Künstliche Intelligenz
Telefónica Deutschland spürt die Abwanderung von 1&1
Telefónica Deutschland bleibt bei Mobilfunkkunden beliebt und konnte im abgelaufenen zweiten Quartal 184.000 Mobilfunkkunden hinzugewinnen, die Abwanderung von 1&1 zur Konkurrenz macht sich aber bei Umsatz und Gewinn bemerkbar. Das geht aus dem Ergebnis des zweiten Quartals 2025 hervor, welches das Unternehmen, das unter der Marke O2 bekannt ist, am Mittwoch in München vorgelegt hat.
Demnach erwirtschaftete Telefónica Deutschland im zweiten Quartal einen Gesamtumsatz von 2,04 Milliarden Euro, was einem Rückgang von 2,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahresquartal entspricht. Das bereinigte Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) sank um 5,9 Prozent auf 626 Millionen Euro.
Festnetz im Plus
Der Serviceumsatz mit Mobilfunkleistungen ging dabei um 3,4 Prozent auf knapp 1,4 Milliarden Euro zurück, während das Festnetz um 0,7 Prozent auf 125 Millionen Euro zulegen konnte. Mit dem Verkauf von Hardware setzte das Unternehmen 412 Millionen Euro (minus 3,7 Prozent) um.
Den Rückgang bei Umsatz und Gewinn schreibt das Unternehmen der „erwarteten Transformation des Partnergeschäfts“ zu. Gemeint ist die Abwanderung des Roaming-Kunden 1&1 zu Vodafone. Telefónica Deutschland spricht hier von „kurzfristigen“ Auswirkungen. Abgesehen davon sei die Entwicklung des Kerngeschäfts positiv, zudem seien dynamische Zuwächse im Bereich Internet of Things zu verzeichnen.
Längere Austauschzyklen
Neben dem Zuwachs bei Mobilfunkkunden sei auch der durchschnittliche Umsatz pro Kunde stabil geblieben, teilte Telefónica Deutschland weiter mit. Im ersten Halbjahr habe das Unternehmen zudem 200 neue Mobilfunkstandorte in Betrieb genommen. Während im Festnetzbereich der Trend zu höherwertigen Anschlüssen anhalte, sei der Hardwareverkauf von längeren Austauschzyklen und zurückhaltendem Konsumverhalten geprägt.
„Die Qualität unseres Netzes ist sehr gut, ebenso ist Deutschland ein Land mit insgesamt sehr gut ausgebautem Mobilfunknetz für Bevölkerung und Wirtschaft“, sagt CEO Markus Haas und fordert die Politik auf, weitere Schritte folgen zu lassen, „damit die jährlich wachsenden Ausbauinvestitionen der Branche auch nachhaltig Wirkung entfalten. Dafür brauchen wir etwa Vereinfachungen im Baurecht, bürokratische Entlastungen und eine langfristig angelegte Frequenzpolitik.“
Konzernmutter mit Verlust
Unterdessen hat die spanische Konzernmutter Telefónica mit den Folgen ihres Rückzugs von südamerikanischen Märkten zu kämpfen. Für das zweite Quartal wies Telefónica einen Verlust von 51 Millionen Euro aus, in dem Abschreibungen in Höhe von 204 Millionen Euro auf verkaufte Lateinamerika-Töchter enthalten sind. Der Umsatz ging um 3,7 Prozent auf 8,95 Milliarden Euro zurück.
(vbr)
Künstliche Intelligenz
So funktioniert Testmanagement mit dem Open-Source-Tool TestLink
Gerade in der agilen Entwicklung ist es wichtig, alle Anforderungen sauber zu erfassen und ihren Umsetzungs- und Teststatus jederzeit nachvollziehen zu können. Testmanagementwerkzeuge organisieren diese Informationen an einem zentralen Ort. Sie verknüpfen dafür die Anforderungen mit konkreten Testfällen, zeigen deren Status und dokumentieren die Testergebnisse.
Eines dieser Testmanagementwerkzeuge ist TestLink, ein Open-Source-Projekt mit einer über zwanzigjährigen Historie. Es hat eine webbasierte Oberfläche, mit der sich Anforderungen, Testfälle und Testpläne verwalten lassen, hilft Entwicklungsteams bei der Organisation manueller Tests und ist in CI/CD-Pipelines integrierbar.
- Das Testmanagementwerkzeug TestLink ist Open Source und hilft, manuelle Tests zu verwalten.
- Über eine XML-RPC-Schnittstelle lassen sich automatisierte Tests integrieren.
- Das Beispiel einer Web-App, die Ferienwohnungen verwaltet, zeigt den Testzyklus mit TestLink.
Sebastian Springer weckt als Dozent für JavaScript, Sprecher auf zahlreichen Konferenzen und Autor die Begeisterung für professionelle Entwicklung mit JavaScript.
Der Artikel zeigt, wie Testmanagement in einer Webapplikation mit TestLink funktioniert und dabei alle wichtigen Funktionen integriert – ganz ohne Excel-Tabellen oder unübersichtliche Dokumente. Als Beispiel dient eine Applikation, mit deren Hilfe Eigentümer die Belegung von Ferienwohnungen verwalten und Gäste Buchungsanfragen stellen können.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „So funktioniert Testmanagement mit dem Open-Source-Tool TestLink“.
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Künstliche Intelligenz
BGH-Entscheidung: Cheat-Tools sind keine Urheberrechtsverletzung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Revision von Sony im Rechtsstreit gegen zwei Hersteller von Cheat-Tools abgewiesen. Die beiden für PSP-Spiele entwickelten Cheat-Tools verletzen nach Ansicht des BGH nicht das Urheberrecht von Entwickler Sony, weil sie den Quellcode nicht verändern (Az. I ZR 157/21).
Sony hatte die Klage schon 2012 eingereicht, seitdem ging sie durch zahlreiche Instanzen. Zuletzt hatte das Oberlandesgericht Hamburg entschieden, dass die Cheat-Tools Sonys Urheberrecht nicht verletzen. Dagegen ging Sony in Revision. Vor seiner eigenen Entscheidung hatte sich der BGH für eine Einschätzung an den Gerichtshof der Europäischen Union gewandt.
In seinem Urteil vom 31. Juli entspricht der BGH nun der Einordnung des Europäischen Gerichtshofs, der in derartigen Tools ebenfalls keine Urheberrechtsverletzung sieht.
Keine Umarbeitung des Programms
Sowohl das deutsche Urheberrechtsgesetz (Paragraf 69c Nr. 2) als auch die EU-Richtlinie über den Rechtsschutz von Computerprogrammen legen fest, dass „die Übersetzung, die Bearbeitung, das Arrangement und andere Umarbeitungen eines Computerprogramms“ gegen das Urheberrecht des Entwicklers verstößt. Eine solche Umarbeitung findet durch die von Sony beklagten Cheat-Tools nach Ansicht von EuGH und BGH aber nicht statt.
„Zu den urheberrechtlich geschützten Ausdrucksformen eines Computerprogramms zählen der Quellcode und der Objektcode, da sie die Vervielfältigung oder spätere Entstehung dieses Programms ermöglichen“, schreibt der BGH in einer Mitteilung. Die Cheat-Tools der Beklagten verändern allerdings nicht den Quellcode, sondern nur die Daten, die in den Arbeitsspeicher abgelegt werden. Damit veränderten diese Tools nur den Ablauf des Programms und nicht die Programmdaten an sich. Ein Eingriff in das Urheberrecht des Spieleherstellers liege daher nicht vor.
Cheat-Tools „Action Replay PSP“ und „Tilt FX“
Bei der Klage ging es konkret um die Tools „Action Replay PSP“ und „Tilt FX“. Sie wurden auf Zusatzmodulen vertrieben, die in die mobile Sony-Konsole PSP gesteckt werden. Über eigene Menüs können sie von den Entwicklern nicht vorgesehene Cheat-Befehle in Videospielen aktivieren. Die Software läuft dabei parallel zum eigentlichen Spiel.
Im Spiel „Motorstorm Arctic Edge“, das in Sonys Klage prominent beschrieben wird, konnte man so etwa alle Fahrer freischalten oder einen üblicherweise eingeschränkten Turbo dauerhaft nutzen. Sony sah durch die Cheat-Tools sein Urheberrecht als Publisher des Spiels verletzt: „Dass die Regeln für alle die gleichen sind, ist wichtig, um den Spielspaß, die Vergleichbarkeit der Ergebnisse aufrechtzuerhalten“, argumentierte das japanische Spieleunternehmen vor Gericht.
Sonys Klage ging 2012 zuerst beim Hamburger Landgericht ein, das Sony in erster Instanz recht gab (310 O 199/10). Auch der Vertrieb der Tools würde demnach eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Das Hamburger Oberlandesgericht kam bei seinem Berufungsverfahren zu einem anderen Schluss und wies die Klage von Sony ab (5 U 23/12). Nachdem Sony dagegen Revision eingelegt hatte, landete der Fall beim Bundesgerichtshof.
In den USA hat im vergangenen Jahr eine Jury entschieden, dass Cheats das Copyright von Spieleherstellern verletzen können. Sony-Tochter Bungie hatte 2021 Klage gegen das Unternehmen Phoenix Digital eingereicht, dessen Webseite Aimjunkies unter anderem Tools anbietet, mit denen sich Spieler in „Destiny 2“ einen Vorteil verschaffen können. Jury-Mitglieder entschieden, dass Phoenix Digital Sony 63.000 US-Dollar Schadensersatz zahlen muss.
(dahe)
Künstliche Intelligenz
Ein Laser aus Pfauenfedern | heise online
Dass Pfauenfedern im Licht aufregend schimmern, ist vielen bekannt. Doch dass die Federn nach einer gezielten Anregung Laserlicht ausstrahlen, ist eine Neuheit. Ein Team um Forscher der Florida Polytechnic University demonstrierte, dass winzige, reflektierende Strukturen im Auge von Pfauenfedern Licht zu einem Laserstrahl bündeln können. Die Ergebnisse erschienen im Fachmagazin Scientific Reports.
Grundbausteine eines Lasers
Grundbaustein für einen Laser ist ein sogenanntes optisch aktives Medium, also ein Material, dessen Atome oder Moleküle durch Licht in einen energetisch höheren Zustand angeregt werden können. Bei sogenannten Farbstofflasern sind das meist fluoreszierende Farbstoffe.
Das aktive Medium wird mithilfe einer geeigneten Lichtquelle angeregt: Die Elektronen wechseln dabei gezielt von einem energiearmen in einen energiereicheren Zustand. Ziel ist die sogenannte Besetzungsinversion – ein Zustand, in dem sich mehr Elektronen auf dem höheren Energieniveau befinden als auf dem niedrigeren.
Kehren die Teilchen in ihren energetisch günstigeren Zustand zurück, geben sie die überschüssige Energie in Form von Photonen ab. Diese regen weitere Teilchen dazu an, ebenfalls Photonen auszusenden. Ein Resonator verstärkt diesen Prozess und bündelt die entstehende Lichtlawine zu einem fokussierten Laserstrahl.
Ein Resonator der Natur
In einem herkömmlichen Laser besteht der Resonator aus gezielt angeordneten Spiegeln. In der Natur können jedoch auch mikroskopische Strukturen einen ähnlichen Effekt hervorrufen. Das ist der Fall in Pfauenfedern. Schillernde Farbtöne werden hier nicht mithilfe von Pigmenten erzeugt, sondern entstehen aufgrund geordneter Mikrostrukturen im Innern der Feder, die das Licht auf bestimmte Weise reflektieren. So entstehen leuchtende Blau- und Grüntöne.
Nur männliche Pfauen tragen ein schillerndes Federkleid. Die Federn bekommen ihre Farbe durch Interferenz des Lichts in mikroskopisch kleinen Kammern.
(Bild: Pixabay / Desertrose7)
Das Forschungsteam färbte die Federn mehrfach mit dem Farbstoff Rhodamin 6G ein – einem bekannten Lasermedium für Farbstofflaser – und regte sie anschließend mit einem Festkörperlaser an.
Die Forscher konnten beobachten, dass verschiedenfarbige Regionen der Feder Laserstrahlung in zwei Wellenlängen emittieren und so einen gelb-grünlichen Laserstrahl erzeugen. Dieser war zwar nicht mit bloßem Auge erkennbar, konnte aber mit Messgeräten detektiert werden.
Mechanismus unklar
Obwohl die verschiedenen Stellen der Feder in unterschiedlichen Farben schillerten und sich daher vermutlich in ihrer Mikrostruktur unterschieden, strahlten sie Laserlicht der gleichen Wellenlänge aus. „Die Ergebnisse deuten auf eine kritische Struktur im Inneren der Federn hin, die über verschiedene Farbregionen des Augenflecks fortbesteht“, schreiben die Autoren in der Studie. Das seien vermutlich nicht dieselben Strukturen, die für die schillernden Farben im Pfauenauge verantwortlich sind.
Wie die Makrostrukturen genau aussehen, die als Laserresonator agieren, konnte das Team nicht identifizieren. Somit fehlt bislang eine schlüssige Erklärung für den beobachteten Effekt. Nathan Dawson, Mitautor der Studie, schlug gegenüber Science vor, dass Proteinkörnchen oder ähnliche kleine Strukturen im Inneren der Federn als Laserhohlraum fungieren könnten.
Matjaž Humar, Biophotonik-Forscher an der Universität Ljubljana, sagte ebenfalls in Science, das Experiment sei „ein faszinierendes und elegantes Beispiel dafür, wie komplexe biologische Strukturen die Erzeugung von kohärentem Licht unterstützen können.“
Dawson und sein Kollege glauben, dass ihre Arbeit eines Tages zur Entwicklung von biokompatiblen Lasern führen könnte, die sicher in den menschlichen Körper für Sensor-, Bildgebungs- und Therapiezwecke eingebaut werden könnten.
(spa)
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