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Datenschutz & Sicherheit

Spionagesoftware enttarnt: Wie Belarus Journalisten mit „ResidentBat“ überwacht


Der belarussische Geheimdienst KGB hat offenbar über Jahre hinweg eine maßgeschneiderte Spionagesoftware mit dem Namen ResidentBat genutzt, um Journalisten und Oppositionelle lückenlos zu überwachen. Das deckten das Digital Security Lab (DSL) von Reporter ohne Grenzen (RSF) und die osteuropäische Organisation Resident.NGO auf. Für den belarussischen Apparat ist die Enttarnung ein schwerer Schlag, da die forensische Analyse der Software tiefe Einblicke in die Überwachungspraxis eines der repressivsten Regime weltweit erlaubt.

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Hochpreisige Spyware wie Pegasus, Predator oder Candiru nutzt Schwachstellen in Betriebssystemen aus, um Endgeräte aus der Ferne zu infizieren. ResidentBat ist laut der Analyse auf einen physischen Zugriff angewiesen. Die Infektionskette, die RSF rekonstruieren konnte, liest sich wie ein Drehbuch für einen Agenten-Thriller: Eine betroffene Person wurde zu einer Befragung in die Räumlichkeiten des KGB vorgeladen. Vor Beginn des Verhörs musste sie das Smartphone in einem Schließfach deponieren. Während der Inquisition wurde die Person aufgefordert, bestimmte Inhalte auf dem Handy vorzuzeigen; sie entsperrte es vor den Augen der Beamten.

Die Experten gehen davon aus, dass die Sicherheitskräfte die PIN-Eingabe beobachteten, das Gerät später heimlich aus dem Fach nahmen und die Spyware manuell installierten. Da ResidentBat als legitime System-App getarnt ist, bleibt sie für Laien nahezu unsichtbar. Einmal aktiv, gewährt sie den Angreifern fast totale Kontrolle: Die Malware kann Anrufprotokolle auslesen, SMS und lokal gespeicherte Dateien kopieren sowie Mikrofonaufnahmen und Bildschirmaufzeichnungen anfertigen.

Besonders brisant: Auch Nachrichten aus eigentlich verschlüsselten Messengerdiensten wie WhatsApp, Signal oder Threema sind vor dem Zugriff nicht sicher, da die Spyware die Inhalte direkt am Endgerät abgreift, bevor sie verschlüsselt werden.

Die forensische Untersuchung zeigt, dass Minsk diese Technik nicht erst seit Kurzem nutzt. Durch den Abgleich von Code-Fragmenten auf Antiviren-Plattformen stießen die Analysten auf Versionen, die bis ins Jahr 2021 zurückreichten. Das deutet darauf hin, dass das Regime seit mindestens vier Jahren eine verlässliche Infrastruktur zur digitalen Verfolgung unterhält. Wer genau hinter der Entwicklung von ResidentBat steckt, bleibt unklar. Englische Zeichenketten im Quellcode legen nahe, dass es sich bei der Ausgangsbasis um ein kommerzielles Produkt handeln könnte, das für den internationalen Markt oder von einem externen Dienstleister entwickelt wurde.

RSF-Geschäftsführerin Anja Osterhaus sieht in dem Fund eine Bestätigung für die Forderung der zivilgesellschaftlichen Organisation nach einem weltweiten Verbot invasiver Spionagetechnologien. Solche Werkzeuge seien mit Menschenrechten schlicht nicht vereinbar. In Belarus ist der Einsatz solcher Software laut RSF Teil einer systematischen Unterdrückung: Mit 33 inhaftierten Medienschaffenden und Platz 166 auf der Rangliste der Pressefreiheit gehört das Land zu den gefährlichsten Orten für Journalisten weltweit.

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Die Enthüllung hat bereits konkrete Auswirkungen für die Sicherheit von Android-Nutzern. Das DSL hat seine Erkenntnisse mit Google geteilt. Der Tech-Gigant kündigte an, betroffene Nutzer, die als Ziele staatlicher Akteure identifiziert wurden, über spezielle Warnungen über „regierungsgestützte Angriffe“ zu informieren.

Für die Betroffenen in Belarus ist das nur ein kleiner Trost. In einem Land, in dem bereits das Mitführen eines Smartphones zur Gefahr wird, zeigt der Fall ResidentBat vor allem eines: Auch ohne technische Geniestreiche und teure Sicherheitslücken kann ein Geheimdienst die Privatsphäre seiner Bürger eliminieren, sobald er die physische Kontrolle über die Hardware erlangt. Rufe nach einem Bann von Spyware gibt es in der EU seit diverser Skandale rund um solche Staatstrojaner. Getan hat sich seitdem wenig. Die EU-Kommission musste jüngst sogar einräumen, dass substanzielle Fördergelder an Spyware-Hersteller geflossen sind.


(cku)



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Trugbild: Altersvorsorge mit Amazon


Nach etwa einem Jahr Bedenkzeit, dutzenden Gesprächen über „ethisches Investieren“ und einer albtraumgeplagten Nacht ist der erste Schritt zur Altersvorsorge vollbracht: Der ETF-Sparplan steht. Erst auf Nachfrage erfahre ich, dass die überwältigende Mehrheit meines besserbezahlten Bekanntenkreises schon lange dabei ist: „Ob ich spare? Klar – ETF, Habibi!“, erzählt mir ein Systemadministrator in der Szene-Kneipe am Kottbusser Tor.

ETF steht für Exchange-Traded Fund. Die Indexfonds werden wie Aktien an der Börse gehandelt und bilden die Wertentwicklung eines Marktindex nach. Anstatt in ein einzelnes Unternehmen zu investieren, ermöglicht ein ETF eine breite Streuung über viele Unternehmen gleichzeitig. Im beliebten „iShares Core MSCI World ETF“ der Investmentfirma BlackRock sind etwa 1.300 Unternehmensaktien aus 23 „entwickelten Märkten“ enthalten.

US-amerikanische Unternehmen machen darin den mit Abstand größten Anteil aus. Unter den Top 10 befinden sich Microsoft, Amazon, Google, Meta und Tesla. Auf den hinteren Plätzen folgt sogar noch Palantir. Aufgrund ihres Erfolgs sorgen die Unternehmen von Bezos, Musk und Co. für einen saftigen Teil der Rendite im Sparplan.

Die befreundete Sparschickeria nimmt das locker: „Wenn du ein MacBook nutzt, dann kannst du auch in Apple investieren“, schlussfolgert der Arzt. „Mit ETFs bereichere ich mich am Reicherwerden der Reichen“, argumentiert der Wohnungsbesitzer. Und auch der Systemadministrator nimmt‘s gelassen: „Friedrich Merz war ja lange bei BlackRock, der MSCI World ist also sicher“.

Keine guten Alternativen

Was soll man auch anderes machen? Hierzulande muss sich der Bürger nun einmal selbst um die Altersvorsorge kümmern. Das deutsche Rentensystem ist marode und reformbedürftig. Mit den Zinsen aus Staatsanleihen und Tages- bzw. Festgeldkonten lässt sich gerade so die Inflation ausgleichen. Mehr ist mit den privaten, staatlich geförderten Riester- und Rürup-Renten auch nicht drin.

Der Handel mit Einzelaktien ist derweil mit erheblichen Risiken verbunden. Aktiv gemanagte Fonds verursachen in der Regel hohe Kosten, ohne entsprechend höhere Erträge zu liefern. Und Immobilien, besonders in Großstädten, liegen durch die immensen Preise weit außerhalb der Reichweite von Normalverdienern.

Damit bleiben für Sparer oft nur ETFs übrig, die gemessen am Wachstum der Weltwirtschaft ein relativ geringes Risiko und höhere Renditen als andere Anlageoptionen versprechen – vorausgesetzt, der Anleger ist bereit, sein Geld über einen langen Zeitraum zu investieren.

Widersprüche akzeptieren

Spare ich mit dem iShares Core MSCI World ETF, setze ich mit meinem Geld indirekt auf ein Land, das sich offensichtlich im kulturellen, ästhetischen und politischen Niedergang befindet. Ökonomisch sind die USA aber als größte Volkswirtschaft der Welt nach wie vor führend. Wer mit den Standard-ETFs effizient sparen will, hat leider keine andere Wahl, als auch diesen Widerspruch zu akzeptieren.

Der gedankliche Spagat zwischen politischer Realität und Rendite bleibt damit anspruchsvoll – vor allem für jene, die von Haus aus nie mit Geldanlage in Berührung gekommen sind. Die Auseinandersetzung erfordert eine gewisse Offenheit gegenüber der befremdlichen Finanzwelt und natürlich auch Ressourcen. Leider fehlt es jenen, die Finanzbildung am nötigsten hätten, oft an allem.

Blinder Fleck Finanzbildung

Suche ich nach „Geld anlegen“ bei YouTube, werden mir direkt zwei Krypto-Influencer angezeigt. In nur wenigen Sekunden legt mir einer der selbsternannten Finanzexperten dar, dass der Handel mit Kryptowährungen wohl kein Glücksspiel, sondern ein nachhaltiges Business ist: „Aber das dauert halt dann ein paar Jahre, bis man von 10.000 € auf 100.000 € oder eine Million kommt“.

Im breiten Feld der sogenannten Finfluencer ist von Clickbait-Clowns („ICH WURDE REICH ALS ICH DAS VERSTANDEN HABE“) bis hin zu sachlichen und besser recherchierten Formaten wie „Finanzfluss“ alles dabei. Letztere beantworten zwar zuverlässig Fragen rund um die Geldanlage, sprechen dafür aber selten über politische Aspekte.

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An Universitäten, insofern sie keinen wirtschaftlichen Schwerpunkt haben, spielt Finanzbildung dagegen eine untergeordnete bis keine Rolle. Das liegt auch daran, dass sich viele Studenten in einem einseitigen Generationenvertrag mit ihren Eltern befinden, die sich um die finanziellen Angelegenheiten kümmern.

Auch vermeintlich linke Meinungsmacher klammern das Thema gerne aus. Die feurige Erregung über identitätspolitische Trendthemen nimmt der Finanzbildung die Luft weg. „Börse“, „Aktien“ und „Anlage“ gelten als reaktionäre oder bisweilen rechts interpretierte Begriffe eines über Jahre kultivierten Feindbildes. Manch ein Journalist beschwert sich gar über das eigene Erbe. Dabei wird oft vergessen, dass jene, denen die Kohle zum Heizen fehlt, sich nicht an den „Hot Takes“ privilegierter Medienmenschen wärmen können.

Mitunter kommt es zu erstaunlichen Kehrtwenden. Noch 2019 bezeichneten Wolfgang M. Schmitt und Ole Nymoen in ihrem Wirtschaftspodcast „Wohlstand für alle“ die Beteiligung am Aktienmarkt als „Unfug“. Fünf Jahre später befürworten die beiden dann das Sparen mit ETFs. „Als Selbstständiger muss ich Rücklagen bilden, so habe ich auch kürzlich begonnen mit ETF-Sparen“, sagt Schmitt.

Notwendiges Übel

Was am Ende bleibt, ist eine bittersüße Erkenntnis. Die Beteiligung am Kapitalmarkt ändert nichts an Chancenungleichheit, Preissteigerungen und Niedriglöhnen. Das größte Risiko bei kleinstmöglichem Gewinn tragen die, die am wenigsten haben. Ein Grund auf die Altersvorsorge zu verzichten, ist das nicht.

Wo der Sozialstaat zu kurz greift, muss der Bürger Verantwortung übernehmen. Und wer etwas sparen möchte, kann sich allzu strenge Erwägungen bei der Geldanlage im gegenwärtigen System schlicht und einfach nicht leisten.

Für die Altersvorsorge sind ETFs offenbar also die beste unter vielen schlechten Optionen. Zähneknirschend reihe auch ich mich in den Kreis der Sparschickeria ein. Es ist eine alte Weisheit von Bertolt Brecht, die mir die Sache leichter macht: „Nur wer im Wohlstand lebt, lebt angenehm.“



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Ändere dein Passwort-Tag: Nutzloser Wiedergänger


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

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Es ist wieder „Ändere dein Passwort“-Tag am heutigen 1. Februar 2026! Haben Sie Ihre Passwörter schon alle geändert? Nein? Das geht auch in Ordnung!

Ursprünglich hatte die Idee, wenigstens ein Mal im Jahr an die Passwort-Sicherheit zu erinnern und deren Änderung zu bewerben, noch ihren Charme. Damals war es üblich, Zugänge lediglich mit Benutzernamen und Passwort zu schützen. Zudem gab es meist keine Vorgaben bezüglich einer Länge und Komplexität. Das hat sich seitdem jedoch – glücklicherweise! – maßgeblich geändert.

Inzwischen ist Mehrfaktorauthentifizierung zum Standard geworden. Etwa mittels Authenticator, der alle 30 Sekunden einen neuen Zugangscode generiert, müssen Anmeldewillige den Besitz eines zweiten Faktors als Identitätsbeleg angeben. Schlechtere Optionen sind beim Anmeldeversuch mittels E-Mail zugesandte Einmalcodes oder möglicherweise sogar schlimmer, solche mit SMS geschickten zeitbasierten Einmalpasswörter. Vor letzterer Option warnt auch der Chaos Computer Club (CCC).

Zertifikat-basierte Sicherheit, die zudem für Nutzer komfortabel mit biometrischer Authentifizierung arbeitet, bieten Passkeys. Die ziehen in immer mehr Dienste und Angebote ein, alle großen Player im Markt sind längst dabei – etwa Google, Microsoft und Apple. Inzwischen können Passwort-Manager damit ebenfalls umgehen, die sind also nicht mehr nur für die Verwaltung von althergebrachten passwortgeschützten Zugängen nützlich. Dabei können diese die Passkeys auch von Geräten loslösen und sie auf mehreren Geräten, etwa PC, Tablet und Smartphone, nutzbar machen.

Mit Blick in die Vergangenheit bleibt zu ergänzen, dass etwa erzwungene regelmäßige Passwortwechsel nicht den erwünschten Effekt der verbesserten Sicherheit haben. Ganz im Gegenteil: Betroffene denken sich oftmals einfache Schemata aus, mit denen leicht erratbare Passwörter entstehen, etwa basierend aus einem Grundwort und fortlaufender Nummer, etwa „Passwort999“.

Auch die für Deutschland maßgebliche Instanz, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), weist darauf hin, dass Passwortwechsel ein Ding der Vergangenheit sind. Das schlägt sich etwa in BSI-Grundschutz-Richtlinien nieder, unter Punkt ORP.4.A23: „IT-Systeme oder Anwendungen SOLLTEN NUR mit einem validen Grund zum Wechsel des Passworts auffordern. Reine zeitgesteuerte Wechsel SOLLTEN vermieden werden.“ Das US-amerikanische National Institute of Standards and Technology (NIST) stößt ins gleiche Horn: „Verifiers (die die Authentifizierung durchführen) und Credential Service Provider (CSPs) DÜRFEN von Abonnenten NICHT verlangen, Passwörter regelmäßig zu ändern. Verifiers MÜSSEN jedoch eine Änderung erzwingen, wenn es Anzeichen dafür gibt, dass die Authentifizierung kompromittiert wurde“.

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Wann man ein Passwort ändern sollte, ist somit einfach zu beantworten. Das ist dann nötig, wenn der Verdacht besteht, dass ein Zugang kompromittiert wurde und das Passwort wahrscheinlich in falsche Hände gelangt ist. Dann sollte zwar der zweite Faktor noch greifen, dennoch ist ein zügiger Wechsel in solch einer Situation dringend anzuraten.

Inzwischen ist der Passwort-Gedenktag daher nicht mehr zeitgemäß. Die Hinweise wiederholen sich seit Jahren lediglich. Hier eine Sammlung:

Die Frage, die am Ende bleibt: Einen solchen Gedenktag ins Leben zu rufen, das klappt offensichtlich einfach. Wenn sich das Thema jedoch überholt hat, wie beendet man das wieder? Das werden wir uns vermutlich die nächsten Jahre weiterhin fragen müssen.


(dmk)



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BSW auf Zustimmungskurs zu massiver Verschärfung


Stell dir vor, Du machst ein Polizeigesetz – und keiner macht mit. Vor diesem Szenario, so schien es auf den ersten Blick, stand die sächsische Regierung im vergangenen Herbst. Damals stellte sie ihren Entwurf für die Novelle des Polizeivollzugsdienstgesetzes (SächsPVDG) vor, der die Polizeibefugnisse auf Kosten der Grundrechte erheblich erweitern würde.

Die Liste der geplanten Maßnahmen ist lang und enthält unter anderem:

  • Verhaltensscanner,
  • automatisierte Datenanalyse durch eine Plattform wie Palantir,
  • Staatstrojaner zur Gefahrenabwehr (Quellen-TKÜ),
  • der Abgleich von Gesichtern und Stimmen mit dem Internet,
  • die Ausweitung der automatisierten Kennzeichenerfassung,
  • das Filmen in Autos (auch mit Drohnen), um gegen „Handy-Sünder:innen“ am Steuer vorzugehen.

Da die schwarz-rote Regierung in Sachsen keine eigene Mehrheit hat, ist sie auf Stimmen aus der Opposition angewiesen. Dafür hat die sächsische Regierung einen sogenannten Konsultationsmechanismus etabliert. In diesem Verfahren schicken die Fraktionen sowie einige Interessengruppen ihre Position zu einem geplanten Gesetz an die Regierung. Diese überlegt dann, was sie davon übernimmt – auch mit Blick auf die Mehrheitssuche im Landtag.

Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) in Sachsen hat kaum Einwände gegen die deutliche Verschärfung des SächsPVDG. Das geht aus einer Stellungnahme der Fraktion hervor, die netzpolitik.org durch des Sächsische Transparenzgesetzes erhalten hat. Damit wird immer wahrscheinlicher, dass das BSW der sächsischen Minderheitskoalition zur Mehrheit verhilft.

Bisher schwieg das BSW zu seiner Position

Über das Sächsische Transparenzgesetz haben wir 24 der 26 abgegebenen Stellungnahmen erhalten. Wir veröffentlichen die Dokumente auf der Plattform FragDenStaat.

Enthalten sind alle Stellungnahmen fast aller Fraktionen im Landtag. Die AFD-Fraktion hat keine Stellungnahme abgegeben; sie hat sich öffentlich gegen den Konsultationsmechanismus ausgesprochen. Bei zwei Stellungnahmen verweigerten laut Bescheid die Urheber:innen „aus dem Bereich der wissenschaftlichen Forschung“ die Veröffentlichung zum „Schutz ihres geistigen Eigentums“.

Die Stellungnahme der BSW-Fraktion zeigt erstmals öffentlich die Position des Bündnisses zur SächsPVDG-Novelle. Nachdem Grüne und Linke frühzeitig harsche Kritik an dem Entwurf der Staatsregierung geübt hatten – und bereits gegen das bisher geltende SächsPVDG geklagt hatten –, rückten Beobachter:innen das BSW als potenzielle Mehrheitsbeschafferin in den Fokus.

Was das BSW Sachsen über den Entwurf denkt, war bisher allerdings unklar. In der Vergangenheit kündigte das Bündnis lediglich an, den Entwurf zu prüfen. Inhaltliche Nachfragen von netzpolitik.org beantwortete das BSW in der Vergangenheit nicht. Seine Stellungnahme bestätigt jetzt, dass es zwischen Schwarz-Rot und den Wagenknecht-Anhänger:innen erhebliche Schnittmengen gibt.

Im Unterschied zu anderen Fraktionen hat das Bündnis Sahra Wagenknecht eine eher kurze Stellungnahme abgegeben. Auf nicht mal vier vollen Seiten kritisiert die BSW-Fraktion lediglich sieben Punkte des weitreichenden Vorschlags des Sächsischen Innenministeriums. Sie bleibt damit nicht nur hinter den ebenfalls oppositionellen Grünen und Linken zurück, sondern sieht den Gesetzentwurf sogar weniger kritisch als die mitregierende SPD-Fraktion.

BSW kritisiert „Vorfeldstraftat“

Doch welche Punkte will das BSW abändern? In ihrer Stellungnahme wendet sich die Fraktion gegen das Konzept der „Vorfeldstraftat“, die in der SächsPVDG-Novelle eingeführt wurde. Eine Vorfeldstraftat ist laut Gesetzentwurf ein Straftatbestand,

der Verhaltensweisen erfasst, die vom Gesetzgeber als generell gefährlich für Individualrechtsgüter oder Kollektivrechtsgüter bewertet werden, aber als einzelne Handlungen in räumlicher oder zeitlicher Hinsicht noch vor einer konkreten oder konkretisierten Gefährdung oder gar Verletzung solcher Rechtsgüter liegen können und damit strafbewehrte Vorbereitungshandlungen darstellen.

Der Begriff ist wichtig, weil an ihn eine Vielzahl alter und neuer Polizeibefugnisse im SächsPVDG-Entwurf geknüpft ist.

Das BSW sieht in der „Vorfeldstraftat“ eine „fragwürdige Vorverlagerung polizeilicher Eingriffsbefugnisse“. Es drohe „eine Kriminalisierung von bloßen Verdachtsmomenten oder sozial auffälligem Verhalten sowie die Verwischung der Grenze zwischen Gefahrenabwehr und Strafverfolgung“. Nicht nur das BSW hatte hier Bedenken, selbst die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) sieht die entworfene Definition als zu weit gefasst an.

Nein zur Echtzeit-Identifizierung, Ja zum Verhaltensscanner

Das BSW lehnt auch einen Teil der KI-gestützten Videoüberwachung ab, die sogenannte biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung. Dabei sollen Polizist:innen unter bestimmten Voraussetzungen einen Echtzeitabgleich von „live“ gefilmten Menschen mit ihren eigenen Datenbeständen vornehmen. Das ist laut BSW ein „besonders schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte“ und „eröffnet die Gefahr einer faktischen Massenüberwachung im öffentlichen Raum“.

Die im gleichen Paragrafen eingeführten Verhaltensscanner begrüßt die BSW-Fraktion hingegen. Man erkenne die „Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit“ dieser Regelung an und teile sie, heißt es in der Stellungnahme.

Nur anonyme Polizeidaten fürs KI-Training

Dass KI-Modelle mit Daten der Polizei trainiert werden können, will das BSW nur dann erlauben, wenn diese Daten anonymisiert sind. Der Entwurf hatte auch personenbezogene Daten für das KI-Training freigegeben, wenn eine Pseudonymisierung oder Anonymisierung nicht möglich gewesen wäre.

Außerdem möchte das BSW die Schwelle für Öffentlichkeitsfahndungen erhöhen (von einer „Gefahr“ zu einer „dringenden Gefahr“ für Leib, Leben oder Freiheit eines Menschen) sowie die automatisierte Erfassung von Nummernschildern auf die Verhinderung von Straftaten mit Grenzbezug beschränken.

Nach dem Willen der BSW-Abgeordneten soll das Filmen von Bodycams in Wohnungen auf drei Jahre befristet und umfassend evaluiert werden. Ebenfalls evaluiert werden soll der Einsatz von Tasern. Hier spricht sich das BSW gegen einen flächendeckenden Roll-out aus. Stattdessen sollen Polizist*innen zunächst nur in einem Revier im ländlichen Raum sowie in einem „Großstadtrevier“ Taser bekommen. Auch die SPD-Fraktion hatte sich für eine Erprobung in lediglich zwei Polizeidirektionen ausgesprochen, bevor alle Polizist:innen im Land Taser erhalten.

Kein Änderungsbedarf bei Palantir-Paragrafen

Spannender als die Punkte, die das BSW abgeändert sehen will, sind jene Teile des Entwurfs, auf die das BSW nicht eingeht. Bei diesen sehe man keinen Änderungsbedarf, bestätigt die Pressesprecherin der Fraktion auf Anfrage von netzpolitik.org. Die Stellungnahme sei auch heute noch aktuell, so die Sprecherin.

Ein Streitpunkt ist Palantir. Der Entwurf der SächsPVDG-Novelle sieht die Einführung einer Plattform zur automatisierten Datenanalyse vor. Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und NRW setzen hier auf Produkte der Firma Palantir.

Während eine solche Plattform für automatisierte Datenanalyse für grundsätzliche Kritik von Datenschützer:innen sorgt – der IT-Sicherheitsexperte Manuel Atug spricht von „Rasterfahndung by design“ – richtet sich die Kritik auch konkret gegen Palantir.

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So hilft die Firma der Abschiebehörde ICE in den USA bei der Jagd auf Migrant*innen. Laut einem Bericht der Schweizer Armee ist es zudem möglich, dass die US-Regierung und die Geheimdienste die Daten einsehen können. Außerdem ist Palantir Mit-Gründer Peter Thiel ein Unterstützer Donald Trumps und glaubt nach eigener Aussage nicht daran, „dass Demokratie und Freiheit noch kompatibel sind“.

Die SPD in Sachsen hat sich mehrfach gegen die Beschaffung einer Palantir-Software ausgesprochen, zuletzt in ihrer Stellungnahme zum Konsultationsverfahren. Das BSW springt den Sozialdemokrat:innen hier offenbar nicht bei, sie müssen sich also in den Verhandlungen selbst durchsetzen.

Mit Drohnen auf Spatzen schießen

Ebenso ignoriert das BSW die Kritik an der Videoüberwachung von Autofahrer:innen. Nach dem Entwurf der SächsPVDG-Novelle soll die Polizei auch in Autos filmen dürfen, um Handy-Nutzer:innen am Steuer zu erwischen. Dafür sollen auch Drohnen eingesetzt werden können. Die Nutzung eines Handys beim Fahren ist eine Ordnungswidrigkeit, dementsprechend unverhältnismäßig ist der Einsatz von Drohnen und anderen Videokameras.

Nicht nur die SPD kritisiert diesen Teil des Gesetzentwurfs, auch die sächsische Datenschutzbeauftragte Juliane Hundert äußert sich deutlich: „Angesichts der auf der Hand liegenden Unverhältnismäßigkeit der Befugnis sei nur am Rande erwähnt, dass die vorgesehene Offenheit, also Erkennbarkeit der Videoüberwachung des fließenden Straßenverkehrs dann kaum umzusetzen wäre, wenn sie mittels Drohnen erfolgen soll.“ Die Vorschrift sei „offensichtlich verfassungswidrig und sollte ersatzlos gestrichen werden“, schreibt Hundert in ihrer Stellungnahme.

Kein kritisches Wort zu Staatstrojanern

Ebenfalls keine Probleme hat das BSW mit dem erweiterten Einsatz von Staatstrojanern. Die sächsische Regierung will die Quellen-TKÜ auch zur Gefahrenabwehr ermöglichen. Ginge es nach der CDU, soll das gleiche auch für die Online-Durchsuchung gehen.

Auch zur Erkennung von Gesichtern und Stimmen mit Internet-Daten formuliert das BSW keine Position, obwohl es Zweifel daran gibt, dass diese Befugnis rechtlich haltbar wäre. Laut einem Gutachten von AlgorithmWatch ist es technisch nicht umsetzbar, frei verfügbare Bilder aus dem Internet für einen Abgleich praktikabel durchsuchbar zu machen, ohne eine Datenbank dieser Bilder zu erstellen. Das wiederum verbietet die KI-Verordnung der EU.

Wie es weitergeht

Was heißt das alles für das finale Gesetz? Zwar sieht das BSW ebenfalls Änderungsbedarf bei einzelnen problematischen Paragrafen, es positioniert sich aber etwas weniger kritisch als die mitregierende SPD-Fraktion und ist noch weiter entfernt von der umfassenden Kritik von Grünen und Linken. Das erleichtert die Kompromissfindung mit der CDU und dem von ihr geführten Innenministerium, macht allerdings ein SächsPVDG unwahrscheinlicher, das die Grundrechte schont.

Inwiefern das Innenministerium auf die Wünsche des BSW, aber auch der Regierungsfraktionen eingehen wird, ist aktuell unklar. Daher verspricht das BSW auch noch keine Zustimmung zum Gesetz. „Es hängt davon ab, ob wir uns hinsichtlich der abweichenden Auffassungen annähern können“, schreibt eine Pressesprecherin der BSW-Fraktion gegenüber netzpolitik.org.

Das sächsische Innenministerium erklärt auf Anfrage, dass das Konsultationsverfahren abgeschlossen sei. Bisher wurde der überarbeitete Entwurf dem Parlament aber noch nicht übermittelt. „Voraussetzung für die Zuleitung des Gesetzesentwurfs an den Sächsischen Landtag ist die zweite Kabinettsbefassung“, teilt das Innenministerium auf Anfrage von netzpolitik.org mit.

Die nächste reguläre Sitzung des Innenausschusses ist am 12. März. Dann könnten die Abgeordneten eine Sachverständigenanhörung im Landtag ansetzen. Insgesamt haben Regierung und Parlament bis Ende Juni Zeit, dass SächsPVDG abzuändern. Andernfalls verliert die Polizei einige ihrer Befugnisse, weil der sächsische Verfassungsgerichtshof das aktuelle Polizeigesetz an einigen Stellen für verfassungswidrig erklärt hatte.



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