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Social Media ab 16 Jahren? Großer Bahnhof für Mindestalterforderung


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Die Petenten machten vor ihrem Termin im Petitionsausschuss Stimmung für ihr Anliegen und sie brachten mehr als die nötigen Stimmen für ihre Anhörung mit. Mehr als 150.000 Unterschriften zählt das vorgebrachte Anliegen auf Openpetition.de, auf der offiziellen Bundestags-Petitionsseite sind es immerhin etwa 35.000 Unterschriften, die sich den Forderungen nach einer Mindestaltersgrenze von 16 Jahren für Social-Media-Angebote anschließen. Doch der Teufel liegt wie stets im Detail – während die Zeit verrinnt.

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„Kinder sind täglich auf Social Media schutzlos massiven Risiken ausgesetzt“, trägt Verena Holler als Petentin für den Verein „SmarterStartAb14“ vor. Es gehe um den Schutz vor rücksichtslosen Geschäftsmodellen, gegen die „Maximierung der Nutzungszeit“ und „passgenaue Inhalte, die auf Probleme zugeschnitten sind“ und diese damit verstärken würden. Suchtfördernde Algorithmen müssten verboten werden, fordert Holler, und in Kombination mit Altersverifikationsmechanismen sei das zumindest wirksam. Plattformen, die sich an die Vorgaben nicht hielten, müssten notfalls gesperrt werden, denn: „Solange Social Media Kinder nicht schützt, müssen wir Kinder vor Social Media schützen.“

Vom Vorbild Australien ließe sich ab Dezember lernen, wie das aussehen könne. Wichtig sei aber, dass Regeln konsequent durchgehalten würden. „Sobald es Ausnahmen gibt, heißt es wieder: Aber alle anderen haben TikTok“, sagte Verena Holler. Der Schutz dürfe nicht vom Elternhaus abhängen.

Zudem enttäuscht auch die fehlende Durchsetzung von Gesetzen. Der Digital Services Act etwa sei eines, in dem eigentlich viele wichtige Dinge enthalten seien. Drei Jahre nachdem der DSA greife, „sollten Plattformen gewisse Dinge erfüllen, tun es aber nicht“, monierte Holler deshalb mit Blick auf die nicht umgesetzten Verpflichtungen zum Schutz Minderjähriger. „Es ist ein Wettlauf gegen die Zeit“, sie könne als Mutter nicht zehn Jahre warten, bis eine Regelung greife.

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Dass es Probleme mit den Social-Media-Plattformen und deren Umgang mit Kindern und Jugendlichen gebe, das bestritt heute auch im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus keiner der Parlamentarier. Doch dass die Lösungen dennoch kompliziert sein könnten, deuteten die Abgeordneten durchaus an. Rupert Stöwe fragte etwa für die SPD-Bundestagsfraktion, inwieweit in die Erziehungsverantwortung rechtlich eingegriffen werden könne – um selbst zu dem Schluss zu kommen, dass ein Eingriff hier gerechtfertigt sein könne.

Als die Petition im Februar 2025 offiziell beim deutschen Parlament eingereicht wurde, war noch nicht klar, welche Wege die nächste Bundesregierung gehen will. Doch bevor sich der Petitionsausschuss damit befasst hat, setzte die neue schwarz-rote Bundesregierung durch das federführende Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) eine Expertenkommission ein, die binnen eines Jahres nun Lösungen vorschlagen soll.

„Wir brauchen eine klare, zukunftsfähige Strategie, die junge Menschen vor den Gefahren der digitalen Welt schützt, ohne ihre Möglichkeiten zu beschneiden“, sagt Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) auf Anfrage von heise online. „Auch ich sehe, dass eine altersgemäße Regulierung dringend erforderlich ist. Ich bin deshalb sehr froh um die breite Debatte, die dazu geführt wird.“ Ihr sei wichtig, dass als Gesellschaft gemeinsam Verantwortung übernommen werde. Es gehe darum, „sicherzustellen, dass unsere Kinder nicht nur Medienkompetenz erwerben, sondern auch geschützt sind. Unser Ziel ist eine digitale Welt, in der sich junge Menschen frei entfalten können.“

Prien war heute nicht bei der Anhörung, aber die parlamentarische Staatssekretärin im BMBFSFJ Mareike Wulf schilderte, wie das federführend zuständige Haus auf die Thematik schaue: „Wir sehen die Notwendigkeit, weitere Schritte zu gehen, Kinder und Jugendliche im Netz besser zu schützen.“ Aber das solle eben wissenschaftsbasiert stattfinden. Voraussetzung für Altersgrenzen etwa wäre eine wirksame Altersverifizierung, sagte die parlamentarische Staatssekretärin. Etwa mittels EUDI-Wallet solle der Nachweis erfolgen. Das allerdings würde eine Positivbestätigung der Minderjährigkeit bedeuten, ein Umstand, den das BMBFSFJ am Montagmittag nicht vortrug. Für die Wallet ist das Digitalministerium zuständig, im Familienministerium wird derweil gehofft, dass die Einführung mit dem Ende der Arbeit der Expertenkommission zusammenfallen könne.

Regulatorisch warnte die parlamentarische Staatssekretärin Mareike Wulf zudem vor einem deutschen Alleingang, wie er in anderen EU-Staaten vorgesehen ist, etwa in Dänemark. Die Lösung müsse europäisch sein – und dafür würde unter anderem auch der für Ende 2026 angekündigte „Digital Fairness Act“ eine weitere Chance bieten.

Dennoch zufrieden zeigte sich nach der gut halbstündigen Anhörung im Bundestag der zweite Vertreter der Petitionsinitiative, der Wirtschaftsinformatiker Tobias Windbrake: Dem Anliegen sei zugehört und Unterstützung aus fast allen Fraktionen signalisiert worden. Dennoch wünscht er sich mehr Aktivität seitens der Verantwortlichen angesichts der vielen Vorschriften, die aber nicht durchgesetzt würden: „Wenn es defekte Produkte gibt, die so viele Mängel haben, dann werden sie vom Markt genommen.“ Würden die Plattformen das im laufenden Betrieb nicht behoben kommen, müssten sie die Gelegenheit zur Offlinenachbesserung erhalten. „Wenn das am Horizont stünde, wette ich, dass es innerhalb von wenigen Tagen oder Wochen einen solchen Schutz gäbe“, sagt Windbrake. Dass die Anbieter aber freiwillig die entsprechenden Schritte ergreifen würden, daran haben die Petenten arge Zweifel – und nicht nur die. Windbrake, der auch im Vorstand der Initiative tätig ist, hat heise online einige Tage vor dem Termin im Petitionsausschuss für ein längeres Gespräch zur Verfügung gestanden.

Dem Anliegen positiv gegenüber steht auch Anna Lührmann, Grünen-Bundestagsabgeordnete. Doch darauf zu hoffen, dass die Unternehmen gute und nicht nur kostengünstige Lösungen entwickeln würden, davor warnt sie. „Ich halte nichts davon, das nur den Konzernen zu überlassen“, erklärte sie. Die würden dann „diskriminierende Algorithmen“ einsetzen, „die neue Probleme mit sich bringen.“ Zwar könne KI etwa helfen, Teens von 60-Jährigen zu unterscheiden, aber zwischen 16- und 17-Jährigen etwa, das halte sie für schlicht nicht machbar.


(kbe)



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Verfassungsrechtler und Politiker fordern Klarnamenpflicht im Internet


Der Verfassungsrechtler Andreas Voßkuhle hat eine Debatte über eine Klarnamenpflicht im Internet angestoßen. Voßkuhle, von 2010 bis 2020 auch Präsident des Bundesverfassungsgerichts, hatte der Berliner Tageszeitung „Tagesspiegel“ am Donnerstag gesagt, die Umsetzung einer Klarnamenpflicht sei zwar nicht ganz einfach, aber „verfassungsrechtlich zulässig“. So könnten öffentliche Diskussionen im Netz entgiftet werden, erklärte Voßkuhle in dem Interview, das am Samstag (27.12.) erscheint. Die „Verrohung im Netz“ halte die Gesellschaft „auf Dauer nicht aus“.

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Am heutigen Freitag legte der Tagesspiegel mit weiteren Stimmen nach: Eine Klarnamenpflicht in den sozialen Medien könne die Diskurskultur im Netz zivilisieren, sagte der Zeitung zufolge der bayerische Digitalminister Fabian Mehring (Freie Wähler). „Das Recht auf freie Meinungsäußerung beinhaltet schließlich keinen Anspruch auf Anonymität – man muss schon zu seinen Äußerungen stehen; analog wie digital“, so Mehring.

Was am Stammtisch kriminell sei, müsse auch im Netz sanktioniert werden können, betonte Mehring. „Wer beleidigt, bedroht oder Volksverhetzung betreibt, muss auch im Digitalen dingfest gemacht werden können.“ Und wer wisse, dass sein Handeln nicht folgenlos bleibe, verhalte sich verantwortungsvoller. Dies könne öffentliche Debatten spürbar entgiften. Dabei gehe es Mehring zufolge nicht um das Einschränken von Meinungen, sondern um einen wehrhaften Rechtsstaat, der auch im digitalen Raum funktioniere.

Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) verlange eine „ergebnisoffene, aber zielgerichtete Debatte über eine Klarnamenpflicht im digitalen Raum“, berichtet der Tagesspiegel. Der Staat müsse befähigt werden, „seiner Schutzfunktion besser gerecht zu werden“, verlangte Badenberg demnach. Ermittlungsbehörden bräuchten laut Badenberg in klar definierten Fällen „eine verlässliche und praktikable Möglichkeit, Tatverdächtige schnell zu identifizieren. Zugleich sind die Plattformen stärker in die Verantwortung zu nehmen, ihren Beitrag zur Durchsetzung unserer Rechtsordnung zu leisten.“


(hob)



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Letterboxd: Datenverwertung bedroht den Hort der digitalen Filmkultur


Samstagabend, 20:30 auf der Couch. Süßigkeiten wurden schon bereitgestellt und für den perfekten Heimkinoabend fehlt nur noch eines: der Film. Lieber Blockbuster, Arthouse oder Klassiker? Politthriller, Drama oder Komödie? Netflix, Disney+ oder doch Mubi? Eine gefühlte halbe Stunde zerrinnt im ziellosen Blättern durch das Filmangebot der Streaminganbieter. Die Entscheidung für einen Film rückt dabei immer weiter außer Sichtweite. Zu groß ist das Filmbuffet, zu unterschiedlich sind die Optionen – und dann noch die Meinungsflut im Netz.

Wie schön wäre eine Online-Gemeinschaft, an die man sich vertrauensvoll wenden könnte? Ein Ort, an dem Filmbewertungen noch sinnhaft erscheinen, weil Anerkennung nicht allzu großzügig verteilt wird. Ein Ort des gepflegten Austauschs über Filme, weit weg von der Polemik, die in den Kommentarbereichen etlicher sozialer Netzwerke schon lange zum netzkulturellen Alltag gehört. Was wie ein Traum ewig-gestriger Internetidealisten klingt, das ist Letterboxd für etliche Millionen vor allem junger Filmbegeisterter.

Wieso die Filmplattform gerade die Gen Z so anzieht, was die Pandemie damit zu tun hat und weshalb Letterboxd Gefahr läuft, die eigens geschaffene Filmkultur zu untergraben, erklären wir auf den folgenden Seiten.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Letterboxd: Datenverwertung bedroht den Hort der digitalen Filmkultur“.
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Bundesdigitalminister ist für Social-Media-Sperre für Kinder


Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) zeigt sich offen für ein Social-Media-Verbot für Kinder, wie in Australien. „Ich kann dem eine Menge abgewinnen. Ich halte die Frage nach einer Altersbeschränkung für mehr als berechtigt“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur (dpa).

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Aus Studien, Schilderungen und Beobachtungen wisse man, wie tiefgreifend soziale Medien in die Entwicklung junger Menschen eingriffen. „Da ist jetzt mal die Frage zu stellen: Wie ermöglichen wir ihnen eine gesunde Entwicklung, so wie sie frühere Generationen ohne soziale Medien auch hatten. Was das richtige Alter ist, muss gut diskutiert werden“, fügte er hinzu und verwies auf eine von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission für „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“.

Das Gremium aus Wissenschaftlern und Praktikern etwa aus Medizin und Jugendschutz hatte im Herbst seine Arbeit aufgenommen und soll bis zum Sommer Empfehlungen erarbeiten. Dabei geht es unter anderem um mögliche Altersgrenzen und auch um das viel diskutierte Thema Handyverbot an Schulen.



Bundesdigitalminister Karsten Wildberger: „Ich halte die Frage nach einer Altersbeschränkung für mehr als berechtigt.“

(Bild: BMDS / Woithe)

Auch hier ist der Bundesdigitalminister für einen eher strikten Kurs: „Dass man sich mal ein, zwei Stunden hinsetzt, aufmerksam ist und nicht durch Dinge abgelenkt ist, ist eine Grundvoraussetzung für die Entwicklung. Insofern finde ich, ist das nicht nur zumutbar, sondern wir schulden das den Kindern auch, dass sie diese Möglichkeit haben“, so Wildberger. Auszeit gehöre dazu. Bei solchen Debatten sei es wichtig, auf diejenigen zu hören, die damit täglich zu tun hätten, und das seien die Lehrer.

Mit seinen Äußerungen gegenüber dpa geht der Bundesdigitalminister nun weiter, als er es noch im September im Interview mit c’t formuliert hatte. Er persönlich befürworte zwar prinzipiell eine Altersgrenze, hatte Wildberger damals betont. Das Thema sei jedoch zu wichtig und betreffe zu viele Menschen, um damit verbundene Grundsatzfragen außer Acht zu lassen. Für ihn gehe es „mehr um Schutz als um Verbote“.


(hob)



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