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Schufa: Streit um länger gespeicherte Altdaten

Verbraucherdaten verschwinden bei der Schufa offenbar nicht vollständig, sobald die reguläre Speicherfrist endet. Nach Recherchen von NDR und Süddeutscher Zeitung bewahrt die Auskunftei ältere Angaben in einem separaten Datenbestand auf. Dazu gehören Kredite, Konten, Zahlungsausfälle oder auch Pfändungen.
Alte Daten sollen neuen Score prüfen
Die Informationen fließen nach Angaben der Schufa nicht in die aktuelle Bonitätsbewertung der Betroffenen ein. Stattdessen dienen sie dazu, die Qualität des neuen Schufa-Scores rückwirkend zu überprüfen. Dazu wird berechnet, welche Bewertung ein Verbraucher zu einem früheren Zeitpunkt erhalten hätte. Anschließend lässt sich kontrollieren, ob der Score spätere Zahlungsschwierigkeiten zuverlässig vorhergesagt hätte.
Solche Tests sind insbesondere für Banken und andere Unternehmen relevant, die anhand des Schufa-Scores über Kredite, Verträge oder Zahlungsarten entscheiden. Auch Händler, Energieversorger, Telekommunikationsanbieter und Zahlungsdienstleister können entsprechende Auswertungen nutzen.
Die Schufa hält das Vorgehen für datenschutzrechtlich zulässig. Sie verweist unter anderem auf berechtigte Interessen der Unternehmen, die Verlässlichkeit des eingesetzten Bewertungssystems kontrollieren zu können. Die historischen Daten dürften nach Darstellung der Auskunftei nur zu Testzwecken verwendet werden.
Datenschützer bezweifeln Rechtsgrundlage
Kritiker stellen dagegen infrage, ob Daten nach Ablauf der eigentlichen Speicherfrist weiterhin personenbezogen aufbewahrt werden dürfen. Problematisch sei zudem, dass Unternehmen auf diesem Weg Informationen über frühere finanzielle Schwierigkeiten eines Verbrauchers erhalten könnten, obwohl diese für dessen heutige Bonität keine Rolle mehr spielen sollten.
Unklar ist außerdem, ob die Schufa die zusätzlichen Einträge in der kostenlosen Datenkopie nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung aufführen muss. Bislang sollen sie dort nicht erscheinen. Die Schufa begründet dies damit, dass die historischen Informationen den aktuellen Score nicht beeinflussten.
Der Hessische Datenschutzbeauftragte prüft den Vorgang bereits. Dabei geht es sowohl um die weitere Speicherung der Altdaten als auch um die Auskunftspflichten gegenüber Verbrauchern. Eine abschließende Bewertung liegt bislang nicht vor.