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Smartphone-Sicherheitstipps vom CERT-FR und CISA – wenig praktikabel


Das französische CERT und die US-amerikanische CISA haben die Sicherheit von Smartphones und den Bedrohungsverlauf der vergangenen zehn Jahre analysiert. Daraus leiten die Institutionen ab, wie die Geräte abzusichern sind. Allerdings gehen zumindest die Tipps aus Frankreich am Ende etwas weit.

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Das CERT-FR gibt Interessierten ein 40-seitiges PDF an die Hand, die CISA beschränkt sich in ihrem PDF auf überschaubare fünf Seiten. Das fängt bei Banalitäten an, wie dem Nutzen von Mehr-Faktor-Authentifizierung und FIDO-Sticks sowie dem Einsatz von Passwort-Managern. Von SMS als 2FA-Mechanismus raten die IT-Experten ab. Außerdem sollten Nutzerinnen und Nutzer eine PIN setzen, etwa zum SIM-Entsperren, und regelmäßig Softwareaktualisierungen installieren.

Weiter geht es dahin, dass auf die jüngste Hardware der Smartphone-Hersteller gesetzt werden sollte – bei denen sollten zudem die Hersteller bevorzugt werden, die sich bekanntermaßen um Sicherheit kümmern und lange Sicherheitsupdate-Zeiträume versprechen. Die CISA lehnt zudem die Nutzung von „persönlicher VPN-Software“ ab, da diese Restrisiken vom Internetprovider zum VPN-Anbieter verschieben und oftmals die Angriffsfläche vergrößern. Das bezieht sich aber eher auf VPN-Anbieter, die oftmals zur Umgehung von GeoIP-Einschränkungen genutzt werden, und nicht um professionelle Organisation-VPNs. Für das iPhone empfiehlt die CISA speziell den Lock-Down-Mode – der begrenzt bestimmte Apps, Webseiten und Funktionen und reduziert die Angriffsoberfläche, aber damit auch die Nutzbarkeit.

Die Franzosen gehen weiter in die Vollen. „Deaktivere WLAN, wenn es nicht genutzt wird“, dasselbe schreiben sie für Bluetooth und NFC in ihren Empfehlungen. Den mit Android 16 eingeführten „Advanced Protection Mode“ sollten Nutzerinnen und Nutzer aktivieren, der ähnlich dem iOS-Lock-Down-Mode wirkt. Es finden sich auch Wiedergänger wie „schließe dein Mobiltelefon nicht an unbekannte USB-Ports und -Geräte an“. Auch sollten die zugewiesenen Berechtigungen aller Apps geprüft und angepasst werden.

Die Tipps sind natürlich nicht grundsätzlich falsch. Aber die CISA schränkt schon mal ein, dass sich der Maßnahmenkatalog eher an „stark anvisierte Individuen“ richtet. Eine Beleuchtung, was für Einschränkungen die jeweilige Maßnahme mit sich bringt gegenüber dem zu erwartenden Nutzen, würde helfen, dass sich Interessierte leichter ein Bild machen und den potenziellen Nutzen informiert abwägen können. Sollte jemand etwa die vorgeschlagenen Maßnahmen alle so umsetzen, hält der überspitzt formuliert eher ein Retro-Handy als ein Smartphone in Händen, mit dem sich (mit Glück) noch telefonieren lässt. Etwa der Lock-Down-Mode von iOS wehrt viele der bekannten Spyware-Kampagnen ab, unterbindet dabei jedoch auch Dinge und Aktionen, die viele im Alltag nutzen.

Am Ende richten sich die Hinweise eher an hochrangige Personen, die davon ausgehen müssen, im Visier von Cyberkriminellen oder anderen staatlichen Akteuren zu stehen. Für die breite Masse an Nutzerinnen und Nutzern gehen viele der Konfigurationstipps jedoch deutlich zu weit und machen die Smartphones für sie nahezu unbenutzbar. Als Übersicht, was an Schutzmaßnahmen machbar ist, sind die Übersichten ebenfalls ein guter Anfang – denen jedoch noch Erläuterungen über die weiteren Auswirkungen fehlen.

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(dmk)



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Nach 3G-Abschaltung: In Bern läuft es bei Leihrädern nicht mehr rund


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This article is also available in
English.

It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

In der Schweizer Hauptstadt Bern wurde ein Anbieter von Leihfahrrädern von der Abschaltung des 3G-Mobilfunknetzes der Swisscom kalt erwischt. Seit Mittwoch ist ein Teil der Flotte nicht mehr ausleihbar. Für zusätzliche Verwirrung sorgt, dass Kunden für modernere Räder, die ohne 3G funktionieren, eine neue App benötigen. Die Swisscom habe dem Anbieter Publibike aber zugesichert, dass das Netz vorerst wieder eingeschaltet werden soll.

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Wie die „Berner Zeitung“ berichtet, spekulierte Publibike offenbar darauf, dass die Swisscom für die schrittweise Abschaltung mehr Zeit nimmt. In der Zwischenzeit sollten alte Fahrräder durch neue ersetzt und die Kunden auf die neue App umgestellt werden. Das Hauptproblem ist offenbar das Fahrradschloss, das der Anbieter verwendet. Dieses kommuniziert per UMTS mit den Servern des Anbieters. Neuere Fahrräder haben ein anderes Schloss, das mit neueren Mobilfunkstandards betrieben wird.

Nutzer werden von Publibike angehalten, auf die neue App „Publibike Velospot (Zone 1)“ umzusteigen. Die neueren Räder mit runden Schlössern waren aber diese Woche teilweise noch in der Unterzahl. So hätten etwa am Bahnhof Bern als zentraler Verkehrsknotenpunkt nur drei nutzbare Räder zur Verfügung gestanden, berichten lokale Medien. Dutzende funktionierten nicht mehr.

Die Swisscom hatte die Abschaltung des 3G-Netzes bereits im März 2022 angekündigt. Bis Ende des Jahres 2025 wurde der Betrieb noch garantiert. Seit Anfang 2026 läuft schrittweise die Abschaltung. Der Mobilfunknetzbetreiber möchte die frei werdenden Frequenzen und die Antennenkapazität künftig für 4G und 5G einsetzen. Zudem sorgte der Weiterbetrieb des kaum noch genutzten Mobilfunkstandards für zusätzliche Stromkosten, die künftig entfallen.

Publibike hatte offenbar darauf gehofft, noch bis Ende Februar Zeit zu haben, um die Umstellung der Räder abzuschließen. Ursprünglich, so Lokalmedien, sei sogar von noch mehr Zeit ausgegangen worden. Eigentlich sah ein zum Jahresbeginn in Kraft getretener neuer Vertrag mit der Stadt sogar einen Ausbau des Angebots an Leihrädern vor. Jetzt geht es zunächst einmal darum, dass die Nutzer überhaupt im bisherigen Maße weiterhin die Räder verwenden können.

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(mki)



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E-Evidence: Bundestag erleichtert internationalen Zugriff auf Daten in der Cloud


In der digitalen Strafverfolgung fallen Landesgrenzen künftig schneller als je zuvor. Der Bundestag hat am Donnerstag den Weg für eine tiefgreifende Reform der grenzüberschreitenden Beweissicherung freigemacht. Mit den Stimmen der Koalition aus CDU/CSU und SPD beschloss das Parlament das sogenannte Elektronische-Beweismittel-Umsetzungs-und-Durchführungsgesetz. Damit wollen die Abgeordneten das E-Evidence-Paket der EU verspätet in nationales Recht gießen. Es soll Ermittlern den direkten Zugriff auf Daten bei Providern im EU-Ausland ermöglichen, ohne den langwierigen Weg über klassische Rechtshilfeersuchen gehen zu müssen.

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Kernstück der Neuregelung ist ein System aus europäischen Herausgabe- und Sicherungsanordnungen. Berechtigte Behörden können künftig Inhaltsdaten wie E-Mails und Chatnachrichten, Verbindungs- und Standortdaten inklusive IP-Adressen sowie Identifizierungsinformationen direkt bei Diensteanbietern wie Google, Meta oder Microsoft anfordern. Das gilt auch, wenn diese ihren Sitz in einem anderen Mitgliedstaat haben.

Die Bundesregierung rechtfertigt diesen Schritt mit der Realität moderner Kriminalität. Da digitale Medien bei der Planung und Durchführung von Straftaten eine immer dominantere Rolle spielen, müsse auch die Justiz ihre Werkzeuge ans digitale Zeitalter anpassen. Wo früher Monate vergingen, um über diplomatische Kanäle Serverdaten zu sichern, sollen künftig klare Fristen und direkte Kommunikationswege für Tempo sorgen.

Doch die Beschleunigung der Ermittlungen sorgt für heftigen Gegenwind bei der Opposition und Bürgerrechtlern. Die Missbilligung nährt sich vor allem durch die Sorge, dass rechtsstaatliche Standards auf dem Altar der europäischen Kooperation geopfert werden. Die Fraktionen der Grünen, Linken und AfD stimmten daher geschlossen gegen den Entwurf.

Zentraler Streitpunkt ist die Rolle der Justiz bei der Prüfung dieser Anordnungen. Gegner monierten, dass der Rechtsschutz für Betroffene erhebliche Lücken aufweise. So sollen Staatsanwaltschaften beurteilen, ob Vorbehalte geltend gemacht werden müssten. Eine zwingende gerichtliche Beteiligung ist nicht vorgesehen.

Anwaltsverbände halten das für unzureichend. Sie befürchten, dass nachgelagerte Rechtsschutzmöglichkeiten faktisch entwertet werden: Betroffene erfahren oft erst dann von dem Zugriff, wenn die Daten bereits übermittelt wurden. Dass der Schutz von Berufsgeheimnisträgern im neuen Vollstreckungsverfahren nicht lückenlos garantiert ist, werten Kritiker als „Kapitulation vor der Regelungsgewalt der EU“.

Die Koalition versuchte, diese Bedenken durch kurzfristige Änderungen und einen Entschließungsantrag abzufedern. So soll unter anderem geprüft werden, ob eine verbesserte Kommunikation zwischen Vollstreckungsbehörden und Providern helfen kann, Ablehnungsgründe frühzeitig zu klären.

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Doch für die Opposition greifen diese Maßnahmen zu kurz. Die Grünen forderten vergeblich einen strikten Gleichlauf zwischen nationalen Ermittlungsbefugnissen und grenzüberschreitenden Rechten. Sie wollten sicherstellen, dass ausländische Behörden in Deutschland nicht mehr dürfen als die heimische Polizei.

Der Bundesrat meldete bereits Appetit auf mehr digitale Daten an. Die Bundesregierung soll sich ihm zufolge auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass digitale Spuren künftig nicht nur zur Verfolgung, sondern auch zur aktiven Verhütung von Straftaten genutzt werden dürfen.

Dieser Vorstoß dürfte die Debatte über die Vorratsdatenspeicherung erneut befeuern. Für Internetnutzer bedeutet der Beschluss jedenfalls eine Zäsur: Der physische Standort eines Servers verliert als Schutzwall für die Privatsphäre gegenüber staatlichen Zugriffen weiter an Bedeutung.


(vbr)



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Notruf-Vereinigung fordert Abschaltmoratorium für GSM-Netze


Das Ende ist nah: 2028 beginnen die ersten deutschen Mobilfunker, ihr GSM-Netz abzuschalten. Neben meist älteren IoT- und M2M-Anwendungen betrifft das vor allem das Notrufsystem. Seitdem das UMTS-Netz in Deutschland 2021 in den Ruhestand geschickt wurde, konnte bislang im Notfall immer eine Verbindung über GSM hergestellt werden.

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Das GSM-Netz wird noch genutzt, von älteren Autos und ihrem E-Call-System über Aufzüge bis hin zum klassischen, alten Mobiltelefon. Doch die anstehende Abschaltung von GSM droht hier Löcher zu reißen. Nun warnt die Europäische Vereinigung für Notrufnummern (EENA) vor Problemen – und fordert eine Abschaltpause.

In Schweden hatten die meisten Netzbetreiber im Dezember 2025 ihre GSM- und UMTS-Netze abgeschaltet. Handys sollen für Notrufe dann automatisch das einzig verbliebene GSM-Netz von Telia nutzen. Allerdings klappt das offenbar häufig nicht, sondern nur, wenn die SIM-Karte zuvor aus dem Gerät entfernt wurde.

In Australien war es zu einem Todesfall gekommen, nachdem Angehörige mit einem älteren Samsung-Telefon keine Verbindung zur Notrufzentrale herstellen konnten. Auch gab es auf dem Kontinent Probleme mit älteren iPhones.

Die EENA hält ein Abschaltmoratorium angesichts dieser Erfahrungen für zwingend. Zu schnelles Abschalten könne Menschen in Gefahr bringen, wenn sie den Notruf am dringendsten benötigen, so die Sorge. Alle Beteiligten müssten nun daran arbeiten, dass die bekannten Probleme adressiert würden, erst anschließend solle die Abschaltung weitergehen.

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Am drängendsten ist das Abschaltproblem in Deutschland bei der Deutschen Telekom, die 2G im Sommer 2028 in Rente schicken will, Vodafone lässt sich noch etwas mehr Zeit – 2030 ist mit GSM dort Schluss. Telefónica hat für das O2-Netz bislang kein Abschaltdatum bekanntgegeben. 1&1 hat kein eigenes GSM-Netz, nutzt hier jedoch derzeit das Vodafone-Netz mit, weshalb auch hier wohl 2030 das Enddatum sein wird.

Erst vor einer Woche haben die Netzbetreiber zusammen das neue eCall-NG-System für Notrufe in 4G- und 5G-Funknetzen von den Betreibern in Deutschland gestartet, das nun der neue Standard für automatische Notrufe aus Neuwagen werden soll.


(vbr)



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