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Schnellere Züge für Europa: EU-Kommission will Reisezeiten bis 2040 halbieren


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Europa ist groß. Doch mit schnelleren Bahnverbindungen zwischen den Hauptstädten würden die Mitgliedsländer gefühlt näher aneinander rücken. Dafür braucht es aber ein schnelleres, interoperables und besser vernetztes europäisches Bahnnetz. Und genau dafür will sich die Europäische Kommission jetzt mit einem Aktionsplan für Hochgeschwindigkeits-Schienenverkehr einsetzen.

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Konkret strebt die Kommission zum Beispiel an, die Fahrtzeit zwischen Berlin und Kopenhagen von 7 auf 4 Stunden zu senken. Im Kernnetz soll dafür eine Basis-Geschwindigkeit von 200 km/h erreicht werden. Noch deutlicher fallen die Unterschiede in Ost- und Südeuropa aus. Zwischen Madrid und Lissabon sollen es nur noch 3 statt bislang 9 Stunden sein, zwischen Budapest und Bukarest gar 6:15 statt 15 Stunden. Mit schnelleren Bahnverbindungen gäbe es dann künftig auch eine attraktive Alternative zum Kurzstreckenflugverkehr, hofft die Kommission.

Doch so verlockend die Pläne klingen: Sie haben eine lange Vorlaufzeit. Bis zum Jahr 2040 soll die Umsetzung erfolgen. Das wäre immerhin schneller, als die Deutsche Bahn ihren langersehnten Deutschlandtakt einführt. Doch da erst bis zum Jahr 2027 verbindliche Fristen für die Beseitigung grenzüberschreitender Engpässe festgelegt werden sollen, dürfte der Zeitplan noch einmal konkretisiert werden. Und vermutlich wird die Zielmarke eher nach hinten als nach vorn rücken.

Die ambitionierten Pläne haben allerdings ihren Preis. Allein für die Fertigstellung des geplanten TEN-V-Hochgeschwindigkeitsnetzes bis 2040 veranschlagt die Kommission rund 345 Milliarden Euro. Ein noch ehrgeizigeres Netz mit Geschwindigkeiten deutlich über 250 km/h würde sogar bis zu 546 Milliarden Euro kosten – und erst 2050 fertig werden. Klar ist: Öffentliche Mittel allein werden nicht ausreichen. Die EU setzt daher auf eine Mischfinanzierung aus EU-Fördermitteln, privaten Investitionen sowie Krediten der Europäischen Investitionsbank und nationaler Förderbanken. Ein sogenannter „Hochgeschwindigkeits-Eisenbahn-Deal“ soll 2026 die konkreten Verpflichtungen aller Beteiligten festlegen.

Der Kommission geht es aber nicht nur um bessere Zugverbindungen, sie strebt auch mehr Wettbewerb an. In Ländern wie Spanien und Italien hätten konkurrierende Anbieter bereits zu sinkenden Fahrpreisen und steigenden Fahrgastzahlen geführt, argumentiert Brüssel. Damit neue Bahnunternehmen leichter in den Markt einsteigen können, sollen Hürden abgebaut werden – etwa beim Zugang zu Bahnhöfen, Depots und Ticketing-Systemen. Auch ein Gebrauchtmarkt für Schienenfahrzeuge soll gefördert werden, um die hohen Investitionskosten für Neueinsteiger zu senken.

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Bahnreisenden soll es erleichtert werden, grenzüberschreitende Verbindungen zu buchen. Dazu sollen Ideen entwickelt werden, wie über eine eine einheitliche Plattform Fahrkarten verschiedener Betreiber gekauft werden können. Und Reisende sollen sich bei Zugausfällen und Erstattungen nicht in einem Dschungel der Zuständigkeiten verlieren. Stattdessen soll es grenzübergreifende Fahrgastrechte geben.

Bereits bis 2030 sollen alle großen EU-Flughäfen mit mehr als 12 Millionen Passagieren pro Jahr an das Fern- oder Hochgeschwindigkeitsnetz angeschlossen sein.

Neben dem Hochgeschwindigkeitsnetz hat die Kommission auch einen Plan für nachhaltige Kraftstoffe vorgelegt. Bis 2035 werden etwa 20 Millionen Tonnen Biokraftstoffe und E-Kraftstoffe benötigt, vor allem für Luft- und Schiffsverkehr. Dafür sind Investitionen von rund 100 Milliarden Euro nötig. Bis 2027 sollen zunächst mindestens 2,9 Milliarden Euro aus EU-Töpfen mobilisiert werden – unter anderem 2 Milliarden über das Förderprogramm InvestEU und 300 Millionen über die Europäische Wasserstoffbank. Ein Pilotprojekt für synthetische Flugkraftstoffe soll bereits bis Ende 2025 starten.


(mki)



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OLG Dresden: Metas Datensammlung illegal, keine Revision zum BGH


Meta Platforms muss vier sächsischen Instagram- oder Facebook-Nutzern je 1.500 Euro Schadenersatz zahlen, weil der Datenkonzern über zahllose Webseiten und Apps Dritter rechtswidrig personenbezogene Daten sammelt. Das hat das Oberlandesgericht Dresden am Dienstag in vier parallelen Verfahren entschieden (u.a. Az 4 U 292/25, der Redaktion vorliegend). Es sind die ersten rechtskräftigen Entscheidung dieser Art in Deutschland. In Österreich gibt es bereits ein einschlägiges Erkenntnis des dortigen Obersten Gerichtshofs (OGH) gegen Metas personalisierte Werbung und Datensammlung auf Drittseiten.

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Dafür setzt Meta weltweit seine sogenannten Meta Business Tools ein. Doch das OLG untersagt Meta ab sofort, auf Drittseiten und -apps Daten über die Kläger zu sammeln. Die vier Urteile beruft sich auf die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU und einschlägige Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).

Besonders übel für Metas Position ist, dass das OLG die Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) ausschließt, weil die rechtliche Lage so deutlich sei. Zwar haben deutsche Landgerichte unterschiedlich geurteilt – nicht zuletzt musste das OLG das im Sinne Metas ergangene Urteil des Landgerichts Dresden, Az 3 O 2035/23, umkehren –, aber unter deutschen Obergerichten (!) gibt es keine zwei Rechtsmeinungen zu der Sache. Unterschiede gäbe es allenfalls bei Sachverhalten, mit denen sich der BGH aber nicht zu befassen hat.

Juristisch hält der 4. Senat des OLG Dresden die Sache für ausjudiziert. Dazu verweist es sowohl auf EuGH-Entscheidungen als auch auf ein konkretes Urteil des OLG München (Az 14 U 1068/25e – nicht veröffentlicht, aber der Redaktion vorliegend). Der 14. Senat des OLG München hat im Dezember einer Bayerin aufgrund der Datenernte der Meta Business Tools lediglich 750 Euro zugesprochen und die Revision zum BGH zugelassen, wovon Meta auch Gebrauch gemacht hat.

Die Dresdner gehen mit ihrem Urteil (Az 4 U 292/25) also einen Schritt weiter. Dem typischen Internetnutzer mit Meta-Konto stehen demnach 1.500 Euro zu, und Meta darf nicht zum BGH. Letzteres kann Meta beim BGH anfechten. Solche Nichtzulassungsbeschwerden machen den Löwenanteil aller BGH-Verfahren aus, sind aber selten erfolgreich. Allerdings wird sich der BGH mit Metas Revisionen gegen das erwähnte (und einige weitere, parallele) Münchner Urteile befassen.

Inzwischen dürften um die zehntausend Klagen deutscher Internetnutzer wegen Datenschutzverstößen gegen Meta Platforms anhängig sein. Federführend ist die Berliner Kanzlei BK Baumeister & Kollegen, die mehr als 7.000 rechtsschutzversicherte Kläger vertritt, vor allen 120 Landgerichten. Weniger als die Hälfte dieser Fälle ist in erster Instanz entschieden, davon sind etwa 60 Prozent gegen Meta ergangen, etwa 40 Prozent für Meta.

Nicht so in Sachsen und Sachsen-Anhalt: Dort haben die Landgerichte bislang für Meta geurteilt, mit der berühmt gewordenen Ausnahme des LG Leipzig. Es hat im Juli eine „Mindestentschädigung von 5.000 Euro (für) die allgemeine Betroffenheit (eines) aufmerksamen und verständigen ‚Durchschnitts‘-Betroffenen” Facebook-Nutzers verhängt (nicht rechtskräftig).

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Rechtsanwalt Max Baumeister geht davon aus, dass sächsische Landgerichte ihre Spruchpraxis nun ändern werden. In Leipzig gibt es fortan vielleicht geringeren Schadenersatz, aber Metas Karten vor den Landgerichten des Freistaats sind schlecht geworden. Die Wende habe sich schon in der mündlichen Verhandlung Anfang Dezember gezeigt: „Die Richter haben Metas Anwälte wirklich in die Zange genommen”, sagte Baumeister zu heise online. In naher Zukunft dürften das OLG Naumburg in Sachsen-Anhalt sowie ein anderer Münchner OLG-Senat urteilen.

Folgen sie den Dresdner Kollegen, dürfte das eine Lawine neuer Klagen und Urteile gegen Meta auslösen. Nicht zuletzt gehen dann jenen Rechtsschutzversicherungen, die die Kostendeckung für Klagen gegen Meta bislang ablehnen, die Argumente aus.

heise online hat Meta gefragt, wie es nach dem österreichischen OGH-Erkenntnis seine Geschäftspraxis dort geändert hat, und ob Meta angesichts des Dresdner Urteils die Business Tools im Europäischen Wirtschaftsraum oder auch nur in Deutschland anpassen wird. Eine Antwort steht noch aus.


(ds)



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Google: Medienwächter warnen vor KI-Zusammenfassungen


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Wo bei einer Internetsuche früher eine Liste von blau unterlegten Links den Weg zu verschiedenen Quellen ebnete, präsentieren Dienste wie Google und die spezialisierte KI-Suchmaschine Perplexity zunehmend fertig formulierte Zusammenfassungen („AI Overviews“). Doch was für Nutzer komfortabel erscheinen mag, alarmiert zunehmend die deutsche Medienaufsicht.

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Nach Informationen der Wochenzeitung Die Zeit haben die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) sowie die Landesanstalt für Medien NRW (LfM) bereits Mitte Januar offizielle Verwaltungsverfahren gegen die beiden Tech-Größen eingeleitet. Dabei handelt es sich um ein Novum. Dieser Aufschlag rückt die Frage ins Zentrum, ob und wie algorithmisch generierte Antworten die öffentliche Meinungsbildung manipulieren oder verengen könnten.

Im Kern der Untersuchung steht laut dem Bericht die Sorge um die mediale Vielfalt. Wenn Chatbots Informationen aus verschiedenen Quellen zu einem monolithischen Text verschmelzen, wird die Herkunft der Nachricht oft zur Nebensache. Immer mehr Nutzer informierten sich direkt über solche Zusammenfassungen.

Die Behörden wollen nun klären, wer die journalistische und rechtliche Verantwortung für diese KI-generierten Inhalte trägt. Besonders Perplexity steht hier unter Beobachtung, da das Unternehmen externe Webseiten eher als Fußnoten denn als eigenständige Ziele behandelt. Doch auch Google drängt mit seinen KI-Übersichten in diesen Markt. Auf Smartphones nehmen diese Zusammenfassungen oft den gesamten sichtbaren Bereich ein und verdrängen die klassischen Suchtreffer in den unteren, kaum noch beachteten Bereich.

Dieser Trend befeuert die Angst vor dem „Zero-Click-Szenario“: Wenn die KI die Antwort bereits mundgerecht serviert, entfällt für den Nutzer die Notwendigkeit, auf die Webseite des Urhebers zu klicken. Erste Studien deuten auf massive Reichweitenverluste für Verlage und Informationsanbieter hin.

Google bestreitet einen direkten Zusammenhang zwischen den neuen AI Overviews und sinkenden Klickzahlen. Doch der Druck verschärft sich von juristischer Seite. Das Landgericht Frankfurt hat erst kürzlich in einer Entscheidung klargestellt, dass fehlerhafte KI-Angaben nicht einfach als technisches Versehen abgetan werden können. Wenn eine KI falsche Informationen über Unternehmen verbreitet, kann dies als wettbewerbswidrige Behinderung gewertet werden. Damit erhalten betroffene Firmen ein scharfes Schwert aus dem Kartellrecht, um mittels Unterlassungsansprüchen gegen die „Halluzinationen“ der algorithmischen Systeme vorzugehen.

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Die rechtliche Basis für das Vorgehen der Medienanstalten bildet unter anderem der Digital Services Act (DSA) der EU. Er verpflichtet große Plattformen dazu, systemische Risiken für die Meinungsfreiheit und den Medienpluralismus vorab zu prüfen und zu minimieren. Google und Perplexity haben nun zunächst einige Wochen Zeit, um zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Dabei zeichnet sich bereits ein Kompetenzgerangel ab: Google stellt die Zuständigkeit der deutschen Medienwächter grundsätzlich infrage und verweist auf die EU-Kommission sowie die irische Datenschutzaufsicht als primäre Ansprechpartner. Die EU-Kommissionermittelt aktuell selbst, ob Googles KI Fremdinhalte geklaut hat.

Schon im Oktober monierten die Landesmedienanstalten gemeinsam auf Basis eines Gutachtens: „KI-basierte Suchantworten schaffen neue Inhalte und verdrängen etablierte Informationsquellen.“ Das habe „weitreichende Folgen für die Sichtbarkeit journalistischer Angebote, die Refinanzierung von Medien und die Vielfalt der online zugänglichen Informationen“. Traffic-Verluste für Verleger und Sender bedrohten die Refinanzierung der Inhaltsproduktion, „die für eine vielfältige Informationslandschaft unerlässlich ist“.

Ob sich die deutschen Regulierer mit ihrem Vorstoß durchsetzen können, hängt vor allem davon ab, wie eng das Zusammenspiel zwischen nationalem Medien- und europäischem Plattformrecht künftig interpretiert wird. Der Freibrief für KI-Experimente auf Kosten der Publisher ist jedenfalls unter Beschuss geraten. Die Verfahren markieren den Beginn einer Debatte darüber, ob Suchmaschinen lediglich neutrale Vermittler bleiben müssen oder ob sie durch die Erstellung eigener Inhalte zu einer neuen Form von Super-Redaktionen werden, die einer strengeren Aufsicht unterliegen.


(dahe)



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Experten: Russland fängt Daten von europäischen Satelliten ab


Russische Satelliten sollen nach Erkenntnissen westlicher Geheimdienste und Militärs gezielt die Kommunikation mindestens zwölf europäischer Satelliten abgefangen haben. Laut einem Berichtet der Financial Times (FT) nähern sich die russischen Satelliten ihren Zielobjekten und beobachten diese über längere Zeiträume.

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Laut dem Bericht beobachten zivile und militärische Stellen seit Jahren verdächtige Manöver der Kommunikationssatelliten „Luch-1“ (Lutsch-4/Olymp-K1) und „Luch-2“ (Lutsch-5X/Olymp-K1). Das habe insbesondere seit dem Beginn der russischen Invasion in der Ukraine zugenommen.

Die russischen Satelliten nähern sich dabei ihren Zielen bis auf riskante Distanzen und verharren dort oft wochen- oder gar monatelang. Allein Luch-2 soll seit seinem Start im Jahr 2023 bereits 17 europäische Satelliten angesteuert und sich in deren unmittelbare Nachbarschaft manövriert haben. Geheimdienstler gehen davon aus, dass sich die Satelliten gezielt in der Funkverbindung zwischen Bodenstationen und Satellit positionieren.

Aktuelle Daten von Tracking-Unternehmen wie Slingshot Aerospace und Aldoria untermauern diese Einschätzung. Luch-2 befindet sich derzeit in direkter Nähe zu Intelsat 39, einem für Europa und Afrika essenziellen Kommunikationsknotenpunkt.

Da viele der betroffenen europäischen Systeme bereits vor Jahren konstruiert wurden, verfügen sie oft nicht über moderne Verschlüsselungsmechanismen oder leistungsfähige Bordcomputer. Dies macht sie zu einer leichten Beute für klassische Funkaufklärung („Signals Intelligence“). Angreifer könnten unverschlüsselte Kommunikationsströme mitlesen und sensible Informationen abgreifen.

Generalmajor Michael Traut, Chef des Weltraumkommandos der Bundeswehr, warnt gegenüber der FT davor, dass die russischen Satelliten vermutlich gezielt die Kommandoverbindungen der westlichen Systeme ins Visier nehmen. Wer einen solchen Befehlskanal steuert, kann das Gerät kontrollieren.

Geheimdienstexperten befürchten, dass Moskau durch das Aufzeichnen dieser Steuerdaten in die Lage versetzt wird, Bodenstationen zu imitieren und die Kontrolle über die Satelliten zu übernehmen. Länder wie die USA und China verfügen Experten zufolge zwar über ähnliche Spähtechnik; Russlands Vorgehen im Orbit wird aber als deutlich aggressiver und rücksichtsloser wahrgenommen.

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Die betroffenen europäischen Satelliten übertragen nicht nur Fernsehen und Internet, sondern wickeln teils auch kritische Regierungs- und Militärkommunikation ab. Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) hat im Herbst vergangenen Jahres deshalb Satellitennetzwerke als die Achillesferse moderner Gesellschaften bezeichnet.

Dass dieser Einsatz im All nicht ohne technisches Risiko für die Akteure selbst bleibt, zeigte sich Ende Januar bei Luch-1. Teleskopbeobachtungen registrierten eine Gaswolke am Satelliten und sich lösende Fragmente. Der Satellit scheint nach einem Triebwerksschaden nun ungesteuert durchs All zu taumeln.

Die Aufrüstung im All geht derweil unvermindert weiter. Mit Cosmos 2589 und Cosmos 2590 hat Russland im vergangenen Jahr zwei neue Satelliten gestartet, die über ähnliche Manövrierfähigkeiten verfügen wie ihre Vorgänger und bereits Kurs auf den geostationären Gürtel nehmen.


(vbr)



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