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So baut Googles NotebookLM aus deinen Notizen KI‑Diashows


Google beschreibt die Neuerung als visuelle Ergänzung zu den bereits bekannten Audio Overviews. Anstatt nur zuzuhören, können Anwender:innen nun sehen, wie die KI Inhalte Schritt für Schritt aufbereitet – begleitet von einem „KI‑Host“, der die wichtigsten Punkte erklärt, Zusammenhänge verdeutlicht und Kontext liefert. Nutzer:innen können das Ergebnis anpassen, etwa indem sie Schwerpunktthemen vorgeben, Lernziele definieren oder die Zielgruppe festlegen.

Von Text zu Video: Googles NotebookLM liefert jetzt KI‑gestützte Video Overviews

Das Prinzip: NotebookLM extrahiert aus den eigenen Notizen und Quellen die relevantesten Inhalte, ordnet sie logisch und erzeugt daraus eine strukturierte Diashow mit gesprochenem Kommentar. In einer von Google veröffentlichten Demo sind Wiedergabefunktionen zu sehen, mit denen sich Abschnitte vor- oder zurückspringen lassen, ebenso eine Geschwindigkeitsanpassung.

NotebookLMs Video Overviews in Aktion, © Google

Das Besondere: Die KI übernimmt nicht nur die visuelle Gestaltung, sondern auch die inhaltliche Gewichtung und setzt Zahlen und Fakten in den passenden Kontext. Dadurch können komplexe Sachverhalte schneller verstanden werden, ohne dass Nutzer:innen selbst die Präsentationslogik entwickeln müssen.

The Verge betont, dass das Video Overviews Update Lern‑ und Rechercheprozesse nicht nur beschleunigen, sondern auch merklich einprägsamer machen könnte.


Googles NotebookLM App ist endlich da

zwei Smartphone Mockups mit NotebookLM App von Google darauf, bunte Reiter, Texte, Buttons, lilafarbener Hintergrund mit abgerundeten Streifen
© Google via Canva

Mehr Funktionen im Studio Tab

Parallel dazu optimiert Google den Studio Tab von NotebookLM. Nutzer:innen können nun mehrere Studio-Ausgaben desselben Typs in einem einzigen Notebook erstellen und speichern, etwa verschiedene Audio Overviews zu einem Thema oder mehrere Video Overviews, die auf unterschiedliche Zielgruppen zugeschnitten sind.

Überarbeiteter Studio Tab in NotebookLM, © Google

Das neue Interface bietet ein klareres Layout mit vier zentralen Kacheln für Audio Overviews, Video Overviews, Mind Maps und Reports. Diese Struktur soll die Navigation vereinfachen und ermöglicht es, verschiedene Formate parallel zu nutzen, zum Beispiel eine Audio Overview anhören, während man eine Mind Map erkundet.

Für tiefergehende Recherchen gibt es seit Juli auch die Featured Notebooks: kuratierte Wissenssammlungen von Expert:innen und Medien wie The Economist oder The Atlantic, die sich in NotebookLM direkt analysieren und in visuelle Formate umwandeln lassen.


NotebookLM im Deep Dive:
So nutzt du Googles neue KI-Notizbücher für Recherche und Content

Screenshot von Googles NotebookLM mit kuratierten Notizbüchern, darunter „William Shakespeare: The Complete Plays“ und „Q1 Earnings Reports for Top 50 Corporations“.
© Google

Potenzial für Bildung und Unternehmen

Mit dem Video Overviews Update reagiert Google auf die steigende Nachfrage nach KI‑gestützten Erklärformaten. Das Feature kann Studierenden helfen, sich schneller in komplexe Themen einzuarbeiten, Lehrenden bei der Erstellung von anschaulichem Lernmaterial unterstützen und Unternehmen bei internen Schulungen oder Datenpräsentationen entlasten.

Auf Threads berichtet der Account luokai von durchweg positiven ersten Reaktionen: Besonders gelobt werde, dass sich große Textmengen automatisch in eine leicht verständliche visuelle Form übersetzen lassen.

KI als visuelle Assistenz

NotebookLM entwickelt sich vom reinen Recherche‑ und Notiz‑Tool zur multimedialen Wissensassistenz. Mit dem Video Overviews Update ergänzt Google das Angebot um ein Feature, das Erklärvideos automatisch aus eigenen Inhalten generiert – interaktiv, kontextreich und ohne manuelle Folienarbeit. Damit positioniert sich Google im wachsenden Feld der KI‑gestützten Wissensaufbereitung und signalisiert, dass visuelle Lernformate künftig ein zentraler Bestandteil digitaler Recherche‑Tools sein werden.





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Influencer Marketing vs. klassische Werbung: Die große Idee ist nicht mehr genug


Ist die große Idee in der Werbung nicht mehr genug?

Agentursterben, generative KI und Kreativskandale bei den Cannes Lions – ist die Branche gerade dabei, die Werbeagenturen abzuschaffen? Unzweifelhaft ist, dass sich die kommerzielle Kommunikation aktuell radikal verändert. Die Big Idea ist heute nicht mehr genug, um Mehrwert für das Marketing zu liefern.

Wer aktuell auf die Agenturlandschaft schaut, kann zwei widersprüchliche Entwicklungen beobachten: Auf der einen Seite sind die Social-Media-Agen

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KI-Kampagne: Cannabis-Anbieter Dr Ansay zeigt satirisch die „Opfer der Legalisierung“


Der hier nur als „S.“ betitelte Protagonist dürfte manch einem bekannt vorkommen – nur nicht in seinen Aussagen

Seit dem 1. April 2024 ist es in Deutschland legal, Cannabis zu besitzen und anzubauen – unter bestimmten Vorgaben. Anbieter von Medizinal-Hanf, wie das Portal Dr Ansay, profitieren von dem neuen Gras-Hype. Jetzt startet das Unternehmen eine Kampagne, die humorvoll gegen die Kritiker der Legalisierung schießt.

Nicht jedem schmeckt es, dass der Konsum und Anbau von Cannabis hierzulande seit letztem Frühjahr erlaubt sind. Seit der Streichung aus dem Betäubungsmittelgesetz dürfen Erwachsene bis zu 25 Gramm in der Öffentlichkeit und bis zu 50 Gramm sowie drei Cannabis-Pflanzen zu Hause besitzen. Auch der private Eigenanbau mit eingeführten Samen aus der EU ist legal. Das alles ist unter anderem zahlreichen Politikern ein Dorn im Auge, wie dem CSU-Vorsitzenden Markus Söder. Als Ministerpräsident des Freistaates Bayern versucht er weiterhin, den Cannabis-Vormarsch mit maximaler Bürokratie und Restriktion in Schach zu halten.

Diese Anti-Haltung und sein Status als Person des öffentlichen Lebens machen Söder zum perfekten (unfreiwilligen) Protagonisten einer neuen Aufklärungskampagne von Dr Ansay und der Kreativagentur Machine Berlin. Schon der Titel „Opfer der Legalisierung – über die niemand spricht“ deutet an, dass hier viel mit Ironie gearbeitet wird. In einer Art Mockumentary-Serie stellen Agentur und Unternehmen etwa „frustrierte Kleindealer, hilflose Funktionäre und gescheiterte Hobbyunternehmer, die sich plötzlich in einem regulierten Markt zurechtfinden müssen“, in den Mittelpunkt. Die satirische Überzeichnung solle die zahlreichen Vorteile der Legalisierung verdeutlichen, wie größere Produktsicherheit und mehr Transparenz. Eine Besonderheit der Kampagne besteht darin, dass alle Videos in Zusammenarbeit mit der Berliner Produktionsfirma CeeStudio vollständig durch Künstliche Intelligenz generiert wurden, sowohl die Stimmen der Gezeigten als auch deren verpixelte Gesichter sowie die visuelle Inszenierung. Bewusst vermieden wird außerdem die direkte Nennung des Begriffs „Cannabis“, laut Unternehmen wolle man auf diese Weise Plattformbeschränkungen umgehen. Bei Instagram heißt es in der Caption zu dem Video, in dem der Protagonist eindeutig an Markus Söder erinnert, dass der Beitrag keine realen Aussagen, Meinungen oder Personen darstelle. Und weiter: „Etwaige Ähnlichkeiten mit lebenden oder verstorbenen Personen sind rein zufällig.“

Für die starke rechtliche Absicherung der Kampagne könnte es allerdings noch einen weiteren Grund geben. Denn das Online-Portal Dr Ansay, hinter dem der Rechtsanwalt Can Ansay steht, hatte schon öfter mit juristischen Prozessen zu kämpfen. Erst im März wurde Dr Ansay nach einer Klage der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) untersagt, weiter für die Durchführung von telemedizinischen Behandlungen zu werben, die die Verschreibung von medizinischem Cannabis zum Ziel haben. Das Landgericht Hamburg sah darin Verstöße gegen das Heilmittelwerbegesetz, da Werbung für Fernbehandlungen und verschreibungspflichtige Arzneimittel gegenüber Endverbrauchern unzulässig ist. Die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelte in der Vergangenheit zudem gegen Ansay, weil er über sein Portal auch Krankschreibugen und Corona-Testzertifikate ausstellen ließ, ohne dass zuvor Arztgespräche erfolgt waren, wie das ZDF berichtete.





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Klage gegen Medizin-Influencer: Bundesgerichtshof urteilt zu Werbung für Schönheitseingriffe


Die Beauty-Docs Henrik Heüveldop („Dr. Rick“) und Dominik Bettray („Dr. Nick“ Aesthetify) wurden vor allem durch Social Media bekannt

Im Internet werben die Medizin-Influencer „Dr. Rick und Dr. Nick“ für Facelifts, Nasenkorrekturen oder Lippenformungen in ihren Praxen. Der BGH klärt nun, ob dabei auch Vergleichsbilder erlaubt sind.

Darf eine Schönheitspraxis für minimalinvasive Eingriffe wie Botox- oder Hyaluron-Injektionen mit Vorher-Nachher-Bildern werben? Diese Frage will der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag (9.00 Uhr) klären. Das oberste deutsche Zivilgericht entscheidet über eine Klage gegen das Unternehmen Aesthetify von den zwei bekannten Ärzten und Influencern „Dr. Rick und Dr. Nick“. (Az. I ZR 170/24)

Das Unternehmen mit Sitz in Recklinghausen bietet an sechs Standorten in Deutschland ästhetische Behandlungen wie Nasenkorrekturen oder Lippenformungen an. Auf Instagram und seiner Internetseite veröffentlichte Aesthetify Bilder, die Patienten jeweils vor und nach der Behandlung zeigen sollten. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sah darin einen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz – und zog vor Gericht.

Aesthetify betont „anderes Risikoprofil“

Das Gesetz verbietet nämlich vergleichende Darstellungen vor und nach dem Eingriff für „operative, plastisch-chirurgische Eingriffe“, die medizinisch nicht notwendig sind. Nach Ansicht von Aesthetify fallen minimalinvasive Behandlungen mit Hyaluron oder Botox aber nicht unter diese Beschreibung. Die Eingriffe hätten „ein ganz anderes Risikoprofil“, das eher mit Tätowierungen oder dem Stechen eines Ohrlochs vergleichbar sei, sagen Geschäftsführer Henrik Heüveldop („Dr. Rick“) und Dominik Bettray („Dr. Nick“).

In der mündlichen Verhandlung Anfang Juli deutete sich an, dass der BGH die Sache – wie schon die Vorinstanz – wohl anders sieht. Das Oberlandesgericht Hamm hatte Aesthetify im August vergangenen Jahres auf Unterlassung verurteilt. Es stufte die Behandlungen als operative plastisch-chirurgische Eingriffe ein und erklärte, für solche brauche es nicht unbedingt Skalpell oder Messer. Es genüge jedes Instrument, mit dem Form- und Gestaltveränderungen an den Organen oder der Körperoberfläche vorgenommen würden, so das OLG.



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