Künstliche Intelligenz

Tausende Bodycams mit Cloud-Anbindung für Bundespolizei ausgeschrieben


Die Beamten der Bundespolizei sollen 2500 neue Bodycams erhalten – mit der Option auf weitere 1500. Das geht aus den Texten der öffentlichen Ausschreibung hervor, die das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern Anfang April veröffentlichte. 5,35 Millionen Euro sollen laut den Unterlagen des Beschaffungsamts, das für die Polizeibehörden des Bundes die Ausschreibungen managt, dafür zur Verfügung stehen.

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Wesentlicher Bestandteil der Ausschreibung ist dabei eine Software-as-a-Service-Komponente – im Ausschreibungstext wird dies als „cloudbasierter Softwaredienst (SaaS) zur Verwaltung der Bodycams und zur Speicherung und Verarbeitung der Videoaufzeichnungen einschließlich Betrieb, Support und Wartung“ bezeichnet.

Wohl nicht ganz zufällig entspricht das ziemlich genau dem Angebot eines Anbieters, dessen Marke früher einmal vor allem für Prozessoren und später für Telefone bekannt war: Motorola. Heute erwirtschaftet das Unternehmen aber primär als Lieferant für Sicherheitslösungen für Militär, Polizei und andere Sicherheitsbehörden seinen Umsatz. Nach ihrer Einführung landeten Bodycam-Aufnahmen aus Motorola-Geräten der Bundespolizei unter anderem auf Amazon-Servern, was starke Kritik unter anderem vom damaligen Bundesdatenschutzbeauftragten nach sich zog. Die Bundespolizei verlangt neben initialen 10 Terabyte Speicherplatz unter anderem „Hosting und Betrieb der Cloud-Software in Rechenzentren in der Europäischen Union (bevorzugt Deutschland)“.

Bislang hatte die Bundespolizei oft Pech: 2022 berichtete der Spiegel, dass ein Service-Level-Agreement für die 2019 beschafften Bodycams kürzer lief als die geplante Nutzung. Auch bei der neuen Ausschreibung ist nur eine 24-monatige Laufzeit für den Rahmenvertrag vorgesehen, der jedoch maximal dreimal um je ein Jahr erweitert werden kann – allerdings nur dann, wenn noch nicht die gesamte Stückzahl der 4000 Bodycams geordert ist.

Bodycams bei der Bundespolizei sind dabei vor allem in Bahnhöfen und ähnlichen öffentlich zugänglichen Einsatzorten erlaubt. Im derzeit im Bundestag beratenen Bundespolizeigesetz ist jedoch eine deutliche Ausweitung der Befugnisse zum Einsatz der Bodycam geplant. Dann sollen die „mobilen Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte“ auch eingesetzt werden können, wenn „erkennungsdienstliche Behandlungen, Durchsuchungen und vergleichbare polizeiliche Maßnahmen durchgeführt werden“. So heißt es in dem Gesetzentwurf des Bundespolizeigesetzes, der in den kommenden Wochen verabschiedet werden soll. Das Gesetz enthält auch jenseits der Bodycams zahlreiche Befugniserweiterungen für die Polizeibehörden des Bundes.

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