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Tesla-Auslieferungen im Sinkflug – Musk sieht Zukunft woanders
Für Tesla brachte das Jahresende eine bittere Erkenntnis: Ohne Subventionen verkaufen sich auch die Autos des Elektro-Vorreiters nicht so gut. Ende September ließ Präsident Donald Trump die US-Steuervergünstigung von 7500 Dollar auslaufen. In den drei Monaten danach fielen die weltweiten Auslieferungen von Tesla kräftig um 15,6 Prozent auf 418.227 Fahrzeuge.
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Damit verbuchte Tesla im gesamten Jahr 2025 den zweiten Rückgang der Auslieferungen in Folge. Sie sanken um 8,5 Prozent auf gut 1,636 Millionen Fahrzeuge. Den bisherigen Höhepunkt hatte Tesla 2023 mit etwas über 1,8 Millionen ausgelieferten Wagen erreicht.
Dem jüngsten Rückschlag ging ein Schub dank Torschlusspanik voraus. Im dritten Quartal waren die Tesla-Auslieferungen noch um 7,4 Prozent auf 497.099 Wagen hochgeschnellt, weil viele Interessenten in den USA noch die Prämie mitnehmen wollten.
Der amerikanische Investor und Analyst Gene Munster verwies nach Veröffentlichung der Zahlen darauf, dass allein im Oktober die Verkäufe von Elektroautos in den USA branchenweit um rund 30 Prozent gefallen seien. Für das laufende Jahr prognostiziert er eine Erholung der Tesla-Auslieferungen um etwa fünf Prozent.
Robotaxis und Roboter
Firmenchef Elon Musk spielt allerdings die Bedeutung des Autoverkaufs für Tesla herunter und behauptet, dass die Zukunft des Unternehmens in selbstfahrenden Robotaxis und menschenähnlichen Robotern liegen werde. In beiden Bereichen steht Tesla erst am Anfang und trifft auf starke Konkurrenz.

Elon Musk sieht die Zukunft von Tesla weniger im Bau von E-Autos als in Robotaxis und Robotern.
(Bild: Frederic Legrand – COMEO/Shutterstock.com)
So hat Tesla bisher nur ein paar Dutzend Robotaxis in der texanischen Stadt Austin im Einsatz, die zumeist von Aufpassern im Beifahrersitz begleitet werden. Die Google-Schwesterfirma Waymo betreibt unterdessen mehr als 2500 fahrerlose Wagen in mehreren US-Städten und ist auf Expansionskurs.
Zusätzlich spannend macht die Rivalität, dass Musk bei selbstfahrenden Autos auf Kollisionskurs zum überwiegenden Großteil der Branche ist. Er behauptet felsenfest, dass Teslas allein mit Kameras autonom fahren können. Waymo und andere Hersteller setzen dagegen zusätzlich auf weitere Sensoren, vor allem Laser-Radare, die die Umgebung der Fahrzeuge abtasten. Geht Musks Rechnung auf, hätte Tesla einen enormen Kostenvorteil und könnte wie von ihm verkündet den Robotaxi-Markt aufrollen. Aber Konkurrenten und Experten haben Zweifel an Verlässlichkeit und Sicherheit einer solchen Lösung.
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An humanoiden Robotern unterdessen forschen viele chinesische Unternehmen und US-Firmen wie Agility Robotics und Figure AI. Sie arbeiten bereits daran, die Maschinen in der Industrie einzusetzen. Solange der Tesla-Absatz einigermaßen stabil bleibt, werde die Börse Musk Freiraum für die Zukunftsprojekte geben, glaubt Analyst Munster. Die Tesla-Aktie lag nach den Auslieferungs-Zahlen leicht im Plus.
Musks Politik und Modellwechsel
Das Jahr 2025 lief für Tesla holprig. In den ersten Monaten war Musk in Washington als Trumps Kostensenker im Regierungsapparat aktiv. Dabei ging er eher rabiat vor und brüstete sich unter anderem damit, die Entwicklungshilfe-Behörde „in den Holzhäcksler“ geworfen zu haben. Musk und Trump gingen im Frühsommer im Streit auseinander, was der US-Präsident mit der Abschaffung der Elektroauto-Prämie erklärte. Musk bestritt das. Inzwischen vertragen sich die beiden wieder.
Wegen Musks Auftreten und seiner politischen Ansichten wandte sich ein Teil der potenziellen Tesla-Käufer ab. Zu Jahresbeginn wurde Tesla zudem vom Modellwechsel beim Bestseller Model Y gebremst. Teslas futuristisch aussehender Elektro-Pickup Cybertruck wirkt wie ein Flop.
In den USA griffen Autokäufer im vergangenen Jahr unterdessen verstärkt zu Fahrzeugen mit Verbrenner- und Hybrid-Antrieben, und in Europa waren im Elektroauto-Markt andere Hersteller auf dem Vormarsch. Hart bleibt die Konkurrenz durch chinesische Autobauer. So erreichte der Wettbewerber BYD 2025 das eigene Absatzziel und liegt damit nun als weltweit größter E-Autobauer vor Tesla. BYD lieferte im vergangenen Jahr mit rund 4,6 Millionen Fahrzeugen aus, knapp acht Prozent mehr aus als im Vorjahr, darunter 2,3 Millionen reine E-Autos. Die Zahl der verkauften E-Autos zog damit dem Unternehmen zufolge um 28 Prozent an.
Beim Tesla-Herausforderer Rivian, der bisher nur in Nordamerika aktiv ist, fielen die Auslieferungen im vierten Quartal im Jahresvergleich um gut 31 Prozent auf 9745 Fahrzeuge. Im gesamten Jahr gab es ein Minus von 18 Prozent auf 42.247 Wagen. Rivian, ein Partner von VW bei der Entwicklung der Elektronik-Architektur künftiger Elektroautos des deutschen Konzerns, will im kommenden Jahr mit einem deutlich günstigeren Modell die Verkäufe steigern.
(hob)
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iX-Workshop Exchange Migration: Ende des Supports für Exchange Server 2016/2019
Seit dem 14. Oktober 2025 ist der Support für Microsoft Exchange Server 2016 und 2019 beendet. Unternehmen erhalten demnach keine Sicherheitsupdates, Bugfixes oder technischen Support mehr. Dies stellt insbesondere für öffentlich zugängliche Exchange Server ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar.
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Schritt-für-Schritt-Anleitung
Im Workshop Exchange Migration: Von Microsoft Exchange Server zu Exchange Online erfahren Sie, wie Sie Ihren Exchange Server 2016 oder 2019 schrittweise zu Exchange Online migrieren können. Sie lernen die verfügbaren Migrationsoptionen kennen und erhalten einen Überblick über die Vorbereitung, Initiierung und Bewältigung von Herausforderungen während des Migrationsprozesses. Nach der Schulung sind Sie in der Lage, fundierte Entscheidungen für eigene Migrationsprozesse zu treffen und in Zusammenarbeit mit den notwendigen Fachabteilungen die Umstellung mit Microsoft Bordmitteln selbst durchzuführen.
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März 05.03.2026 |
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr |
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Juni 18.06.2026 |
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr 10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 21. Mai 2026 |
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Oktober 08.10.2026 |
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr 10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 10. Sep. 2026 |
Der Workshop wird von Daniel Dreeser geleitet. Als M365 Consultant bei der Rewion GmbH berät er Kunden auf strategischer und technischer Ebene. Seine Schwerpunkte sind die Bereitstellung von hybriden M365-Infrastrukturen, der Betrieb von Exchange Online und die Einführung von Microsoft Teams auf Basis von Best Practices.
Der Workshop richtet sich an IT-Administratoren. Um genügend Raum für einen regen Austausch mit dem Referenten und untereinander zu ermöglichen, ist die Teilnehmerzahl auf 20 Personen begrenzt.

(ilk)
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Im Funkloch: Wie Smart Meter auch ohne LTE-Empfang online gehen
Das Interesse an Smart Metern steigt: Die „intelligenten Messsysteme“ (iMS / iMSys) ermöglichen dynamische Stromtarife und verschaffen Nutzern einen Überblick über ihren Stromverbrauch. Haushalte mit Wärmepumpe, Wallbox oder PV-Anlage erhalten früher oder später sogar verpflichtend ein Smart Meter von ihrem örtlichen Messstellenbetreiber.
Doch egal ob Pflicht oder Wunsch: Bevor der Monteur des Messstellenbetreibers das Smart Meter Gateway installiert, prüft er zunächst mit einem Messgerät den LTE-Empfang am Zählerschrank. Reicht die Signalstärke nicht aus, kann er das Gateway nicht installieren. „Schließlich hilft es nicht, wenn das iMS keinen oder nur wackeligen Empfang hat“, schrieb im Januar 2026 Markus Rüger vom Betreiber EWE Netz in einem Beitrag auf LinkedIn. „Kunden, die sich das iMS gewünscht haben, sind dann enttäuscht.“
Die Funklöcher in den Kellern der Republik verhindern den Einbau nicht nur in Einzelfällen. RheinNetz aus Köln teilte auf Anfrage von c’t mit, dass nur in circa 80 Prozent der Anfahrten eine Installation möglich sei. Noch niedriger ist die Erfolgsquote in Hamburg: „In etwa 70 bis 75 Prozent der Fälle liegen die Messwerte im grünen Bereich, sodass ein iMSys mit Mobilfunk verbaut werden kann“, sagte ein Sprecher der Hamburger Energienetze. N-ergie aus Nürnberg berichtet von einer LTE-Abdeckung von „maximal 70 Prozent“.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Im Funkloch: Wie Smart Meter auch ohne LTE-Empfang online gehen“.
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Missing Link: Digitaler Neustart des Sozialstaats soll Zettelwirtschaft beenden
Deutschland leistet sich einen der umfassendsten Sozialstaaten der Welt. Doch das System droht unter seiner eigenen Last zu erstarren. Viele Bürger blicken kaum noch durch, welche Leistungen ihnen in welcher Lebenslage zustehen; die Sachbearbeiter in den Behörden arbeiten an der Grenze ihrer Belastbarkeit. Das Sozialstaatsgebilde ist über Jahrzehnte organisch gewachsen und hat dabei eine Komplexität erreicht, die nicht nur für die Betroffenen frustrierend ist, sondern auch zu massiven Effizienzverlusten führt. In dieser angespannten, durch den Fachkräftemangel in der Verwaltung verschärften Lage hat die im September 2025 eingesetzte Kommission zur Sozialstaatsreform (KSR) vor Kurzem ihren Abschlussbericht vorgelegt.
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Das Gremium, das mit Vertretern der Bundesressorts, Länder und kommunalen Spitzenverbände besetzt ist, verstand seinen Auftrag als Weckruf für einen „digitalen Neustart“. Es geht also nicht nur ums Nachjustieren an bestehenden Gesetzen, sondern um eine fundamentale Neuausrichtung.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) fasst die Ambition so zusammen: „Unser Sozialstaat muss gerechter, einfacher und digitaler werden. Dafür hat die Sozialstaatskommission ein ambitioniertes Paket an Empfehlungen vorgelegt, um die Sozialverwaltung und das Sozialrecht bürgerfreundlicher zu gestalten.“ Ziel ist es, den Sozialstaat als handlungsfähige Institution erlebbar zu machen, die Menschen im Alltag unterstützt, statt sie durch bürokratische Hürden zu entmutigen.
Der Missing Link: Durchgehende Digitalisierung
Bisher galt Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung oft als ein nachgelagertes Projekt, eine Art Sahnehäubchen auf bestehenden analogen Prozessen. Die KSR bricht mit dieser Logik und widmet der digitalen Organisation in dem Report ein eigenes, zentrales Kapitel. Sie sieht digitale Verfahren nicht mehr als ergänzendes Modernisierungsprojekt, sondern als Bedingung für effizientere Abläufe. Ohne einen technologischen Sprung wird das soziale Schutzniveau angesichts schrumpfender personeller Ressourcen in den Behörden schlicht nicht zu halten sein.
Das Herzstück der skizzierten Transformation ist die konsequente „Ende-zu-Ende-Digitalisierung“ der Antrags- und Verwaltungsverfahren. Aktuell ist die Sozialverwaltung durch eine stark fragmentierte IT-Landschaft mit zahllosen Fachverfahren geprägt, die kaum miteinander kommunizieren.
Um dieses Manko zu beseitigen, schlägt die Kommission den Einsatz des auch anderweitig bereits viel diskutierten Deutschland-Stack vor: einer technisch souveränen Technologieplattform, die einheitliche Standards und Schnittstellen für alle staatlichen Anwendungen vorgibt. Sie soll modulare Basisdienste wie Cloudleistungen, Authentifizierungsdienste und eine bidirektionale Postfachfunktion bereitstellen. Diese müssten Bund, Länder und Kommunen gleichermaßen verwenden.
Zentrales Portal: Ein Fenster zum Staat
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Für die Bürger soll sich der Zugang zum Sozialstaat radikal vereinfachen. Anstatt sich durch einen Dschungel aus verschiedenen Ämtern und Webseiten zu kämpfen, wird dem Bericht nach ein einziges digitales Zugangsportal zur wesentlichen Anlaufstelle. Über dieses Portal sollen sämtliche Interaktionen abgewickelt werden – von der Information über mögliche Ansprüche über die Antragstellung bis zum Abruf von Bescheiden. Perspektivisch könnten darüber sogar Leistungen ausgezahlt werden. Dieses One-Stop-Shop-Prinzip soll durch eine Anschluss- und Nutzungspflicht für alle föderalen Ebenen verbindlich abgesichert werden.
Dabei geht es um mehr als eine schicke Benutzeroberfläche. Die Kommission fordert die Umsetzung des Once-only-Prinzip. Das bedeutet: Wenn Daten einmal bei einer Behörde hinterlegt sind, müssen sie nicht bei jedem Folgeantrag erneut eingereicht werden. Nicht die Bürger sollen laufen, sondern die Bits und Bytes: die Behörden tauschen die benötigten Informationen im Hintergrund untereinander aus.
Ein zentraler Hebel dafür ist die Nutzung der steuerlichen Identifikationsnummer (Steuer-ID) als registerübergreifendes Identitätsmerkmal. Nur damit lässt sich laut der KSR sicherstellen, dass Personen über verschiedene Systeme hinweg eindeutig zugeordnet werden können. Das sei die Basis für automatisierte Prozesse.
Doch ein solcher Ansatz ist für Datenschützer seit Langem ein rotes Tuch. Bereits mit dem Registermodernisierungsgesetz sei die Steuer-ID zu einer Identifikations- und Bürgernummer für allgemeine Zwecke außerhalb der Finanzverwaltung geworden, monierte etwa der damalige Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber 2023. Schon dies komme der Einführung eines bereichsübergreifenden Personenkennzeichens gleich, was das Bilden von Profilen „übermäßig“ erleichtere und so „den besonders geschützten geistigen Innenraum“ der Bürger gefährde. Es gebe keine hinreichenden Hürden, um Missbrauch effektiv zu verhindern.
2021 waren etwa auch Forscher, Sachverständige und Bürgerrechtler gegen die Registerreform Sturm gelaufen. Mit dem KSR-Vorstoß könnte diese an sich schon verfassungsrechtlich kritische Situation deutlich verschärft werden.
Algorithmen im Dienst der sozialen Sicherheit
Ein anderer kontroverser Punkt ist der empfohlene verstärkte Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) und Automatisierung in der Verwaltung. Die KSR rät, rein regelgebundene Prozesse ohne Ermessensspielraum weitestgehend automatisiert ablaufen zu lassen.
Was soll da schon schiefgehen? Die niederländischen Behörden wollten mit einem System zur automatisierten Risikoerkennung schon einmal herausfinden, ob und welche Bürger den Staat möglicherweise betrügen, indem sie zu Unrecht Wohngeld, Arbeitslosengeld oder sonstige Sozialleistungen beziehen, Steuerbetrug begehen oder schwarzarbeiten. Mit dieser „System Risk Indication (SyRI)“ errichteten die Niederlande nach Ansicht des UN-Sonderbeauftragten für extreme Armut und Menschenrechte, Philip Alston, einen „Überwachungsstaat für die Armen“. Er unterstützte daher eine Klage von Menschenrechtsgruppen und betroffener Bürger gegen dieses gesellschaftliche Scoring-Verfahren.
In komplexeren Fällen, in denen Ermessensentscheidungen zu treffen sind, soll KI die Sachbearbeiter laut der KSR daher nur unterstützen. Die endgültige Entscheidung müsse hier stets in menschlicher Hand verbleiben, verlangt sie. Dies würde Kapazitäten freisetzen, damit sich die Beschäftigten in den Behörden wieder intensiver um die individuelle Beratung und Begleitung kümmern könnten.
EUDI-Wallet für Nachweise
Ein weiterer wichtiger Baustein in der technologischen Vision der Kommission ist die Integration der European Digital Identity Wallet (EUDI), die ab 2027 europaweit zur Verfügung stehen soll. Diese digitale Brieftasche auf dem Smartphone soll weit mehr sein als ein bloßer Ersatz für den Personalausweis. Die Kommission pocht darauf, zentrale Nachweise systematisch für die Bereitstellung über die EUDI-Wallet aufzubereiten, um Identifikation und Nachweiserbringung zu einem integrierten Bestandteil staatlicher Verfahren zu machen.
Als konkreten ersten Schritt schlagen die Experten vor, den Schwerbehindertenausweis zu digitalisieren und so zu gestalten, dass er den EUDI-Anforderungen entspricht. Dafür soll der Bund zeitnah eine rechtliche Grundlage schaffen. Aus technischer Sicht bietet die EUDI-Wallet die Chance, das Once-only-Prinzip auf ein neues Level zu heben. Anstatt Dokumente einzuscannen oder mühsam per Post zu versenden, könnten Bürger benötigte Nachweise direkt aus ihrer Wallet gesichert an die Sozialbehörden übermitteln.
Doch hier droht Widerstand von Bürgerrechtsorganisationen. Die American Civil Liberties Union (ACLU), der Electronic Frontier Foundation (EFF) und Epicenter.works erheben schon jetzt schwere Vorwürfe gegen die geplante EUDI-Implementierung. Sie befürchten, dass ausstellende Behörden prinzipiell in der Lage sein könnten, jede Nutzung der digitalen Identität nachzuverfolgen. Eine solche „Phone-Home-Funktion“ müsse zwingend ausgeschlossen werden, unterstreichen die Vertreter der Zivilgesellschaft. Es dürfe keinen Akteur geben, der Interaktionen zentral beobachten und Informationen aus E-Government, Bankgeschäften oder Logins bei sozialen Netzwerken verknüpfen könne.
Dazu kommt der Vorwurf von Epicenter.works, die EU-Kommission versuche eine lebenslange Personenkennziffer „durch die Hintertür“ einzuführen. Obwohl sich der Gesetzgeber eigentlich gegen eine „eindeutige und dauerhafte Kennung“ bei Online-Brieftaschen entschieden hatte, scheine die Brüsseler Regierungsinstitution diesen Ansatz bei der Umsetzung der Verordnung immer wieder aufzugreifen.
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