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Künstliche Intelligenz

Studie: Live-Gesichtserkennung durch Polizei nur rechtswidrig möglich


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Darf die deutsche Polizei Datenbanken mit Personenbildern aufbauen, um damit eine Live-Gesichtserkennung etwa bei Videokameraaufnahmen zu ermöglichen? Dieser politische Wunsch einer weitgehend automatisierten Suche nach Gefährdern, Straftätern und polizeilich Gesuchten ist nicht ganz neu. Immerhin enthält der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD eine Formulierung, nach der Sicherheitsbehörden „unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Vorgaben und digitaler Souveränität, die automatisierte Datenrecherche und -analyse sowie den nachträglichen biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Internetdaten, auch mittels Künstlicher Intelligenz“ erlaubt werden soll.

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Doch neben sehr viel Science Fiction spielt vor allem eine Frage eine Rolle: Was sind die technischen Voraussetzungen, damit diese Kriterien erfüllt werden könnten? Denn davon hängen die politischen und rechtlichen Antworten maßgeblich ab. Die Organisation Algorithmwatch hat beim Hamburger Informationswissenschaftler Dirk Lewandowski eine Studie in Auftrag gegeben, um die technischen und rechtlichen Grenzen solcher Planspiele auszuloten.

Lewandowski untersucht verschiedene Ansätze, wie ein Echtzeitabgleich von Gesichtsaufnahmen mit dem öffentlich zugänglichen Internet oder mit gänzlich eigenen Datenbanken technisch organisiert sein kann. Der Wissenschaftler beschreibt unter anderem, wie die in der EU unzulässige, aber bekannte Bildersuchmaschine PimEyes vorgeht: Sie speichert nicht nur die Bilder und ihre Eigenschaften, sondern auch ein Template mit wesentlichen Merkmalen der abgebildeten Person. Das führt zu schnelleren und genaueren Sucheergebnissen. „Die Überlegenheit in der Suche liegt darin, dass die biometrischen Gesichtsmerkmale für die Suche verwendet werden und nicht nur Low-Level-Features wie Formen und Farbverteilungen oder Umgebungstexte“, heißt es in der Studie.

Was aber nicht funktioniert, ist eine reine Livesuche: „Ohne eine Datenbank aufzubauen, kann kein ‚One to many‘-Abgleich durchgeführt werden, sondern nur ein ‚One to One‘-Vergleich.“ Dieser direkte Vergleich zweier Bilddateien müsste dann wiederum massenhaft stattfinden, um die Notwendigkeit einer Datenbank zu umgehen – aus informationswissenschaftlicher Perspektive sei eine „Live-Suche“ im Web daher „nur theoretisch möglich“, meint Lewandowski.

Doch was bedeutet das für die Pläne der Bundesregierung, hier weitere Möglichkeiten zu schaffen? Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz am Vormittag in Berlin betonten Vertreter verschiedener Organisationen, die Bundesregierung müsse daraus Konsequenzen ziehen. Die Regierung könne diese technischen Tatsachen nicht ignorieren, meint Algorithmwatch-Geschäftsführer Matthias Spielkamp – und fordert, die Vorbereitungen im Bundeskabinett abzubrechen. „Die angestrebten biometrischen Erkennungsverfahren würden zwangsläufig gegen EU-Recht verstoßen, weil sie ohne den Einsatz von Datenbanken nicht umsetzbar sind.“ Die KI-Verordnung der EU verbiete genau solche Datenbanken.

Tatsächlich enthält die KI-Verordnung zahlreiche Vorschriften für „biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung“, verbietet diese jedoch für Strafverfolgungszwecke nicht grundsätzlich. Allerdings verbietet Artikel 5 der Verordnung ausdrücklich „das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme für diesen spezifischen Zweck oder die Verwendung von KI-Systemen, die Datenbanken zur Gesichtserkennung durch das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern aus dem Internet oder von Überwachungsaufnahmen erstellen oder erweitern“. Lewandowskis Gutachten dürfte die Debatte darum, ob die Verbotstatbestände und die Erlaubnisausnahmen technisch überhaupt sinnvoll miteinander vereinbar sind, erneut anfeuern.

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Der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber warnt Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) denn auch unverblümt davor, dass die Gesetzgebung wieder vor dem Verfassungsgericht landen dürfte: „Das Bundesinnenministerium hat daraus nicht gelernt und will erneut gesetzliche Regelungen, die erkennbar gegen Vorgaben der Verfassung, des Datenschutzes und der KI-Regulierung verstoßen.“ Kelber hatte bereits während seiner Amtszeit bis 2024 deutliche Kritik an entsprechenden Plänen geäußert.

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Simone Ruf von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) sieht wenig Spielraum für den Gesetzgeber: „Aus unserer Perspektive sehr wahrscheinlich, dass der Abgleich mit einer Referenzdatenbank vor dem Verfassungsgericht nicht standhalten.“ Bei einer bereits existierenden, entsprechenden Befugnis beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge würde zudem im Raum stehen, sämtliche Sicherungsmechanismen zu streichen. Risiko und Erfolg stünden in keinem Verhältnis.

Körperdaten von Menschen dürften keine freie Verfügungsmasse sein, betonte Matthias Marx vom Chaos Computer Club (CCC). Bereits existierende Anbieter wären aus gutem Grund in der EU illegal. „Egal, wer sie betreibt: Biometrische Massenüberwachung ist rechtswidrig. Die Polizei darf auch nicht auf kriminelle private Gesichter-Suchmaschinen wie Pimeyes oder ClearviewAI ausweichen, schon gar nicht, um sie durch die Hintertür zu legitimieren“, warnt Marx vor der Versuchung, die sich aus dem Fall der früheren RAF-Terroristin Daniela Klette ergeben hätten. Die kommerziellen Dienste müssten von deutschen Datenschutzbehörden mit allen Mitteln des Rechts aktiv bekämpft werden.

Julia Duchrow von Amnesty International warnt vor Missbrauchspotenzialen sowie der einschüchternden Wirkung von KI und biometrischen Abgleichmethoden, die zudem eine erhebliche Diskriminierungsgefahr darstellten. Sie warnt explizit davor, Software des US-Anbieters Palantir einzusetzen und fordert, das Unternehmen von öffentlichen Aufträgen auszuschließen.

Dass die EU im Rahmen derzeitiger Reformbemühungen unter dem Stichwort „Digitaler Omnibus“ möglicherweise auch die entsprechenden Einschränkungen der KI-Verordnung ändern könnte, erwarten die Akteure der Zivilgesellschaft und der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte derzeit nicht. Damit bleibt das Kabinettsvorhaben von Schwarz-Rot aus Sicht von Matthias Spielkamp sinnlos: „Wenn man keine Datenbank aufbaut, hat man nichts davon, aber eine Datenbank aufbauen darf man nicht.“


(afl)



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Künstliche Intelligenz

Ab 2028: EU erweitert USB-C-Pflicht auf Ladegeräte


Die Europäische Kommission hat die Ökodesign-Anforderungen für externe Netzteile (External Power Supplies, EPS) überarbeitet. Die neuen Regeln sollen Verbraucherkomfort sowie Ressourcen- und Energieeffizienz erhöhen. Hersteller haben drei Jahre Zeit, sich auf die Änderungen vorzubereiten.

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Die neuen Vorschriften gelten für externe Netzteile, die Geräte wie Laptops, Smartphones, WLAN-Router und Computermonitore aufladen oder mit Strom versorgen. Diese Produkte müssen ab 2028 höhere Energieeffizienzstandards erfüllen und interoperabler werden. Das heißt konkret, dass USB-Ladegeräte auf dem EU-Markt mindestens über einen USB-Typ-C-Anschluss verfügen und mit abnehmbaren Kabeln funktionieren müssen.

Mit der Vorschrift legt die EU unter anderem auch Mindestanforderungen der Effizienz für Netzteile mit einer Ausgangsleistung bis 240 Watt fest, die über USB Power Delivery (USB-PD) laden. Netzteile mit einer Ausgangsleistung über 10 Watt müssen künftig auch im Teillastbetrieb (10 Prozent der Nennleistung) Mindestwerte bei der Energieeffizienz erfüllen, was unnötige Energieverluste reduzieren soll.

Die Maßnahme soll den Energie- und Umwelt-Fußabdruck reduzieren, der mit der Herstellung und Nutzung der Geräte verbunden ist. Laut der EU-Kommission werden jährlich über 400 Millionen Netzteile verkauft.

Die neuen Anforderungen sollen nach Angaben der Kommission bis 2035 jährliche Einsparungen von rund 3 Prozent des Energieverbrauchs über den Lebenszyklus von externen Ladegeräten ermöglichen. Das entspreche der Energie, die rund 140.000 Elektroautos in einem Jahr verbrauchten. Zusätzlich sollen damit die Treibhausgasemissionen um 9 Prozent und Schadstoffemissionen um etwa 13 Prozent sinken. Weiter rechnet die EU vor, dass Verbraucherausgaben bis 2035 um rund 100 Millionen Euro pro Jahr sinken könnten.

Die EU-Kommission ist überzeugt, dass die verbesserte Interoperabilität der Netzteile auch den Komfort für Verbraucher steigern soll. Um die einheitlichen Netzteile kenntlich zu machen, sollen diese ein „EU-Common-Charger“-Logo tragen. Auf diesen soll unter anderem die maximale Leistung leicht erkennbar angegeben werden.

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Die Erweiterung baut laut EU auf der Harmonisierung von Ladeanschlüssen und Schnellladetechnologie für Geräte wie Smartphones, Tablets oder Laptops im Zuge der überarbeiteten Funkanlagenrichtlinie auf. Diese zusätzlichen Änderungen der Ökodesign-Verordnung für externe Netzteile stellen entsprechende Anforderungen an deren Ladegeräte und eine breitere Nutzung des sogenannten „Common Chargers“ im Allgemeinen. Laut der EU-Kommission soll es dazu führen, dass zusätzlich 35 bis 40 Prozent des EU-EPS-Marktes interoperabel werden – zusätzlich zu den etwa 50 Prozent, die bereits aufgrund der Funkanlagenrichtlinie angenommen werden.

Energiekommissar Dan Jørgensen erklärte: „Einheitliche Ladegeräte für unsere Smartphones, Laptops und andere Geräte, die wir täglich nutzen, sind ein kluger Schritt, der die Verbraucher in den Mittelpunkt stellt und gleichzeitig Energieverschwendung und Emissionen reduziert. Die praktische Änderung, die wir heute bei externen Netzteilen einführen, wird den Europäern helfen, Geld zu sparen und gleichzeitig unsere Umweltauswirkungen zu verringern.“

Die neue Verordnung wird in den kommenden Wochen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft. Hersteller haben dann drei Jahre Zeit, also bis Ende 2028, ihre Produkte anzupassen. Es ist nur eine von zahlreichen weiteren Maßnahmen der EU-Kommission, um elektronische Geräte nachhaltiger zu machen.

Schon seit dem 28. Dezember 2024 gilt in Deutschland und der gesamten EU die Pflicht für einheitliche USB-C-Ladekabel bei Smartphones, Digitalkameras, Kopfhörern, Tablets und weiteren Geräten. Ab Anfang 2026 wird die Auflage auf Laptops ausgeweitet. Seit dem 20. Juni 2025 müssen Smartphones und Tablets zudem ein Energielabel mit Informationen zu Lebensdauer, Robustheit, Batterie-Effizienz und Reparierbarkeit tragen. Hersteller sind verpflichtet, fünf Jahre nach Verkaufsende Betriebssystem- und Sicherheitsupdates bereitzustellen und Ersatzteile bis zu sieben Jahre verfügbar zu halten.


(afl)



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Oracle: KI-Anwendungen möglichst einfach mit der AI Data Platform


Oracle hat auf seiner Hausmesse Oracle AI World in Las Vegas mehrere Neuerungen für Unternehmen vorgestellt. Mit der neuen AI Data Platform und einem AI Agent Marketplace für Fusion Cloud Applications will der Konzern die Nutzung von KI im Unternehmensumfeld vereinfachen und standardisieren.

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Die Oracle AI Data Platform ist laut Hersteller für den Aufbau und Betrieb von KI-Anwendungen konzipiert. Sie kombiniert automatisierte Datenaufnahme, semantische Optimierung und Vektorindizierung mit integrierten generativen KI-Werkzeugen. So sollen Unternehmen Rohdaten schneller in verwertbare Erkenntnisse überführen und eigene KI-Agenten in bestehende Abläufe einbinden können.

Zum Einsatz kommen mehrere Oracle-Komponenten, darunter die Cloud-Infrastruktur (OCI), die Autonomous AI Database und der Generative AI Service. Die Plattform unterstützt offene Lakehouse-Formate wie Delta Lake und Iceberg und bietet Zero-ETL- und Zero-Copy-Zugriff auf operative Daten aus Finanz-, HR- oder Supply-Chain-Systemen. Ein IT-Servicekatalog soll zudem eine einheitliche Governance über alle Daten- und KI-Assets ermöglichen. Als zentrale Schaltstelle dient der sogenannte Agent Hub: Er wertet Anfragen aus, leitet sie an die entsprechenden Agenten weiter und bündelt die Ergebnisse.

Zusätzlich erweitert Oracle seine Fusion Cloud Applications um vorgefertigte Agenten, darunter welche für Finanzplanung, Rechnungsbearbeitung und HR-Talentmanagement. Sollten die Agenten für das benötigte Szenario nicht reichen, führt der Hersteller mit dem AI Agent Marketplace eine weitere Bezugsquelle ein. Partnerunternehmen wie Accenture oder Infosys, aber auch Softwareanbieter wie Box oder Stripe, bieten dort spezialisierte KI-Agenten als geprüfte und einsatzbereite Vorlagen an. Alle Agenten können direkt in bestehenden Arbeitsabläufen arbeiten, Daten in Echtzeit analysieren, Empfehlungen liefern und wiederkehrende Aufgaben automatisieren.

Schließlich wurde auch das AI Agent Studio erweitert. Es unterstützt nun mehrere große Sprachmodelle, darunter OpenAI, Anthropic, Cohere, Google, Meta und xAI. Neue Funktionen sollen den gesamten Lebenszyklus von Agenten abdecken, von der Erstellung über das Testen bis hin zur Beobachtung und Betrieb. Dazu gehören Monitoring-Dashboards, Prompt-Management, Multimodale-RAG und ein Credential-Store zur Speicherung von API-Schlüsseln und Token.

Mehr Informationen zu den Ankündigungen finden sich hier:

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(fo)



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Vision-Pro-Zubehör: Logitech-Stift kommt, Sony Sense Controller bald einzeln


Zusammen mit der neuen Vision Pro mit M5-Chip hat Apple auch die Bereitstellung neuer Zubehörprodukte von Drittanbietern angekündigt. Beide waren bereits bekannt, waren allerdings entweder noch nicht lieferbar oder nur im Paket mit Hardware, die für Besitzer des Headsets unnötig ist.

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So hat Logitechs Eingabestift Muse, der bereits im Sommer vorgestellt worden war, nun ein offizielles Verfügbarkeitsdatum. Im Apple Online Store lässt sich die Hardware nun vorbestellen, geliefert wird ab dem 22. Oktober, samt Verfügbarkeit über Apples Ladengeschäfte. Apple beschreibt das 140 Euro teure Gerät wie folgt: „Logitech Muse ist ein räumliches Zubehör, das entwickelt wurde, damit du mit der Apple Vision Pro besser arbeiten, kreativ sein und mit anderen zusammenarbeiten kannst.“

In der Praxis heißt das, dass man mit dem Stift unter anderem in CAD-Programmen arbeiten können soll. Die Erstellung von 3D-Modellen soll genauer und einfacher erfolgen als rein mit Finger- beziehungsweise Handtracking. Der Muse bietet sechs Freiheitsgrade, hat integrierte Knöpfe und haptisches Feedback – und sogar eine drucksensible Spitze. Unklar bleibt noch, welche Apps von dem Stift unterstützt werden und ob diese extra angepasst werden müssen. Die Vision Pro wird aufgrund der hohen Bildqualität auch im Passthrough-Modus bereits viel im Industriebereich verwendet.

Weiterhin hat Apple mitgeteilt, dass Sony seine VR-Controller der Sense-Reihe ebenfalls bald für die Vision Pro verkaufen wird. Diese sollen eine feinere Steuerung von VR-Spielen ermöglichen. Das Problem bislang: Sony verkaufte das Zweierpack für Links und Rechts bislang nur im Paket mit dem Headset – für knapp 430 Euro. Künftig sollen die zwei Controller samt Ladegerät („Controller Charging Station“) auch über den Apple (Online) Store vertrieben werden. Bislang wurde nur ein Preis für Nordamerika genannt: 250 US-Dollar. Verfügbar sollen sie ab dem 11. November sein, wann Europa folgt, ist noch unklar.

Apple hatte für die Vision Pro 2 bereits selbst ein neues Kopfband angekündigt, das mehr Tragekomfort verspricht. Ein Konkurrent zu selbigem vom Medizintechnikhersteller ResMed ist mittlerweile auch wieder verfügbar, allerdings bislang nur über Apples amerikanische Ladengeschäfte.

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(bsc)



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