Datenschutz & Sicherheit
Sieg für Transparenz: Auswärtiges Amt muss Baerbock-SMS herausgeben
Das Auswärtige Amt muss Kurznachrichten der früheren Bundesaußenministerin Annalena Baerbock offenlegen, mit denen die Grüne bei anderen Staaten um Zustimmung zu einer UN-Resolution warb. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin nach einer Klage der Transparenzplattform „Frag den Staat“ entschieden (Az.: VG 2 K 3/24).
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Das Gericht stellt in seiner Entscheidung klar, dass dienstliche SMS als amtliche Informationen einzustufen sind, wenn sie eine objektive Aktenrelevanz besitzen.
Meilenstein für Transparenz
Das Urteil markiert einen Meilenstein für das Aktenzugangsrecht in Deutschland: Erstmals verpflichteten die Richter eine Bundesbehörde zur direkten Herausgabe von Smartphone-Nachrichten nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes.
Das Auswärtige Amt hatte den Antrag von „Frag den Staat“ 2023 zunächst mit der Begründung abgelehnt, dass Mobilfunkdaten generell nicht „veraktungswürdig“ seien. Relevante Inhalte würden ohnehin in separaten Vermerken erfasst.
Die Berliner Richter widersprachen dem: Gerade dem genauen Wortlaut der Nachrichten komme im diplomatischen Kontext ein erheblicher Informationswert zu. Deshalb reiche eine Zusammenfassung in Nebenakten nicht aus.
Das Verwaltungsgericht gestand dem Außenministerium nur minimale redaktionelle Einschränkungen zu: Zum Schutz der internationalen Beziehungen dürfen die Namen der Adressaten aus Senegal, Äthiopien, Nigeria und Brasilien sowie die länderspezifisch angepassten Bezeichnungen für den russischen Angriffskrieg geschwärzt werden.
Behördliche Praxis auf dem Prüfstand
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In der Verwaltungspraxis scheiterten Anträge auf Informationszugang bisher fast ausnahmslos daran, dass SMS gelöscht oder verschwiegen wurden, wie die Informationsfreiheitsbeauftragten von Bund und Ländern schon lange beklagen. Ministerien und Behörden zogen sich gern darauf zurück, dass Kurznachrichten für die Dienstkommunikation ohnehin untersagt sei. Daher dürften solche Daten gar nicht vorhanden sein.
Im aktuellen Fall war das Bestreiten der Existenz aber unmöglich, da Medien bereits über die konkreten Nachrichten berichtet hatten. Das Auswärtige Amt musste im Verfahren schließlich einräumen, dass der SMS-Versand hier nach einer internen Risikoabwägung offiziell genehmigt worden sei.
Die amtliche Kommunikation via Messenger stellt generell keine Ausnahme mehr im politischen Alltag dar. Gerade auf den Leitungsebenen von Ministerien sind direkte digitale Absprachen verbreitet, die am klassischen System der Aktenführung vorbeigehen.
Da es an verbindlichen rechtlichen Vorgaben zur systematischen Erfassung und Archivierung digitaler Verläufe fehlt, fordern Transparenzinitiativen seit Jahren eine Reform. Denn solange Kurznachrichten informell bleiben, ist ihre Existenz für Außenstehende kaum belegbar.
Langer Atem nötig
Vorherige Klagen von „Frag den Staat“ etwa wegen WhatsApp-Protokollen von Ex-Verkehrsminister Andreas Scheuer, SMS-Verläufen von Angela Merkel oder Nachrichten des einstigen Außenministers Heiko Maas zum Truppenabzug aus Afghanistan scheiterten regelmäßig daran, dass die Daten bereits gelöscht waren oder die Gerichte den behördlichen Verweisen auf restriktive interne Nutzungsverbote und einen inoffiziellen Kommunikationscharakter folgten.
Dass eine Trendwende einsetzt, zeigte sich kürzlich im Verfahren um das Bundesbildungsministerium unter Bettina Stark-Watzinger und den von ihr genutzten Dienst Wire. Hier konnten die Aktivisten einen vorläufigen Löschstopp im Eilverfahren erwirken.
(vbr)