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Künstliche Intelligenz

Snapdragon X2: Qualcomm komplettiert das Angebot mit Plus-Varianten nach unten


Auf der CES 2026 fällt der Startschuss für zwei weitere Snapdragon-X2-Prozessoren, die Notebookherstellern ein breiteres Angebot an Ausstattungsvarianten ermöglichen. Bislang gab es in der X2-Familie den 18-Kerner Snapdragon X2 Elite X2E-88-100 und den Zwölfkerner Snapdragon X2 Elite X2E-80-100. Nun folgen der Zehnkerner X2P-64-100 und der Sechskerner X2P-42-100.

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Alle X2-Snapdragons integrieren eine KI-Einheit (Neural Processing Unit, NPU), die satte 80 TOPS (Billionen Operation pro Sekunde, Angabe für den Datentyp INT8) schafft – also auch der X2P-42-100 als kleinstes Modell. Die von drei auf zwei Slices (Scheiben) abgespeckte GPU X2-45 ist bereits vom Zwölfkerner X2E-80-100 bekannt. Die beiden neuen Plus-Varianten dürften das gleiche Die benutzen, bei dem branchenüblich dann Teilbereiche deaktiviert werden. Das erhöht insgesamt die Ausbeute.

Qualcomm klemmt ausschließlich CPU-Kerne aus dem Sechser-Cluster mit den schwächeren Performance-Cores ab. Beim Zehnkerner gibt es davon nur noch vier und beim Sechskerner gar keine mehr – dort trifft man also nur die besonders flotten Prime-Kerne an. Anders als noch bei der ersten Generation der Snapdragon-X-Prozessoren gönnt Qualcomm beim X2 allen Elite- und Plus-Varianten Boost-Taktfrequenzen von bis zu 4 GHz, wodurch alle X2-Modelle bei Single-Threading-Workloads eine hohe Rechenleistung abliefern sollten. Unabhängige Tests stehen noch aus; Qualcomm hat allerdings bereits Ergebnisse gängiger Benchmarks auf seinen Referenz-Systemen bekannt gegeben.



Qualcomm nennt für die neuen Snapdragon-X2-Modelle Ergebnisbandbreiten in gängigen Benchmarks, die auf Referenzsystemen ermittelt wurden. Das kleinste Modell X2P-42-100 fehlt allerdings in der Liste.

(Bild: Florian Müssig / heise medien)

Ob es künftig noch kleinere X2-Varianten geben wird, wollte Qualcomm noch nicht verraten, sondern gab nur zu Protokoll, dass die erste Generation an Snapdragon-X-CPUs für Notebooks weiterhin im Handel bleibt. Mit sechs bis 18 Kernen sehen wir praktisch keinen Bedarf, weshalb Qualcomm noch tiefer stapeln sollte. Kleine Randnotiz: Schon für diese erste Snapdragon-X-Generation wabberte anno 2024 eine noch kleinere Variante mit nur vier Kernen (Codename Canim) durch die Gerüchteküche, die anders als Modelle mit acht (Purwa) und zwölf Kernen (Hamoa) aber nie das Licht der Welt erblickte.

Qualcomm liefert die beiden Snapdragon X2 Plus ab sofort an Notebookhersteller aus. Wenn in den kommenden Wochen und Monaten erste Notebooks mit Snapdragon X2 in den Handel kommen, dürften diese also vom Start weg mit einem breit gefächerten Angebot an Ausstattungsvarianten erscheinen. Das kommt diesen sicherlich gelegen, um mit niedrigen Einstiegspreisen zu werben. Die ersten Notebooks mit Snapdragon X2 Elite und Plus werden in den kommenden Monaten von Asus, HP und Lenovo erscheinen; andere Hersteller wie Acer, Dell oder Microsoft folgen wohl erst im zweiten Quartal.

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heise medien ist offizieller Medienpartner der CES 2026.


(mue)



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Last Call: c’t-Webinar – Wärmepumpentechnik für Einsteiger erklärt


Wärmepumpen gelten als Alternative zu klassischen Heizsystemen, weil sie den CO₂-Ausstoß senken und vor steigenden Heizkosten schützen können. Trotzdem fällt die Entscheidung vielen schwer. Zweifel betreffen vorwiegend den Einsatz in Bestandsgebäuden, die Effizienz ohne Fußbodenheizung und die als hoch empfundenen Investitionskosten.

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Das Webinar bietet eine herstellerunabhängige Einführung in die Wärmepumpentechnik. Referent Georg Schnurer erläutert die Funktionsweise verschiedener Wärmepumpentypen und zeigt, welche Schritte nötig sind, um ihre Eignung für das eigene Haus oder die Wohnung realistisch einzuschätzen.

Die Veranstaltung richtet sich an Einsteiger ohne Vorkenntnisse. Schnurer räumt mit gängigen Vorurteilen auf, beleuchtet technische Grenzen und erklärt, was hinter dem Schlagwort Effizienz im Zusammenhang mit Wärmepumpen steckt. Sie erfahren außerdem, wie Wärmepumpen mit Photovoltaikanlagen zusammenspielen und welche Investitionskosten Sie grob einkalkulieren sollten.

Das Webinar ersetzt zwar keine persönliche Energieberatung, da eine fundierte Entscheidung stets eine detaillierte Gebäudeanalyse erfordert. Dennoch vermittelt das rund zweistündige Webinar Ihnen das nötige Wissen, um Angebote von Heizungsbauern besser beurteilen zu können. Im Anschluss bleibt in einer 45-minütigen Fragerunde Raum für individuelle Fragen.

Der Crashkurs findet am 29. Januar 2026 von 17:00 bis 20:00 Uhr online statt und kostet 69,00 Euro. Ein aktueller Browser reicht für den Livestream aus. Weitere Informationen zur Veranstaltung und zur Anmeldung finden Sie auf der heise-academy-Seite zum Webinar.


(abr)



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Elon Musk fordert 109 Milliarden US-Dollar von OpenAI


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Der Multimilliardär und wohl reichste Mann der Welt Elon Musk legt im Rechtsstreit mit dem KI-Softwareunternehmen OpenAI nach, das unter anderem ChatGPT betreibt. Seine Anwälte hätten von einem Experten Ansprüche in Höhe von bis zu 109,4 Milliarden US-Dollar errechnet. Musk hatte OpenAI 2015 einst mitbegründet und 38 Millionen US-Dollar Risikokapital beigesteuert, stieg 2018 aufgrund von Interessenkonflikten jedoch aus und reichte 2024 Klage wegen Vertragsbruch ein.

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Elon Musk wirft OpenAI und dem derzeitigen CEO Sam Altman vor, das ursprünglich gemeinnützige Unternehmen mehr und mehr in eine profitorientierten Firma zu verwandeln. Damit sei die Gründungsvereinbarung von OpenAI verletzt. Zudem gäbe es eine Verletzung treuhänderischer Pflichten sowie unlauteren Wettbewerb. Inzwischen leitet Musk mit xAI ein eigenes KI-Unternehmen, dessen Chatbot Grok unter anderem Teil des sozialen Netzwerks X (früher Twitter) ist.

Im März 2025 wies ein Gericht den Eilantrag von Elon Musk ab, OpenAIs Umstrukturierung zu stoppen. Zugleich entschied es aber, das Hauptsacheverfahren aufzunehmen. Der Prozessbeginn wird für April erwartet.

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(chh)



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Überwachung der Reisewege: EU plant Ausweitung der Passagierdatenspeicherung


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Die digitale Überwachung von Reisenden innerhalb der EU soll deutlich erweitert werden. Was bisher primär Fluggäste betraf, wollen viele Mitgliedstaaten auf nahezu alle grenzüberschreitenden Verkehrsmittel ausdehnen. Ein internes Dokument des EU-Rates, das die Bürgerrechtsorganisation Statewatch veröffentlicht hat, offenbart die Pläne der früheren dänischen EU-Ratspräsidentschaft zur Weiterentwicklung der Beschattung von Touristen und Geschäftsreisenden. Das zunächst als vertraulich eingestufte Papier verdeutlicht, dass Sicherheitsbehörden eine „verkehrsträgerneutrale“ Überwachung anstreben.

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Seit 2016 verpflichtet die Richtlinie über Passenger Name Records (PNR) Fluggesellschaften, umfangreiche Datensätze ihrer Passagiere an Polizeibehörden wie hierzulande das Bundeskriminalamt (BKA) zu übermitteln. Diese Daten umfassen etwa Namen, Adressen, Zahlungsinformationen und sogar die Menüwahl. Algorithmen filtern diese Informationen, um „Personen von Interesse“ zu identifizieren. Die neue Initiative zeigt, dass dieses Prinzip auf den maritimen Sektor sowie den Fernverkehr auf Schiene und Straße übertragen werden soll.

Ein besonderes Augenmerk liegt auf dem Seeverkehr. Der ehemalige Ratsvorsitz hat vorgeschlagen, den Zugriff auf maritime Reisedaten zu harmonisieren. Dies betrifft Informationen, die Reedereien bei Kreuzfahrten und Fähren bereits erheben. Eine spezielle Arbeitsgruppe aus Mitgliedstaaten und der EU-Kommission soll technische Hürden abbauen.

Parallel soll die Überwachung des Landwegs forciert werden: Das Dokument nennt explizit Langstreckenbusse und internationale Züge. Auch die Ausweitung der automatischen Autokennzeichen-Erfassung ist Teil der Strategie, um Fahrzeugbewegungen über Grenzen hinweg präziser nachverfolgbar zu machen. Damit würde das bisherige Überwachungsnetz engmaschig über den gesamten Kontinent gespannt.

Ein kritischer Punkt ist die geplante Zweckänderung der Daten. Ursprünglich wurde die PNR-Speicherung mit der Bekämpfung von Terrorismus begründet. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) setzte 2022 enge Grenzen und untersagte die anlasslose Massenspeicherung bei Flügen innerhalb der EU. Die neue Strategie lässt erkennen, dass die Mitgliedstaaten nun eine Nutzung über die Strafverfolgung hinaus anstreben, etwa fürs Grenzmanagement und die Migrationskontrolle.

Statewatch warnt, dass damit höchstrichterliche Vorgaben gezielt umgangen würden. Wenn Daten zur Terrorbekämpfung plötzlich zur Kontrolle des Aufenthaltsstatus oder zur Aufdeckung von Sozialbetrug nutzbar wären, drohe die Erosion von Datenschutzrechten. Die EU-Kommission müsse prüfen, ob „transportneutrale“ Regeln anstelle spezifischer Vorschriften für einzelne Verkehrsgattungen tatsächlich sinnvoll sind.

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Die Wirksamkeit der PNR-Sammlung wird generell hinterfragt. In Deutschland führte die Auswertung von 548 Millionen Datensätzen 2024 zu nur 1525 Verhaftungen. Dennoch drängen viele Mitgliedstaaten auf ein schnelles Vorgehen. Einige Delegationen fordern zwar, dass neue Ansätze verhältnismäßig sein und auf soliden Folgenabschätzungen basieren müssten. 2019 stellte sich die damalige Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) auch noch gegen erste EU-Überlegungen, Reiseinformationen von Bahn- und Schiffspassagieren auf Vorrat zu sammeln. Doch die Zeichen deuten auf eine Ausdehnung einschlägiger Programme hin.

Die kommenden Monate dürften entscheidend werden: Im Sommer steht die nächste Evaluation der PNR-Richtlinie an, die als Basis für weitere Gesetzesvorschläge dienen dürfte. Ziel scheint Beobachtern zufolge der Bau eines lückenlosen digitalen Schutzwalls zu sein, der schier jede Reisebewegung innerhalb der Gemeinschaft registriert und analysiert.

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(nie)



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