Künstliche Intelligenz
„Service Desk“: Bundesnetzagentur will Firmen beim KI-Einsatz besser beraten
Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) hat am Donnerstag bei einer Konferenz in Frankfurt ein neues Beratungsangebot präsentiert: den KI-Service-Desk bei der Bundesnetzagentur. Die Regulierungsbehörde will auf dem Portal praxisnahe Informationen für Unternehmen, Behörden und Organisationen bei Fragen rund um die KI-Verordnung der EU bieten. Enthalten ist etwa ein interaktiver „Compliance-Kompass“. Mit diesem Werkzeug sollen Nutzer leicht und schnell prüfen können, ob und in welchem Umfang der AI Act für die von ihnen eingesetzten KI-Systeme anwendbar ist und welche Regeln sie deswegen eventuell befolgen müssen.
Kompass für rechtskonforme KI
Die KI-Verordnung folgt generell einem risikobasierten Ansatz. Ziel ist es, einen einheitlichen, horizontalen Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz festzulegen. Gefährliche Praktiken wie der Einsatz von KI für Social Scoring, für das wahllose Sammeln von Gesichtsbildern aus dem Internet, das Ausnutzen von Sicherheitslücken oder menschlicher Schwächen und die Manipulation des freien Willens werden untersagt. Verboten wird auch Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen. Jenseits solcher inakzeptabler Techniken können KI-Systeme mit hohem Risiko nur auf den EU-Markt gebracht werden, wenn sie verbindliche Anforderungen erfüllen.
Der Kompass der Bundesnetzagentur soll nun Hinweise liefern, ob es sich um ein reguliertes KI-System handelt, ob Transparenzpflichten bestehen und ob die genutzte Technik als hochriskant oder gar verboten eingestuft werden könnte. Ferner stellt der KI-Service-Desk allgemeine Informationen über eine Frage-Antwort-Liste und Beispiele bereit, um die Vorgaben des AI Acts besser einordnen zu können. Dies soll zu mehr Rechtssicherheit bei der Umsetzung der KI-Verordnung führen. Das Angebot richtet sich an vor allem an die Wirtschaft – und dort insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen sowie Startups. Die private Nutzung von KI-Systemen ist von den Regeln nicht betroffen.
Wildberger will „schlanke“ KI-Aufsicht
Der Online-Sekretär soll auch Orientierung bieten rund um die bereits geltenden Vorschriften zum Vorbereiten von Arbeitskräften. Demnach sind alle Organisationen, die KI-Systeme nutzen, bereitstellen oder entwickeln, seit Februar verpflichtet, für ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz in der Belegschaft zu sorgen. Dazu finden sich auf dem Portal etwa Hinweise auf kostenfreie Schulungsangebote für Mitarbeiter. Betreiber von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck, die vor 2. August 2025 in den Markt eingeführt wurden, müssen die Vorgaben der Verordnung dann zwei Jahre später ab 2027 erfüllen.
„Unternehmen brauchen klare und verlässliche Rahmenbedingungen, um innovative KI-Lösungen zu entwickeln und erfolgreich einzusetzen“, betonte Wildberger. „Wir wollen sie dabei bestmöglich unterstützen.“ Der Minister will die Hilfeseite auch als Signal verstanden wissen, „wie wir uns eine nationale KI-Aufsicht vorstellen: wirtschafts- und innovationsfreundlich, mit schlanken, schnellen Strukturen und klarer Orientierung“ für Firmen. Die Bundesnetzagentur soll planmäßig eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der KI-Verordnung hierzulande spielen. Darauf bereitet sie sich aktuell vor. Die Behörde ist vorgesehen als Schnittstelle zum KI-Büro der EU-Kommission und zu den zuständigen Stellen in den Mitgliedstaaten. Im Mai startete sie mit hessischen Partnern ein Pilotprojekt zur Simulation eines KI-Reallabors.
(mho)
Künstliche Intelligenz
„Handy-Blitzer“ erfasst mehr als 300 Verstöße in Rheinland-Pfalz
Der erste Handy-Blitzer in Rheinland-Pfalz hat seit Beginn seines regulären Betriebs Mitte April mehr als 300 Handynutzer am Steuer erwischt. Bislang sei die Überwachungstechnik im Polizeipräsidium Trier eingesetzt worden, teilte das Innenministerium in Mainz der Deutschen Presse-Agentur mit. Die spezielle Kamera komme nun im weiteren Verlauf im Polizeipräsidium Mainz zum Einsatz.
Derzeit verfügt die Polizei Rheinland-Pfalz über ein System. Hierbei handelt es sich um die bereits in Testphasen in Bereich Trier und in Mainz erprobte Kamera der niederländischen Polizei. Geplant sei, dass künftig alle fünf Polizeipräsidien in Rheinland-Pfalz mit je einem System ausgestattet werden.
Wann diese Geräte kommen, könne nicht prognostiziert werden. Für die Beschaffung kommerzieller Systeme stehe zunächst „eine intensive
Marktschau“ an, in welcher auch die konkreten Anforderungen der Polizei Rheinland-Pfalz berücksichtigt würden, teilte ein Ministeriumssprecher mit.
1.000 Unfälle pro Jahr durch Ablenkung am Steuer
Bei der sogenannten Monocam handelt es sich um eine Kamera, die in den Niederlanden schon länger genutzt wird. Grob gesagt analysiert eine Software Bilder von Fahrzeugen und erkennt, ob der Fahrer oder die Fahrerin einen Handyverstoß begeht. Wer mit Handy am Steuer erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.
„Handy-Blitzer“ sollen dazu beitragen, die Sicherheit auf den Straßen zu erhöhen. Innenminister Michael Ebling (SPD) hatte Mitte April erklärt, rund 1.000 Unfälle pro Jahr seien im Land auf eine Ablenkung am Steuer zurückzuführen. 2024 seien bei solchen Unfällen drei Menschen ums Leben gekommen.
Für den Regelbetrieb der speziellen Kamera brauchte es eine Änderung im Polizei- und Ordnungsbehördengesetz des Landes. Diese trat am 1. März dieses Jahres in Kraft.
(nen)
Künstliche Intelligenz
Alte HomeKit-Architektur: Apple plant zwangsweisen Wechsel
Neue HomeKit-Architektur? War da was? Ja, eigentlich schon mit iOS 16.4 sollten Nutzer auf eine verbesserte Grundlage von Apples Smart-Home-System umziehen. Allerdings taten das nicht alle. Mit iOS 18.6 sieht es nun so aus, dass das Ende des alten Systems naht. Allerdings gab es schon in früheren iOS-18-Versionen Hinweise darauf, dass Apple eine Zwangsmigration beginnt.
Teilweise automatisierter Wechsel
Wie Apple nun in der jüngsten Beta von iOS 18.6 in internen Code-Angaben schreibt, die Macrumors entdeckt hat, wird das Ende der alten HomeKit-Variante nun „im Herbst“ kommen. „Der Support für Ihre aktuelle Version von Apple Home endet im Herbst dieses Jahres. Einige Geräte werden zu diesem Zeitpunkt automatisch aktualisiert, andere müssen manuell aktualisiert werden. Sie können die Aktualisierung jetzt durchführen, um Unterbrechungen bei der Nutzung Ihrer Geräte, Automatisierungen und wichtigen Benachrichtigungen zu vermeiden“, lauten die Sätze.
Dies wäre das erste Mal, dass Apple einen zwangsweisen Wechsel auf die neue HomeKit-Architektur ankündigt. Bislang musste dies stets manuell angestoßen werden. Der Hinweis zeigt, dass dies auch teilweise so bleiben wird, allerdings ist denkbar, dass nicht aktualisierte Geräte dann ihre Kompatibilität verlieren. Im Herbst wird iOS 26 bereitgestellt, also ist denkbar, dass damit auch der ultimative Umstieg auf die neue HomeKit-Architektur erfolgt. Sie bietet einige Verbesserungen, unter anderem bei der Ansteuerungsgeschwindigkeit – ein riesiger Wurf im Hinblick auf Zuverlässigkeit war sie allerdings nicht.
Rollout ging anfangs schief
Apple hatte anfangs große Schwierigkeiten, die neue HomeKit-Architektur an die Nutzer zu bringen. Ende 2022 kam die erste Version heraus, störte aber Smart-Home-Netzwerke teils massiv. Es dauerte dann bis März 2023, bis Apple die Fehler behoben hatte und einen neuen Versuch startete.
Der Konzern verspricht mit der neuen Architektur unter anderem eine schnellere Ansprache von Geräten, wenn es viele davon im Netzwerk gibt, liefert eine Aktivitätshistorie und andere Neuerungen. iOS 16 oder macOS 13 sind Mindestvoraussetzung.
(bsc)
Künstliche Intelligenz
Bundesnetzagentur führt neues Messkonzept für das Mobilfunk-Monitoring ein
Mit der Einführung eines neuen, einheitlichen Messverfahrens zum Monitoring der Mobilfunkversorgung in Deutschland habe die Bundesnetzagentur den Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung „einen wichtigen Baustein des „Messpakets“ aus der Gigabitstrategie der Bundesregierung 2022 umgesetzt“.
Mobilfunkversorgung aus Perspektive der Nutzerinnen und Nutzer
Das neue Messkonzept hat zum Ziel, die Qualität der Mobilfunkversorgung aus Perspektive der Nutzerinnen und Nutzer zu erfassen, heißt es. Die im Verlauf der Messungen gesammelten Informationen seien wichtig, „um die Rahmenbedingungen für den Netzausbau weiter zu verbessern“, schreibt die Bundesnetzagentur in seiner Ankündigung.
Auf diese Weise erhalte man „einen genaueren Eindruck davon, wie der Ausbau der Netze in Deutschland vorankommt“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Bislang wurde lediglich die Stärke des Funksignals gemessen. Zukünftig sollen auch die Datenraten und die Zuverlässigkeit der Sprachtelefonie erfasst werden können.
Das neue Konzept stehe auch Dritten offen, sodass Länder, Gemeinden und Dienstleister das Messkonzept für die Beauftragung eigener Messungen nutzen können. Die Resultate können diese mit der Bundesnetzagentur teilen und damit die „bundesweite Datenlage erweitern“. Die Bundesnetzagentur habe zu diesem Zweck Mindestanforderungen definiert, damit die Messdaten vergleichbar seien.
Kern des Messkonzepts basiert auf acht Smartphones
Laut der Bundesnetzagentur basiert das neue Messkonzept auf acht Smartphones mit einer einheitlichen Software. Auf Messfahrten durch festgelegte Gebiete werden vier der Geräte zum Testen der Qualität der Sprachtelefonie verwendet. Die weiteren vier sollen die verfügbaren Datenraten in den Netzen der vier Mobilfunknetzbetreiber – also der Deutschen Telekom, Vodafone, O2/Telefonica und 1&1 – messen. Die Steuerung und die Erfassung der Messreihen erfolgen über eine cloudbasierte Anwendung, erklärt die Bundesnetzagentur.
Dieser Ansatz klingt praxisnäher als das bisherige Textverfahren, bei dem Messungen mit Scannern durchgeführt wurden und primär die Stärke eines Funksignals vor Ort erfassten.
Das Messsystem soll zudem zu einem späteren Zeitpunkt um ein Rucksack-Setup ergänzt werden. Mit diesem werde es möglich sein, Gebiete zu prüfen, die mit Messfahrzeugen nicht erreichbar seien. Ferner wären auch Messungen in Innenräumen möglich. Ebenso seien Umsetzungen für Messungen entlang von Wasserwegen angedacht.
(afl)
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