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Schleswig-Holstein: Open Source ist praxistauglich trotz Umstellungsproblemen
Die Verwaltung in Schleswig-Holstein stellt schrittweise auf Open-Source-Lösungen um – ein Vorhaben, das Herausforderungen mit sich bringt und Kritik hervorruft. „Im Konzern Schleswig-Holstein mit seinen rund 60.000 Beschäftigten drehen wir die IT komplett auf links“, sagte Digitalisierungsminister Dirk Schrödter (CDU) der Deutschen Presse-Agentur. Die Open-Source-Strategie des Landes sei bisher einzigartig. „Dass damit Herausforderungen im Migrationsprozess verbunden sind, glaube ich, das weiß auch jeder.“
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So begann das nördlichste Bundesland bereits 2024 mit der Einführung von LibreOffice als Standard-Bürosoftware, und Anfang Oktober 2025 wurde das Mailsystem der Landesverwaltung vollständig umgestellt. „Wir haben 110 Millionen Kalendereinträge und E-Mails übertragen – das komplette Arbeitsgedächtnis der Mitarbeitenden haben wir in ein neues System gebracht“, führte der Minister aus. Dass dies für die Mitarbeitenden nicht immer leicht ist, dafür habe er Verständnis.
„Massive Beeinträchtigung der Gerichte“
Daher wird die Umstellung der Prozesse nach Schrödters Angaben begleitet – etwa mit Schulungsmaterialien, Austauschplattformen und auch Migrationsmanagerinnen und -managern, die die Mitarbeitenden in der Verwaltung beraten. Dennoch blieb die Kritik nicht aus.
So schrieben die Generalstaatsanwaltschaft und die Gerichtspräsidenten des Landes im September einen Brief an den Minister. Diese warnten darin vor einer „massiven Beeinträchtigung der Gerichte“, wie mehrere Medien berichteten. Schrödter entschuldigte sich daraufhin in einem Schreiben an die Mitarbeitenden der Landesbehörden. Gegenüber der dpa sagte der CDU-Politiker: „Wir hätten vielleicht von Anfang an noch stärker nach vorn stellen müssen, dass Oberflächen natürlich anders aussehen und die Schaltflächen an anderer Stelle sind.“ Die Lösungen seien allesamt praxistauglich und würden millionenfach eingesetzt.
Nextcloud statt Sharepoint
Die Umstellung auf Open-Source-Software ist bisher nicht zu Ende. Nach Angaben der Staatskanzlei umfasst die Open-Source-Strategie des Landes auch weitere Bereiche der Landes-IT: So soll etwa die Software Nextcloud Schritt für Schritt Microsoft SharePoint als zentrale Plattform für Zusammenarbeit ablösen. Diese werde bereits in zahlreichen Verwaltungen genutzt.
Auch werde der Einsatz des Betriebssystems Linux als Alternative zu Windows erprobt. „Das Jahr 2026 steht im Zeichen der Modernisierung unserer Fachverfahren, sodass wir die Voraussetzungen dafür schaffen, einen Linux-Arbeitsplatz flächendeckend auszurollen“, sagte Schrödter. „Allen voran brauchen wir eine Modernisierung unserer E-Akte-Lösung, die ich für Anfang des Jahres erwarte.“
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Schließlich sollen den Angaben nach auch Telefonsysteme umgestellt und mit einer Open-Source-Software betrieben werden. Dass mit Ende der Legislaturperiode Teile der Umstellung zurückgenommen werden könnte, befürchtet der Minister nicht: „Die Voraussetzungen sind hervorragend, dass das Thema der Sicherstellung der digitalen Souveränität in den nächsten Jahren weiter konsequent umgesetzt wird. Den Fahrplan dazu haben wir bereits geschrieben.“
Massive Einsparnis bei Lizenzgebühren
Dabei diene die Umstellung nicht nur der digitalen Souveränität. „Als wir im Land begonnen haben, die Planung für den Umstieg auf Open-Source-Lösungen voranzutreiben, waren es vor allem wirtschaftliche Aspekte, die eine Rolle gespielt haben“, sagte Schrödter. „Wir haben vor einigen Jahren gesehen, dass wir der monopolistischen Preisgestaltung schutzlos ausgeliefert sind.“
Der Einsatz von Open-Source-Lösungen führe hingegen zu einer breiteren Anbieterlandschaft sowie mehr Wettbewerb und Innovation. „Mit Blick auf Schleswig-Holstein ganz konkret hat der jetzige Umstieg dafür gesorgt, dass wir 15 Millionen Euro an zusätzlichen Lizenzgebühren nicht ausgeben“, erklärte der Digitalminister. Demgegenüber stünden 2026 einmalige Investitionen in Höhe von neun Millionen Euro, wie Schrödters Ministerium im Dezember bekannt gab. Dabei würden die Mittel nicht vollständig wegfallen, sondern ebenfalls zur Stärkung des Digitalstandorts genutzt werden.
Gleichzeitig zeige sich auch im digitalen Raum eine Abhängigkeit, ähnlich wie bei der Energieversorgung. „Deshalb ist es so wichtig, dass wir digitale Souveränität sicherstellen“, betonte Schrödter. „Wir können als Staat nur souverän agieren, wenn wir Herr über die Betriebsprozesse unserer IT-Systeme und Daten sind.“
Großes Interesse von Ländern und Wirtschaft
Zudem seien die digitale Souveränität und die Stärkung des Digitalstandorts zwei Seiten derselben Medaille: „Es macht keinen Sinn, mit unseren Lizenzgebühren länger den technologischen Fortschritt anderswo in der Welt zu finanzieren, wenn wir gleichzeitig mit unseren öffentlichen Budgets auch unseren Digitalstandort stärken können.“
Überdies verfolgten den Umstieg nicht nur andere Bundesländer aufmerksam. „Weltweit ist das Interesse von anderen Verwaltungen ziemlich groß, in Europa ganz besonders“, sagte der Minister.
(axk)
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Informationsrecht und Insolvenz: Wenn es keine Akten gibt, reicht Cloud-Zugang
Die fortschreitende Digitalisierung zwingt auch die deutsche Justiz dazu, altgediente Rechtsinstitute an moderne Technik anzupassen. Ein Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG) vom Herbst 2025 (Az. 101 W 136/24 e), der eine Entscheidung des Landgerichts München I bestätigt, markiert einen Wendepunkt.
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Im Kern der Auseinandersetzung stand die Frage, wie ein Gesellschafter sein Informations- und Einsichtsrecht durchsetzen kann, wenn ein Unternehmen seine Aktenordner gegen virtuelle Datenspeicher getauscht hat. Der Fall zeigt exemplarisch, dass das Beharren auf physische Akteneinsicht in der digitalen Welt an Grenzen stößt.
In dem Rechtsstreit fordert ein Gesellschafter einer GmbH im Insolvenzverfahren umfassende Einsicht in die Geschäftsunterlagen. Ein entsprechender Titel zur Einsichtnahme lag vor, doch die praktische Umsetzung gestaltete sich schwierig. Denn die GmbH gab an, dass sämtliche Dokumente ausschließlich digital in Microsofts OneDrive-Cloud gespeichert seien. Sie bot befristeten Zugang zu den digitalen Daten, aber keine Ausdrucke.
Kein Papier vorhanden
Physische Originale existierten laut Feststellung der Münchner Richter nicht. Das habe auch daran gelegen, dass die Staatsanwaltschaft im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens die verbliebenen Papierdokumente beschlagnahmt hat. Der Gläubiger beharrte dennoch auf persönlicher Einsichtnahme in analoge Ausdrucke in den Geschäftsräumen der Gesellschaft.
Neben der rechtlichen Frage, welche Vollstreckungsverfahren im Cloud-Zeitalter anzuwenden sind, ging es darum, ob die Informationsrechte eines Gesellschafters während eines Insolvenzverfahrens ruhen. Denn normalerweise führt die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zur Unterbrechung anderer laufender Verfahren, um die Insolvenzmasse zu schützen.
Da es sich um keinen klassischen Vermögensanspruch handle, werde das Verfahren auf Akteneinsicht nicht unterbrochen, legten die Münchner Gerichte fest. Es gehe dabei um ein fundamentales Kontrollrecht des Gesellschafters. Dies sichere Gesellschaftern in einer Unternehmenskrise den Zugang zu wichtigen Informationen, sofern sie bereit sind, sich auf die technischen Gegebenheiten einzulassen.
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Kein Ausdruck-Zwang
Die Richter setzen Leitplanken für die digitale Ära. Ihr Tenor: Zugang zu digitalen Dokumenten in der Cloud reicht aus, um dem Informationsanspruch zu genügen, wenn die Dokumente ausschließlich in dieser Form existieren. WEr trotzdem auf Papierakten besteht, riskiert, dass das Begehren als unbegründet oder sogar treuwidrig abgewiesen wird.
Die Richter betonen: Wenn keine Papierdokumente existieren, ist der digitale Zugriff nicht nur eine Krücke, sondern die primäre Form der Pflichterfüllung. Das spiegelt die heutigen Gepflogenheiten digitaler Dokumentenverwaltung wider und entlastet Unternehmen von der Pflicht, digitale Daten für die Einsichtnahme auszudrucken.
Signal für die Praxis
Zugleich sanktionieren die Richter die Schuldnerin aber dort, wo sie Zugriff auf die Cloud verzögert oder unnötig erschwert hat. Die Kostenentscheidung des Verfahrens fällt entsprechend differenziert aus: Der Gläubiger muss einen Großteil der Kosten tragen, da sein Beharren auf der analogen Welt in weiten Teilen unberechtigt war. Die Schuldnerin zogen die Gerichte für ihre Hinhaltetaktik aber ebenfalls zur Rechenschaft.
Der IT-Rechtler Jens Ferner sieht ein wichtiges Signal für die Praxis von Firmen und Justiz. Deutlich werde, dass die Cloud ein etabliertes Medium sei, das bestehende Rechte transformiere. Firmen sollten ihre digitale Archivierung daher so strukturieren, dass sie im Streitfall geordneten Zugriff ermöglichen können.
(vbr)
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Web-Tipp: Großes Star-Trek-Gedächtnis | heise online
Wer die Vereinte Föderation der Planeten nach dem Ort fragt, an dem das geballte Wissen über die vier galaktischen Quadranten gespeichert ist, der bekommt zur Antwort: „Memory Alpha“. Der Planetoid, der nach der Star-Trek-Topologie etwa 20 Lichtjahre von der Erde entfernt liegt, beherbergt die größte Bibliothek wissenschaftlicher, geschichtlicher und kultureller Informationen von Menschen, Vulkaniern, Andorianern, Tellariten und vielen anderenin der Galaxis beheimateten Völkern.

Vieles, was in der Spannung der Serienfolgen beinahe untergeht, entpuppt sich beim Sichten von Memory Alpha als enorm reizvoll gestaltet, etwa Schriftzeugnisse der Ferengi.
Gewissermaßen das Onlinegegenstück zu Memory Alpha in der Welt des Star-Trek-Film- und Fernsehkanons bildet das 2004 gestartete gleichnamige Wiki, das es mittlerweile in 18 Sprachen gibt. Die englischsprachige Variante umfasst nahezu 64.000 Artikel, die deutschsprachige etwas mehr als die Hälfte.
Hunderte von Autoren tragen dort in minutiöser Arbeit eine Vielfalt dessen zusammen, was die kanonischen Quellen an Filmhandlungen, Personen, Technik und anderen Details hergeben. Garniert mit reichlich Bildmaterial und durchsetzt von zahllosen Querverbindungen ist so eine Riesenmenge von Stoff zum Schmökern und Nachschlagen entstanden. Ein so hochkomplexer Gegenstand wie das Star-Trek-Universum lohnt nach Meinung von Autoren und Nutzern den enzyklopädischen Aufwand.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Web-Tipp: Großes Star-Trek-Gedächtnis“.
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Realbotix: humanoide Roboter mit austauschbarem Design
Das Startup Realbotix entwickelt an seinem Sitz in Las Vegas humanoide Roboter für dialogorientierte Anwendungen. Im Jahr 2025 konnte das Unternehmen nur erste Prototypen vorweisen. Auf der CES 2026 stellte Realbotix gleich drei fertige Ganzkörpermodelle vor: Aria, Melody und David.
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Sie sollen in den Bereichen „Service“ und „Interaktion“ zum Einsatz kommen. Gemeint sind Messestände, Schulungsumgebungen, Empfangsbereiche von Hotels, Versicherungen oder Einkaufstempeln, aber auch medizinische Anwendungen, sagte Realbotix-CEO Andrew Kiguel im Gespräch mit heise online.
Über KI-Sprachmodelle können sich Nutzer mit den Puppen unterhalten. Die Sprachausgabe ist mit den Bewegungen von Lippen und Kiefer gekoppelt, um das Gesprochene visuell zu begleiten. Stationäre Roboter werden über Netzstrom betrieben, mobile Varianten kommen mit integrierten Akkus für zeitlich begrenzten autonomen Betrieb.
Die Androiden von Realbotix sehen hochwertigen Sexrobotern von RealDoll oder Irontech Doll täuschend ähnlich. Solche Nutzungszwecke wies das Unternehmen aber im Gespräch mit heise online kategorisch zurück.
Zwei verschiedene Basisroboter
Realbotix bietet im Wesentlichen zwei verschiedene Module an: Büsten- und Ganzkörpervarianten in Lebensgröße. Köpfe, Gesichter und Gehäuseteile lassen sich austauschen. Preise für die Büsten beginnen bei 20.000 US-Dollar, für komplette Roboter bei 95.000 US-Dollar.
Einzeln ansteuerbare Aktuatoren bewegen Mund, Augenlider, Augenbrauen und Wangen. Servomotoren mit Positionsrückmeldung steuern Kopfbewegungen sowie Arme und Oberkörper. Laufen können die animierten Puppen nicht.
Optionale Kameras in den Augen nehmen das Gesichtsfeld der Roboter auf. Software zur Gesichts- und Objekterkennung verarbeitet das Kamerabild. So kann der Roboter Objekte im Blick behalten und über die Pupillen verfolgen können. Mikrofone mit Richtungsfilterung erfassen gesprochene Sprache. Auf der Messe funktionierte die Kommunikation aufgrund des Hintergrundlärms jedoch nur über Handmikrofone.
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Eins von drei Realbotix-Modellen für die Interaktion etwa auf Messen oder in Empfangsbereichen heißt David.
(Bild: heise medien / André Kramer)
Individualisierung gegen Aufpreis
Realbotix bietet Erweiterungen gegen Aufpreis an. Die angesprochene Gesichtserkennung ist so ein Extra. Erhältlich sind ferner zusätzliche austauschbare Köpfe, individuell angepasste Stimmen sowie die Einbindung eigener KI‑Modelle der Nutzer.
Auf Wunsch fertigt Realbotix individuelle Charaktere an. Die zusätzlichen Kosten beginnen laut Unternehmen bei 20.000 US‑Dollar, etwa für eigens modellierte Gesichter. Der Grad der Individualisierung reicht von einfachen Änderungen wie einem anderen Hautton bis hin zu vollständig neu gestalteten humanoiden Figuren.

Warum nicht eine Cyberpuknt-Büste? Gegen Aufpreis geht Realbotix detailliert auf Kundenwünsche ein. Dieses Modell verfolgt Gesprächspartner über Kameras in den Pupillen.
(Bild: heise medien / André Kramer)
Die Roboter nutzen firmeneigene, angepasste KI-Modelle. Weitere Angaben zu den KI-Modellen oder zum Training machte das Unternehmen nicht. Über WLAN verbinden sich die Roboter mit dem Internet. Je nach Anwendung verarbeiten sie die Daten lokal oder in der Cloud. Auch externe KI‑Modelle lassen sich einbinden. etwa über Schnittstellen von OpenAI, Hugging Face oder lokale Installationen wie LM Studio.
Geplantes KI‑Abo ohne Roboter
Parallel arbeitet Realbotix an einer eigenständigen KI unabhängig von der Hardware. Nutzer sollen damit KI‑Figuren über ein Abonnement auf beliebigen Geräten verwenden können, ohne einen Roboter zu besitzen.
Die aktuell in den Robotern eingesetzte KI konzentriert sich auf Dialogfunktionen und die Steuerung der mechanischen Komponenten. Gespräche unterstützt das System derzeit ausschließlich auf Englisch. Grund dafür sind laut Realbotix Einschränkungen bei der Lippensynchronisation in anderen Sprachen innerhalb der genutzten Cloud‑Dienste. Das Unternehmen will künftig aber auch andere Sprachen unterstützen.
Steuerung und Konfiguration per App
Über eine mobile App lassen sich Dialoge, Bewegungsprofile und Persönlichkeitsparameter konfigurieren. Dadurch können die Roboter für unterschiedliche Einsatzszenarien angepasst werden.
heise online ist Medienpartner der CES 2026
(akr)
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