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Siemens involviert: China erhält Zugriff auf wichtige Chipdesign-Tools zurück


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Die USA und China nähern sich beim Thema Chipfertigung wieder etwas an. Die drei weltweit wichtigsten Anbieter von Designautomatisierungs-Tools für die Chipproduktion dürfen ihre Software wieder chinesischen Firmen bereitstellen. Das sind Siemens EDA, Cadence und Synopsys.

Deren Tools zur sogenannten Electronic Design Automation (EDA) bilden für viele Firmen das Grundgerüst, um eigene Chips wie Prozessoren oder Controller zu entwerfen. Weil sie mindestens teilweise in den USA entstehen, hat die US-Regierung Kontrolle über den Einsatzort. Siemens kaufte sein Chip-EDA-Know-how ursprünglich mit der Übernahme der US-Firma Mentor Graphics ein.

Die Branchenführer nutzen einheitliche Standards, auf die auch Chipauftragsfertiger wie TSMC und Samsung setzen. Firmen können Logikblöcke zukaufen, etwa ganze CPU-Kerne oder Speicher-Controller, alle Teile zusammensetzen und das fertige Design an einen Chipauftragsfertiger übermitteln – alles über dieselben EDA-Tools.

Die jüngste Eskalation zwischen den USA und China dauerte mehrere Monate an: Im April stellte China vorübergehend den Export seltener Erden an den Rest der Welt ein. Als Reaktion untersagte das US-amerikanische Bureau of Industry and Security (BIS) die Zusammenarbeit von EDA-Tool-Anbietern mit chinesischen Firmen.

Ende Juni eröffnete China wieder den Export seltener Erden unter neuen Rahmenbedingungen. Darauf folgt jetzt die Lockerung der Vorgaben an Siemens EDA, Cadence und Synopsys. Mit einzelnen sanktionierten Firmen wie Huawei dürfen sie offiziell aber weiterhin nicht zusammenarbeiten.

Für die Entwicklung seiner neuesten Prozessoren mit 7-Nanometer-Technik soll Huawei auf weniger verbreitete chinesische EDA-Tools setzen.

Die Aktienkurse von Cadence und Synopsys stiegen nach der Bekanntgabe um vier bis sechs Prozent. Siemens‘ Aktie ging um etwa zwei Prozent hoch – die Firma ist vom EDA-Geschäft weniger abhängig als die Konkurrenten.


(mma)



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Fraunhofer IOF bringt Europas Laserkommunikation im Weltraum voran


Forscher des Fraunhofer-Instituts für Angewandte Optik und Feinmechanik IOF haben gemeinsam mit den Unternehmen Tesat und Spaceoptic ein serienreifes Sende- und Empfangsteleskop für satellitengestützte Laserkommunikation entwickelt. Dieses Teleskop soll die technologische Grundlage für zukünftige europäische Satellitennetze bilden, Datenraten im Gigabit- bis Terabit-Bereich ermöglichen und damit herkömmliche Funkverbindungen übertreffen.

Das optische Kommunikationsterminal Scot135 von Tesat, für das das Teleskop konzipiert wurde, ist laut Fraunhofer IOF speziell für den Einsatz im mittleren und geostationären Erdorbit ausgelegt. Es erreicht Datenübertragungsraten von bis zu 100 Gbit/s und kann Entfernungen von bis zu 80.000 Kilometern überbrücken. Das Teleskop dient dabei als universelle Sende- und Empfangseinheit und soll robust genug sein, um den extremen Bedingungen im Weltraum sowie der thermischen Belastung durch Laserleistungen von bis zu 50 Watt standzuhalten.

„In Systemen zur Laserkommunikation werden verhältnismäßig hohe Laserleistungen erbracht. Hier wirken bis zu 50 Watt. Für ein Weltraumteleskop ist das relativ viel Leistung, die durch das System propagiert“, erklärt Henrik von Lukowicz, zuständiger Projektleiter am Fraunhofer IOF. „Das führt zu Wärmentwicklungen, die zu Veränderungen an den Optiken führen können. Doch natürlich darf das System in seiner Performance dadurch nicht beeinträchtigt werden. Thermalmanagement war daher ein besonders wichtiger Punkt für unser Design“, so Lukowicz. Ebenso müssen die Bauteile besonders leichtgewichtig sein.

Die Entwicklung des Teleskops am Fraunhofer IOF in Jena dauerte drei Jahre und fokussierte sich auf ein kostengünstiges Design. Die Fertigung erfolgt durch Spaceoptic, eine Fraunhofer-Ausgründung in Isseroda. Bereits fünf Systeme wurden produziert, mit einer jährlichen Kapazität von bis zu 50 weiteren Einheiten.

Die Europäische Weltraumbehörde ESA unterstützt das Projekt im Rahmen ihres ScyLight-Programms, das den Aufbau sicherer und laserbasierter Kommunikationssysteme in Europa fördert. Ziel ist es, technologische Souveränität zu erreichen und unabhängige Satellitenkommunikationsnetzwerke zu etablieren, insbesondere für kritische Infrastrukturen wie Sicherheit und Zivilschutz. Mit dieser Entwicklung will sich Europa am internationalen Fortschritt im Bereich der Laserkommunikationstechnologien beteiligen, die unter anderem bereits von Unternehmen wie SpaceX im Starlink-Netzwerk eingesetzt werden.


(mack)



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Urteil: Behörden dürfen beschlagnahmte Kryptowerte notfalls verkaufen


Das Landgericht Hanau hat klargestellt, dass berechtigte Behörden beschlagnahmte Kryptowerte wie Bitcoins in Strafverfahren direkt verwerten, also insbesondere verkaufen können. Das gilt auch dann, wenn der mutmaßliche Eigentümer eine solche „Notveräußerung“ strikt ablehnt, weil er auf eine Kurssteigerung setzt. Dieser Tenor geht aus einem jetzt veröffentlichten Beschluss der zweiten Instanz vom 15. April hervor (Az.: 1 Qs 10/25). Für die Strafverfolgungsbehörden ist demnach entscheidend, dass aufgrund der zu erwartenden Kursschwankungen und potenzieller Verluste ein Erhalt des aktuellen Werts erfolgt.

In dem Fall geht es um die Beschlagnahmung von Vermögenswerten im Rahmen von Ermittlungen wegen Geldwäsche gegen die Mutter eines verurteilten Drogendealers. Die Behörden stellten dabei Kryptowerte sicher, physische Krypto-Wallets, sogenannten Ledger Sticks, in den Währungen Ripple und Cardano Blockchain gespeichert waren. Der Sohn, der wegen Drogenhandels verurteilt wurde und sich in Haft befindet, legte Widerspruch gegen deren geplante Notveräußerung ein. Er behauptet, rechtmäßiger Eigentümer der Tokens zu sein. Er führte deren angeblich legale Herkunft sowie das Potenzial für künftige, womöglich erhebliche Wertsteigerungen ins Feld.

Die Staatsanwaltschaft argumentierte dagegen, dass die typische Volatilität von Kryptowährungen einen drohenden Wertverlust mit sich bringe. Sie sah einen Verkauf gemäß Paragraf 111p Strafprozessordnung (StPO) gerechtfertigt. Ein beschlagnahmter Gegenstand kann demnach veräußert werden, wenn sein Verderb oder eine erhebliche Wertminderung zu befürchten sind.

Im Februar wies zunächst das Amtsgericht Hanau in erster Instanz den Antrag des Betroffenen als unbegründet zurück. Ein wirtschaftlich denkender Eigentümer ohne hohe Risikobereitschaft würde sich demzufolge aufgrund der zu befürchtenden Wertschwankungen zu einer Veräußerung der Kryptowerte entschließen. Eine sichere Prognose über eine Wertbeständigkeit oder eine Wertsteigerung sei auch mit Blick auf die schnelllebige Weltpolitik nicht möglich.

Diese Einschätzung teilt das Landgericht. Die Staatsanwaltschaft hat ihm zufolge zurecht darauf hingewiesen: Eine sichere Prognose, dass die Tokens langfristig „handelbar“ und damit „verwertbar“ blieben, könne nicht gestellt werden. Durch die Umwandlung in eine konventionelle Währung könne der beschlagnahmte Betrag „nachhaltig und ohne Wertverlustrisiko gesichert werden“. Anders als bei Pkws oder Grundstücken bestünden bei Kryptowerten „noch keine gefestigten Erfahrungssätze“.

Die 1. Große Strafkammer hat auch „durchgreifende Bedenken“, dass Richter oder Strafverfolger einen solchen, der Marktdynamik intensiv unterliegenden digitalen Wert, permanent beobachten müssten. Diese verfügten über keine Börsenabteilung und beobachten auch nicht sachkundig mit Bediensteten oder technischen Anwendungen den Markt. Gerade bei Ripple und Cardano seien Kursschwächen für die rechtliche Beurteilung als latente Gefahr entscheidend, eine potenzielle „Rallye“ dagegen nicht.

Der Strafrechtler Jens Ferner bedauert, dass mit der über den Einzelfall hinausweisenden Entscheidung Werte verschleudert würden nach dem Motto „versilbern, was geht“. Er sieht den Gesetzgeber gefordert, um offene Normfragen zu klären. Solange die Sicherung und Verwertung digitaler Vermögensgüter nicht durchdacht kodifiziert sei, bleibe die Praxis „auf kreative, aber juristisch wackelige Brückenlösungen angewiesen“.

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(nen)



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Börsenwert: US-Tech dominiert, Nvidia unterwegs zur 4-Billionen-Dollar-Firma


Unbeeindruckt von der weltweiten Zuspitzung geopolitischer Spannungen und steigender Zahl von Kriegen werden die hundert wertvollsten Konzerne dieser Welt noch teurer. Ihr kumulierter Börsenwert legte im ersten Halbjahr um 6,1 Prozent auf den neuen Rekordwert von rund 47,4 Billionen Dollar zu. Zu dem Resultat gelangt die halbjährlich von EY durchgeführte Analyse der Marktkapitalisierung der weltweit kostspieligsten Konzerne. Stichtag der Auswertung war der 30. Juni 2025.

Die zwischenzeitlichen Turbulenzen an den Börsen dieser Welt – in erster Linie ausgelöst durch massive Verunsicherungen aufgrund der chaotischen Zollpolitik der US-amerikanischen Regierung – sind allem Anschein nach nicht von Dauer. Offenbar spekulieren Investoren nun eher auf eine Beruhigung der Lage und Rückkehr zum Wachstumskurs.

Einen erheblichen Einfluss auf das Ranking übt weiterhin die KI-Thematik aus. Buchstäblich erste Nutznießer sind Nvidia und Microsoft. Lag die Bewertung von Nvidia vor einem Quartal noch deutlich unter der 3-Billionen-Marke, bewegt sich der KI-Prozessorbauer drei Monate später mit einer Marktkapitalisierung von 3,85 Billionen Dollar wert in Schlagweite einer 4-Billionen-Bewertung. Kaum weniger eindrucksvoll ist die Entwicklung von Microsofts Buchwert, der inzwischen auf 3,7 Billionen Dollar veranschlagt wird. Apple – Ende März noch Nummer 1 im Ranking – bleibt hingegen zurück mit seiner undeutlichen KI-Strategie und einer Bewertung um drei Billionen Dollar.

Die drei weltweit teuersten Konzerne spielen mit ihrer Marktkapitalisierung natürlich in einer eigenen Liga. Überhaupt dominieren die US-amerikanischen Konzerne weiterhin das Geschehen im Ranking. Von den 100 wertvollsten Unternehmen der Welt haben 60 ihren Sitz in den USA. Anders als in den Vorjahren zeigten sich diese allerdings nicht als Wachstumschampions. Denn während die je 19 in der Rangliste geführten asiatischen und europäischen Firmen ihren Wert um 6,5 Prozent beziehungsweise 8,8 Prozent steigerten, stieg die Marktkapitalisierung der 60 US-amerikanischen Unternehmen nur um 5,8 Prozent.

Erstmals seit dem Start der halbjährlich durchgeführten EY-Analyse im Jahr 2007 wurde mit SAP ein deutscher Konzern als wertvollstes europäisches Unternehmen gelistet. Mit einem Börsenwert von 354 Milliarden Dollar steht der Softwarekonzern auf Rang 27 (Vorjahr: 47). Neben SAP sind zudem Siemens auf Rang 74 (Börsenwert: 199 Milliarden Dollar) und die Deutsche Telekom auf Rang 88 (177 Milliarden Dollar) mit dabei.

Jenseits der Top 100 befinden sich mit Rheinmetall und Siemens Energy zwei weitere hiesige Firmen auf rasanten Vormarsch. Die Marktkapitalisierung des Rüstungskonzerns hat sich im ersten Halbjahr mehr als verdreifacht und beläuft sich auf aktuell 96 Milliarden Dollar. Das Unternehmen verbesserte sich damit binnen sechs Monaten um mehr als 500 Ränge von Platz 719 auf aktuell Platz 204.


(axk)



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