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Statt Durchsetzung von Völkerrecht: EU-Mittelmeermission IRINI dient künftig nur noch der Migrationsabwehr


Vor sechs Jahren startete die Europäische Union ihre Mittelmeermission IRINI zur Durchsetzung des Waffenembargos gegen Libyen. Grundlage war ein entsprechendes UN-Mandat. Mit dessen Umsetzung sollte EU-Militär auch zur Stabilisierung Libyens und zum politischen Friedensprozess beitragen. Nach dem Sturz von Muammar al-Gaddafi kämpfen dort seit 15 Jahren zwei verfeindete Regierungen in Tripolis und Benghazi mit ihren Milizen um Einfluss.

Mehrere Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, entsenden in IRINI Schiffe, U‑Boote, Flugzeuge oder Drohnen vor die Küsten Nordafrikas. Mit dem Auslaufen des UN-Mandats am Montag dieser Woche erlischt aber die rechtliche Grundlage für Schiffskontrollen auf hoher See. Trotzdem wird die EU-Mission nicht beendet – sondern zu einer komplett anderen Operation umgebaut. Im Mittelpunkt steht nun die Migrationsabwehr, die bislang nur als Nebenaufgabe rangierte. Dazu wird nun auch der abtrünnige Osten Libyens eingebunden.

Neue Details stehen in einem aktuellen Ratsdokument, über das die britische Nichtregierungsorganisation Statewatch am Donnerstag berichtete. Der dazu veröffentlichte Entwurf für ein technisches Abkommen soll dem militärischen Komitee der „Europäischen Friedensfazilität“ in Brüssel zur Abstimmung vorgelegt werden.

Das Dokument listet auf, was unter den Kapazitätsaufbau fallen kann – und hält sich dabei alle Optionen offen: Verbesserung, Instandsetzung, Ausstattung oder operative Befähigung maritimer Koordinationsstrukturen, „einschließlich, aber nicht beschränkt auf Seenotleitstellen, Kommunikationseinrichtungen und andere als prioritär eingestufte operative Infrastruktur“. Welche Milizen in Ostlibyen konkret von der EU-Unterstützung profitieren sollen, lässt der Vertragsentwurf aber offen.

Schnellverfahren für neue Abschottung

Hintergrund der Neugestaltung von IRINI ist ein Antrag Italiens für ein „Projekt mit rascher Wirkung“. Die Möglichkeit solcher „Quick Impact Projects“ wurde erstmals im vergangenen Jahr im erneuerten Mandat der Militärmission verankert. Der Vorteil: Beschlüsse und Umsetzung der Maßnahmen können in Brüssel auf kürzeren Wegen erfolgen.

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In dem nun vorliegenden Entwurf für ein technisches Abkommen zwischen IRINI und den libyschen Behörden für Strafverfolgung und Seenotrettung werden vor allem Ausrüstungs- und Trainingsprogramme geregelt. Demnach soll IRINI in der östlichen Hauptstadt Benghazi ein maritimes Lagezentrum (Maritime Rescue Co-ordination Centre, MRCC) errichten und in Tobruk einen Überwachungsturm mit Radar- und Sensortechnik. Beides soll dauerhaft in libyschen Besitz übergehen.

Vorbild ist eine Struktur, die Italien mit Geldern aus Brüssel ab 2017 in Tripolis errichtet hat. Eine dort neu geschaffene Seenotleitstelle kann von den Küstenwachen der europäischen Mittelmeeranrainer angerufen werden, um Bootsflüchtlinge nach Libyen zurückzuholen – was nach offizieller Lesart nicht gegen das Verbot der Zurückweisung von Schutzsuchenden verstößt: In Libyen sind Misshandlung, Folter und Tod von Geflüchteten an der Tagesordnung, wie NGOs und auch die Vereinten Nationen regelmäßig berichten.

Pullbacks statt Pushbacks

Ein solches Pushback-Verbot hatte der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in einem wegweisenden Urteil 2012 für alle EU-Staaten vorgegeben. Auch Agenturen wie etwa Frontex müssen sich daran halten.

Wenn nun aber libysche Milizen alarmiert, Menschen dann auf hoher See abgefangen und wieder nach Libyen zurückgebracht werden, handelt es sich aus Sicht von Kritiker*innen um Pushbacks durch die Hintertür. Diese werden deshalb als Pullbacks bezeichnet. Die EU-Grenzagentur Frontex übernimmt dabei die Luftaufklärung, da Libyen selbst über keine Flugzeuge oder Hubschrauber verfügt.

Die Neukonfiguration von IRINI geht vor allem auf Griechenland und Frankreich zurück, die 2016 die Sicherheitsratsresolution 2292 zum Waffenembargo gegen Libyen entworfen hatten. Die beiden Regierungen beantragten dieses Jahr keine Verlängerung mehr. Was bleibt, ist eine reine EU-Mission ohne völkerrechtliche Befugnisse.

Annäherung an Haftars Ostlibyen

Die EU umgarnt nun Ostlibyen, das bislang hauptsächlich von den EU-Schiffskontrollen betroffen war. Diese politische Schlagseite steht dem EU-Ziel entgegen, eine neu entstandene Fluchtroute aus Ostlibyen nach Kreta einzudämmen. Hier verfolgt Brüssel eine sogenannte „Ein-Libyen-Politik“, bei der die Rivalität der Hauptstädte Tripolis und Benghazi mit Geld und Aktivität übertüncht wird.

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Die nun vom neuen „Quick Impact Project“ begünstigten Städte Benghazi und Tobruk liegen im Herrschaftsgebiet von General Khalifa Haftar, der einst den Bürgerkrieg gegen die international anerkannte Regierung in Tripolis begann. Die Anschubfinanzierung für das MRCC in Benghazi soll drei Millionen Euro betragen. Weitere Kosten für die auf 18 Monate angesetzte Implementierungsphase übernimmt wie im Westen Libyens Italien.

Im Gegenzug erhalten die Grenzbehörden der EU-Staaten – und wohl auch Frontex – regelmäßige „taktische“ Informationen über Migrationsbewegungen. Für die Kommunikation zwischen IRINI und libyschen Kräften ist das existierende SMART-System vorgesehen, eine netzwerkbasierte Plattform für den Austausch maritimer Lagedaten, ergänzt durch Satelliten- und Funkkommunikation.

Keine Haftung für Menschenrechtsverletzungen

Die Ausbildung des libyschen Personals soll auf IRINI-Schiffen erfolgen, weitere Trainings sind in EU-Ausbildungszentren an Land sowie direkt in Libyen geplant. Die Kurse umfassen Kenntnisse über IT-Systeme für maritime Lagezentren, Boardingverfahren und Radarführung. Für alle Beteiligten ist außerdem ein einstündiger Menschenrechtskurs vorgesehen.

Auch die deutsche Marine dürfte sich daran beteiligen wollen. Die Bundesregierung hatte dazu letztes Jahr die Unterstützung und Ausbildung der libyschen Küstenwache trotz NGO-Protest wieder in das Mandat aufgenommen – obwohl deren Milizen wiederholt schwere Menschenrechtsverletzungen gegenüber Geflüchteten und zivilen Seenotretter*innen im Mittelmeer begehen.

Der nun bekannt gewordene Vertragsentwurf sieht zwar vor, dass IRINI das Verhalten der ausgebildeten Kräfte beobachtet. Dazu sind unter anderem Besuche in Libyen vorgesehen. IRINI soll aber keinerlei Verantwortung für das Gebaren der libyschen Milizen übernehmen: Das Monitoring begründe keine Verantwortung für Entscheidungen libyscher Behörden, keine Haftung für laufende Einsätze und keine Weisungsbefugnis gegenüber libyschen Einheiten, heißt es im Entwurf.



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