Apps & Mobile Entwicklung

Social Media: EU-Parlament fordert Mindestalter von 16 Jahren


Social Media: EU-Parlament fordert Mindestalter von 16 Jahren

Bild: ChatGPT

Das EU-Parlament fordert ein EU-weites Mindestalter von 16 Jahren für die Nutzung sozialer Medien. Außerdem soll es Verbote für die schädlichsten suchtfördernden Praktiken geben. Um dies umzusetzen, sollen eine EU-App zur Altersüberprüfung und die digitale Brieftasche für die europäische Identität (eID) entwickelt werden.

Vorgeschlagen wird das Mindestalter von 16 Jahren für den Zugang zu sozialen Medien, Videoplattformen und KI-Begleitern. Die Nutzung durch 13- bis 16-Jährige soll mit der Zustimmung der Eltern möglich sein. Für die Altersüberprüfung sollen eine EU-App und eine digitale Brieftasche für die europäische Identität (eID) zum Einsatz kommen, die noch entwickelt werden müssen. Altersüberprüfungssysteme müssen nach Ansicht des EU-Parlaments verlässlich sein und die Privatsphäre von Minderjährigen wahren.

Der Einsatz solcher Systeme befreie die Plattformen nicht davon, für sichere und altersgerechte Produkte zu sorgen. Deshalb und um Anreize für eine bessere Einhaltung des EU-Gesetzes über digitale Dienste und anderer Vorschriften zu schaffen, sollen Führungskräfte der Plattformen bei schwerwiegenden und anhaltenden Verstößen persönlich haftbar gemacht werden.

Weitreichende Maßnahmen gefordert

Für soziale Medien, Videoplattformen und KI-Begleiter fordert das EU-Parlament eine Reihe weitreichender Veränderungen:

  • Ein Verbot der schädlichsten suchtfördernden Praktiken und die standardmäßige Deaktivierung anderer suchterzeugender Merkmale für Minderjährige (z. B. Endlos-Scrollen, automatisches Abspielen, Aktualisieren durch Ziehen, Belohnungen für kontinuierliche Nutzung, schädliche Spielifizierung).
  • Ein Verbot von Seiten, die nicht den EU-Vorschriften entsprechen.
  • Maßnahmen zur Bekämpfung von beeinflussenden Technologien wie gezielter Werbung, Influencer-Marketing, suchtförderndem Design und manipulativen Gestaltungstechniken („Dark Patterns“) im Rahmen des anstehenden Rechtsakts über digitale Fairness.
  • Ein Verbot von Empfehlungssystemen für Minderjährige, die auf Profiling und Nutzerverhalten beruhen.
  • Die Anwendung des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) auf Online-Videoplattformen und ein Verbot von Lootboxen und anderen randomisierten Spielfunktionen wie In-App-Währungen, Glücksrädern oder Pay-to-Progress-Mechanismen (bei denen man für Fortschritte in dem jeweiligen Spiel bezahlt).
  • Minderjährige vor kommerzieller Ausbeutung zu schützen, indem z. B. Plattformen untersagt wird, finanzielle Anreize für die Beeinflussung von Kindern durch Kinder (sogenannte Kidfluencer) zu bieten.
  • Dringende Maßnahmen zur Bewältigung der ethischen und rechtlichen Probleme, die sich aus generativen KI-Tools ergeben, einschließlich Deepfakes, Begleit-Chatbots, KI-Agenten und KI-gestützten Nacktheits-Apps (die nicht einvernehmlich manipulierte Bilder erstellen).

Minderjährige zeigen suchtähnliches Verhalten

Hintergrund der vom EU-Parlament geforderten Veränderungen für soziale Medien ist ein am Mittwoch von den Abgeordneten mit 483 zu 92 Stimmen bei 86 Enthaltungen angenommener Bericht (PDF) über die Online-Gefahren für Kinder. Darin zeigen sich die EU-Abgeordneten besorgt über die Gefahren für die körperliche und geistige Gesundheit Minderjähriger im Internet.

Der Bericht beruht auf Untersuchungen, wonach 97 Prozent der Jugendlichen täglich online sind und 78 Prozent der 13- bis 17-Jährigen mindestens einmal pro Stunde auf ihre Geräte sehen. Dabei wird das Smartphone von 25 Prozent der Minderjährigen auf „problematische“ oder „dysfunktionale“ Weise genutzt. Sie zeigten ein suchtähnliches Verhalten.



Source link

Beliebt

Die mobile Version verlassen