Künstliche Intelligenz
„Service Desk“: Bundesnetzagentur will Firmen beim KI-Einsatz besser beraten
Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) hat am Donnerstag bei einer Konferenz in Frankfurt ein neues Beratungsangebot präsentiert: den KI-Service-Desk bei der Bundesnetzagentur. Die Regulierungsbehörde will auf dem Portal praxisnahe Informationen für Unternehmen, Behörden und Organisationen bei Fragen rund um die KI-Verordnung der EU bieten. Enthalten ist etwa ein interaktiver „Compliance-Kompass“. Mit diesem Werkzeug sollen Nutzer leicht und schnell prüfen können, ob und in welchem Umfang der AI Act für die von ihnen eingesetzten KI-Systeme anwendbar ist und welche Regeln sie deswegen eventuell befolgen müssen.
Kompass für rechtskonforme KI
Die KI-Verordnung folgt generell einem risikobasierten Ansatz. Ziel ist es, einen einheitlichen, horizontalen Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz festzulegen. Gefährliche Praktiken wie der Einsatz von KI für Social Scoring, für das wahllose Sammeln von Gesichtsbildern aus dem Internet, das Ausnutzen von Sicherheitslücken oder menschlicher Schwächen und die Manipulation des freien Willens werden untersagt. Verboten wird auch Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen. Jenseits solcher inakzeptabler Techniken können KI-Systeme mit hohem Risiko nur auf den EU-Markt gebracht werden, wenn sie verbindliche Anforderungen erfüllen.
Der Kompass der Bundesnetzagentur soll nun Hinweise liefern, ob es sich um ein reguliertes KI-System handelt, ob Transparenzpflichten bestehen und ob die genutzte Technik als hochriskant oder gar verboten eingestuft werden könnte. Ferner stellt der KI-Service-Desk allgemeine Informationen über eine Frage-Antwort-Liste und Beispiele bereit, um die Vorgaben des AI Acts besser einordnen zu können. Dies soll zu mehr Rechtssicherheit bei der Umsetzung der KI-Verordnung führen. Das Angebot richtet sich an vor allem an die Wirtschaft – und dort insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen sowie Startups. Die private Nutzung von KI-Systemen ist von den Regeln nicht betroffen.
Wildberger will „schlanke“ KI-Aufsicht
Der Online-Sekretär soll auch Orientierung bieten rund um die bereits geltenden Vorschriften zum Vorbereiten von Arbeitskräften. Demnach sind alle Organisationen, die KI-Systeme nutzen, bereitstellen oder entwickeln, seit Februar verpflichtet, für ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz in der Belegschaft zu sorgen. Dazu finden sich auf dem Portal etwa Hinweise auf kostenfreie Schulungsangebote für Mitarbeiter. Betreiber von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck, die vor 2. August 2025 in den Markt eingeführt wurden, müssen die Vorgaben der Verordnung dann zwei Jahre später ab 2027 erfüllen.
„Unternehmen brauchen klare und verlässliche Rahmenbedingungen, um innovative KI-Lösungen zu entwickeln und erfolgreich einzusetzen“, betonte Wildberger. „Wir wollen sie dabei bestmöglich unterstützen.“ Der Minister will die Hilfeseite auch als Signal verstanden wissen, „wie wir uns eine nationale KI-Aufsicht vorstellen: wirtschafts- und innovationsfreundlich, mit schlanken, schnellen Strukturen und klarer Orientierung“ für Firmen. Die Bundesnetzagentur soll planmäßig eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der KI-Verordnung hierzulande spielen. Darauf bereitet sie sich aktuell vor. Die Behörde ist vorgesehen als Schnittstelle zum KI-Büro der EU-Kommission und zu den zuständigen Stellen in den Mitgliedstaaten. Im Mai startete sie mit hessischen Partnern ein Pilotprojekt zur Simulation eines KI-Reallabors.
(mho)
Künstliche Intelligenz
Salt: Schweizer Provider testet als erster in Europa SMS-Versand über Starlink
Der Schweizer Mobilfunk-Provider Salt hat nach eigenen Angaben als erster Mobilfunkanbieter Europas den Versand einer SMS direkt vom Smartphone über Starlink-Satelliten getestet. Die Kurznachricht „Hello Salt, SpaceX here.“ habe symbolisch die Funktionsfähigkeit der satellitengestützten Kommunikation belegt, heißt es in der Pressemitteilung. Ein beigefügtes Foto zeigt, dass danach noch weitere kurze Texte – inklusive Emojis – ausgetauscht wurden. Der Provider spricht von einem Durchbruch, der das Potenzial der Technik für die Mobilfunkabdeckung von abgelegenen oder schwer zugänglichen Regionen aufzeige. In den USA will T-Mobile die Direct-To-Cell-Technik bald kommerziell anbieten.
„Meilenstein für die Schweiz und Europa“
Über eine direkte Anbindung von Smartphones über Satelliten von Starlink statt über das terrestrische Mobilfunknetz könne man Funklöcher schließen und etwa im Krisen- oder Katastrophenfall hilfreich sein, erklärt Salt. Für den Kontakt zu den Satelliten ist dabei weder ein spezielles Gerät noch eine zusätzliche App nötig. Beim ersten Test sei es jetzt nur um SMS gegangen, Sprach- und Datendienste sollen in der nächsten Phase ausprobiert werden. Trotzdem handle es sich um einen „bedeutenden Meilenstein – nicht nur für Salt, sondern für die gesamte Telekombranche der Schweiz und in Europa“, meint der CEO Max Nunziata.
Die direkte Anbindung von Smartphones an Satelliten gilt gegenwärtig als beste Möglichkeit, um Funklöcher zu schließen und abgelegene Regionen zu versorgen. Das Starlink-Netz des US-Raumfahrtunternehmens SpaceX ist dafür das mit Abstand am weitesten fortgeschrittene. Im Frühjahr hat T-Mobile in den USA einen Betatest dafür begonnen, bald sollen alle die Zusatzfunktion hinzubuchen können. In Deutschland will die Telekom dagegen nicht auf Starlink setzen, sondern prüft andere Optionen. Das hat auch mit den ganz anderen Gegebenheiten hier zu tun, wo es viele und kleinere Staaten gibt. Schon im März hat der Provider als Erster in Europa mit einem handelsüblichen Smartphone SMS über einen geostationären Satelliten empfangen und gesendet.
(mho)
Künstliche Intelligenz
Millionenstrafe wegen Fake-Rabatten für Shein in Frankreich
Der asiatische Billig-Onlinehändler Shein hat in Frankreich wegen Täuschung von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei Preisnachlässen eine Strafe in Höhe von 40 Millionen Euro erhalten. Das teilte die Pariser Wettbewerbs- und Anti-Betrugs-Behörde DGCCRF mit.
Die Behörde wirft dem Shoppingportal vor, Kunden bei Werbeaktionen im Hinblick auf angeblich gesenkte Preise in die Irre geführt zu haben. Die DGCCRF untersuchte laut ihrer Mitteilung Tausende mutmaßlich reduzierte Produkte auf der französischen Shein-Webseite zwischen dem 1. Oktober 2022 und dem 31. August 2023. Demnach erhöhte das Portal manchmal bestimmte Preise vor einer Rabattaktion oder berücksichtigte vorherige Preisnachlässe nicht.
57 Prozent Rabatt-Fakes
Dies führte laut der DGCCRF dazu, dass mehr als die Hälfte (57 Prozent) der überprüften Artikel gar keine Preisnachlässe boten. Fast jeder fünfte Nachlass fiel demnach niedriger aus als angekündigt. Elf Prozent der Fälle boten laut Mitteilung sogar Preiserhöhungen. Außerdem kritisierte die französische Behörde, dass das Unternehmen umweltbezogene Angaben auf seiner Webseite nicht habe belegen können – wie die Aussage, seine Treibhausgasemissionen um 25 Prozent gesenkt zu haben.
Ein Unternehmenssprecher teilte der Deutschen Presse-Agentur mit, man sei bereits im März 2024 von der französischen Behörde informiert worden und habe unverzüglich „Abhilfemaßnahmen“ eingeleitet. Diese seien kurz später abgeschlossen worden. „Dies bedeutet, dass alle aufgezeigten Probleme bereits vor mehr als einem Jahr angegangen wurden.“
(nie)
Künstliche Intelligenz
Amazon stellt Freevee-App ein | heise online
Amazon.com stellt Freevee (fv), seine App für werbefinanzierte und gebührenfreie Unterhaltungsstreams, im August ein. Darauf weist eine Einblendung in der App selbst hin. Der Konzern empfiehlt Nutzern den Umstieg auf seine App für Prime Video. Die bisher bei Freevee verfügbaren Streams mit Werbeunterbrechungen sollen auch bei Prime Video abrufbar sein. Allerdings ändert sich das konkrete Angebot laufend.
Die Prime-Video-App hat einen großen Vorteil für Amazon: Es kann Zuschauern ohne Abonnement dort weitere Streams andienen, die nicht gebührenfrei sind. Diese Upsell-Möglichkeit fehlt konzeptbedingt innerhalb der Freevee-App.
Freevee wird eine gebührenfreie Streaming-Alternative zu Prime Video gewesen sein, die sich über Werbeeinblendungen finanziert haben wird. Allerdings umfasst Freevee nicht das komplette Angebot an Filmen, Fernsehserien und Sportsendungen, für die Amazon Rechte besitzt, sondern bietet eingeschränkte und andere Inhalte. Der Katalog reicht nicht an Prime Video heran.
Zum Marktauftritt 2019 hieß der Dienst noch ganz anders, nämlich IMDb Freedive. IMDb, ursprünglich Internet Movie Database, gehört ebenfalls Amazon.com. Alsbald wurde IMDb Freedive in IMDb TV umbenannt. 2022 erfolgte die Umtaufe in Freevee. Der Name lehnt sich lautlich an das informelle englische Wort freebie an, das kostenfrei abgegebene Dinge beschreibt, insbesondere von Organisationen für Werbezwecke verteilte Sachen.
Kurzes Dasein
Doch schon im Laufe des Jahres 2023 fuhr Amazon seine Anstrengungen zur Bewerbung des ausschließlich werbefinanzierten Angebots zurück. Dafür unterbricht der Datenkonzern seit September 2023 selbst kostenpflichtige Prime-Video-Streams mit Reklame und kassiert damit doppelt. Seit Februar 2024 stören Werbespots bei Prime Video auch im deutschsprachigen Raum. Damals machte auch die Kunde von Freevees baldigem Ableben die Runde, doch Amazon.com dementierte.
Amazon hat Freevee in den Vereinigten Staaten von Amerika sowie dem Vereinigten Königreich auf den Markt gebracht. Seit 2022 gibt es Freevee auch in Deutschland sowie in Österreich. Der Rückzug hat bereits begonnen. Zur Stunde ist die App im deutschsprachigen Raum in Apples App Store für neue Installationen auf iPhones noch verfügbar, in Googles Play Store nicht mehr. Im US Play Store wäre die App noch zu haben.
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(ds)
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