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Datenschutz & Sicherheit

Schweizer Kanton feuert CISO im Streit um Nutzung der Microsoft-Cloud


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Die zunehmende Nutzung von Cloud-Anwendungen des US-Softwareunternehmens Microsoft in Schweizer Bundes- und Kantons-Behörden, aber auch kommunalen Verwaltungen sowie anderen Amtsstellen, erzeugt in der Schweiz wachsenden Unmut.

Vielfach wird die Abhängigkeit von einem US-Konzern und die damit verbundene Gefährdung der digitalen Souveränität kritisiert. Die Bundesverwaltung selbst stellte dazu bereits 2023 in einer Mitteilung fest: „Faktisch ist die Bundesverwaltung heute abhängig von Office-Produkten des Herstellers Microsoft.“ Darüber hinaus sehen Kritiker diverse einhergehende Datenschutzrisiken, vor allem bei der Verarbeitung personenbezogener Daten in der Microsoft-Cloud.

Das hat die Grünen des Kantons Luzern nun dazu gebracht, in einem dringlichen Vorstoß einen sofortigen Stopp („Marschhalt„) des Projekts M365 (kurz für Microsoft Office 365) zu fordern. Das soll im Laufe dieses Jahres in der Verwaltung des Kantons ausgerollt werden. Die Investitionskosten sollen 5,8 Millionen Franken (ca. 6 Mio. Euro) betragen, die zusätzlichen Betriebskosten bis 2029 knapp 22 Millionen Franken (23 Mio. Euro).

Nicht nur der Datenschutzbeauftragte des Kantons Luzern hatte in seinem Tätigkeitsbericht 2024 erhebliche Kritik am Projekt geäußert. Auch das Kantonsgericht und interne Sachverständige hätten vor diesem Schritt gewarnt, schreiben die Grünen in einer Mitteilung. Luzern solle sich unabhängiger von US-Konzernen machen und Open-Source-Lösungen prüfen, wie es etwa das Schweizer Bundesgericht oder andere Verwaltungen in Europa bereits tun, so die Partei.

Die Regierung habe die bisherige Kritik ignoriert und sogar einen internen Sachverständigen freigestellt. Zudem hätte die Exekutive darauf verzichtet, Alternativen zu Microsoft zu evaluieren.

Der Datenschutzbeauftragte warnt bei Fortführung des Vorhabens vor dem Verlust der digitalen Souveränität durch Abhängigkeit von Microsoft („Vendor Lock-in“) und konstatiert schwere Eingriffe in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

Die Luzerner Regierung verteidigt den Entscheid laut Medienberichten. Danach beantwortet der Regierungsrat eine Anfrage von Kantonsrat Fabrizio Misticoni (Grüne), wonach die Daten ausschließlich auf Servern in der Schweiz gespeichert und innerhalb der EU verarbeitet würden. Dennoch seien Datentransfers in die USA nicht ganz auszuschließen. Entgegen der Bedenken will die Kantonsregierung aber an M365 festhalten.

An einem internen Kritiker der M365-Migration hat der Luzerner Regierungsrat allerdings nicht festgehalten. Das Online-Magazin Republik berichtet, der „Chief Information Security Officer (CISO) des Kantons sei wegen seiner Bedenken zum zeitlichen Fahrplan von Microsoft 365“ Anfang Juni freigestellt worden.

Der IT-Sicherheitschef habe den Luzerner Regierungsrat darauf hingewiesen, „dass der Kanton die erforderlichen Hausaufgaben zur IT-Sicherheit rund um das Projekt Microsoft Cloud noch nicht erfüllt habe, was wiederum verschiedene Quellen der Republik bestätigt haben“. Der CISO trat deshalb auf die Bremse. Doch die Kantonsregierung bestand auf ihrem Zeitplan, stattdessen musste laut Republik der Kritiker seinen Platz räumen.

„Bis heute hat das zuständige Finanzdepartement weder intern noch öffentlich über die Personalie informiert“, schreibt das Medium. Der IT-Sicherheitschef selbst war für eine Stellungnahme nicht erreichbar, so das Magazin, die Kantonsregierung dementierte derweil: „Der Weggang hat keinen Zusammenhang mit der Einführung von Microsoft 365 beim Kanton Luzern“.

Auch in anderen Kantonen zeigen sich ähnliche Vorgänge bei der Umstellung auf M365. Generell fehlt den Kritikern Transparenz, aber vor allem eine offene Diskussion über eine Exit-Strategie. Vendor-Lockin, digitale Souveränität und Selbstbestimmung stehen zur Debatte, blickt man auf die Politik der US-Regierung oder US-Gesetze wie der Cloud Act.

Doch das Bewusstsein für die inhärenten Probleme wächst. So will auch der Kanton Basel-Stadt ab Herbst 2025 M365-Services in seiner Verwaltung einführen. Die kantonale Datenschutzbeauftragte sprach sich gegen den Entscheid aus und fand politische Unterstützung: Auch im Parlament Basel-Stadt opponiert eine parteiübergreifende Gruppe gegen den geplanten Einsatz von M365. Gefordert werden neue gesetzliche Grundlagen, „ob und welche Personendaten in Clouds ausgelagert werden sollen“.

So lässt sich festhalten: Überall da, wo in der Schweiz gegenwärtig oder künftig M365 eingeführt wird, gibt es reichlich Bedarf an Debatten, Klarheit und Bemühungen um Alternativen. Nicht nur auf Kantonsebene brodelt es, auch beim Bund. Immerhin versuche die Bundeskanzlei, sich zumindest teilweise aus der Microsoft-Umklammerung zu lösen, schreibt Republik.

Auch der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte verlangte, dass die Verhältnismäßigkeit einer cloudbasierten Bundeslösung geprüft und „mittelfristig einsetzbare Alternativen“ evaluiert werden müssen. Dies geschah bereits vergangenes Jahr in einer „Studie zu Open-Source-Alternativen von Microsoft Services“ – doch zwischenzeitlich ist der Rollout von M365 beim Bund schon sehr vorangekommen.

Seitdem im Sommer 2024 bei den ersten Abteilungen der Bundesverwaltung im Rahmen eines Pilotprojekts M365 eingeführt wurde, läuft derzeit die Umstellung von alten, bald nicht mehr unterstützten MS Office-Versionen auf Microsoft 365. Bei mehr als einem Drittel der 40.000 Arbeitsplätzen war Ende Februar der Rollout von M365 erfolgt. Bis Ende 2025 soll die Einführung vollbracht sein.


(cku)



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Datenschutz & Sicherheit

IT-Vorfall bei Centerparks: Kundendaten betroffen


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Zahlreiche Kunden, die ihren Urlaub bei Centerparks gebucht haben, erhalten derzeit eine E-Mail vom Unternehmen. Darin informiert es Empfänger darüber, dass es einen IT-Sicherheitsvorfall gegeben hat.

Dabei seien „einige Ihrer personenbezogenen Daten offengelegt“ worden, wie Centerparks ausführen. Demnach kam es am 4. Juni 2025 zu einer Cyberattacke auf eine der Centerparks-Schnittstellen, die Kunden nutzen, die ihre Buchung telefonisch vorgenommen haben. „Sobald der Angriff erkannt wurde, wurde der Zugang zum System gesperrt und zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen ergriffen“, schreibt das Unternehmen dazu.

Es scheinen tatsächlich lediglich Kunden informiert zu werden, die per Telefon gebucht haben – Kollegen aus der Redaktion, die eine Onlinebuchung bei Centerparks vorgenommen haben, berichten, keine derartige Info-Mail erhalten zu haben.

Das Datenleck betreffe „möglicherweise“ Vor- und Nachname, die E-Mail-Adresse, die Buchungsnummer sowie Aufenthaltsort und die Reisedaten. Nicht offengelegt wurden Centerparks zufolge die Bankdaten, Passwörter, Telefonnummern oder postalische Anschriften. Die Daten seien auch nicht von den Angreifern verändert worden.

Das Touristikunternehmen informiert Betroffene weiter, dass der Cyberangriff am 6. Juni gestoppt wurde. Den Vorfall habe das Unternehmen der französischen Datenschutzbehörde CNIL gemeldet. Zudem hat es Strafanzeige bei der Polizei eingereicht. „Cybersicherheitsexperten wurden beauftragt, unsere Systeme langfristig abzusichern“, erklärt Centerparks weiter.

Betroffene sollen wachsam bleiben. Bislang wurde noch kein Missbrauch festgestellt. Dennoch könnten Kriminelle betrügerische E-Mails mit Zahlungsaufforderungen schicken, etwa mit dem Vorwand, dass eine Buchung unvollständig oder eine vorherige Zahlung fehlgeschlagen sei. Auch könnte es zu betrügerischen Anrufen oder SMS-Nachrichten kommen, in denen die Absender persönliche Informationen abfragen. Centerparks ist wichtig zu betonen, dass das Unternehmen Kunden niemals in einer E-Mail mit einem Link zur Zahlung auffordert. Für offene Buchungen sollen Kunden sich auf der offiziellen Centerparks-Webseite oder in der MyCP-App auf dem Smartphone anmelden.

E-Mails mit solchen Zahlungsaufforderungen etwa mit einer Bankverbindung sollen Empfänger nicht nachkommen, sondern im MyCP-Konto nachschauen, ob gegebenenfalls noch ein Saldo vorliegt.

Datenlecks sind leider inzwischen alltägliche Vorkommnisse. Vergangene Woche hat etwa ein Mitglied des CCC beim Übernachtungsdienstleister Numa nächtigen wollen. Dabei stieß es jedoch auf eine vollständige Kundendatensammlung.


(dmk)



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Datenschutz & Sicherheit

Was die Regierung in Österreich plant


In Österreich regiert ein Dreierbündnis aus der konservativen ÖVP, der sozialdemokratischen SPÖ und den liberalen NEOS. In ihrem Regierungsprogramm haben die drei Parteien im Februar klargemacht, dass allerhand neue Überwachungsbefugnisse auf das Land zukommen. Nun, rund eine Woche nach einem Amoklauf an einer Schule in Graz, geht es schnell: Die österreichische Regierung hat eine Gesetzesvorlage für Staatstrojaner vorgelegt und zudem Alterskontrollen in sozialen Medien mit Registrierungspflicht der Nutzer:innen in den Raum gestellt.

Auf Staatstrojaner zur Messengerüberwachung durch die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN), einigte sich am Mittwoch der österreichische Ministerrat. Die DSN ist gleichzeitig polizeiliche Staatsschutzbehörde als auch Inlandsgeheimdienst. Zuvor lagen die Regierungspartner im Clinch, vor allem die NEOS zweifelten die Verfassungsmäßigkeit der heimlichen, invasiven Überwachung an. Inzwischen ist dies der fünfte Anlauf, um die umstrittene Ermittlungsmethode gesetzlich zu verankern. Rechtlich sind ihr nach einem Grundsatzurteil des Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 2019 enge Grenzen gesetzt.

Staatstrojaner gegen „verfassungsgefährdende Angriffe“

Nun soll Schadsoftware auf Geräten von Verdächtigen installiert werden dürfen, wenn „verfassungsgefährdende Angriffe“ vermutet werden, die mit mindestens zehn Jahren Freiheitsstrafe bedroht werden und andere Ermittlungsmaßnahmen aussichtslos scheinen. Ziel der Überwachung sollen dabei vor allem verschlüsselte und unverschlüsselte Nachrichten sein sowie „Informationen, die über internetbasierte Apps wie WhatsApp, Telegram etc. übermittelt werden, als auch über einen Cloud-Diensteanbieter an einen Cloud-Server übermittelte Datenpakete“.

Lokal gespeicherte Dateien sollen laut der Gesetzesvorlage nicht betroffen sein. Fachleute etwa vom Chaos Computer Club weisen jedoch seit Jahren darauf hin, dass diese Abgrenzung technisch eine eher kosmetische Bedeutung hat und durch Nachladen neuer Module des Staatstrojaners schnell aufgehoben werden kann.

Zur rechtlichen Absicherung soll jeder Staatstrojanereinsatz zuvor durch das österreichische Bundesverwaltungsgericht genehmigt und vom Rechtsschutzbeauftragten im Innenministerium begleitet werden müssen. Betroffene sollen im Nachhinein informiert werden. Eine solche Informationspflicht für Überwachungsmaßnahmen besteht regelmäßig auch in Deutschland, in der Praxis unterbleibt sie jedoch aufgrund zahlreicher Ausnahmen.

Kritik von Bürgerrechtler:innen

Kritik an der geplanten Messenger-Überwachung kommt von IT-Sicherheitsfachleuten und Bürgerrechtsorganisationen. Die Österreichische Liga für Menschenrechte schrieb in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf, dass die geplante Maßnahme „mit den in Österreich geltenden Grund-, Freiheits- und Menschenrechten nicht vereinbar ist“. Die Vereinigung der österreichischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte weist darauf hin, dass für Staatstrojaner IT-Sicherheitslücken offengehalten und so gleichsam „die österreichische Gesellschaft und Wirtschaft verletzlich“ würden.

Besonders aktiv im Kampf gegen diesen und vormalige Versuche zur Einführung von Staatstrojanern in Österreich ist seit mehreren Jahren die NGO epicenter.works mit ihrer Kampagne bundestrojaner.at. In einer Stellungnahme weist epicenter.works auf die durch Staatstrojaner entstehende Gefahr für liberale Demokratien hin, die aus den Staatstrojaner-Skandalen rund um Pegasus, Predator und andere deutlich geworden seien: „Die gezielte Überwachung politischer Opposition, die systematische Einschüchterung unabhängiger Medien und die Manipulation öffentlicher Diskurse mittels verdeckter staatlicher Überwachung unterminieren zentrale Elemente liberaler Demokratien – darunter politische Pluralität, Meinungsfreiheit, faire Wahlen und rechtsstaatliche Gewaltenteilung.“

Widerstand gegen die Messenger-Überwachung könnte im weiteren Prozess auch von Regierungsparteien selbst kommen. Die müssen im parlamentarischen Verfahren weitere Details klären, damit das Gesetz wie geplant Anfang 2027 in Kraft treten kann. Laut Medienberichten sollen trotz der Einigung die NEOS weiterhin nicht glücklich mit dem Vorstoß sein. „Ich bin tief davon überzeugt, dass NEOS als liberale Partei solche staatliche Überwachungssoftware nicht unterstützen kann“, zitiert Der Standard deren Vizeklubchef Nikolaus Scherak. Die österreichischen Grünen warfen der liberalen Partei indes vor, umgefallen zu sein und die Überwachungsfantasien der ÖVP zu erfüllen.




Alterskontrollen und Registrierungspflicht

Weniger konkret als die Staatstrojaner-Pläne der Regierung sind Ankündigungen zu Registrierungspflicht und Alterskontrollen im Netz, die ÖVP-Staatssekretär Alexander Pröll machte. Er brachte ins Spiel, dass sich Nutzer:innen sozialer Medien vorher registrieren müssen. Erfolgen könnte dies etwa mit der digitalen Identität „ID Austria“, mit der sich Bürger:innen bislang Behörden gegenüber ausweisen. Im Raum steht eine Altersgrenze von 14 Jahren, was zum einen Kinder und Jugendliche von einer Nutzung ausschließen würde. Zum anderen könnten Behörden dann potenziell bei den Dienste-Anbietern die bürgerliche Identität hinter gewählten pseudonymen Account-Namen abfragen.

Mit einem solchen Vorstoß würde Österreich die Anonymität im Netz torpedieren. Gleichzeitig ist ein solches Vorhaben europarechtlich fragwürdig. Ein nationaler Alleingang hätte wahrscheinlich keinen Bestand vor dem Europäischen Gerichtshof, wie Thomas Lohninger von epicenter.works gegenüber Der Standard sagte. Die EU arbeitet mittlerweile selbst an Leitlinien für mögliche Alterskontrollen im Netz.

Eine Alterskontrolle gepaart mit einer Registrierungspflicht würde außer europarechtlichen noch viele weitere Probleme schaffen und stellt durch Abschreckung eine Gefahr für die freie Meinungsäußerung und persönliche Entwicklung dar, sei es für queere Jugendliche, Whistleblower:innen oder Demokratie-Aktivist:innen.

Sowohl die Diskussion um Registrierungspflicht als auch Messengerüberwachung steht in Österreich derzeit unter dem Eindruck des Grazer Amoklaufs. Dabei haben beide eines gemeinsam: Geändert hätten die Maßnahmen an der Tat des volljährigen und zuvor unbescholtenen, mutmaßlichen Einzeltäters wohl nichts.



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WordPress: Plug-in AI Engine bringt 100.000 Webseiten in Gefahr


Im WordPress-Plug-in AI Engine können Angreifer eine Sicherheitslücke missbrauchen, um ihre Rechte auszuweiten und so die volle Kontrolle über die Webseite zu übernehmen. Das Plug-in ist auf mehr als 100.000 WordPress-Webseiten installiert. Ein Update zum Schließen des Sicherheitslecks steht seit kurzem zur Verfügung.

Die IT-Forscher von Wordfence haben die Sicherheitslücke entdeckt. Laut der Sicherheitsmitteilung von Wordfence geht das Problem auf eine unzureichende Autorisierung zurück, die die Ausweitung der Nutzerrechte über eine Schwachstelle in MCP (Model Context Protocol) im Plug-in AI Engine ermöglicht. „Die Schwachstelle können authentifizierte Angreifer ausnutzen, die Zugriffsrechte auf Subscriber-Level oder höher haben, um vollen Zugriff auf das MCP zu erlangen und diverse Befehle wie ‚wp_update_user‘ auszuführen und so ihre Zugriffsrechte auf Administrator durch die Aktualisierung ihrer User-Role auszuweiten“, erklären die IT-Sicherheitsforscher (CVE-2025-5071 / noch kein EUVD, CVSS 8.8, Risiko „hoch„).

Die Schwachstelle lasse sich dann missbrauchen, wenn die Dev-Tools und das MCP in den Einstellungen aktiviert wurden. Standardmäßig sind diese abgeschaltet.

Die seit Mittwoch der Woche verfügbare Version 2.8.4 von AI Engine dichtet das Sicherheitsleck ab. Wer das Plug-in auf WordPress-Instanzen einsetzt, sollte die Aktualisierung nicht lange aufschieben, sondern zeitnah durchführen.

Mitte Mai wurden Sicherheitslücken in dem Plug-in TheGem bekannt, die mehr als 82.000 WordPress-Seiten gefährdet haben, sodass Angreifer hätten Schadcode einschleusen können. Ein Update steht dafür zur Verfügung. Für eine Sicherheitslücke in TI WooCommerce Wishlist von Ende Mai war das zunächst nicht der Fall, auch sie ermöglichte bösartigen Akteuren das Hochladen von Schadcode. Die mit CVSS-Höchstwert 10.0 von 10 möglichen Punkten als „kritisch“ eingestufte Lücke klaffte bis in Version 2.9.2 des WordPress-Plug-ins. Inzwischen steht dort die Version 2.10.0 des Plug-ins zur Verfügung – laut Patchstack soll sie die Schwachstelle ausbessern.


(dmk)



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