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Streit um EU-Vorgaben: Apple plant angeblich Funktionssperre für Watches


Neuer Zwist im Dauerstreit zwischen Apple und der EU-Kommission: Der Konzern plant einem Bericht zufolge erstmals, eine bestehende Funktion nachträglich für eigene Kunden abzudrehen – statt eine von der EU diktierte Schnittstelle umzusetzen. Mit iOS 26.2, dessen Betatest jüngst angelaufen ist, wird Apple deshalb die Synchronisation von WLAN-Zugangsdaten auf die Apple Watch sperren.

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Das berichtet die französische Seite Numerama. Demnach hat Apple den Schritt gemeinsam mit der geplanten, nachträglichen Einführung der AirPods-Live-Übersetzung in der EU kommuniziert. Ob das tatsächlich mit dem für Dezember geplanten iOS 26.2 greift und wie das konkret umgesetzt wird, ist vorerst unklar. Eine Nachfrage von Mac & i bei Apple ist unbeantwortet.

Konkret geht es demnach um „automatische WLAN-Verbindungen“: Apple Watches erhalten nach Anmeldung mit dem Apple-Konto automatisch alle auf dem iPhone bereits gespeicherten WLAN-Zugangsdaten. Sie können sich die Armbanduhren bequem direkt – und fernab des iPhones – mit allen bekannten WLANs verbinden, ohne dass man erst auf dem kleinen Bildschirm Zugangsdaten eintippen muss.

Das sollen auch Smartwatches & Co anderer Hersteller können, um konkurrenzfähige Produkte für iPhone-Nutzer anbieten zu können, meint die EU-Kommission. Eine Schnittstelle für automatische WLAN-Verbindungen gehört zu den weitreichenden Interoperabilitätsvorgaben, zu deren Umsetzung Apple bereits verdonnert wurde. Erste weitreichende Öffnungsschritte muss Apple noch bis Jahresende in iOS 26 umsetzen, darunter auch eine vollwertige Weiterleitung von Mitteilungen an andere Geräte – so umfänglich wie es bislang nur die Apple Watch kann.

Apple läuft seit Anbeginn Sturm gegen einen Großteil der Vorgaben. Das Unternehmen fühlt sich ungerecht behandelt, sieht seine Rechte verletzt und warnt vor Datenschutz- und Sicherheitsproblemen. Die Weitergabe von WLAN-Zugangsdaten würde Dritten erlauben, Einblick in Nutzerstandorte zu erhalten und etwa für Fingerprinting zu missbrauchen, lauten die Einwände. Das Unternehmen betont, dass es selbst diese Daten gar nicht einsehen kann – diese liegen nur lokal auf den Geräten vor und werden beim iCloud-Sync standardmäßig durch Ende-zu-Ende-Verschlüsselung geschützt.

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Die EU-Kommission hat die von Apple vorgebrachte Datenschutz- und Sicherheitsproblematik bereits zurückgewiesen: Apple-Nutzer seien es schließlich längst gewohnt, Apps auch den Zugriff auf andere sensible Daten wie den genauen Standort und die eigenen Fotos zu gewähren – oder das eben abzulehnen. Zudem seien auch die Hersteller der Drittgeräte an Datenschutzgesetze wie die DSGVO gebunden.

Der Streit wird zunehmend auf dem Rücken der Nutzer ausgetragen: Apple hat bereits mehrfach die Einführung neuer Funktionen in der EU unter Verweis auf die Regeln des Digital Markets Acts verzögert, manche Funktionen wie das iPhone-Mirroring auf dem Mac sind weiterhin blockiert. Der Konzern forderte zuletzt unverblümt, den Digital Markets Act zu kippen – oder weitreichend zu entschärfen.


(lbe)



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Apple-Bugs: AirDrop-Ausfall, AirPods-Pro-3-Knacken und Studio-Display-Flickern


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Mehrere Probleme verschiedener Schweregrade ärgern derzeit Nutzer von iOS- und macOS-Geräten. Außerdem scheint es weiterhin einen Hardware-nahen Bug mit den populären AirPods Pro der dritten Generation zu geben, der schon seit mehreren Monaten bekannt ist, von Apple aber per Firmware-Update bislang nicht behoben werden konnte.

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Mit iOS 26.2 und macOS 26.2 wollte Apple eigentlich den Versand von Daten über das Kurzstreckenprotokoll AirDrop verbessern. Spam-Attacken mit unerwünschten Botschaften sollen verhindert werden, es aber dennoch möglich sein, Kontakte kurzfristig freizugeben. So kann man nun AirDrop-Sendungen ganz sperren, diese für zehn Minuten freigeben sowie nur Kontakten ermöglichen. Bringt man zwei Geräte zusammen, ist zudem erlaubt, mittels Code eine 30-tägige Freigabe zu erlauben.

In diesem Zusammenhang hat Apple offenbar einen Bug eingebaut, der insbesondere den Versand von AirDrop-Inhalten zwischen Macs und iPhones betrifft. In der „Mac & i“-Redaktion konnten wir dies mit zwei Geräten eines Redakteurs nachstellen. Dabei war es nicht mehr möglich, von einem Sequoia-Mac Inhalte an ein iPhone zu senden – AirDrop war nur für Kontakte freigegeben. Erst die allgemeine Freigabe von AirDrop-Nachrichten für zehn Minuten behob das Problem. Der Fehler scheint nicht nur mit älteren macOS-Versionen aufzutreten, sondern auch im Zusammenspiel von macOS 26.2 und iOS 26.2. Was genau den Bug auslöst, bleibt unklar. Vor iOS 26.2 gab es beim Verbindungsaufbau keine Probleme, beide Geräten „kennen“ zudem den Kontakt, handelt es sich doch um ein und dieselbe Person.

Mit macOS 26 bis hin zur aktuellen Version macOS 26.2 berichten Nutzer weiterhin über unregelmäßig auftretende Flacker-Probleme, wie es in Apples offiziellem Supportforum heißt. Diese treten insbesondere auf, wenn eine App einen hellen, weißen Hintergrund aufweist. Teilweise tritt der Darstellungsfehler aber auch in anderen Fällen auf. Das Flackern ist dabei nur kurz, angeblich tritt es mit macOS 26.2 gehäuft auf. Ein Hardware-Problem ist es offenbar nicht, da die Geräte unter macOS 15 sauber liefen. Wie verbreitet das Problem ist, blieb zunächst unklar; ein Studio Display in der Redaktion von Mac & i zeigte den Fehler zunächst nicht.

Schließlich scheint es Apple immer noch nicht gelungen zu sein, einen „Knack-Bug“ bei den AirPods Pro der dritten Generation zu beheben. Dieser sorgt für Störgeräusche etwa im Flugzeug oder der Bahn und soll mit Druckveränderungen zusammenhängen – und tritt auch dann auf, wenn keine Musik läuft. Es kommt zu einer Art Rauschen, das unvermittelt auftritt. Berichte dazu gibt es bereits seit Oktober. Zum Teil wurden Einheiten der Stöpsel daraufhin ausgetauscht, doch auch neue Modelle zeigten das Problem. Aktuell wird von einem Firmware-Bug ausgegangen. Apple hatte im Dezember zuletzt ein neues Update (Version 8B30) verbreitet. Es landet nach einigen Tagen automatisch auf den Stöpseln, sofern sie mit einem iPhone oder Mac verbunden sind.

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(bsc)



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Sony Group erwirbt 80 Prozent der Anteile an Peanuts Holdings


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Die japanische Sony Gruppe, zu der unter anderem Sony Music Entertainment und Sony Pictures Entertainment gehören, hat eine „endgültige Vereinbarung“ mit dem kanadischen Medienunternehmen WildBrain getroffen, um indirekt sämtliche 41 Prozent der Anteile von WildBrain an der „Peanuts“ Holdings zu erwerben. Sony Music Entertainment hielt bereits 39 Prozent. Damit hält Sony künftig die Mehrheit an Charles M. Schulz‘ beliebtem „Peanuts“-Franchise mit Snoopy, Charlie Brown und anderen. 20 Prozent bleiben bei der Familie von Charles M. Schulz.

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Wie Sony in der Ankündigung schreibt, zahlt der Konzern für die Akquisition 630 Millionen kanadische Dollar (ca. 390 Millionen Euro), „vorbehaltlich der üblichen Anpassungen des Betriebskapitals und anderer Anpassungen“. Nach Abschluss der Transaktion wird die Sony Gruppe zusammen mit der bereits bestehenden Beteiligung indirekt 80 Prozent der Anteile an „Peanuts“ halten. „Peanuts“ werde damit „eine konsolidierte Tochtergesellschaft von Sony“. Sony wird das Franchise vollständig kontrollieren, sofern die regulatorischen Behörden grünes Licht geben.

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„Seit 2018 ist SMEJ (Sony Music Entertainment Japan) stolzer Partner von ‘Peanuts‘, einer legendären globalen Unterhaltungsmarke, die seit 75 Jahren Zuschauer auf der ganzen Welt begeistert“, erklärte Shunsuke Muramatsu, Präsident und Group CEO von Sony Music Entertainment (Japan), in einer Stellungnahme. „Mit dieser zusätzlichen Beteiligung freuen wir uns, den Wert der Marke ‘Peanuts‘ durch die Nutzung des umfangreichen globalen Netzwerks und des kollektiven Fachwissens der Sony Group weiter steigern zu können.

Weiter sagte Muramatsu: „Wir fühlen uns zutiefst verpflichtet, das Erbe von Charles Schulz und der Familie Schulz weiterzuführen. Gemeinsam mit SPE (Sony Pictures Entertainment) und unterstützt durch die fortgesetzte Partnerschaft mit WildBrain werden wir weiterhin neue Möglichkeiten nutzen, um sicherzustellen, dass ‘Peanuts‘ über Generationen hinweg eine relevante und beliebte Präsenz bleibt – indem wir neue Zielgruppen erreichen und den zeitlosen Charme der ’Peanuts‘-Bande auch in den kommenden Jahren weitergeben.“

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Konkrete Pläne hat der neue Mehrheitseigner für das „Peanuts“-Franchise nicht kommuniziert. Es heißt lediglich, dass Sony beabsichtigt, „sein Know-how im Charaktergeschäft und das umfangreiche Netzwerk der Sony Group weiterhin zu nutzen, um das Wachstum des ’Peanuts‘-IP-Geschäfts (IP: Intellectual Property – Rechte am geistigen Eigentum) weiter voranzutreiben und den Markenwert zu steigern“. Das „Peanuts“-Franchise feiert in diesem Jahr zudem sein 75-jähriges Jubiläum.

Vergleicht man die Übernahme der „Peanuts“-Anteile mit dem Kauf des „Halo“-Spieleentwicklers Bungie aus dem Jahr 2022, für das Sony etwa 3,7 Milliarden US-Dollar (knapp 3,2 Milliarden Euro) hingeblättert hat, sind die 390 Millionen Euro beinahe „Peanuts“.


(afl)



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Industrieverbände warnen vor faktischem Verkaufsstopp für Batterien


Vor einem möglichen Verkaufsstopp für Batterien haben drei wichtige Industrieverbände gewarnt. Grund sind organisatorische Probleme bei der Entsorgungs-Infrastruktur.

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Nach Darstellung der Industrieverbände VDMA, ZVEI und Bitkom dürften bei strenger Auslegung des neuen Batteriedurchführungsgesetzes vom 16. Januar 2026 an Hunderttausende Batterien nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Die Akkus werden für medizinische Geräte, Gabelstapler und Logistikfahrzeuge sowie zahlreiche Alltagsprodukte vom Haushaltsgerät bis zur Unterhaltungselektronik benötigt.

Den Verbänden zufolge gibt es nach neuen gesetzlichen Vorgaben bislang nur eine zugelassene „Organisation für Herstellerverantwortung“ (OfH). Diese soll für die Hersteller die Rücknahme und Entsorgung der Altbatterien erledigen. Als Voraussetzung für die Neuzulassung würden von der zuständigen Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) hohe, bislang nicht erhobene Sicherheitsleistungen verlangt.

Eine alleinige OfH reiche nicht aus, um alle Hersteller bis zur gesetzten Frist am 15. Januar aufzunehmen, argumentieren die Verbände und fordern eine Aussetzung (Moratorium) der neuen Regeln über dieses Datum hinaus. Mit den mangelnden OfHs fehle die praktische Grundlage, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.


(olb)



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