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Stadt Kenzingen will Geld für Demonstration
Am 5. Juni gibt es Proteste in der südbadischen Kleinstadt Kenzingen. Die Demo vor dem Rathaus richtet sich gegen eine Erhöhung der Kindergartengebühren, welche am selben Tag im Gemeinderat behandelt wird. Auf der Demo protestieren nach Angaben des Veranstalters 150 Menschen. Bilder zeigen Familien, große und kleine Menschen, jung und alt, ein Querschnitt der Bevölkerung. Sie tragen bunte Schilder, auf denen eine bezahlbare Kinderbetreuung gefordert wird: „Kinder dürfen kein Luxus sein!“ steht da auf einem selbstgemalten Plakat, ein anderes fordert ein „Herz für Familien“. Ein Zeichen lebendiger Demokratie, auch wenn die Proteste am Ende die Erhöhung nicht verhindern konnten.
Die Demonstration hat der Familienvater und Unternehmer Alexander Feldberger ordnungsgemäß, wenn auch kurzfristig beim zuständigen Landratsamt Emmendingen angemeldet. Das Landratsamt, das hier als Versammlungsbehörde agiert, forderte in den Auflagen für die Versammlung eine Vollsperrung der Kundgebungsfläche – und liefert einen so genannten „Verkehrszeichenplan“ mit, auf dem die Sperrung samt Verkehrszeichen kartiert ist. Diese angeordnete Sperrung setzt die Stadt Kenzingen am 5. Juni kurzfristig um. Sie schickt den örtlichen Bauhof los, um die Schilder und Absperrungen aufzustellen.
Plötzlich kostet die Demo 374 Euro
Knapp drei Wochen später flattert bei Organisator Feldberger eine Rechnung ins Haus: 374 Euro soll er dem Betriebshof für die Absperrung zahlen, aufgeteilt in sieben Arbeitsstunden à 50 Euro und zwei Stunden Nutzung eines Mercedes Sprinters à 12 Euro. Plötzlich soll das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit Geld kosten.
Feldberger wundert sich. Er weiß, dass bei einer Demo im Februar dieses Jahres gegen das Einreißen der Brandmauer zur rechtsextremen AfD durch Friedrich Merz keine Kosten auf die Veranstalter zukamen. Die überraschenden Gebühren begründet die Stadt Kenzingen mit der kurzfristigen Anmeldung der Demo: „Die Gebührenerhebung stützt sich maßgeblich darauf, dass die Versammlung entgegen der in § 14 VersammlG vorgesehenen Frist nicht mindestens 48 Stunden vorher angemeldet wurde, sondern erst am selben Tag“, heißt es in einem Schreiben an den Anmelder, das netzpolitik.org einsehen konnte. Die Stadt besteht darin auch darauf, dass eine „frühere Anmeldung ohne Weiteres“ möglich gewesen sei.
Dem widerspricht Feldberger entschieden. Die konkreten Zahlen der Gebührenerhöhung seien erst am 2. Juni im Ratsinformationssystem veröffentlicht worden, am 3. Juni hätten die Elternbeiräte gemeinsam einen Brief an den Bürgermeister geschrieben, dieser habe am 4. Juni einen Dialog per Mail abgelehnt. Daraufhin kündigte Feldberger telefonisch der Stadt Kenzingen die Demo an und meldete diese beim Landratsamt an. Am 5. Juni, dem Tag der Gemeinderatssitzung und des Protestes, kam dann der Bescheid mit der Absperr-Auflage aus Emmendingen.
„Gefährlicher Präzedenzfall“
„Was hier passiert, ist ein gefährlicher Präzedenzfall: Wenn Kommunen anfangen, Proteste finanziell zu sanktionieren, wird aus Meinungsfreiheit ein Kostenrisiko. Das kann und darf doch in einem demokratischen Rechtsstaat nicht Schule machen“, sagt Feldberger gegenüber netzpolitik.org.
Feldberger steht mit dieser Meinung nicht alleine. Der Rechtsanwalt David Werdermann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hält es bereits für zweifelhaft, ob das baden-württembergische Gebührenrecht eine Grundlage für Kostenbescheide an Versammlungsleiter:innen enthält. Aus seiner Sicht könnten Versammlungsleiter:innen nur in Anspruch genommen werden, wenn sie selbst für eine Gefahr verantwortlich sind, die durch eine polizeiliche Maßnahme abgewehrt wird.
„Das ist hier erkennbar nicht der Fall“, sagt Werdermann gegenüber netzpolitik.org. „Der Aufbau der Absperrungen sollte offenbar den reibungslosen Ablauf der Versammlung gewährleisten. Das ist eine originäre Polizeiaufgabe, die wahrscheinlich auch angefallen wäre, wenn der Leiter die Versammlung 48 Stunden vor ihrem Beginn angemeldet hätte“, so der Jurist weiter.
„Einschränkende und einschüchternde Wirkung“
Bisher sei die Pflicht für Nichtverantwortliche, entstehende Kosten zu tragen, nur ausnahmsweise bei kommerziellen Großveranstaltungen anerkannt, insbesondere bei Fußballspielen. Hier dürfen die Veranstalter auf Grundlage einer speziellen gesetzlichen Grundlage auch für Polizeikosten herangezogen werden, wenn sie selbst nicht für die Gefahren verantwortlich sind, erklärt Werdermann. Das habe das Bundesverfassungsgericht Anfang des Jahres entschieden – das sei aber nach wie vor sehr umstritten.
„Auf Versammlungen ist das nicht übertragbar. Im Gegenteil: Das Bundesverfassungsgericht betont an mehreren Stellen, dass sich aus speziellen Freiheitsrechten strengere Anforderungen ergeben“, so Werdermann weiter. Das Bundesverfassungsgericht verweist zudem auf eine Entscheidung von 2007. Darin heißt es: „Eine grundsätzliche Gebührenpflicht für Amtshandlungen aus Anlass von Versammlungen würde dem Charakter des Art. 8 Abs. 1 GG als Freiheitsrecht widersprechen“.
Auch der Staats- und Verwaltungsrechtsprofessor Clemens Arzt hält die Gebührenerhebung mindestens für umstritten. Zwar habe der Verwaltungsgerichtshof Mannheim 2009 eine Gebührenerhebung für zulässig erklärt, dem stünden jedoch andere Urteile entgegen, so Arzt gegenüber netzpolitik.org. „Ein Rückgriff auf das Landesgebührenrecht, in dem Artikel 8 des Grundgesetzes nicht zitiert wird, ist mit Blick auf die faktischen Auswirkungen einer Gebühr und deren einschränkender und einschüchternder Wirkung mit Blick auf die Versammlungsfreiheit aus Sicht des Verwaltungsgericht Karlsruhe nicht zulässig.“
„Alles getan, um Demo stattfinden zu lassen“
Wir haben beim Landratsamt Emmendingen und der Stadt Kenzingen nachgefragt. Wir wollten wissen, warum nicht einfach die Polizei den Verkehr rund um die Demonstration geregelt habe, so wie das normalerweise bei Demonstrationen üblich ist, und ob der Anmelder im Vorfeld informiert wurde, dass und welche Kosten ihm entstehen würden. Wir wollten wissen, warum Gebühren trotz einschlägiger Urteile und der bekanntermaßen einschränkenden Wirkung auf die Versammlungsfreiheit erhoben wurden. Das Landratsamt hat innerhalb der Frist nicht geantwortet.
Geantwortet hat der Kenzinger Bürgermeister Dirk Schwier (parteilos). Er verweist auf die Auflagen des Landratsamtes, an die sich die Stadt halten musste, damit die Demo ordnungsgemäß stattfinden konnte. „Durch die Kurzfristigkeit der Anmeldung und Eingang des Bescheides (wenige Stunden vor der Demonstration) haben wir alles getan, um diese Auflagen zu erfüllen und die Demo stattfinden zu lassen“, so Schwier gegenüber netzpolitik.org. Die Stadt habe wie auferlegt gehandelt, man habe auch keine eigenen Polizisten.
„Ich verwehre mich strikt gegen die Aussage, wir wollen durch Gebühren die Versammlungsfreiheit einschränken – im Gegenteil: wir haben sie durch unser schnelles Handeln ermöglicht“, sagt Schwier. Dass die Stadt Gebühren verlangt habe, begründet der Bürgermeister mit Gleichbehandlung. Auch gegenüber Vereinen würden bei Absperrungen Gebühren erhoben. Zudem seien nicht alle Kosten auferlegt worden.
Klärung „notfalls vor Gericht“
Die Stadt habe dem Anmelder ein Kulanzangebot vorgelegt, das dieser jedoch ausgeschlagen habe. Derzeit bewerte die Stadt die rechtliche Situation und prüfe die nächsten Schritte. Auch einen eingegangenen Antrag auf vollständigen Erlass der Rechnung prüfe man wohlwollend.
Alexander Feldberger hat mittlerweile Einspruch gegen den Gebührenentscheid erhoben. Doch es geht in dem Fall auch um Grundsätzliches. Das Land Baden-Württemberg bewege sich mit seiner Gebührenpraxis bei Versammlungen in einer juristischen Grauzone, sagt Feldberger. „Ich finde, dass eine abschließende Klärung überfällig ist, notfalls vor Gericht!“
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Polizeibeauftragter legt ersten Jahresbericht vor
Am 8. Juli hat der Polizeibeauftragte des Bundes seinen ersten Jahresbericht vorgelegt. Auf 57 Seiten fasst der Polizeibeauftragte Uli Grötsch zusammen, womit er sich seit dem 1. Juli 2024 beschäftigt hat. Insgesamt hat er 211 der 267 eingegangenen Fällen bearbeitet – sie können sowohl von Bürger*innen wie auch von Polizist*innen stammen.
Im Bericht arbeitet er einige Schwerpunkte heraus, die strukturell verbessert werden müssen. Diese stammen aus Einsendungen und Gesprächen mit beispielsweise Interessenvertreter*innen und Gewerkschaften und Besuchen an Einsatzorten. Der Bericht thematisiert unter anderem die Umsetzung der Grenzkontrollen an den deutschen Außengrenzen, Racial Profiling, die mangelnde Fehlerkultur sowie die ausbaufähige Kommunikation von Polizeibehörden.
Im September 2024 wurden Kontrollen an den deutschen Grenzen ausgeweitet. In diesem Zusammenhang besuchte der Polizeibeauftragte einige Grenzkontrollstellen und stellt in seinem Bericht fest, dass das vorgesehene Maß an Kontrollen auf Dauer nicht leistbar sei. Es fehle an Personal, an technischer Ausstattung und besonders, so Grötsch im Bericht, an einer „Perspektive, wie die jetzt weiter intensivierten und flächendeckenden Grenzkontrollen über einen zu erwartenden längeren Zeitraum angemessen und für die Einsatzkräfte leistbar durchgeführt werden können.“ Außerdem würden sich die erweiterten Grenzkontrollen und die damit verbundene Mehrbelastung auch negativ auf die reguläre Polizeiarbeit auswirken.
Mehr Racial-Profiling-Vorwürfe
Auch die Zahlen der Vorwürfe des Racial Profiling seien gestiegen, so der Bericht. Viele Menschen wandten sich an den Polizeibeauftragten mit dem Vorwurf, sie seien alleinig wegen ihres physischen Erscheinungsbildes in Flughäfen, Zügen und an den Grenzen kontrolliert worden. Obwohl der Anstieg der Vorwürfe auf die verstärkten Grenzkontrollen zurückzuführen sei, seien sie „ein Alarmsignal und nicht hinzunehmen“.
In genaueren Schilderungen von Betroffenen sieht Grötsch den Verbesserungsbedarf besonders in der Kommunikation der Polizeibehörden. Polizeimaßnahmen müssten transparenter und empathischer kommuniziert werden, um das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei zu stärken. Ebenfalls in der Aufarbeitung von Kritik sieht der Polizeibeauftragte großes Verbesserungspotenzial. So sei Grötsch bei dem Aufarbeiten der Vorwürfe auf eine mangelnde Fehlerkultur und das Verweigern eines Lösungsweges bei Vorwürfen des Racial Profilings bei den Behörden gestoßen, heißt es im Bericht. Er schildert eine Situation, als ihm geantwortet wurde, es könne sich in dem Fall nicht um Racial Profiling gehandelt haben, da Racial Profiling nicht erlaubt sei.
Der Polizeibeauftragte fordert deswegen eine intensivere Auseinandersetzung mit dem Thema durch weitere Schulungen und sieht sein Amt in den kommenden Jahren als Unterstützung für diesen Prozess.
Verbesserungsbedarf bei Menschen in psychischen Ausnahmesituationen
Außerdem führt Grötsch in dem Jahresbericht auf, dass er vermehrt von Beschäftigten der Polizeibehörden auf den Umgang mit Menschen, die sich in psychischen Ausnahmesituationen befinden, angesprochen wurde. Es „besteht gerade bei den Polizeibeamt:innen selbst der Wunsch nach Vertiefung der Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten“ zum Umgang mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen. Besonders weil oft reguläre Deeskalationsmaßnahmen die Situation nur weiter eskalieren würden, würden die Beamt:innen schneller zur Schusswaffe greifen. Diese Vorgehensweisen müssten hinterfragt und weiterentwickelt werden, so Grötsch im Bericht.
Ausdrücklich betont der Polizeibeauftragte in diesem Rahmen, dass von Menschen mit psychischen Erkrankungen kein erhöhtes Sicherheitsrisiko ausgeht und lehnt im Bericht auch ein bundesweites Register über Menschen mit psychischen Störungen ab.
Trotz CDU bleibt die Stelle vorerst
Der Bericht bringt konkrete Einsichten für die Politik in die Situation der Polizeibehörden des Bundes. Doch die Zukunft des Polizeibeauftragten ist nicht immer sicher gewesen. Nachdem sich die CDU in ihrem Wahlprogramm die Abschaffung des Polizeibeauftragten vorgenommen hatte, konnte sie dies in den Koalitionsverhandlungen nicht durchsetzen.
Dabei ist die Stelle darauf angelegt, mehr Transparenz über den Zustand der Polizeibehörden des Bundes und die Qualität ihrer Arbeit zu liefern. Sie bildet eine niedrigschwellige Anlaufstelle für Bedenken von Beschäftigten der Polizei und Bürger*innen zugleich.
Uli Grötsch wurde im März 2024 als erster Polizeibeauftragter überhaupt vom Deutschen Bundestag gewählt. Als ausgebildeter Polizeibeamter ist er dem Themengebiet nicht fremd. Zuvor war Grötsch lange Mitglied des Bundestages für die SPD und gehörte von 2014 bis 2023 dem Parlamentarischen Kontrollgremium an, das die Nachrichtendienste des Bundes kontrolliert.
Strukturelle Mängel und Fehlverhalten
Die Position des Polizeibeauftragten wurde im März 2024 vom Deutschen Bundestag eingerichtet, mit der Aufgabe, sowohl strukturelle Probleme als auch Fehlverhalten von Beschäftigten der Polizeibehörden des Bundes zu untersuchen. Dazu gehören die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Polizei beim Deutschen Bundestag. Somit stellt der Polizeibeauftragte eine Anlaufstelle für beide Seiten dar: Bürger*innen und Beschäftigte der Polizeibehörden können sich gleichermaßen bei ihm melden. Einmal jährlich, jeweils zum 30. Juni muss über die Arbeit berichtet werden.
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Polizeibeauftragter legt ersten Jahrsbericht vor
Am 8. Juli hat der Polizeibeauftragte des Bundes seinen ersten Jahresbericht vorgelegt. Auf 57 Seiten fasst der Polizeibeauftragte Uli Grötsch zusammen, womit er sich seit dem 1. Juli 2024 beschäftigt hat. Insgesamt hat er 211 der 267 eingegangenen Fällen bearbeitet – sie können sowohl von Bürger*innen wie auch von Polizist*innen stammen.
Im Bericht arbeitet er einige Schwerpunkte heraus, die strukturell verbessert werden müssen. Diese stammen aus Einsendungen und Gesprächen mit beispielsweise Interessenvertreter*innen und Gewerkschaften und Besuchen an Einsatzorten. Der Bericht thematisiert unter anderem die Umsetzung der Grenzkontrollen an den deutschen Außengrenzen, Racial Profiling, die mangelnde Fehlerkultur sowie die ausbaufähige Kommunikation von Polizeibehörden.
Im September 2024 wurden Kontrollen an den deutschen Grenzen ausgeweitet. In diesem Zusammenhang besuchte der Polizeibeauftragte einige Grenzkontrollstellen und stellt in seinem Bericht fest, dass das vorgesehene Maß an Kontrollen auf Dauer nicht leistbar sei. Es fehle an Personal, an technischer Ausstattung und besonders, so Grötsch im Bericht, an einer „Perspektive, wie die jetzt weiter intensivierten und flächendeckenden Grenzkontrollen über einen zu erwartenden längeren Zeitraum angemessen und für die Einsatzkräfte leistbar durchgeführt werden können.“ Außerdem würden sich die erweiterten Grenzkontrollen und die damit verbundene Mehrbelastung auch negativ auf die reguläre Polizeiarbeit auswirken.
Mehr Racial-Profiling-Vorwürfe
Auch die Zahlen der Vorwürfe des Racial Profiling seien gestiegen, so der Bericht. Viele Menschen wandten sich an den Polizeibeauftragten mit dem Vorwurf, sie seien alleinig wegen ihres physischen Erscheinungsbildes in Flughäfen, Zügen und an den Grenzen kontrolliert worden. Obwohl der Anstieg der Vorwürfe auf die verstärkten Grenzkontrollen zurückzuführen sei, seien sie „ein Alarmsignal und nicht hinzunehmen“.
In genaueren Schilderungen von Betroffenen sieht Grötsch den Verbesserungsbedarf besonders in der Kommunikation der Polizeibehörden. Polizeimaßnahmen müssten transparenter und empathischer kommuniziert werden, um das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei zu stärken. Ebenfalls in der Aufarbeitung von Kritik sieht der Polizeibeauftragte großes Verbesserungspotenzial. So sei Grötsch bei dem Aufarbeiten der Vorwürfe auf eine mangelnde Fehlerkultur und das Verweigern eines Lösungsweges bei Vorwürfen des Racial Profilings bei den Behörden gestoßen, heißt es im Bericht. Er schildert eine Situation, wo ihm geantwortet wurde, es könne sich in dem Fall nicht um Racial Profiling gehandelt haben, da Racial Profiling nicht erlaubt sei.
Der Polizeibeauftragte fordert deswegen eine intensivere Auseinandersetzung mit dem Thema durch weitere Schulungen und sieht sein Amt in den kommenden Jahren als Unterstützung für diesen Prozess.
Verbesserungsbedarf bei Menschen in psychischen Ausnahmesituationen
Außerdem führt Grötsch in dem Jahresbericht auf, dass er vermehrt von Beschäftigten der Polizeibehörden auf den Umgang mit Menschen, die sich in psychischen Ausnahmesituationen befinden, angesprochen wurde. Es „besteht gerade bei den Polizeibeamt:innen selbst der Wunsch nach Vertiefung der Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten“ zum Umgang mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen. Besonders weil oft reguläre Deeskalationsmaßnahmen die Situation nur weiter eskalieren würden, würden die Beamt:innen schneller zur Schusswaffe greifen. Diese Vorgehensweisen müssten hinterfragt und weiterentwickelt werden, so Grötsch im Bericht.
Ausdrücklich betont der Polizeibeauftragte in diesem Rahmen, dass von Menschen mit psychischen Erkrankungen kein erhöhtes Sicherheitsrisiko ausgeht und lehnt im Bericht auch ein bundesweites Register über Menschen mit psychischen Störungen ab.
Trotz CDU bleibt die Stelle vorerst
Der Bericht bringt konkrete Einsichten für die Politik in die Situation der Polizeibehörden des Bundes. Doch die Zukunft des Polizeibeauftragten ist nicht immer sicher gewesen. Nachdem sich die CDU in ihrem Wahlprogramm die Abschaffung des Polizeibeauftragten vorgenommen hatte, konnte sie dies in den Koalitionsverhandlungen nicht durchsetzen.
Dabei ist die Stelle darauf angelegt mehr Transparenz über den Zustand der Polizeibehörden des Bundes und die Qualität ihrer Arbeit zu liefern. Sie bildet eine niedrigschwellige Anlaufstelle für Bedenken von Beschäftigten der Polizei und Bürger*innen zugleich.
Uli Grötsch wurde im März 2024 als erster Polizeibeauftragter überhaupt vom Deutschen Bundestag gewählt. Als ausgebildeter Polizeibeamter ist er dem Themengebiet nicht fremd. Zuvor war Grötsch lange Mitglied des Bundestages für die SPD und gehörte von 2014 bis 2023 dem Parlamentarischen Kontrollgremium an, das die Nachrichtendienste des Bundes kontrolliert.
Strukturelle Mängel und Fehlverhalten
Die Position des Polizeibeauftragten wurde im März 2024 vom Deutschen Bundestag eingerichtet, mit der Aufgabe, sowohl strukturelle Probleme als auch Fehlverhalten von Beschäftigten der Polizeibehörden des Bundes zu untersuchen. Dazu gehören die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Polizei beim Deutschen Bundestag. Somit stellt der Polizeibeauftragte eine Anlaufstelle für beide Seiten dar: Bürger*innen und Beschäftigte der Polizeibehörden können sich gleichermaßen bei ihm melden. Einmal jährlich, jeweils zum 30. Juni muss über die Arbeit berichtet werden.
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Deutschland zahlte über 21 Millionen Euro an Elon Musk
21.470.900 Millionen Euro zahlte die Bundesregierung von Anfang 2022 bis Ende 2024 an Firmen von Elon Musk. Dieses Jahr sollen mindestens weitere 155.200 Euro dazukommen. In der Summe sind das 21.626.100 Euro.
Aus welchen Ressorts stammt das Geld? Und was kaufen sie damit? Eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke liefert Antworten.
Von Elon Musks Firmen erhält Starlink am meisten Geld von der Bundesrepublik. Den größten Teil davon, 19.610.000 Euro, gab das Auswärtige Amt im Rahmen der Ukraine-Hilfen aus. Es bezahlte einen Teil der Satelliteninternet-Rechnung des von Russland angegriffenen Landes. Die Ukraine steuert über Starlink beispielsweise ihre Kampfdrohnen.
Diese Ministerien haben Starlink-Internet gekauft
Auch Deutschland nutzt das Musksche Satelliteninternet. Das Auswärtige Amt hat in der Vergangenheit – abseits der Ukraine-Hilfen – 12.000 Euro für Starlink bezahlt, für das laufende Jahr sind weitere 4.000 Euro eingeplant. Das Innenministerium buchte für 10.000 Euro Starlink-Dienste, das BKA für 15.800 Euro, zum Teil zur Nutzung in Einsatzfahrzeugen, weitere 10.500 Euro sind für dieses Jahr vorgesehen. Das Verteidigungsministerium zahlte 700 Euro und hat für dieses Jahr weitere 500 Euro veranschlagt.
Und das ist vermutlich nicht alles. Denn wie viel Geld die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich und die Bundespolizei für Starlink ausgegeben haben, erklärt die Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage zur Verschlusssache.
Das BKA erstand zwei Teslas „zur Testung“
Die Musk-Firma, die am zweitstärksten von der Bundesregierung profitiert, ist Tesla. 1.815.000 Euro hat sie seit 2022 kassiert. Das BKA hat beispielsweise 123.000 Euro für zwei Teslas ausgegeben, unter anderem „zur Testung von herstellerseitigen Funktionalitäten“. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz förderte zwei Projekte mit 870.000 Euro, eines zum kabellosen Laden, eines zu autonomen Fahrzeugen. Laut Bundesrechnungshof „bestehen erhebliche Zweifel am politisch gewünschten Erfolg der Sonderprogramme.“
Tesla erhielt noch weitere Gelder vom Bundeswirtschaftsministerium: 9.000 Euro als Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) sowie 813.000 Euro als Förderung für energieeffiziente Gebäude. Dieses Jahr kommen weitere 140.000 Euro zur Förderung für Energie- und Ressourceneffizienz dazu.
Die dritte Musk-Firma, die in den vergangenen Jahren Geld von der Bundesrepublik erhielt, ist die Social-Media-Plattform X, wenn auch nur vergleichsweise magere 7.600 Euro. Das Statistische Bundesamt zahlte 200 Euro für einen Premium-Account, für dieses Jahr sind weitere 100 Euro verplant. Die Bundeszentrale für politische Bildung schaltete für 6.000 Euro Anzeigen auf der Plattform, das Bundesamt für Strahlenschutz für 1.000 Euro. Das Finanzministerium verbuchte 200 Euro für Accountverifizierung, dieses Jahr kommen 100 Euro für einen Premium-Account hinzu.
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