Künstliche Intelligenz
Schwebende Projektion: The FreeStyle+ braucht keine glatten Flächen
The FreeStyle+ ist ein kompakter Projektor mit den Abmessungen eines kleinen Scheinwerfers. Die erste Version des DLP-Beamers hatte Samsung im Jahr 2022 vorgestellt, nun bringt der koreanische Hersteller das lang erwartete Update.
Weiterlesen nach der Anzeige
Das Besondere an der Plus-Variante: Man kann das Bild auf eine beliebige, farblich neutrale Fläche projizieren und die KI im Beamer sorgt dafür, dass die Projektion auf einer Art virtuellen Leinwand glatt davorhängt. Wie wir bei einer technischen Demonstration sehen konnten, funktioniert das auf beliebigen Flächen und sogar an der Zimmerecke, das Bild schwebt quasi frei im Raum davor.
Die 3D Auto Keystone genannte Funktion ist Teil des AI OptiScreen, der außerdem für eine jederzeit fokussierte Projektion sorgen und Farben oder Muster in der Projektionsfläche herausrechnen soll. Gibt es eine Leinwand oder einen Rahmen, passt AI OptiScreen das Bild automatisch dort hinein.
Hell und smart
Der neue Mobilbeamer soll außerdem doppelt so hell leuchten wie bisher. Er erreicht laut Samsung 430 Lumen, was tatsächlich dem doppelten Lichtstrom entspricht, den wir bei der ersten Ausgabe des FreeStyle gemessen haben. Auch die Lautsprecher im neuen Gerät sollen wieder für voluminösen Klang sorgen.
Samsung hat sein Betriebssystem Tizen OS eingebaut und dank der von Samsung-TVs bekannten Oberfläche mit diversen Streaming-Apps kann man den Beamer ohne externe Quellen nutzen. Außerdem gibts den herstellereigenen TV-Dienst Samsung TV Plus, sowie Samsungs Gaming Hub, über den man direkt vom Beamer ohne externe Zuspieler zocken kann.

Dank Tizen OS kann man mit dem smarten Beamer ohne externe Quellen projizieren
(Bild: Samsung)
Die Anschlüsse am Gerät waren seinerzeit ein Schwachpunkt: Ein per Mini-HDMI am Beamerkorpus angeschlossenes Kabel brachte das Gerät schnell aus der Balance, über das leichtere USB-C-Kabel wurde der FreeStyle lediglich geladen. Wie es hier beim FreeStyle+ aussieht, wird unser Test zeigen.
Weiterlesen nach der Anzeige
Samsung stellt den FreeStyle+ erstmals auf der CES in Las Vegas vor, der Mobilbeamer soll im Laufe der ersten Jahreshälfte in den Handel kommen, zum Preis hat sich Samsung noch nicht geäußert. Der erste FreeStyle war seinerzeit mit 800 Euro gestartet und kostet heute noch etwa die Hälfte. Die neue Variante FreeStyle+ dürfte ebenfalls im 800-Euro-Bereich liegen.
(uk)
Künstliche Intelligenz
Künstlicher Lärm als Markenzeichen: Der feuchte Traum der E-Auto-Branche
Elektromobilität gilt als Hoffnungsträger für leisere und lebenswertere Städte, da ihre Motoren bauartbedingt nahezu geräuschlos surren. Doch dieser technische Vorteil steht zur Disposition. Während immer mehr Stromer auf den Straßen rollen, findet in internationalen Normungsgremien eine kontroverse Debatte statt, die erheblichen Rückschritt beim Verkehrslärm mit sich bringen könnte. Im Kern geht es um die Frage, ob die Chance vertan wird, den urbanen Lärmpegel nachhaltig zu senken. Denn es gibt eine wachsende Lobby dafür, E-Fahrzeuge künstlich so laut wie Verbrenner zu machen.
Weiterlesen nach der Anzeige
In einer aktuellen Analyse, die heise online vorliegt, beleuchten Holger Siegel vom Bundesverband gegen Motorradlärm, Marc Millenet und Thierry Talon die Hintergründe der Verhandlungen in Genf. Dort debattiert die Wirtschaftskommission der UN für Europa (UNECE) seit 2024 über Änderungen an den zentralen Fahrzeuggeräusch-Regelungen: Nummer 51 dreht sich um zulässige Lärmemissionen, Nummer 138 um Geräusche für leise Fahrzeuge)
Bisher ist ein gewisses Maß an künstlichem Geräusch bei niedrigen Geschwindigkeiten gesetzlich vorgeschrieben, um die Sicherheit von Fußgängern und Sehbehinderten zu gewährleisten. Dieses Acoustic Vehicle Alerting System (AVAS) erzeugt in der EU Warntöne bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h. Künftig dürfte das Limit auf 30 km/h angehoben werden. Sobald das Fahrzeug schneller fährt, muss der Ton aus Gründen des Lärmschutzes abgeschaltet werden.
Industrie-Logik: Sound als Marken-DNA
Die Automobilbranche, die in Genf durch den Weltverband OICA vertreten ist, $(LE weit darüber hinausgehende Freiheiten an. Mit sogenannten Exterior Sound Enhancement Systems (ESES) sollen E-Autos zusätzliche Klänge nach außen abgeben können. Diese sollen gerade nicht der Sicherheit dienen, sondern rein emotional motiviert sein. Es geht um sportliches Röhren oder andere dröhnende Soundkulissen, künstlich über Lautsprecher erzeugt.
Das Narrativ der Hersteller folgt einer jahrzehntealten Marketing-Logik, die Sound mit Emotion, Dynamik und Identität gleichsetzt. Konzerne wie Porsche haben für Modelle wie den Taycan bereits spezifische Electric Sport Sounds entwickelt. BMW kooperiert sogar mit Hollywood-Größen wie Hans Zimmer, um markentypische Klangwelten zu erschaffen. Diese sollen den „Spaß am Fahren“ erhöhen.
Die Branche warnt, dass eine Verschärfung der Grenzwerte den wachsenden E-Auto-Markt gefährden könnte. Manche Kunden würden ohne den gewohnten „kraftvollen Sound” kein akkubetriebenes Fahrzeug kaufen, fürchten die OICA-Lobbyisten. E-Autos sollen ihnen zufolge keinen strengeren Lärmgrenzwerten unterworfen werden als herkömmliche Verbrenner. In der Praxis könnten E-Autos durch ESES-Systeme, insbesondere bei Beschleunigung, akustisch wieder das Niveau lärmauffälliger Performance-Verbrenner erreichen. Kritiker sehen darin den verzweifelten Versuch, ein archaisches Autogefühl in eine moderne Ära zu retten, in der echte Modernität eigentlich durch Stille definiert ist.
Weiterlesen nach der Anzeige
Der Fall Porsche: Verbrenner-Revival statt „Electric First“
Wie tief diese Skepsis gegenüber der lautlosen Technik gerade in der Oberklasse sitzt, zeigt die aktuelle Strategie Porsches. Obwohl die elektronische Technik als überlegen gilt und sich mittelfristig durchsetzen dürfte, setzt der Stuttgarter Sportwagenbauer „marktbedingt“ vorerst wieder verstärkt auf traditionelle Antriebskonzepte.
Eine bisher vollelektrisch geplante SUV-Baureihe wird zunächst ausschließlich als Verbrenner- und Plug-in-Hybridmodell erscheinen. Viele Porsche-Liebhaber bevorzugen offenbar die mechanische Präzision und den klassischen Lärm eines Verbrennungsmotors gegenüber der digitalen Stille. Das unterstreicht das Identitätsproblem der Branche: Der Abschied vom Verbrenner wäre konsequenterweise auch einer vom Lärm. Doch diesen Schritt scheuen Hersteller und Teile der Kundschaft gleichermaßen.
Die gesundheitlichen Kosten des „Sound-Designs“
Während die Branche über Emotionen debattiert, warnen Gesundheits- und Umweltvertreter vor den realen Folgen. Verkehrslärm ist nach der Luftverschmutzung die zweitgrößte Umweltgefahr in Europa. Laut der Europäischen Umweltagentur (EEA) sind über 110 Millionen Menschen regelmäßig gesundheitsgefährdenden Pegeln ausgesetzt. Dauerhafte Belastung erhöht nachweislich das Risiko für Bluthochdruck, Herzinfarkte und Schlaganfälle.
Allein in Deutschland müssen circa 22 Millionen Menschen mit Tagespegeln über 55 Dezibel leben. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) schätzt, dass Verkehrslärm in Europa jährlich rund 1 bis 1,3 Millionen gesunde Lebensjahre raubt. Vor diesem Hintergrund erscheint der Versuch, E-Autos künstlich lauter zu machen, als gesundheitspolitischer Rückschritt. Frankreich, die Niederlande und die Schweiz haben sich in den UNECE-Gremien bereits deutlich gegen unnötigen Lärm ausgesprochen.
Kompromiss: Lärm auf Knopfdruck?
Der Verhandlungsstand vom November deutet auf einen Kompromiss hin. Die Positionen gehen zunächst weit auseinander: So sei die EU-Kommission für ein striktes Verbot nicht sicherheitsrelevanter künstlicher Geräusche. Staaten wie Deutschland oder Japan warnten dagegen vor Verboten. Daher zeichnet sich ein technischer Mittelweg ab: das „Default-Off“-Prinzip. Es besagt: Ein Fahrzeug darf zwar mit ESES ausgestattet sein. Solche Systeme sind aber beim Fahrtantritt grundsätzlich ausgeschaltet. Der Fahrer müsste die Lautsprecher jedes Mal gezielt aktivieren. Etwa die Schweiz hat diesen Ansatz in den Arbeitsgruppen vorangetrieben.
Die endgültige Entscheidung über die neuen Normen wird auf der Plenarsitzung der UNECE im Februar erwartet. Siegel, Millenet und Talon schlagen Alarm, dass die „leise Revolution“ auf der Kippe stehe. Sollte sich die Branche in diesem Kulturkampf durchsetzen und ESES ohne strenge Hürden etablieren, könnte ein Teil des technischen Fortschritts bei der E-Mobilität zunichtegemacht werden.
(ds)
Künstliche Intelligenz
Informationsrecht und Insolvenz: Wenn es keine Akten gibt, reicht Cloud-Zugang
Die fortschreitende Digitalisierung zwingt auch die deutsche Justiz dazu, altgediente Rechtsinstitute an moderne Technik anzupassen. Ein Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG) vom Herbst 2025 (Az. 101 W 136/24 e), der eine Entscheidung des Landgerichts München I bestätigt, markiert einen Wendepunkt.
Weiterlesen nach der Anzeige
Im Kern der Auseinandersetzung stand die Frage, wie ein Gesellschafter sein Informations- und Einsichtsrecht durchsetzen kann, wenn ein Unternehmen seine Aktenordner gegen virtuelle Datenspeicher getauscht hat. Der Fall zeigt exemplarisch, dass das Beharren auf physische Akteneinsicht in der digitalen Welt an Grenzen stößt.
In dem Rechtsstreit fordert ein Gesellschafter einer GmbH im Insolvenzverfahren umfassende Einsicht in die Geschäftsunterlagen. Ein entsprechender Titel zur Einsichtnahme lag vor, doch die praktische Umsetzung gestaltete sich schwierig. Denn die GmbH gab an, dass sämtliche Dokumente ausschließlich digital in Microsofts OneDrive-Cloud gespeichert seien. Sie bot befristeten Zugang zu den digitalen Daten, aber keine Ausdrucke.
Kein Papier vorhanden
Physische Originale existierten laut Feststellung der Münchner Richter nicht. Das habe auch daran gelegen, dass die Staatsanwaltschaft im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens die verbliebenen Papierdokumente beschlagnahmt hat. Der Gläubiger beharrte dennoch auf persönlicher Einsichtnahme in analoge Ausdrucke in den Geschäftsräumen der Gesellschaft.
Neben der rechtlichen Frage, welche Vollstreckungsverfahren im Cloud-Zeitalter anzuwenden sind, ging es darum, ob die Informationsrechte eines Gesellschafters während eines Insolvenzverfahrens ruhen. Denn normalerweise führt die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zur Unterbrechung anderer laufender Verfahren, um die Insolvenzmasse zu schützen.
Da es sich um keinen klassischen Vermögensanspruch handle, werde das Verfahren auf Akteneinsicht nicht unterbrochen, legten die Münchner Gerichte fest. Es gehe dabei um ein fundamentales Kontrollrecht des Gesellschafters. Dies sichere Gesellschaftern in einer Unternehmenskrise den Zugang zu wichtigen Informationen, sofern sie bereit sind, sich auf die technischen Gegebenheiten einzulassen.
Weiterlesen nach der Anzeige
Kein Ausdruck-Zwang
Die Richter setzen Leitplanken für die digitale Ära. Ihr Tenor: Zugang zu digitalen Dokumenten in der Cloud reicht aus, um dem Informationsanspruch zu genügen, wenn die Dokumente ausschließlich in dieser Form existieren. WEr trotzdem auf Papierakten besteht, riskiert, dass das Begehren als unbegründet oder sogar treuwidrig abgewiesen wird.
Die Richter betonen: Wenn keine Papierdokumente existieren, ist der digitale Zugriff nicht nur eine Krücke, sondern die primäre Form der Pflichterfüllung. Das spiegelt die heutigen Gepflogenheiten digitaler Dokumentenverwaltung wider und entlastet Unternehmen von der Pflicht, digitale Daten für die Einsichtnahme auszudrucken.
Signal für die Praxis
Zugleich sanktionieren die Richter die Schuldnerin aber dort, wo sie Zugriff auf die Cloud verzögert oder unnötig erschwert hat. Die Kostenentscheidung des Verfahrens fällt entsprechend differenziert aus: Der Gläubiger muss einen Großteil der Kosten tragen, da sein Beharren auf der analogen Welt in weiten Teilen unberechtigt war. Die Schuldnerin zogen die Gerichte für ihre Hinhaltetaktik aber ebenfalls zur Rechenschaft.
Der IT-Rechtler Jens Ferner sieht ein wichtiges Signal für die Praxis von Firmen und Justiz. Deutlich werde, dass die Cloud ein etabliertes Medium sei, das bestehende Rechte transformiere. Firmen sollten ihre digitale Archivierung daher so strukturieren, dass sie im Streitfall geordneten Zugriff ermöglichen können.
(vbr)
Künstliche Intelligenz
Web-Tipp: Großes Star-Trek-Gedächtnis | heise online
Wer die Vereinte Föderation der Planeten nach dem Ort fragt, an dem das geballte Wissen über die vier galaktischen Quadranten gespeichert ist, der bekommt zur Antwort: „Memory Alpha“. Der Planetoid, der nach der Star-Trek-Topologie etwa 20 Lichtjahre von der Erde entfernt liegt, beherbergt die größte Bibliothek wissenschaftlicher, geschichtlicher und kultureller Informationen von Menschen, Vulkaniern, Andorianern, Tellariten und vielen anderenin der Galaxis beheimateten Völkern.

Vieles, was in der Spannung der Serienfolgen beinahe untergeht, entpuppt sich beim Sichten von Memory Alpha als enorm reizvoll gestaltet, etwa Schriftzeugnisse der Ferengi.
Gewissermaßen das Onlinegegenstück zu Memory Alpha in der Welt des Star-Trek-Film- und Fernsehkanons bildet das 2004 gestartete gleichnamige Wiki, das es mittlerweile in 18 Sprachen gibt. Die englischsprachige Variante umfasst nahezu 64.000 Artikel, die deutschsprachige etwas mehr als die Hälfte.
Hunderte von Autoren tragen dort in minutiöser Arbeit eine Vielfalt dessen zusammen, was die kanonischen Quellen an Filmhandlungen, Personen, Technik und anderen Details hergeben. Garniert mit reichlich Bildmaterial und durchsetzt von zahllosen Querverbindungen ist so eine Riesenmenge von Stoff zum Schmökern und Nachschlagen entstanden. Ein so hochkomplexer Gegenstand wie das Star-Trek-Universum lohnt nach Meinung von Autoren und Nutzern den enzyklopädischen Aufwand.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Web-Tipp: Großes Star-Trek-Gedächtnis“.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.
-
UX/UI & Webdesignvor 3 MonatenIllustrierte Reise nach New York City › PAGE online
-
Künstliche Intelligenzvor 3 MonatenAus Softwarefehlern lernen – Teil 3: Eine Marssonde gerät außer Kontrolle
-
Künstliche Intelligenzvor 3 Monaten
Top 10: Die beste kabellose Überwachungskamera im Test
-
UX/UI & Webdesignvor 3 MonatenSK Rapid Wien erneuert visuelle Identität
-
Künstliche Intelligenzvor 3 MonatenNeue PC-Spiele im November 2025: „Anno 117: Pax Romana“
-
Entwicklung & Codevor 2 MonatenKommandozeile adé: Praktische, grafische Git-Verwaltung für den Mac
-
Künstliche Intelligenzvor 3 MonatenDonnerstag: Deutsches Flugtaxi-Start-up am Ende, KI-Rechenzentren mit ARM-Chips
-
UX/UI & Webdesignvor 2 MonatenArndt Benedikt rebranded GreatVita › PAGE online
