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Datenschutz & Sicherheit

So schalten Staaten das Internet aus


Im Januar 2026 hat der Iran die umfassendste und längste Internetabschaltung umgesetzt, die das Land jemals erlebt hat. Neben mobilem und stationärem Internet wurden auch Mobil- und Festnetztelefonie abgeschaltet und sogar das von iranischen Netzen unabhängige Satelliteninternet Starlink gestört.

Der Iran ist bei weitem nicht das einzige Land, das Internetsperrungen als Mittel der digitalen Unterdrückung gegen die Bevölkerung einsetzt. Zuletzt hat auch Uganda im Rahmen der Präsidentschafts- und Parlamentswahl Messenger und soziale Medien blockiert und das Internet fast komplett abgeschaltet.

Internetabschaltungen sind letztlich die härteste Form der Internetzensur, weil sie nicht nur einzelne Seiten, Dienste oder Medien zensieren, sondern alle Wege moderner Kommunikation blockieren oder erschweren.

Weltweit immer mehr Shutdowns

Laut dem zivilgesellschaftlichen Bündnis „Keep it on“ gab es im Jahr 2024 fast 300 Internetabschaltungen in 54 Ländern – Tendenz steigend. Die Begründungen und Anlässe für die Abschaltungen sind laut Keep it on sehr häufig Proteste, das Umfeld von Wahlen, aber manchmal auch die angebliche Prävention von Betrug bei zentralen Schul- und Universitätsprüfungen.

Internetabschaltungen basieren auf unterschiedlichen technologischen Maßnahmen und politischen Voraussetzungen, die diese überhaupt erst möglich machen. Dabei gibt es sehr verschiedene Formen und Ausprägungen dieser Form der Internetzensur und der Abschaltung des Netzes. Die Übergänge von klassischer Zensur bis hin zur Abschaltung sind dabei fließend.

Das Bild enthält zwei Diagramme, die die Anzahl dokumentierter Internet-Abschaltungen nach Jahr und die Anzahl der Länder, in denen Abschaltungen stattfanden, darstellen.Das erste Diagramm zeigt einen Anstieg der Gesamtzahl der Abschaltungen pro Jahr von 78 im Jahr 2016 auf 296 im Jahr 2024. Das zweite Diagramm zeigt die Anzahl der Länder, in denen Abschaltungen stattfanden, wobei 54 Länder im Jahr 2024 betroffen waren. Das Bild enthält auch den Text
Übersicht der Internetabschaltungen weltweit in den letzten Jahren. CC-BY 2.0 Keep it on

Aufgrund der weltweit fortschreitenden Digitalisierung und den zunehmenden gesellschaftlichen, sozialen, wirtschaftlichen und institutionellen Abhängigkeiten von der Verfügbarkeit digitaler Kommunikation, sind Internetabschaltungen aus Sicht des unterdrückenden Regimes immer nur letztes Mittel. Weil das Leben und wirtschaftliche Tätigkeiten quasi zum Erliegen kommen, sind die Kosten kompletter Abschaltungen sehr hoch, weswegen oft auch nur regionale und temporäre Teilabschaltungen und die Abschaltung oder Erschwerung bestimmter Kommunikationsdienste genutzt werden.

Einige autoritäre Regime wollen deswegen von ihnen kontrollierte, zensierte und überwachte nationale Netze, in denen es nur partiell und restriktiv kontrolliert Zugang zum Internet gibt. Mit solchen Netzen können Behörden- und Wirtschaftsabläufe oder Online-Shopping weitergehen, während die Inhalte und Kommunikation der Bevölkerung zensiert, kontrolliert und gedrosselt werden können. Ein solches abgeschottetes und vollkommen kontrolliertes Netz hat technologisch bislang nur China vollständig umsetzen können, andere Staaten wie Russland oder Iran arbeiten an solchen Netzen.

Welche Formen von Abschaltungen gibt es?

Die einfachsten Formen von Abschaltungen sind die Blockade bzw. Zensur von Webseiten oder Messengern und sozialen Medien. Bei lokalen Protesten greifen Länder wie der Iran zudem auf temporäre und regionale Teilabschaltungen des Mobilfunks zurück. Sie erhoffen sich so, Mobilisierungen und Nachrichtenfluss zu erschweren und Proteste regional einzudämmen.

Eine weitere Methode ist die Drosselung des Internets. Hierbei wird die verfügbare Bandbreite, also der Durchfluss von Daten, künstlich begrenzt. Ziel ist, dass sich Videoaufnahmen, Bilder und Kommunikation verlangsamen und sich so demobilisierende Effekte in der Bevölkerung einstellen.

Die harte Form des Internet-Shutdowns ist die landesweite Aufhebung jeder Konnektivität, so wie sie im Januar 2026 im Iran geschehen ist. Hierbei wird in Kauf genommen, dass das wirtschaftliche, soziale und gesellschaftliche Leben fast vollkommen zum Erliegen kommt. Diese Form der Abschaltung lässt sich deswegen nicht lange durchhalten – außer dem Regime steht ein funktionierendes landesweites Intranet zur Verfügung, das es kontrolliert und das die wirtschaftlichen und institutionellen Folgen abfedern kann.

Die Grafik zeigt die Netzwerkkonnektivität im Iran vom 2. bis 16. Januar 2026. Die Konnektivität ist bis zum 8. Januar relativ hoch, sinkt dann aber plötzlich auf nahezu Null als der Shutdown beginnt. Die minimale und aktuelle Konnektivität wird mit 1 % angegeben.
Die Grafik zeigt die Netzwerkkonnektivität im Iran vom 2. bis 16. Januar 2026. Die Konnektivität ist bis zum 8. Januar relativ hoch, sinkt dann aber plötzlich auf nur noch 1 Prozent. – Alle Rechte vorbehalten Netblocks.org

Wie gehen die Abschaltungen technisch?

Hierzu gibt es unterschiedliche Methoden. Im Falle des Iran im Januar 2026 berichtet das US-Unternehmen Cloudflare, dass der Internet-Verkehr in und aus dem Iran am 8. Januar auf praktisch Null gesunken ist. Die großen iranischen Netzwerk-Anbieter haben aufgehört, dem Rest des Internets mitzuteilen, auf welchem Weg ihre IP-Adressen zu erreichen sind.

Um 15:20 Uhr Ortszeit sank demnach die Menge von iranischen Netzwerken bekannt gegebener IPv6-Adressen um 98,5 Prozent von über 48 Millionen /48-Netzblöcken auf knapp über 737.000 /48-Netzblöcke. Ein Rückgang des gemeldeten IP-Adressraums bedeutet, dass die meldenden Netzwerke der Welt nicht mehr mitteilen, wie diese Adressen zu erreichen sind. Innerhalb von einer halben Stunde wurde so das Land fast vollständig vom globalen Internet abgeschnitten.

Technische Erklärungen zum kompletten Shutdown im Iran gibt es unter anderem bei:

Wie kann man Internet-Abschaltungen umgehen?

Eine Umgehung abgeschalteter zentraler Netze kann unter anderem mit Satellitentelefonen und Satelliteninternet wie Starlink erreicht werden. Diese sind unabhängig von der physischen Netzstruktur eines Landes. Deswegen sind diese in Ländern wie dem Iran auch verboten.

Dem Iran ist es bei der Abschaltung im Januar 2026 gelungen, auch Starlink massiv einzuschränken. Die Satelliten-Antennen benötigen GPS-Signale, um ihre Position zu kennen. Das Regime hat vermutlich mit einer Mischung aus GPS-Spoofing, beim dem falsche GPS-Signale gesendet werden und mit Jamming, bei dem die Frequenz mit Störsignalen geflutet wird, Starlink fast zum Erliegen gebracht. Hinzu kommen lokale repressive Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen und ähnliches, bei denen nach den Antennen gesucht wird.

Welche Faktoren begünstigen Internetabschaltungen?

Je autoritärer ein Land ist, desto eher gibt es Internetabschaltungen. Je zentralisierter die Netze sind und je enger der staatliche Zugriff auf diese ist, desto effektiver und schneller kann ein Land das Internet abschalten.

Am Beispiel des Irans lässt sich das gut zeigen. Dort gibt es staatlich kontrollierte Gateways. Private Internetzugangsanbieter müssen sich über diese mit dem globalen Internet verbinden. Der Staat hat Zugriff auf alle Arten von Kommunikationsinfrastrukturen, viele zentrale Punkte werden vom dominanten Iranischen Telekommunikations-Unternehmen kontrolliert, auf das wiederum das Kommunikationsministerium und der Nationale Sicherheitsrat Durchgriff haben.

Recherchen von Netzwerkspezialisten, die durch eine eine Recherche von netzpolitik.org, Correctiv und taz im Jahr 2022 herauskamen, haben gezeigt, dass das iranische Netz nur über wenige „Brücken“ nach außen in das weltweite Internet verfügt. Diese Brücken heißen nicht wirklich Brücken, sondern es handelt sich um so genanntes Peering zwischen Autonomen Systemen. Von diesen gibt es weltweit mehr als 120.000, der Iran war 2022 aber nur über eine Handvoll dieser autonomen Systeme mit der Außenwelt verbunden. So lässt sich das Land schnell abkapseln vom Internet.

Was hätten autoritäre Regime gern?

Seit 2005 will der Iran ein so genanntes „Nationales Informations-Netzwerk“ aufbauen – eine Art Intranet im Iran, das vom weltweiten Internet unabhängig ist. In Teilen ist der Aufbau auch schon gelungen. Als Vorbild dient China, das mit der „Großen Firewall“ ein solches Netz schon funktionierend und in Gänze aufgebaut hat. Auch Russland will ein solches abgekapseltes Netz schaffen, das es „Souveränes Internet“ nennt.

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Hintergrund sind neben dem Wunsch totaler Informationskontrolle der wirtschaftliche und soziale Schaden, den Internetabschaltungen bedeuten. Allein der Online-Handel soll nach älteren Informationen in jeder Stunde, in der das Internet abgeschaltet wird, etwa 1,5 Millionen Euro Verlust machen.

Deutsche Firma in Aufbau des abgeschotteten Internets im Iran verstrickt

Wer überwacht Internetabschaltungen?

Es gibt mehrere Organisationen und Unternehmen, die Internetabschaltungen überwachen. Aus der Zivilgesellschaft ist Netblocks.org zu nennen, die weltweit und aktuell über Abschaltungen berichten. Wer informiert bleiben möchte, kann Netblocks per Feed oder auf Bluesky und Mastodon folgen.

Die Kampagne „Keep it on“, der mehr als 100 internationale Organisationen angehören, veröffentlicht einen jährlichen Bericht zu Internetabschaltungen und setzt sich politisch gegen diese ein.

Aus der Privatwirtschaft gibt es unter anderem die Monitoringseite radar.cloudflare.com. Für den Shutdown im Iran hat auch Whisper-Security ein Monitoring geschaltet.

Wie können sich Gesellschaften technisch schützen?

Es gibt verschiedene Ansätze von sogenannten Mesh-Netzwerken, die beispielsweise auf Basis von WLAN, Bluetooth oder anderen Funkfrequenzen basieren. Würden sehr viele Menschen solche Netzwerke nutzen, könnte zumindest eine basale Kommunikation mit wenig Bandbreite auch ohne zentralisierte, privatwirtschaftliche und staatlich kontrollierte Infrastrukturen funktionieren.

Zu den bekannten Mesh-Netzwerken gehören unter anderem Freifunk, aber auch Meshtastic oder Meshcore sowie zahlreiche andere Varianten. Aber auch solche Netzwerke sind angreifbar, beispielsweise über Störsender.

Was können Deutschland oder die EU tun?

Bundesregierung oder EU-Kommission können Internetabschaltungen öffentlich verurteilen und sich für Exportbeschränkungen von Technologien einsetzen, die zu Zensur, Überwachung und Internetkontrolle eingesetzt werden. Möglich sind auch wirtschaftliche Sanktionen gegen private Unternehmen, die sich an digitaler Unterdrückung beteiligen. Generell ist dafür nötig, die Zusammenhänge der Digitalisierung und von Menschenrechten mehr als bisher zu erkennen.

Kann ich Betroffenen mit Snowflake helfen?

Snowflake stellt zensierten Internetnutzern den Zugang zum Tor-Netzwerk zur Verfügung. Wenn das Internet komplett abgeschaltet ist, dann hilft Snowflake nicht. Aber es ist dennoch sinnvoll, wenn viele Menschen die Browsererweiterung nutzen. Denn sobald das Internet wieder angeht, hilft Snowflake den Menschen leichter, anonym im Netz unterwegs zu sein und die Zensur im Land zu umgehen.



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Datenpanne bei Schöffenwahl in Berlin: Exponiert im Ehrenamt


Im Jahr 2023 bewirbt sich Marie als Schöffin in Berlin. „Ich wollte aktiv Verantwortung in der Gesellschaft übernehmen und an diesem demokratischen Prozess mitwirken“, sagt sie, die in Wirklichkeit anders heißt. Eine juristische Vorbildung hat sie nicht. Doch die ist auch gar nicht notwendig, um ehrenamtliche Richterin zu werden.

Mehr als 60.000 Menschen in Deutschland sind Schöff:innen. Die ehrenamtlichen Richter:innen begleiten Strafverfahren an Amts- und Landgerichten und sind formal den Berufsrichter:innen gleichgestellt, gewählt werden sie für eine Dauer von 5 Jahren. Wer als Schöff:in bestimmt wird, kann das nur mit einer besonderen Begründung ablehnen. Die aktuelle Amtszeit geht bundesweit von 2024 bis 2028.

Wie andernorts in Deutschland bereiten sich auch die Berliner Bezirke im Jahr 2023 auf die Wahl der neuen Schöff:innen an Strafgerichten und zusätzlich der ehrenamtlichen Richter:innen an Verwaltungsgerichten vor. Viele Menschen bewerben sich wie Marie freiwillig auf das Schöff:innen-Amt. Da, wo in der Bundeshauptstadt nicht genügend freiwillige Bewerber:innen zusammenkommen, unter anderem in Berlin-Mitte, werden zusätzlich zufällig ausgewählte Personen auf eine Vorschlagsliste aufgenommen.

Bei einer Sitzung im Frühjahr 2023 beschließt das Bezirksamt Mitte dann seine finale Vorschlagsliste, über die später die Bezirksverordnetenversammlung abstimmen wird. Der Vorgang wird, wie andere Beschlüsse, auf der Website des Bezirksamts veröffentlicht. Doch aus Versehen geraten auch die kompletten Vorschlagslisten ins Netz, auf ihnen eine Menge personenbezogene Daten: „Schöffenvorschlagsliste 2023 männlich freiwillig“ oder „Ehrenamt Richterin“ heißen diese. Gemeinsam enthalten sie mehr als 700 Namen mit Postleitzahl des Wohnorts, Geburtsjahr, teils erlerntem und ausgeübtem Beruf sowie bei einer der Listen sogar die genaue Anschrift und das exakte Geburtsdatum von 16 Personen. Eine Datenpanne.

Aus Versehen „Ja“ eingetragen

Im Gerichtsverfassungsgesetz ist zwar festgelegt, dass die Vorschlagslisten für neue Schöff:innen eine Woche lang zur Einsicht in der Gemeinde ausgelegt werden. In dem Formular für die Berliner Kandidat:innen heißt es jedoch extra, diese Listen würden „nur in gedruckter Form“ zur Einsicht bereitgestellt. Auch die Wochenfrist der Auslage überschreitet die Veröffentlichung des Bezirksamts deutlich.

Doch wie konnte es zu der Veröffentlichung kommen? Auf Anfrage von netzpolitik.org antwortet das Bezirksamt Mitte: „Im Protokoll der entsprechenden Bezirksamtssitzung war unter der Rubrik ‚Veröffentlichung‘ versehentlich ‚Ja‘ eingetragen worden.“ Dieser Fehler sei nicht aufgefallen, „weder dem Bezirksamts-Gremium bei der finalen Freigabe des Protokolls  noch später im Geschäftsbereich, aus dem die Bezirksamts-Vorlage kam, noch im Büro der Bezirksbürgermeisterin, das die Bezirksamts-Vorlage ins Netz geladen hat“.

So stehen die Listen im Jahr 2023 mehrere Wochen online, bis jemand einen Hinweis gibt. „Eine betroffene Person wandte sich seinerzeit an das Wahlamt“, schreibt das Bezirksamt Mitte. Man nimmt daraufhin die Listen aus dem Netz. Wann genau das geschah, kann das Bezirksamt nicht mehr sagen, „jedenfalls zeitnah nach Veröffentlichung“, heißt es auf Anfrage. Eine Meldung an die Berliner Datenschutzbehörde erfolgt damals nicht, auch die Betroffenen bekommen keine Benachrichtigung.

Ein Sprecher der Berliner Datenschutzbehörde bestätigt auf Nachfrage von netzpolitik.org, dass ein Vorfall standardmäßig „binnen 72 Stunden nach Bekanntwerden zu melden“ ist. Warum das damals nicht geschah, lässt sich heute nicht mehr nachvollziehen. Doch das Bezirksamt versäumt noch etwas anderes und denkt nicht daran, dass die Listen auch noch andernorts zu finden sein könnten, etwa im Internet Archive. Das Projekt hat sich der Langzeitarchivierung digitaler Daten verschrieben und bietet unter anderem Einblicke in historische Versionen von Websites. Und so bleiben auch die Vorschlagslisten für Schöff:innen weitere Jahre im Netz. Bis zu einem weiteren Hinweis aus unserer Redaktion Anfang Januar 2026.

Betroffene fühlen sich verunsichert und verwundbar

Diesmal reagiert das Bezirksamt umfangreich und informiert seine interne Datenschutzbeauftragte. Die meldet den Sachverhalt an die Berliner Datenschutzbehörde. Auch an das Internet Archive habe man sich direkt gewandt, heißt es gegenüber netzpolitik.org, und eine „unverzügliche Löschung beantragt“. Betroffene seien ebenfalls per Brief informiert worden. Nach unseren Informationen ist dies mittlerweile auch bei einigen der Menschen auf der Liste passiert, wie stichprobenartige Nachfragen ergeben haben.

Marie, die sich 2023 für das Schöff:innen-Amt beworben hatte, war „fassungslos“, als sie erfuhr, dass ihre persönlichen Daten im Netz veröffentlicht waren. „Ich war davon ausgegangen, dass sensible Informationen verantwortungsvoll geschützt werden“, sagt sie im Gespräch. Dass das bei der Vorschlagsliste offenbar nicht geklappt hat, habe in ihr Verunsicherung und ein Gefühl von Hilflosigkeit sowie Verwundbarkeit ausgelöst. Denn im Gegensatz zur zeitlich begrenzten öffentlichen Auslage in der Gemeinde gebe es bei der Veröffentlichung im Netz ein viel größeres Publikum – „eines, das man damit nie erreichen wollte“.

Die Tragweite des Vorfalls ist auch dem Bezirksamt offenbar bewusst. „Aus datenschutzrechtlicher Sicht handelt es sich um eine unbeabsichtigte Offenlegung personenbezogener Daten“, schreibt das Bezirksamt gegenüber netzpolitik.org. In der zugehörigen Meldung an die Berliner Datenschutzbehörde gibt das Amt unter der Frage „Welche Folgen für die Betroffenen halten Sie für wahrscheinlich?“ folgende Punkte an: „Gesellschaftliche Nachteile, Identitätsdiebstahl oder -betrug, Bedrohung, Erpressung im Kontext der Tätigkeit als Schöff:innen/Richter:innen“.

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Schöff:innen verdienen besonderen Schutz

Potenzielle Schöff:innen sind in Strafverfahren besonders exponiert. Das zeigt etwa ein beinahe historischer Fall aus dem Jahr 1995. Mehrere ehrenamtliche Richter:innen verweigerten damals die Zusammenarbeit mit einem Mannheimer Richter, der in einer Urteilsbegründung den damaligen NPD-Chef und Holocaustleugner Günter Deckert „Charakterstärke, tadellose Eigenschaften und einen vorzüglichen persönlichen Eindruck“ attestiert hatte. Einige der verweigernden Schöff:innen bekamen daraufhin Drohungen.

Und erst im vergangenen Jahr zeigte ein weiterer Fall in Berlin, wie sehr Schöff:innen ins Visier geraten können. Damals verfolgte ein Angeklagter aus der sogenannten Querdenker-Szene einen Schöffen im Anschluss an seine Verhandlung. Er bedrängte den Ehrenamtsrichter vor dem Gerichtsgebäude und wollte ihn festhalten. Dem Schöffen gelang es aber, sich in Sicherheit zu bringen.

Ein Sprecher der Berliner Datenschutzbeauftragten schreibt: „Angemessene Datenschutzvorkehrungen sind bei ehrenamtlichem Engagement in öffentlich exponierten Ämtern wie dem Schöffenamt essenziell, insbesondere um die betroffenen Personen vor Belästigung, Bedrohung oder unzulässiger Einflussnahme zu schützen. Gerade Ehrenamtliche, die sich ohne gesonderte Vergütung oder neben ihrem Hauptberuf für das Gemeinwohl einsetzen, verdienen besonderen Schutz ihrer Privatsphäre, damit ihr Engagement nicht zu persönlichen Nachteilen oder Gefährdungen führt.“ Der Sprecher betont weiter, dass es sich beim Schöff:innen-Amt um eine „Bürgerpflicht“ handele. Die Vorgeschlagenen müssten sich auf eine rechtskonforme Datenverarbeitung verlassen können, „unabhängig davon, ob sie sich freiwillig gemeldet haben oder ausgelost wurden“.

Für die Zukunft müsse es „geeignete organisatorische Maßnahmen“ geben, um derartige Vorfälle zu verhindern, so das Bezirksamt. Es will nun nachbessern. Als Beispiele nennt es „die Erarbeitung von Regeln und Prüfschritten für Veröffentlichungsprozesse und verstärkte Sensibilisierung der Beschäftigten für datenschutzrechtliche Anforderungen bei Anlagen mit personenbezogenen Daten“.

Dass das Bezirksamt seine Prozesse überarbeitet, wünscht sich auch Marie. „Da muss eine Aufarbeitung stattfinden, damit sensible Daten bestmöglich geschützt werden.“ Auch eine Entschuldigung und eine Erklärung, wie das passieren konnte, würde sie sich wünschen. Ob sie sich nach dem Datenschutzvorfall noch einmal auf das Schöff:innen-Amt bewerben würde? Nein, sagt Marie. An dieser Entscheidung hat auch der Datenschutz-Vorfall einen großen Anteil. Und sie fürchtet, dass solche Vorkommnisse auch andere abhalten könnten, sich freiwillig zu melden.



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Überwachungskonzern Palantir verklagt die „Republik“


Der Überwachungskonzern Palantir verklagt das Republik Magazin wegen dessen Berichterstattung und verlangt eine Gegendarstellung. Das gab heute die Journalistin Adrienne Fichter in sozialen Medien bekannt, ein Sprecher von Palantir bestätigte den Vorgang gegenüber netzpolitik.org.

Im Dezember hatte das Magazin berichtet, wie Palantir versuchte, in der Schweiz Fuß zu fassen – und wie das Schweizer Militär eine Zusammenarbeit ablehnte, weil es unter anderem zum Schluss kam, dass ein Abfluss von Daten aus den Palantir-Systemen technisch nicht verhindert werden könne.

Wenige andere Medien haben in letzter Zeit so viel und so detailliert über Palantir berichtet wie das kleine leser:innenfinanzierte Schweizer Magazin mit seinen 30.000 Abonnent:innen. Palantir hingegen ist ein milliardenschwerer Überwachungs- und Datenkonzern, dessen Software zahlreiche Polizeibehörden, Militärs und Geheimdienste weltweit verwenden. Auch in Deutschland arbeiten Polizeien mit dem Unternehmen zusammen. Obwohl der Einsatz der Software von Palantir höchst umstritten ist, schaffen hierzulande neue Polizeigesetze gerade die rechtliche Grundlage für den ausgeweiteten Einsatz derartiger Software.

Das Unternehmen Palantir gehört unter anderem dem rechtsgerichteten Oligarchen Peter Thiel, der aus seiner Verachtung für die Demokratie kein Geheimnis macht. Die Systeme des Konzerns helfen Trumps Polizeitruppe ICE bei ihren Abschiebe-Einsätzen und dem israelischen Militär bei dessen Kriegen. Palantir wird dem „Authoritarian Stack“ zugerechnet, also privatwirtschaftliche Unternehmen, die zunehmend in staatliche Kontroll- und Überwachungssysteme eingreifen und diese übernehmen.

Schweizer Militär warnte vor Sicherheitsrisiken

Offenbar macht investigativer Journalismus den Überwachungsriesen nervös: Im Dezember hatte Republik eine zweiteilige Recherche veröffentlicht, in der das Medium nachzeichnete, wie der Überwachungskonzern um unterschiedliche Schweizer Behörden geworben hatte. Grundlage der Recherche waren Dokumente, die das Rechercheteam durch Informationsfreiheitsanfragen erhalten hatte. Trotz sieben Jahren Klinkenputzen gelang es Palantir demnach nicht, einen Vertrag mit Schweizer Institutionen und Behörden abzuschließen.

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Die Republik fand dabei etwa heraus, dass der Generalstab der Schweizer Armee die Software evaluiert hatte und zu dem Schluss gekommen war, dass die Armee auf den Einsatz von Palantir-Produkten verzichten sollte. Die Militärexperten fürchteten, dass ein Abfluss von Daten aus den Palantir-Systemen hin zu US-amerikanischen Geheimdiensten wie CIA und NSA technisch nicht verhindert werden könne.

Die Recherche fand international Widerhall, auch der Guardian berichtete. Britische Abgeordnete verwiesen auf die Schweizer Einschätzung. „Ich denke, die Schweizer Armee hat das Recht, misstrauisch zu sein“, sagte etwa der Labour-Abgeordnete Clive Lewis.

Weltpolitik vor dem Handelsgericht

Gegen diese Berichterstattung hatte Palantir laut der verantwortlichen Tech-Reporterin Adrienne Fichter in der Weihnachtszeit einen Blogbeitrag bei LinkedIn in Stellung gebracht, in dem der Palantir-Manager Courtney Bowman der Republik unter anderem Verzerrungen, Andeutungen und grenzwertige Verschwörungstheorien vorwarf. Am 29. Dezember verlangte Palantir Fichter zufolge dann per Anwaltsschreiben eine Gegendarstellung in der Republik. Das lehnte das Magazin nach eigener Aussage ab. Im Januar wiederholte der Konzern demnach seine Forderung. Die Republik lehnte wieder ab. Nun zieht Palantir also vor das Handelsgericht in Zürich um eine Gegendarstellung durchzusetzen.

Adrienne Fichter schreibt, dass der Krieg, den die autoritäre Tech-Oligarchie gegen die Medien führe, mit der Klage eine neue Stufe erreicht habe. Palantir wolle nicht, dass die Republik die Wahrheit schreibe. Die Berichterstattung mache das Unternehmen nervös. „Selbstverständlich haben wir uns stets an die hohen Standards journalistischer Arbeit gehalten. Vor der Veröffentlichung haben wir eine gründliche Faktenprüfung durchgeführt“, so Fichter weiter. Die Recherchen in Bezug auf die Schweiz und Zürich basierten neben den eigenen Erkenntnissen zudem auf der Berichterstattung renommierter Medien.

Laut Fichter hat die Republik eine „umfassende Verteidigungsschrift“ eingereicht. „Alle unsere Feststellungen können wir mit verschiedenen Dokumenten und öffentlich zugänglichen Medienberichten belegen.“ In Zürich werde nun vor dem Gericht bald Weltpolitik verhandelt, so Fichter weiter. Für sie ist klar: „Wir lassen uns nicht einschüchtern.“



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Innenausschuss in Sachsen-Anhalt winkt massiv kritisiertes Palantir-Gesetz unverändert durch


Der Innenausschuss von Sachsen-Anhalt hatte heute einen Gesetzentwurf auf der Tagesordnung, der es in sich hat: Die Polizei soll eine Reihe neuer Befugnisse bekommen, darunter auch die polizeiliche Datenanalyse. Hinter dem Begriff versteckt sich die Idee, die verschiedenen Datentöpfe der Polizei zusammenzuführen und die Informationen darin automatisiert auszuwerten.

Bisher wird in den vier Bundesländern, die eine solche Datenanalyse in ihren Polizeigesetzen erlauben und anwenden, die Softwarelösung „Gotham“ des US-Konzerns Palantir genutzt. Aus geopolitischen Gründen ist der US-Anbieter aber gerade bei sensiblen polizeiinternen Daten alles andere als die erste Wahl. Die Softwaresysteme des Konzerns sind proprietär und die genauen Funktionen Geschäftsgeheimnisse.

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Die automatisierte polizeiliche Datenanalyse ist auch rechtlich längst kein unbeschriebenes Blatt mehr, sondern wurde bereits wegen Gesetzen in Hessen und Hamburg beim Bundesverfassungsgericht verhandelt. Beide Gesetze waren in Teilen verfassungswidrig. Auch Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg stehen gerade wegen der Datenanalyse-Regelungen in ihren Polizeigesetzen und wegen der Zusammenarbeit mit Palantir in der Kritik. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Februar 2023 macht weitreichende und detaillierte Vorgaben für solche Datenzusammenführungen.

Das Urteil, das alle deutschen Gesetzgeber bindet, scheint aber nicht überall mit der genügenden Expertise gelesen worden zu sein: In Sachsen-Anhalt war der Gesetzentwurf von Sachverständigen harsch kritisiert worden, weil er die Vorgaben aus Karlsruhe nicht ausreichend umsetzt.

Experten zerpflücken automatisierte Datenanalyse bei der Polizei Sachsen-Anhalt

Doch die Experten stießen offenbar auf taube Ohren: Ohne Korrekturen wurden die geplanten gesetzlichen Regelungen zur Datenanalyse nun von den Regierungsparteien CDU, SPD und FDP als Beschlussempfehlung an das Parlament gegeben. Der Gesetzentwurf blieb unverändert in der ursprünglichen Fassung von 14. Januar 2025, was die umstrittene Datenanalyse angeht. Die Regierungskoalition kündigte aber einen Entschließungsantrag zur zweiten Lesung im Landtag an. Der Inhalt des Antrags ist noch unbekannt.

Nicht nur ein Problem Sachsen-Anhalts

Die Juristin und Palantir-Expertin Franziska Görlitz von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hatte die Datenzusammenführung von Polizeidaten, die im sachsen-anhaltinischen Gesetz Strategische Datenanalysen und Operative Datenanalysen heißen, in ihrer Stellungnahme als „schwerwiegenden Grundrechtseingriff“ bewertet. Die Grenzen vor allem der Strategischen Analyse würden das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur automatisierten Datenanalyse aus dem Jahr 2023 missachten: Die „vorgesehenen Eingriffsschwellen“ genügten den Vorgaben aus Karlsruhe nicht.

Die Datenmenge der Analyse ist im Gesetzentwurf nicht beschränkt. Da zahlreiche polizeiliche Datenbanken und Auskunfts- und Informationssysteme einbezogen werden dürfen, ist das Polizeigesetz damit nicht nur ein Problem Sachsen-Anhalts. Denn es fließen auch Daten in die Analyse ein, die gar nicht von der dortigen Landespolizei erhoben wurden.

Portraitfoto von Jonas Botta
Jonas Botta, Forschungsreferent am FÖV.

Darauf verwies auch Jonas Botta, Sachverständiger in der Anhörung und Verfassungs- und Datenschutzjurist beim Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung. Es sei keine herkunftsbezogene Beschränkung im Gesetzentwurf enthalten. So würden beispielsweise sogar Daten in die Analyse einfließen dürfen, die nicht einmal von inländischen Polizeibehörden stammen. Das betrifft etwa Geheimdienstdaten vom Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst oder Militärischen Abschirmdienst, die an Polizeibehörden übermittelt wurden. Es sei nach dem Gesetzentwurf zulässig, Geheimdienstinformationen, die sich „in den polizeilichen Datenbeständen befinden, in eine Analyseplattform einzuspeisen“, so Botta in seiner Stellungnahme.

Gegenüber netzpolitik.org sagt Juristin Görlitz, dass im geplanten Polizeigesetz „weitgehend unbegrenzte Analysen riesiger Datenmengen bei der Polizei unter zu geringen Voraussetzungen“ vorgesehen seien. Das beträfe auch Daten völlig unverdächtiger Menschen, darunter beispielsweise auch vermisste Personen oder Opfer von Straftaten. Es könnten „Unbeteiligte ins Visier der Polizei geraten, ohne dass sie dafür Anlass geboten haben“.

Porträtfoto von Goerlitz
GFF-Juristin Franziska Görlitz.

Wie diese Analysen ablaufen, sei im Gesetz „kaum eingeschränkt“. Es mangele auch an „ausreichender Kontrolle und Sicherungen“, um wirksam vor Fehlern, diskriminierender Software und Missbrauch zu schützen. Das sei deswegen problematisch, weil die polizeilichen Datenanalysen weitgehende Überwachungsmaßnahmen seien, die tief in die Grundrechte eingriffen, ohne dass die Betroffenen das überhaupt mitbekämen.

Görlitz erklärt unzweideutig: „Die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Anforderungen für Datenanalyse-Befugnisse sind nicht eingehalten.“

Auch hat das Gesetz in Sachsen-Anhalt weitere Defizite, die bereits in anderen Bundesländern kritisiert wurden. In Hessen liegt etwa eine Verfassungsbeschwerde der GFF gegen das dortige Polizeigesetz und die automatisierte Datenanalyse vor, die das hohe Gericht aktuell bearbeitet. Gerügt wird darin insbesondere, dass zuviele konkret im Gesetz zu regelnde Vorgaben kurzerhand in Verordnungen ausgelagert werden.

Das kritisiert Görlitz auch an den sachsen-anhaltinischen Plänen, bei denen die Befugnis zu Datenanalysen nicht ausreichend beschränkt sei. Der Gesetzgeber „überlässt es der Verwaltung, selbst Beschränkungen festzulegen“. Die Juristin hat keine Zweifel: „Der Entwurf ist daher verfassungswidrig.“

Opposition gegen eine Zusammenarbeit mit Peter Thiel und Palantir

Die Sachverständigen senkten unmissverständlich die Daumen. Und auch die Opposition im Landtag ist nicht begeistert: Sowohl die Linke als auch die Grünen sehen die Datenanalyse-Befugnisse kritisch.

Die Linken erklären gegenüber netzpolitik.org ihre Ablehnung der Pläne zur Zusammengeführung der Polizeidaten, auch weil diese Menschen einbezieht, ohne dass sie sich „was zu Schulden haben kommen lassen“. Eva von Angern, Fraktionsvorsitzende der Linken, betont: „Ein gläserner Bürger ist mit uns Linken nicht zu machen.“ Sie stellt sich explizit „gegen eine Zusammenarbeit mit Peter Thiel, der Palantir mit entwickelt hat und einer der wichtigsten Hintermänner der rechtsautoritären Wende in den USA ist“.

Die grüne Fraktion erklärt gegenüber netzpolitik.org, dass sie den vom Innenausschuss durchgewunkenen Gesetzentwurf „aufgrund des Überwachungsdrucks, der Streubreite und der Diskriminierungsgefahr“ schlicht als „ verfassungswidrig“ erachte. Das sagt Sebastian Striegel, innenpolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag von Sachsen-Anhalt, und betont: „CDU, SPD und FDP haben heute im Ausschuss alle praktikablen und verfassungsrechtlichen Bedenken und Zweifel an den Gesetzesvorhaben beiseite gewischt.“

Das Gesetz sei „im Design auf Produkte des Herstellers Palantir zugeschnitten“. Die Landesregierung gebe sich hier „kenntnislos“ und schiebe „Verantwortung an den Bund ab“. Ob im Bund jedoch auch Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) auf die Palantir-Karte setzen wird, hat er noch nicht öffentlich kundgetan.

Gefährliche AfD-Vorzeichen

Die langjährige Landesinnenministerin von Sachsen-Anhalt, Tamara Zieschang (CDU), ist offenbar keine allzu starke Verfechterin der Palantir-Softwarelösung. Sie setzt sich für eine alternative Software für die Polizei ein, die all die Datentöpfe der Behörden zusammenführt.

Allerdings steht eine solche Alternative nicht sofort zur Verfügung, anders als die Softwarelösung des US-amerikanischen Konzerns. Denn das Bundesland Bayern hatte einen Rahmenvertrag ausgehandelt, in den auch Sachsen-Anhalts Polizei kurzfristig einsteigen könnte. Daher brachte Zieschang die Systeme von Palantir als eine Art Zwischenlösung als Gespräch.

Sachsen-Anhalt will „interimsweise“ Palantir

Das geplante Polizeigesetz in Sachsen-Anhalt entsteht unter gefährlichen Vorzeichen: Im September 2026 wird dort gewählt. Und eine Regierungsübernahme der AfD scheint nicht ausgeschlossen, wenn man den Umfragen glaubt. Sie sehen die Rechtsradikalen in Sachsen-Anhalt bei Werten um die vierzig Prozent.

Selbst wenn die aktuelle Regierung aus CDU, SPD und FDP doch nicht die bisher favorisierte Interimslösung umsetzt und sich noch gegen den US-Anbieter Palantir entscheidet, könnte die AfD nach der Wahl die Karten neu mischen. Die guten Kontakte ins Trump-MAGA-Lager, in das sich auch der US-Konzern eingeordnet hat, weisen schon in diese Richtung.



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