Ansicht, PDF-Vermerke und die Möglichkeit, PDFs direkt in Google Drive abzuspeichern.

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Die erste Funktion nennt Google „Split View“. Sie ermöglicht, zwei Webseiten in einem gemeinsamen Tab nebeneinander anzuzeigen. Das soll das ständige Wechseln zwischen zwei Fenstern oder Tabs reduzieren und das Multitasking erleichtern.

Es gibt zwei Möglichkeiten, diese Funktion zu nutzen: Entweder ziehen Sie einen Tab an den linken oder rechten Rand des Browserfensters und lassen ihn dort los, oder Sie klicken einen Link mit der rechten Maustaste an und wählen im Kontextmenü die entsprechende Split-View-Option. Mit einem Schieberegler in der Mitte lassen sich die Größen der beiden Ansichten anpassen. Über ein anpinnbares lcon in der Adressleiste stehen weitere Optionen zur Verfügung.

Chrome ist nicht der erste Browser mit geteilter Tab-Ansicht. Auch Microsoft Edge und Opera unterstützen diese Funktion bereits. Mit letzterem lassen sich bis zu vier Webseiten gleichzeitig in einem Tab darstellen. Auch Vivaldi hat erst kürzlich eine ähnliche Funktion eingeführt.

Mit der zweiten Funktion lassen sich PDFs direkt im Browser bearbeiten: Nutzer können über das entsprechende Icon Text hervorheben und mit der Maus Vermerke einfügen, ohne Umwege über ein anderes Programm zu gehen. Auch digitale Unterschriften lassen sich damit anfertigen.

Schließlich führt Google die Möglichkeit ein, PDFs direkt in Google Drive zu speichern, damit sie später nicht verloren gehen. Die Dateien werden im Ordner „Aus Chrome gespeichert“ abgelegt und sind damit auf anderen Geräten auffindbar.

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Chrome machte zuletzt durch Sicherheitsprobleme Schlagzeilen. So musste Google ein Notfall-Update veröffentlichen, um eine bereits aktiv ausgenutzte Schwachstelle zu schließen, über die Angreifer Schadcode ausführen konnten. Zudem entdeckten Forscher Hunderte teils populäre Erweiterungen, die den Browserverlauf an Hersteller übermittelten, sowie eine Kampagne mit gefälschten KI-Add-ons, die Daten von rund 260.000 Nutzern abgriffen.

Tipps, wie sich der Browser datenschutzfreundlicher konfigurieren und vor Tracking schützen lässt, finden Sie in unserem neuen Ratgeber.

Siehe auch:


(tobe)



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