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Social Media ab 16 Jahren? Großer Bahnhof für Mindestalterforderung
Die Petenten machten vor ihrem Termin im Petitionsausschuss Stimmung für ihr Anliegen und sie brachten mehr als die nötigen Stimmen für ihre Anhörung mit. Mehr als 150.000 Unterschriften zählt das vorgebrachte Anliegen auf Openpetition.de, auf der offiziellen Bundestags-Petitionsseite sind es immerhin etwa 35.000 Unterschriften, die sich den Forderungen nach einer Mindestaltersgrenze von 16 Jahren für Social-Media-Angebote anschließen. Doch der Teufel liegt wie stets im Detail – während die Zeit verrinnt.
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„Kinder sind täglich auf Social Media schutzlos massiven Risiken ausgesetzt“, trägt Verena Holler als Petentin für den Verein „SmarterStartAb14“ vor. Es gehe um den Schutz vor rücksichtslosen Geschäftsmodellen, gegen die „Maximierung der Nutzungszeit“ und „passgenaue Inhalte, die auf Probleme zugeschnitten sind“ und diese damit verstärken würden. Suchtfördernde Algorithmen müssten verboten werden, fordert Holler, und in Kombination mit Altersverifikationsmechanismen sei das zumindest wirksam. Plattformen, die sich an die Vorgaben nicht hielten, müssten notfalls gesperrt werden, denn: „Solange Social Media Kinder nicht schützt, müssen wir Kinder vor Social Media schützen.“
Vorbild Australien ab Dezember?
Vom Vorbild Australien ließe sich ab Dezember lernen, wie das aussehen könne. Wichtig sei aber, dass Regeln konsequent durchgehalten würden. „Sobald es Ausnahmen gibt, heißt es wieder: Aber alle anderen haben TikTok“, sagte Verena Holler. Der Schutz dürfe nicht vom Elternhaus abhängen.
Jahrelanges Warten für Eltern keine Option
Zudem enttäuscht auch die fehlende Durchsetzung von Gesetzen. Der Digital Services Act etwa sei eines, in dem eigentlich viele wichtige Dinge enthalten seien. Drei Jahre nachdem der DSA greife, „sollten Plattformen gewisse Dinge erfüllen, tun es aber nicht“, monierte Holler deshalb mit Blick auf die nicht umgesetzten Verpflichtungen zum Schutz Minderjähriger. „Es ist ein Wettlauf gegen die Zeit“, sie könne als Mutter nicht zehn Jahre warten, bis eine Regelung greife.
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Dass es Probleme mit den Social-Media-Plattformen und deren Umgang mit Kindern und Jugendlichen gebe, das bestritt heute auch im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus keiner der Parlamentarier. Doch dass die Lösungen dennoch kompliziert sein könnten, deuteten die Abgeordneten durchaus an. Rupert Stöwe fragte etwa für die SPD-Bundestagsfraktion, inwieweit in die Erziehungsverantwortung rechtlich eingegriffen werden könne – um selbst zu dem Schluss zu kommen, dass ein Eingriff hier gerechtfertigt sein könne.
Als die Petition im Februar 2025 offiziell beim deutschen Parlament eingereicht wurde, war noch nicht klar, welche Wege die nächste Bundesregierung gehen will. Doch bevor sich der Petitionsausschuss damit befasst hat, setzte die neue schwarz-rote Bundesregierung durch das federführende Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) eine Expertenkommission ein, die binnen eines Jahres nun Lösungen vorschlagen soll.
Familienministerin Prien bedankt sich für breite Debatte
„Wir brauchen eine klare, zukunftsfähige Strategie, die junge Menschen vor den Gefahren der digitalen Welt schützt, ohne ihre Möglichkeiten zu beschneiden“, sagt Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) auf Anfrage von heise online. „Auch ich sehe, dass eine altersgemäße Regulierung dringend erforderlich ist. Ich bin deshalb sehr froh um die breite Debatte, die dazu geführt wird.“ Ihr sei wichtig, dass als Gesellschaft gemeinsam Verantwortung übernommen werde. Es gehe darum, „sicherzustellen, dass unsere Kinder nicht nur Medienkompetenz erwerben, sondern auch geschützt sind. Unser Ziel ist eine digitale Welt, in der sich junge Menschen frei entfalten können.“
Prien war heute nicht bei der Anhörung, aber die parlamentarische Staatssekretärin im BMBFSFJ Mareike Wulf schilderte, wie das federführend zuständige Haus auf die Thematik schaue: „Wir sehen die Notwendigkeit, weitere Schritte zu gehen, Kinder und Jugendliche im Netz besser zu schützen.“ Aber das solle eben wissenschaftsbasiert stattfinden. Voraussetzung für Altersgrenzen etwa wäre eine wirksame Altersverifizierung, sagte die parlamentarische Staatssekretärin. Etwa mittels EUDI-Wallet solle der Nachweis erfolgen. Das allerdings würde eine Positivbestätigung der Minderjährigkeit bedeuten, ein Umstand, den das BMBFSFJ am Montagmittag nicht vortrug. Für die Wallet ist das Digitalministerium zuständig, im Familienministerium wird derweil gehofft, dass die Einführung mit dem Ende der Arbeit der Expertenkommission zusammenfallen könne.
Regulatorisch warnte die parlamentarische Staatssekretärin Mareike Wulf zudem vor einem deutschen Alleingang, wie er in anderen EU-Staaten vorgesehen ist, etwa in Dänemark. Die Lösung müsse europäisch sein – und dafür würde unter anderem auch der für Ende 2026 angekündigte „Digital Fairness Act“ eine weitere Chance bieten.
Petenten mit Anhörung grundsätzlich zufrieden
Dennoch zufrieden zeigte sich nach der gut halbstündigen Anhörung im Bundestag der zweite Vertreter der Petitionsinitiative, der Wirtschaftsinformatiker Tobias Windbrake: Dem Anliegen sei zugehört und Unterstützung aus fast allen Fraktionen signalisiert worden. Dennoch wünscht er sich mehr Aktivität seitens der Verantwortlichen angesichts der vielen Vorschriften, die aber nicht durchgesetzt würden: „Wenn es defekte Produkte gibt, die so viele Mängel haben, dann werden sie vom Markt genommen.“ Würden die Plattformen das im laufenden Betrieb nicht behoben kommen, müssten sie die Gelegenheit zur Offlinenachbesserung erhalten. „Wenn das am Horizont stünde, wette ich, dass es innerhalb von wenigen Tagen oder Wochen einen solchen Schutz gäbe“, sagt Windbrake. Dass die Anbieter aber freiwillig die entsprechenden Schritte ergreifen würden, daran haben die Petenten arge Zweifel – und nicht nur die. Windbrake, der auch im Vorstand der Initiative tätig ist, hat heise online einige Tage vor dem Termin im Petitionsausschuss für ein längeres Gespräch zur Verfügung gestanden.
Lührmann warnt vor KI-Altersschätzungen
Dem Anliegen positiv gegenüber steht auch Anna Lührmann, Grünen-Bundestagsabgeordnete. Doch darauf zu hoffen, dass die Unternehmen gute und nicht nur kostengünstige Lösungen entwickeln würden, davor warnt sie. „Ich halte nichts davon, das nur den Konzernen zu überlassen“, erklärte sie. Die würden dann „diskriminierende Algorithmen“ einsetzen, „die neue Probleme mit sich bringen.“ Zwar könne KI etwa helfen, Teens von 60-Jährigen zu unterscheiden, aber zwischen 16- und 17-Jährigen etwa, das halte sie für schlicht nicht machbar.
(kbe)
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Nach EU-Zwang: Volksbanken bringen eigene iPhone-Zahlungslösung
Die Volksbanken und Raiffeisenbanken haben mit der Einführung von kontaktlosem Bezahlen per Girocard auf dem iPhone begonnen. Dies berichtet die US-Finanznachrichtenagentur Bloomberg. Die digitale Girokarte in der VR-Banking-App nutzt die NFC-Schnittstelle und funktioniert unabhängig von Apple Pay. Zunächst nehmen laut Nutzerberichten im Netz sechs Institute an der Erprobung teil: die Volksbanken Mittelhessen und Mittelfranken, die Berliner Volksbank, die Stuttgarter Volksbank, die Raiffeisen-Volksbank Aurich sowie die VR-Bank Memmingen. Weitere Banken des Verbunds sollen bis zum 15. Januar folgen.
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Eigentlich sollte die Funktion bereits im September verfügbar sein. Der Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) hatte die Verzögerung im August auf LinkedIn begründet: Die Entwicklung sei demnach „weit fortgeschritten, aber noch nicht abgeschlossen“. Hintergrund sind technische Probleme bei der Einrichtung der digitalen Girokarte, die noch nicht vollständig ausgeräumt werden konnten.
Zur Einrichtung öffnen Kunden das Menü „Karten“ in der VR-Banking-App und bestellen die digitale Girokarte. Sie können entweder die Sicherheitsnummer ihrer physischen Karte übernehmen oder eine separate PIN beantragen. Nach einem doppelten Druck auf die Seitentaste lässt sich die App am Bezahlterminal nutzen.
Mehr als nur Zahlungen möglich
Die digitale Girokarte ermöglicht nicht nur kontaktloses Bezahlen an allen Girocard-Terminals. Nutzer können damit auch Bargeld an Geldautomaten abheben und Kontoauszüge an SB-Geräten abrufen. Die App sendet zudem Push-Mitteilungen zu Debitkartentransaktionen. Eine Unterstützung für die Apple Watch ist nicht vorgesehen – die NFC-Funktion der Smartwatch bleibt Apple Pay vorbehalten.
Entwickelt wurde die Lösung von der Atruvia AG, dem IT-Dienstleister der Genossenschaftsbanken. Die App ist TÜV-geprüft und nutzt verschlüsselte Datenübertragung. Im Unterschied zu Apple Pay müssen Nutzer die VR-Banking-App manuell aktivieren, da sie nicht automatisch als Standard-Wallet hinterlegt wird.
EU zwang Apple zur Öffnung
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Möglich wurde die Alternative zu Apple Pay durch den Digital Markets Act (DMA) der EU. Die EU-Kommission hatte Apple 2024 Marktmissbrauch vorgeworfen, weil der Konzern die NFC-Schnittstelle exklusiv für Apple Pay reservierte. Seit 2025 müssen Drittanbieter Zugang zur Technologie erhalten. Als erster Anbieter hatte PayPal im Mai kontaktlose Zahlungen auf dem iPhone gestartet, gefolgt von Curve Pay.
Die Volksbanken-Lösung unterscheidet sich von PayPal und Curve durch ihren Fokus auf die Girocard. Während PayPal eine virtuelle Mastercard nutzt und Curve mehrere Karten bündelt, konzentriert sich die VR-Banking-App auf das in Deutschland weit verbreitete Debitkartensystem. Unter Android ist die Funktion bereits seit Jahren verfügbar.
Ob der BVR plant, künftig auch Kreditkarten in die App zu integrieren, ist nicht bekannt. Aktuell liegt der Schwerpunkt auf der Optimierung der Girocard-Funktionen. Parallel arbeitet der Verbund an der Erweiterung von Wero, dem europäischen Bezahlsystem, das ab 2026 auch für Zahlungen im stationären Handel verfügbar sein soll.
(mki)
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iX-Workshop: Spurensicherung nach M365-Angriff ‒ Protokolle gezielt auswerten
Hinter Business E-Mail Compromise (BEC) stehen zielgerichtete Angriffe, bei denen Cyberkriminelle die Identität von Führungskräften annehmen. Mit gefälschten E-Mails verleiten sie Angestellte dazu, Geld oder interne Daten zu versenden und so dem Unternehmen nachhaltig zu schaden.
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Im zweitägigen iX-Workshop M365 Forensik und Incident Response: Angriffe erkennen, eindämmen und forensisch untersuchen lernen Sie aktuelle Bedrohungen für Microsoft 365 kennen und erfahren, wie Sie mit BEC richtig umgehen, um die daraus folgenden Schäden zu minimieren. Ebenfalls erhalten Sie einen Einblick in das Mitre-Att&ck-Framework und den Security Incident Management Process.
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Februar 25.02. – 26.02.2026 |
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr 10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 28. Jan. 2026 |
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Mai 20.05. – 21.05.2026 |
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr 10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 22. Apr. 2026 |
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August 05.08. – 06.08.2026 |
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr 10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 08. Jul. 2026 |
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November 11.11. – 12.11.2026 |
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr 10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 14. Okt. 2026 |
Perspektivwechsel: simulierte Angriffe selbst ausführen
Mit einer praxisnahen BEC-Simulation werden Sie in diesem Workshop selbst zum Angreifer und lernen so die Vorgehensweise von Cyberkriminellen mit M365-Anwendungen kennen. Dabei übernehmen Sie ein Benutzerkonto und stehlen vertrauliche Daten, um sie für Phishing-Angriffe und Rechnungsbetrug zu verwenden.
Im nächsten Schritt übernehmen Sie die Rolle des Incident Responders und analysieren auf Grundlage der Ergebnisse die hinterlassenen Spuren. Dazu lernen Sie die Best Practices im Umgang mit den Protokollen von Microsoft 365 kennen. Nach dem Workshop können Sie Aktivitäten erkennen, fundiert interpretieren und konkrete, effektive Gegenmaßnahmen ableiten.
Ihre Referenten sind Moritz Oettle und Pascal Schohn aus dem Beratungsunternehmen HvS-Consulting GmbH. Als Head of Incident Response verfügt Oettle über langjährige Erfahrung und fundiertes Fachwissen in der Eindämmung und Bewältigung digitaler Angriffe. Cybersecurity-Consultant Pascal Schohn ist Experte für Identity Compromise in Microsoft-365-Anwendungen und unterstützt Unternehmen bei der Bewältigung von Sicherheitsvorfällen in den Bereichen Ransomware und Identitätsdiebstahl.

(ilk)
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DMA: Google droht hohe EU-Geldstrafe wegen Play Store
Die Alphabet-Tochter Google steht in der EU wegen ihres Play-Stores weiter unter Druck: Wie die Nachrichtenagentur Reuters unter Bezugnahme auf mit der Sache vertrauten Personen berichtet, könnte dem Konzern eine saftige Geldstrafe drohen, wenn dieser nicht mehr unternehme, „die EU-Vorschriften zur Gewährleistung eines fairen Zugangs und Wettbewerbs“ in seinem hauseigenen Marktplatz für Android einzuhalten.
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Play Store seit März im Fokus der EU
Der Google-Play-Store steht seit März dieses Jahres im Fokus der Europäischen Kommission. Dabei beanstandet die Regulierungsbehörde vor allem technische Beschränkungen, die App-Entwickler daran hindern sollen, Nutzer zu anderen Kanälen mit günstigeren Angeboten zu leiten. Als weiteres Problem sehe man die Servicegebühr, die Google für die Vermittlung neuer Kunden über den Play-Store an App-Entwickler erhebe, diese aber nach Ansicht der Regulierungsbehörde über das gerechtfertigte Maß hinausgehe.
Im August hatte Google einige Änderungen an Google Play angekündigt, um die drohenden DMA-Strafen der EU abzuwenden. Unter anderem sehen diese Anpassungen vor, dass App-Entwickler Kunden leichter auf andere Kanäle leiten könnten, um Käufe über alternative Zahlungsmöglichkeiten zu tätigen. Zudem geht die Änderung mit einer neuen Gebührenstruktur einher. Konkret sinken die Transaktionsgebühren für Entwickler von 10 auf 3 Prozent, wenn sie alternative Zahlungswege nutzen.
Jedoch reichten diese Anpassungen offenbar immer noch nicht aus. Laut Reuters sieht die EU-Kartellbehörde die letzten im Juni vorgenommenen Änderungen von Apple an seinem App-Store als Maßstab. Apple sah sich wegen einer verhängten Strafzahlung in Höhe von 500 Millionen Euro dazu gezwungen, seinen App-Store erneut zu überarbeiten. Dem Konzern wurde von der EU vorgeworfen, App-Entwickler durch technische und kommerzielle Beschränkungen daran zu hindern, Kunden über günstigere Angebote außerhalb der Plattform zu informieren.
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Laut den Reuters-Quellen hat Google bis zum ersten Quartal 2026 Zeit, noch weitere Änderungen anzubieten, bevor die Regulierungsbehörden eine Geldstrafe verhängen. Jedoch könne sich der Zeitpunkt der Sanktionen noch ändern. Laut DMA können die Strafen bis zu 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes betragen – bei Alphabet wären das mehrere Milliarden Euro.
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Ein Google-Sprecher sagte gegenüber Reuters: „Wir arbeiten weiterhin eng mit der Europäischen Kommission bei ihrer laufenden Untersuchung zusammen, haben jedoch ernsthafte Bedenken, dass weitere Änderungen Android- und Play-Nutzer dem Risiko von Malware, Betrug und Datendiebstahl aussetzen würden. Im Gegensatz zu iOS ist Android bereits von Grund auf offen gestaltet.“
Streit mit den USA könnte weiter eskalieren
Reuters spekuliert, dass eine hohe Geldstrafe gegen Google die bereits bestehenden Spannungen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten verstärken könnte. Denn die USA behaupten, dass eine Reihe kürzlich verabschiedeter EU-Gesetze auf US-Technologieunternehmen abzielen. Die Kritik werde zwar von der EU zurückgewiesen, jedoch habe sie Eingang in das vor wenigen Tagen veröffentlichte nationale Strategiedokument Washingtons gefunden. Zuletzt krachte es Anfang Dezember zwischen der EU und den USA. Die EU hatte eine Millionenstrafe gegen Musks Firma X wegen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) verhängt. Bislang zeigte sich die EU von den Drohungen aus den USA eher unbeeindruckt.
(afl)
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