Datenschutz & Sicherheit
Stadt Kenzingen will Geld für Demonstration
Am 5. Juni gibt es Proteste in der südbadischen Kleinstadt Kenzingen. Die Demo vor dem Rathaus richtet sich gegen eine Erhöhung der Kindergartengebühren, welche am selben Tag im Gemeinderat behandelt wird. Auf der Demo protestieren nach Angaben des Veranstalters 150 Menschen. Bilder zeigen Familien, große und kleine Menschen, jung und alt, ein Querschnitt der Bevölkerung. Sie tragen bunte Schilder, auf denen eine bezahlbare Kinderbetreuung gefordert wird: „Kinder dürfen kein Luxus sein!“ steht da auf einem selbstgemalten Plakat, ein anderes fordert ein „Herz für Familien“. Ein Zeichen lebendiger Demokratie, auch wenn die Proteste am Ende die Erhöhung nicht verhindern konnten.
Die Demonstration hat der Familienvater und Unternehmer Alexander Feldberger ordnungsgemäß, wenn auch kurzfristig beim zuständigen Landratsamt Emmendingen angemeldet. Das Landratsamt, das hier als Versammlungsbehörde agiert, forderte in den Auflagen für die Versammlung eine Vollsperrung der Kundgebungsfläche – und liefert einen so genannten „Verkehrszeichenplan“ mit, auf dem die Sperrung samt Verkehrszeichen kartiert ist. Diese angeordnete Sperrung setzt die Stadt Kenzingen am 5. Juni kurzfristig um. Sie schickt den örtlichen Bauhof los, um die Schilder und Absperrungen aufzustellen.
Plötzlich kostet die Demo 374 Euro
Knapp drei Wochen später flattert bei Organisator Feldberger eine Rechnung ins Haus: 374 Euro soll er dem Betriebshof für die Absperrung zahlen, aufgeteilt in sieben Arbeitsstunden à 50 Euro und zwei Stunden Nutzung eines Mercedes Sprinters à 12 Euro. Plötzlich soll das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit Geld kosten.
Feldberger wundert sich. Er weiß, dass bei einer Demo im Februar dieses Jahres gegen das Einreißen der Brandmauer zur rechtsextremen AfD durch Friedrich Merz keine Kosten auf die Veranstalter zukamen. Die überraschenden Gebühren begründet die Stadt Kenzingen mit der kurzfristigen Anmeldung der Demo: „Die Gebührenerhebung stützt sich maßgeblich darauf, dass die Versammlung entgegen der in § 14 VersammlG vorgesehenen Frist nicht mindestens 48 Stunden vorher angemeldet wurde, sondern erst am selben Tag“, heißt es in einem Schreiben an den Anmelder, das netzpolitik.org einsehen konnte. Die Stadt besteht darin auch darauf, dass eine „frühere Anmeldung ohne Weiteres“ möglich gewesen sei.
Dem widerspricht Feldberger entschieden. Die konkreten Zahlen der Gebührenerhöhung seien erst am 2. Juni im Ratsinformationssystem veröffentlicht worden, am 3. Juni hätten die Elternbeiräte gemeinsam einen Brief an den Bürgermeister geschrieben, dieser habe am 4. Juni einen Dialog per Mail abgelehnt. Daraufhin kündigte Feldberger telefonisch der Stadt Kenzingen die Demo an und meldete diese beim Landratsamt an. Am 5. Juni, dem Tag der Gemeinderatssitzung und des Protestes, kam dann der Bescheid mit der Absperr-Auflage aus Emmendingen.
„Gefährlicher Präzedenzfall“
„Was hier passiert, ist ein gefährlicher Präzedenzfall: Wenn Kommunen anfangen, Proteste finanziell zu sanktionieren, wird aus Meinungsfreiheit ein Kostenrisiko. Das kann und darf doch in einem demokratischen Rechtsstaat nicht Schule machen“, sagt Feldberger gegenüber netzpolitik.org.
Feldberger steht mit dieser Meinung nicht alleine. Der Rechtsanwalt David Werdermann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hält es bereits für zweifelhaft, ob das baden-württembergische Gebührenrecht eine Grundlage für Kostenbescheide an Versammlungsleiter:innen enthält. Aus seiner Sicht könnten Versammlungsleiter:innen nur in Anspruch genommen werden, wenn sie selbst für eine Gefahr verantwortlich sind, die durch eine polizeiliche Maßnahme abgewehrt wird.
„Das ist hier erkennbar nicht der Fall“, sagt Werdermann gegenüber netzpolitik.org. „Der Aufbau der Absperrungen sollte offenbar den reibungslosen Ablauf der Versammlung gewährleisten. Das ist eine originäre Polizeiaufgabe, die wahrscheinlich auch angefallen wäre, wenn der Leiter die Versammlung 48 Stunden vor ihrem Beginn angemeldet hätte“, so der Jurist weiter.
„Einschränkende und einschüchternde Wirkung“
Bisher sei die Pflicht für Nichtverantwortliche, entstehende Kosten zu tragen, nur ausnahmsweise bei kommerziellen Großveranstaltungen anerkannt, insbesondere bei Fußballspielen. Hier dürfen die Veranstalter auf Grundlage einer speziellen gesetzlichen Grundlage auch für Polizeikosten herangezogen werden, wenn sie selbst nicht für die Gefahren verantwortlich sind, erklärt Werdermann. Das habe das Bundesverfassungsgericht Anfang des Jahres entschieden – das sei aber nach wie vor sehr umstritten.
„Auf Versammlungen ist das nicht übertragbar. Im Gegenteil: Das Bundesverfassungsgericht betont an mehreren Stellen, dass sich aus speziellen Freiheitsrechten strengere Anforderungen ergeben“, so Werdermann weiter. Das Bundesverfassungsgericht verweist zudem auf eine Entscheidung von 2007. Darin heißt es: „Eine grundsätzliche Gebührenpflicht für Amtshandlungen aus Anlass von Versammlungen würde dem Charakter des Art. 8 Abs. 1 GG als Freiheitsrecht widersprechen“.
Auch der Staats- und Verwaltungsrechtsprofessor Clemens Arzt hält die Gebührenerhebung mindestens für umstritten. Zwar habe der Verwaltungsgerichtshof Mannheim 2009 eine Gebührenerhebung für zulässig erklärt, dem stünden jedoch andere Urteile entgegen, so Arzt gegenüber netzpolitik.org. „Ein Rückgriff auf das Landesgebührenrecht, in dem Artikel 8 des Grundgesetzes nicht zitiert wird, ist mit Blick auf die faktischen Auswirkungen einer Gebühr und deren einschränkender und einschüchternder Wirkung mit Blick auf die Versammlungsfreiheit aus Sicht des Verwaltungsgericht Karlsruhe nicht zulässig.“
„Alles getan, um Demo stattfinden zu lassen“
Wir haben beim Landratsamt Emmendingen und der Stadt Kenzingen nachgefragt. Wir wollten wissen, warum nicht einfach die Polizei den Verkehr rund um die Demonstration geregelt habe, so wie das normalerweise bei Demonstrationen üblich ist, und ob der Anmelder im Vorfeld informiert wurde, dass und welche Kosten ihm entstehen würden. Wir wollten wissen, warum Gebühren trotz einschlägiger Urteile und der bekanntermaßen einschränkenden Wirkung auf die Versammlungsfreiheit erhoben wurden. Das Landratsamt hat innerhalb der Frist nicht geantwortet.
Geantwortet hat der Kenzinger Bürgermeister Dirk Schwier (parteilos). Er verweist auf die Auflagen des Landratsamtes, an die sich die Stadt halten musste, damit die Demo ordnungsgemäß stattfinden konnte. „Durch die Kurzfristigkeit der Anmeldung und Eingang des Bescheides (wenige Stunden vor der Demonstration) haben wir alles getan, um diese Auflagen zu erfüllen und die Demo stattfinden zu lassen“, so Schwier gegenüber netzpolitik.org. Die Stadt habe wie auferlegt gehandelt, man habe auch keine eigenen Polizisten.
„Ich verwehre mich strikt gegen die Aussage, wir wollen durch Gebühren die Versammlungsfreiheit einschränken – im Gegenteil: wir haben sie durch unser schnelles Handeln ermöglicht“, sagt Schwier. Dass die Stadt Gebühren verlangt habe, begründet der Bürgermeister mit Gleichbehandlung. Auch gegenüber Vereinen würden bei Absperrungen Gebühren erhoben. Zudem seien nicht alle Kosten auferlegt worden.
Klärung „notfalls vor Gericht“
Die Stadt habe dem Anmelder ein Kulanzangebot vorgelegt, das dieser jedoch ausgeschlagen habe. Derzeit bewerte die Stadt die rechtliche Situation und prüfe die nächsten Schritte. Auch einen eingegangenen Antrag auf vollständigen Erlass der Rechnung prüfe man wohlwollend.
Alexander Feldberger hat mittlerweile Einspruch gegen den Gebührenentscheid erhoben. Doch es geht in dem Fall auch um Grundsätzliches. Das Land Baden-Württemberg bewege sich mit seiner Gebührenpraxis bei Versammlungen in einer juristischen Grauzone, sagt Feldberger. „Ich finde, dass eine abschließende Klärung überfällig ist, notfalls vor Gericht!“
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Kritische Infrastrukturen: Attacken auf industrielle Kontrollsysteme möglich
Angreifer können kritische Infrastrukturen mit industriellen Kontrollsystemen (ICS) von Delta Electronics, Fuji Electric, Hitachi und SunPower attackieren. Beispielsweise im Energiesektor können erfolgreiche Attacken weitreichende Folgen für die Bevölkerung haben. Dementsprechend sollten Admins die bislang nur teilweise verfügbaren Sicherheitsupdates zeitnah installieren.
Auf die Sicherheitslücken und die von ihnen ausgehenden Gefahren weist die US-Sicherheitsbehörde Cybersecurity & Infrastructure Security Agency (CISA) in einem Beitrag hin.
KRITIS absichern
Am gefährlichsten gilt eine „kritische“ Lücke (CVE-2025-9696) im System zur Überwachung von Solaranlagen SunPower PVS6, für die es bislang keinen Sicherheitspatch gibt. Aufgrund von hartcodierten Zugangsdaten können Angreifer in Bluetooth-Reichweite Geräte vollständig kompromittieren und sich etwa einen Fernzugriff via SSH einrichten. Die CISA gibt an, dass ihnen bislang keine Attacken bekannt sind. Davon sind die Versionen bis einschließlich 2025.06 build 61839 betroffen. Wann ein Update erscheint, ist bislang unklar.
Hitachi Energy Relion 650, 670 und SAM600-IO sind für DoS-Attacken (CVE-2025-2403 „hoch„) empfänglich. An dieser Stelle sollen Angreifer kritische Funktionen wie Line Distance Communication Module (LDCM) lahmlegen können. Die Sicherheitsupdates sind in einer Warnmeldung aufgelistet.
Auf Fuji Electric FRENIC-Loader 4 sind Schadcode-Attacken (CVE-2025-9365 „hoch„) möglich. Die Ausgabe ab 1.4.0.1 ist dagegen gerüstet. Delta Elcetronics EIP Builder kann sensible Informationen leaken (CVE-2025-57704 „mittel). Die Version 1.12 enthält ein Sicherheitsupdate.
(des)
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„Aus einem Genesungsschritt wird ein Sicherheitsrisiko gemacht“
Rund 100 Seiten Stellungnahmen haben Fachleute dem hessischen Landtag zu einer Anhörung am Mittwoch im Gesundheitsausschuss vorgelegt. Es ging dabei um eine geplante Änderung des dortigen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes, vor allem eine Passage darin alarmiert Ärzt:innen, Kliniken, Betroffene und Angehörige gleichermaßen.
Die CDU-SPD-Landesregierung will psychiatrische Kliniken dazu verpflichten, Patient:innen bei Entlassungen in bestimmten Fällen an Ordnungs- und Polizeibehörden zu melden. Und zwar, wenn bei einer nicht freiwillig aufgenommenen Person „aus medizinischer Sicht die Sorge besteht, dass von der untergebrachten Person ohne weitere ärztliche Behandlung eine Fremdgefährdung ausgehen könnte“. Bislang wird in Hessen der örtliche sozialpsychiatrische Dienst informiert, wenn der Klinikaufenthalt von untergebrachten Menschen endet. Dadurch sollen diese Begleitung und Hilfsangebote nach ihrer stationären Zeit bekommen.
Mehr statt weniger Gefahr durch Stigmatisierung
Eine Übermittlung an die Polizei jedoch steht vor allem im Zeichen einer vermeintlichen Gefahrenabwehr. „Die Entlassung aus einer ärztlichen Behandlung wird somit von einem Schritt in die Autonomie und Genesung zu einem potenziellen Sicherheitsrisiko gemacht, das staatlicher Überwachung bedarf“, kritisiert der Hessische Städtetag, der die Interessen von 83 Städten und Gemeinden im Bundesland vertritt.
Zusätzlich sieht der Städtetag wie viele andere der Fachleute und Verbände das Risiko, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen durch das Gesetz stigmatisiert und als Gefahr dargestellt werden. Das könnte dazu führen, dass weitere Hürden entstehen, Hilfe zu suchen. So schreibt etwa die hessische Landesarbeitsgemeinschaft der Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie: „Die Stigmatisierung, die diese geplante Rechtsregelung mit sich bringen würde, ist ein für die sozialpsychiatrische Arbeit erschwerender Faktor und es werden unnötigerweise Risiken erhöht.“
Das Zentrum für Psychische Gesundheit der Frankfurter Uniklinik warnt dabei vor einer Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen Behandelnden und Patient:innen. Das könnte dazu führen, „dass Betroffene aus Angst vor einer Meldung an die Behörden nicht offen mit den Behandelnden über ihre Gedanken und ihr Erleben sprechen und deshalb keine psychiatrische Behandlung mehr in Anspruch nehmen“.
Psychisch erkrankte Menschen sind nicht gefährlich
Die Motivation für die geplante Gesetzesänderung liegt in mehreren vergangenen Gewalttaten, bei denen im Nachgang über eine psychische Erkrankung der mutmaßlichen Täter:innen berichtet wurde. Ein Beispiel, das explizit im Gesetzentwurf ausgeführt wird, ist ein Messerangriff in Aschaffenburg im Januar 2025, bei dem zwei Personen getötet und weitere schwer verletzt wurden. Der Verdächtige war zuvor mehrfach in stationärer psychiatrischer Behandlung.
Ereignisse wie dieses haben immer wieder viel mediale Aufmerksamkeit bekommen. Dadurch kann leicht der Eindruck entstehen, dass von psychisch erkrankten Menschen generell ein Sicherheitsrisiko ausgehe. Das führt in die Irre. „Tatsächlich sind sie statistisch deutlich häufiger Opfer von Gewalt als Täter“, schreibt die Frankfurter Sozialdezernentin Elke Voitl in ihrer Stellungnahme.
Sollte jemand in Zusammenhang mit ihrer Erkrankung in seltenen Fällen fremdgefährdendes Verhalten aufweisen, fordern Expert:innen ganz andere Ansätze. Aguedita Afemann vom Landesverband der Privatkliniken in Hessen schreibt, Gewaltprävention gelinge am wirksamsten „durch eine gute psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung, durch Förderung von Teilhabe und soziale Integration und nicht durch das Führen von Listen oder Meldungen an Sicherheitsbehörden.“
Der hessische Landesverband der Angehörigen und Freunde von Menschen mit psychischen Erkrankungen fordert: Statt „Erfassung und Kontrolle“ plädiert der Verband für „ein ernstzunehmendes Präventionsmanagement und nahtlose und bedarfsgerechte Unterstützungsangebote für psychisch erkrankte Menschen“.
Fehlende Kriterien und Schutzmechanismen
Juristische Sachverständige sehen im Entwurf der Landesregierung auch einen grundlegenden Konflikt mit Datenschutzgesetzen. Der Landesdatenschutzbeauftragte Alexander Roßnagel stellt fest, dass es sich bei der geplanten Datenübermittlung „um einen tiefen Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Personen“ handelt. Er weist darauf hin, dass Gesundheitsinformationen nach der Datenschutzgrundverordnung besonders sensible Daten sind, für die besondere Anforderungen gelten.
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Zwar erkennt Roßnagel an, dass der beabsichtigte Zweck der Gefahrenabwehr in erheblichem öffentlichen Interesse sei, aber vieles bleibe in dem Entwurf unklar. Etwa was genau die „notwendigen Informationen für eine Gefährdungseinschätzung“ sind, die gemeldet werden sollen oder wie die entsprechenden Daten genutzt werden sollen. Ihm reicht die aktuelle Fassung nicht in Bezug auf eine verfassungsmäßige Verhältnismäßigkeit.
Die Hessische Krankenhausgesellschaft ergänzt, dass Kriterien fehlen, „wann eine Weitergabe erfolgen darf. Schutzmechanismen wie ein Richtervorbehalt, Transparenzpflichten, Protokollierung oder Einspruchsmöglichkeiten der betroffenen Person fehlen“.
Polizeigewerkschaft zweifelt an Nutzen
Zweifel am Gesetz kommen ebenfalls von denen, die letztlich die Daten der Entlassenen empfangen sollen: der Polizei. Die Gewerkschaft der Polizei begrüßt in ihrer Stellungnahme zwar die Zielrichtung des Gesetzentwurfs. Die Interessenvertretung stellt jedoch die Frage, was die Beamt:innen eigentlich mit den übermittelnden Daten tun sollen – und wie die Meldungen überhaupt technisch und personell bewältigt werden können.
Ein ständiger Mangel bei medizinischem Personal lasse laut Polizeigewerkschaft „erhebliche Zweifel daran aufkommen, ob die gesetzlich geforderte Einschätzung im Alltag verlässlich erbracht werden kann“. Auch die drohende Stigmatisierung bewerten die Polizeivertreter:innen kritisch und plädieren für einen Ausbau der kommunalen sozialpsychiatrischen Dienste.
Hessen ist nur der Anfang
Nach der Anhörung und der zahlreichen Kritik im Gesundheitsausschuss hat der hessische Landtag nun die Gelegenheit, den Gesetzentwurf zu überarbeiten. Parallel zu der dortigen Entwicklung läuft eine bundesweite Diskussion über den Umgang von Menschen mit psychischen Erkrankungen. Die Innenminister:innen der Länder und des Bundes einigten sich bei ihrer Konferenz im Juni darauf, ein „behördenübergreifendes Risikomanagement“ einführen zu wollen. Eine entsprechende Arbeitsgruppe soll bei der nächsten Sitzung dazu berichten, die im Dezember in Bremen stattfinden wird.
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Windows-Updates führen zu unerwarteten Benutzerkontensteuerungs-Prompts
Rufen Windows-Nutzerinnen und -Nutzer mit gewöhnlichen Benutzerrechten nach der Installation der August-Updates bestimmte Programme oder etwa die Reparaturfunktion von MSI-Installern auf, erhalten sie neuerdings einen Benutzerkontensteuerungs-Prompt (UAC). Installationen können deshalb auch fehlschlagen. Darauf weist Microsoft jetzt hin.
In einem Beitrag in den Windows-Release-Health-Notizen erklärt Microsoft das neue Verhalten von Windows. Grundsätzlich will Microsoft mit dem Update eine Sicherheitslücke im Windows-Installer schließen, durch die Angreifer aufgrund „schwacher Authentifizierung“ ihre Rechte im System ausweiten können (CVE-2025-50173 / EUVD-2025-24338, CVSS 7.8, Risiko „hoch„). Der Lösungsansatz besteht darin, einen Prompt der Benutzerkontensteuerung zum Vergeben der nötigen Administratorrechte anzuzeigen, sofern Aktionen des Windows-Installers (MSI) wie Reparaturen und ähnliche ausgeführt werden sollen.
Microsoft listet auf, dass diese Änderung nun in Benutzerkontensteuerungs-Rückfragen in einigen Szenarien sorgen kann: Beim Aufruf von MSI-Reparaturoperationen (etwa mittels „msiexec /fu“ [sic!]), beim Start von Autodesk-Apps, AutoCAD, Civil 3D oder Inventor CAM, sowie bei der Installation einer MSI-Datei, nachdem Nutzer sich das erste Mal in der App angemeldet haben. Außerdem können UAC-Prompts bei Installation von Apps auftreten, die sich als Benutzer installieren lassen, beim Start von Windows-Installern bei einem Active Setup, beim Verteilen von Paketen mittels Manager Configuration Manager (ConfigMgr), die auf Nutzer-spezifische „Advertising“-Konfigurationen zurückgreifen und beim Aktivieren des Secure Desktops.
Fehlschlagende Installationen
Weiter erklären Microsofts Entwickler, dass Installationen mit einer Fehlermeldung fehlschlagen können. Das passiert etwa, wenn Nutzer mit Standardrechten eine MSI-Reparaturfunktion anstoßen, die keine Dialoge anzeigt. Als Beispiel nennen die Redmonder die Installation und den Start von Microsoft Office Professional Plus 2010 als Standardnutzer. Im Konfigurationsvorgang erscheint dann der Fehler 1730.
Als Gegenmaßnahme empfiehlt Microsoft, die App nach Möglichkeit als Administrator zu starten. Etwa aus dem Startmenü oder aus den Suchergebnissen heraus durch Rechtsklick und der Auswahl „Als Administrator ausführen“. IT-Verwalter können bei Microsofts Support for Business eine spezielle Gruppenrichtlinie anfordern, die dann offenbar Standardnutzern die Möglichkeit bietet, Apps als Admin auszuführen.
Microsoft arbeitet den Angaben zufolge an einer Lösung, die Admins die Möglichkeit gibt, bestimmten Apps MSI-Operationen ohne UAC-Prompts einzurichten. Betroffen sind eigentlich alle derzeit unterstützten Windows-Versionen: Windows 11 24H2, 23H2, 22H2, Windows 10 22H2, 21H2, 1809, Enterprise LTSC 2019, Enterprise LTSC 2016, 1607, Enterprise 2015 LTSB und Windows Server 2025, 2022, 1809, 2019, 2016, 2012 R2 und 2012.
Die August-Sicherheitsupdates für Windows haben ungewöhnlich viele Nebenwirkungen aufgezeigt. Zunächst schlug das Verteilen der Updates mittels WSUS fehl. Das konnte Microsoft lösen, allerdings wurde im gleichen Atemzug bekannt, dass das Zurücksetzen und die Wiederherstellung mit Windows-Bordmitteln nach Anwendung der Updates nicht mehr klappte. Ein ungeplantes Update des Updates außer der Reihe hat die zugrundeliegenden Fehler schließlich korrigiert. Schließlich hat das Windows-Sicherheitsupdate noch für Aussetzer beim professionellen Video- und Audio-Streaming gesorgt, das etwa mit OBS genutzt werden kann.
(dmk)
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